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Pensionsreform 2021–2024

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht aller Pensionsreformen seit Januar 2021.

Pensionsbonus

Der Pensionsbonus ist ein Nettobetrag, den Sie erhalten, wenn Sie nach dem frühestmöglichen Datum, an dem Sie in Pension gehen können, weiterarbeiten. Der Bonus ist ein Zuschlag zu Ihrer Pension.

Lesen Sie mehr über den Pensionsbonus: www.pensionsbonus.be

Flexi-Jobs

Wenn Sie einen Flexi-Job haben, müssen Sie ab dem 1. Januar 2025 einen zusätzlichen Grenzbetrag von 7 876 EUR pro Jahr (Betrag vorbehaltlich der Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt) einhalten, wenn Sie:

  • vorzeitig in Pension sind und das gesetzliche Pensionsalter noch nicht erreicht haben
    und
  • zu Beginn Ihrer 1. belgischen Ruhestandspension weniger als 45 Jahre gearbeitet haben.
     

Dies bedeutet, dass Sie im Falle eines Flexi-Jobs, 2 Grenzbeträge einhalten müssen:

  • den allgemeinen Grenzbetrag, der auf Sie Anwendung findet für Ihre gesamten Berufseinkünfte (inklusive Flexi-Job)
    und
  • den zusätzlichen Grenzbetrag für die Einkünfte Ihres Flexi-Jobs.
     

Dieser zusätzliche Grenzbetrag für Flexi-Jobs gilt nicht, wenn Sie:

  • das gesetzliche Pensionsalter schon erreicht haben und eine eigene Ruhestandspension erhalten,
  • zu Beginn Ihrer ersten belgischen Ruhestandspension 45 Laufbahnjahre haben,
  • mit einer Person verheiratet sind, die eine Pension zum Haushaltssatz erhält,
  • nur eine oder mehrere Hinterbliebenenpensionen erhalten und keine Ruhestandspension,
  • nur eine Übergangsentschädigung erhalten,
  • nur von Amts wegen pensioniert sind (z. B. Militärpersonen, die aufgrund des Erreichens der Altersgrenze pensioniert worden sind, Beamte, die pensioniert worden sind, weil sie nach dem Alter von 63 Jahren 365 Krankheitstage hatten, ...),
  • nur eine Ruhestandspension in einer Sonderregelung (Flugpersonal – Seeleute – Bergarbeiter) erhalten und Ihre Laufbahn bestimmte Bedingungen erfüllt. 

Weitere Infos finden Sie unter www.hinzuverdienenwaehrendmeinerpension.be.

Garantierte Mindestpension

Garantierte Mindestpension – neue Bedingungen für Pensionen, die ab 01.01.2025 einsetzen

Bei der Berechnung Ihrer Pension können wir Ihren Pensionsbetrag unter bestimmten Bedingungen auf einen garantierten Mindestbetrag erhöhen.

Wenn Sie ab dem 1. Januar 2025 oder später in Pension gehen, müssen Sie eine Mindestanzahl tatsächlich gearbeiteter Tage nachweisen.

Lesen Sie mehr über die Mindestpension.

Teilzeitarbeit vor 2002 – neue Bedingungen für die garantierte Mindestpension

Für Personen, die vor 2002 als Arbeitnehmer Teilzeit arbeiteten, wird bei der Berechnung der garantierten Mindestpension unter bestimmten Bedingungen eine teilweise Gleichstellung mit einer Vollzeitbeschäftigung vorgenommen.

Lesen Sie mehr über die Mindestpension.

Anhebung der garantierten Mindestpension auf 1 500 EUR netto

Im Regierungsabkommen wurde eine schrittweise Erhöhung der garantierten Mindestpension auf 1 500 EUR netto pro Monat für eine vollständige Laufbahn bis zum Jahr 2024 vorgesehen. Infolge verschiedener Indexierungen wurde dieser Nettobetrag schon überschritten.

Am 1. Januar 2024 erhöht sich die garantierte Mindestpension noch um 2,08 %.

Erhöht sich meine garantierte Mindestpension auch, wenn ich eine unvollständige Laufbahn hatte? Ja, dann haben Sie auch Anspruch auf eine Erhöhung:

  • als Arbeitnehmer/Selbständiger im Verhältnis zu Ihren Laufbahnjahren,
  • als Beamter nach Abzug eventueller anderer Einkünfte.

Lesen Sie mehr über die garantierte Mindestpension.

Erhöhung der Zulage garantiertes Minimum Beamte

Wenn wir Ihre Ruhestandspension wegen Erreichen der Altersgrenze, aufgrund des Dienstalters oder wegen körperlicher Untauglichkeit berechnen und der Betrag ist niedriger als das garantierte Minimum für eine Ruhestandspension, dann können Sie eine Zulage erhalten, um den garantierten Mindestbetrag zu erreichen.

Am 1. Januar 2024 erhöht sich der Betrag dieser Zulage um 1,17 %.

Wenn wir Ihre Hinterbliebenenpension berechnen und der Betrag ist niedriger als das garantierte Minimum für eine Hinterbliebenenpension, dann können Sie eine Zulage erhalten, um den garantierten Mindestbetrag zu erreichen.

Am 1. Januar 2024 erhöht sich der Betrag dieser Zulage um 4,40 %.

Lesen Sie mehr über das garantierte Minimum Beamte

Übergangsentschädigung: Anspruch auf die garantierte Mindestpension + Verlängerung der Dauer

Die Übergangsentschädigung ist eine vorübergehende Entschädigung für den längstlebenden Ehepartner, der die Altersbedingung für den Bezug einer Hinterbliebenenpension nicht erfüllt.

Die Regierung:

  • hat die Dauer der Übergangsentschädigung ab 1. Oktober 2021 verlängert,
  • gewährleistet die Mindestpension im Falle einer Übergangsentschädigung in der Regelung für Arbeitnehmer ab 1. Juli 2022. Dies ist auch der Fall in der Regelung für Beamte.

Lesen Sie mehr über die Übergangsentschädigung.

Tageseltern: neue Bedingungen garantierte Mindestpension

Am 1. Januar 2023 änderten sich die Rechtsvorschriften für die Eröffnung des Anspruchs auf die garantierte Mindestpension für Personen oder die längstlebenden Ehepartner von Personen, die Tagesmutter/-vater waren oder sind:

  • zwischen dem 1. Januar 2003 und dem 31. Dezember 2032
    und
  • deren Pension zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 2. Januar 2033 einsetzte oder einsetzt.

Lesen Sie mehr über die garantierte Mindestpension für Tageseltern.

Pension wegen körperlicher Untauglichkeit (nur für Beamte)

Ab dem 1. Januar 2025:

  • können Sie wegen körperlicher Untauglichkeit nicht mehr endgültig in Pension gehen.
    Um Ihnen als Beamter eine Wiedereingliederungsmöglichkeit zu bieten und den Ihnen zukommenden Mindestschutz zu verbessern, wird diese endgültige Pension:
    • vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 durch eine zeitweilige Pension wegen körperlicher Untauglichkeit ersetzt.
    • ab dem 1. Januar 2028 durch eine zeitweilige Arbeitsunfähigkeitsentschädigung für Beamte ersetzt.

  • wird der Grenzbetrag eines Berufseinkommen, das zusammen mit einer Zulage garantiertes Minimum bezogen wird, erhöht.

Erhalten Sie eine Pension wegen endgültiger Arbeitsunfähigkeit? Für Sie ändert sich nichts und Sie behalten Ihre Pension.

Weitere Infos über die Pension wegen körperlicher Untauglichkeit.

Pensionsangleichung Beamtenpensionen

Die Ruhestands- und Hinterbliebenenpensionen von Beamten folgen der Entwicklung der Löhne der aktiven Beamten. Diese Anpassung des Pensionsbetrags nennen wir Pensionsangleichung.

Ab dem 1. Januar 2025 werden die Beamtenpensionen jährlich noch maximal um 0,3 Prozent der gesamten Pensionslast mit den Beamtenlöhnen steigen.

Lesen Sie mehr über die Pensionsangleichung der Beamtenpensionen.

Kunstschaffende

Am 4. April 2024 hat die Abgeordnetenkammer eine Pensionsreform verabschiedet, mit der die besonderen Laufbahnmerkmale von Kunstschaffenden stärker berücksichtigt werden sollen.

Wann werde ich als Kunstschaffender betrachtet?

Für die Anerkennung als Kunstschaffender müssen Sie Inhaber einer Bescheinigung für Kunstarbeit sein. Lesen Sie mehr über den Status als Kunstschaffender auf der Website www.workinginthearts.beÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Lockerung der Bedingung der tatsächlich gearbeiteten Tage für die garantierte Mindestpension

Ab dem 1. Januar 2025 muss man mindestens 5 000 Tage tatsächlich gearbeitet haben, um Anspruch auf die garantierte Mindestpension zu haben.

Als Kunstschaffender ist es wegen der periodischen Unterbrechungen Ihrer Arbeit (Zeiträume intensiver Arbeit, ruhigere Zeiträume und Zeiträume unsichtbarer Arbeit) für Sie schwierig, diese Bedingung zu erfüllen.

Um zu vermeiden, dass Sie hierdurch keinen Zugang zur Mindestpension erhalten, wird Ihre Anzahl gearbeiteter Tage mit einem Erhöhungskoeffizienten von 1,42 multipliziert.

Weitere Informationen zur Berechnung der gearbeiteten Tage finden Sie auf der Website des LfAÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Gleichstellung von Arbeitslosigkeitszeiträumen ohne Leistung

Arbeitslosigkeitstage, für die Sie keine Leistung erhalten, werden als gearbeitete Tage betrachtet für:

Sobald uns weitere Informationen vorliegen, passen wir unsere Website an.

Fiktive Rente auf Kapitale - Änderung der Berechnung des KIV-Beitrags

Für die Berechnung des Kranken- und Invalidenbeitrags (KIV) berücksichtigten wir den Gesamtbetrag der fiktiven Rente auf Kapitale, die Sie erhalten haben.

Ab Januar 2024 berücksichtigen wir nur 53,22 % des Betrags der fiktiven Rente.

Hinterbliebenenpension mit Kind(ern) zu Lasten - höhere Schwellenbeträge

Wenn Sie jünger als 65 Jahre sind und eine Hinterbliebenenpension erhalten, wird der jährliche Schwellenbetrag für eine zulässige Berufstätigkeit ab dem 1. Januar 2023 aufgrund der Anzahl der Kinder zu Lasten erhöht werden.

Lesen Sie mehr über die jährlichen Schwellenbeträge.

Wir passen mypension.be so schnell wie möglich an!

Selbstverständlich sind Sie neugierig auf die Auswirkungen dieser Änderungen auf Ihre zukünftige Pension.

Und Sie wissen natürlich, dass Sie hierfür mypension.beÖffnet sich in einem neuen Fenster besuchen können. Aber wir möchten Sie für einige Änderungen um etwas Geduld bitten.

Für manche Änderungen liegen noch nicht alle Einzelheiten vor. Deshalb können wir unsere Programme noch nicht anpassen.

mypension.be funktioniert aufgrund Ihrer wirklichen Laufbahndaten und benutzt für die Berechnungen die geltenden Rechtsvorschriften. Um Ihnen eine richtige und genaue Simulation zu zeigen, müssen wir also sehr genau vorgehen.