Habe ich Anspruch auf eine Pension?
In Belgien haben wir drei Pensionssäulen:
- Ihre staatliche Pension ist die erste Pensionssäule.
- Sind Sie ein Angestellter oder ein Beamter? In diesem Fall kann Ihr Arbeitgeber Ihnen möglicherweise eine zusätzliche Pension oder eine Gruppenversicherung bezahlen. Als Arbeitnehmer oder Selbständiger können Sie das selbst machen. Das ist die zweite Pensionssäule.
- Nehmen Sie am Pensionssparen teil, dann zählen wir das zur dritten Pensionssäule.
Auf mypension.be sehen Sie:
- wie hoch Ihre belgische Alterspension sein wird und wann Sie in Pension gehen können
- wie viel Zusatzpension Sie bereits in Belgien aufgebaut haben.
Für Ihre gesetzliche Pension schauen wir besonders auf Ihre gearbeiteten Zeiten und die nicht gearbeiteten Zeiten, die wir als gearbeitet betrachten. Das ist Ihre persönliche Ruhe-oder Alterspension. Es gibt auch "abgeleitete Rechte": Leistungen, auf die Sie möglicherweise Anspruch haben, die aber auf der Laufbahn eines anderen beruhen.
- Habe ich Anspruch auf eine Ruhe- oder eine Alterspension?
- Habe ich Anspruch auf „abgeleitete Rechte", die auf der Laufbahn eines anderen beruhen?
- Habe ich Anspruch auf eine andere Leistung?
Habe ich Anspruch auf eine Ruhe- oder eine Alterspension?
Sie haben bereits eine belgische Ruhepension als Angestellter oder Beamter ab einem Arbeitstag (ein Trimester für Selbständige).
Um Anspruch auf eine Mindestpension zu haben, müssen Sie mindestens 30 Jahre lang gearbeitet haben. Eine Höchstpension gibt es nur für Beamte.
Weitere Informationen über die Berechnung der:
Habe ich Anspruch auf "abgeleitete Rechte", die auf der Laufbahn eines anderen beruhen?
Möglicherweise haben Sie auch Anspruch auf eine Leistung, die auf der Laufbahn einer anderen Person basiert:
- Hinterbliebenenpension:
- Eine Hinterbliebenenpension ist eine Leistung für den Ehepartner nach einem Todesfall. Es spielt keine Rolle, ob der Verstorbene bereits im Ruhestand war oder nicht.
- Der Betrag hängt von mehreren Faktoren ab, u.a. von der Anzahl der Anspruchsberechtigten.
- Weitere Informationen über die Hinterbliebenenpension.
- Übergangsleistung:
- Eine Übergangsleistung ist eine vorübergehende Leistung für den Ehepartner, der die Altersvoraussetzung für den Bezug einer Hinterbliebenenpension nicht erfüllt.
- Wir berechnen die Übergangsleistung auf die gleiche Weise wie die Hinterbliebenenpension.
- Weitere Informationen über die Übergangsleistung.
- Pension bei geschiedenen Ehepartner (nur auf der Grundlage der Laufbahn des Arbeitnehmers):
- Unter bestimmten Bedingungen haben Sie Anspruch auf eine Alterspension, die sich nach der beruflichen Laufbahn Ihres ehemaligen Ehepartners richtet.
- Wir berechnen die Alterspension für den geschiedenen Ehepartner auf die gleiche Weise wie die gewöhnliche Alterspension. Für die Jahre Ihrer Ehe berechnen wir die Pension auf der Grundlage der Laufbahn des ehemaligen Ehepartners, als ob Sie diese Tätigkeit selbst ausgeübt hätten.
- Weitere Informationen über die Pension als geschiedener Ehepartner.
- Pension bei getrenntlebenden Ehepartner (nur auf der Grundlage der Laufbahn des Arbeitnehmers):
- Als getrenntlebender Ehepartner haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Pension, wenn Sie einen anderen Hauptwohnsitz als Ihr Ehepartner haben oder wenn Sie von Tisch und Bett geschieden leben.
- Sie haben Anspruch auf maximal die Hälfte der Familienpension.
- Weitere Informationen über die Pension als getrenntlebender Ehepartner.
- Waisenpension (nur auf der Grundlage der Laufbahn eines Beamten):
- Vollwaisen, ob gesetzlich oder adoptiert, haben möglicherweise Anspruch auf eine Hinterbliebenenpension im Beamtensystem.
- Die Höhe der Hinterbliebenenpension für Waisen wird von der Hinterbliebenenpension abgeleitet. Gibt es auch Personen, die aus einer anderen Ehe Anspruch auf die Hinterbliebenenpension haben, so wird die Hinterbliebenenpension zwischen beiden Gruppen von Berechtigten aufgeteilt.
- Weitere Informationen über die Hinterbliebenenpension für Waisen.
Habe ich Anspruch auf eine andere Leistung?
Andere Leistungen, auf die Sie unter bestimmten Bedingungen Anspruch haben:
- Die Einkommensgarantie für Betagte (EGB)
- Die EGB ist eine Beihilfe für über 65jährige, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.
- Die Höhe der EGB hängt von Ihren Mitteln zur Bestreitung des Lebensunterhalts ab.
- Weitere Informationen über die Einkommensgarantie für Betagte.
- Körperliche Unfähigkeit (nur für Beamte)
- Als Beamter können Sie in den folgenden Fällen eine Alterspension wegen körperlicher Unfähigkeit erhalten:
- Der zuständige ärztliche Dienst (oft Medex) hat anerkannt, dass Sie definitiv untauglich sind
- Seit Ihrem 63. Lebensjahr haben Sie 365 Kalendertage krankheitsbedingten Urlaub und/oder Verfügbarkeit gehabt.
- Die Berechnung erfolgt nach den üblichen Regeln für die Alterspension.
- Weitere Informationen über die Alterspension wegen körperliche Unfähigkeit.
- Als Beamter können Sie in den folgenden Fällen eine Alterspension wegen körperlicher Unfähigkeit erhalten:
- Zivile Opfer des Terrorismus
- Opfer einer terroristischen Handlung können Anspruch haben auf:
- eine Wiedergutmachungspension
- die Erstattung der Kosten für die medizinische Versorgung infolge des Terroranschlags
- das Statut der nationalen Solidarität.
- Auch Begünstigte eines terroristischen Opfers (z.B. Ehepartner oder Kind) oder eines indirekten Opfers (Erbe oder Verwandte bis zum zweiten Grad) können mit Unterstützung rechnen.
- Weitere Informationen über die Unterstützung, mit der Sie rechnen können, und wie Sie einen Antrag einreichen können.
- Opfer einer terroristischen Handlung können Anspruch haben auf:
- Militärische Kriegspension (Entschädigungspensionen)
- Sind Sie ein militärisches Opfer und haben Sie physische und/oder psychische Schäden erlitten? Dann können Sie eine Entschädigungspension beantragen.
- Weitere Informationen über die Entschädigungspensionen (nur für Militärpersonal).
- Zivile Kriegsopfer
- Kriegsinvaliden bestimmter vergangener Konflikte (und deren Begünstigten), Menschen mit einem Statut nationaler Anerkennung und Opfer rassischer Verfolgung können mit Unterstützung rechnen
- Weitere Informationen über zivile Kriegsopfer.
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