Habe ich Anspruch auf eine Pension?
- Wir aktualisieren möglichst schnell die Übersicht unter pensionsreform.be.
- Die Entscheidungen werden jetzt in Rechtsvorschriften umgesetzt. Deshalb kennen wir noch nicht alle Einzelheiten.
- Wir können Sie also noch nicht über die genauen Bedingungen informieren und darüber, ob Sie von der Reform betroffen sind.
- Sobald ein endgültiger Text veröffentlich wird:
- wenden wir die neuen Rechtsvorschriften automatisch auf Ihre zukünftige Pension an;
- passen wir unsere Website und mypension.beÖffnet sich in einem neuen Fenster an;
- finden Sie diesen Text unter pensionsreform.be.
Sie brauchen also nichts zu tun.
Abonnieren Sie unseren Newsletter, um als Erster informiert zu werden!
In Belgien gibt es drei Pensionssäulen:
- Ihre gesetzliche Pension ist die erste Pensionssäule.
- Sind Sie Angestellter oder Vertragsbediensteter? In diesem Fall kann Ihr Arbeitgeber Ihnen möglicherweise eine ergänzende Altersversorgung aufbauen oder für Sie in eine Gruppenversicherung einzahlen. Als Selbständiger oder Arbeitnehmer können Sie das selbst tun. Das ist die zweite Pensionssäule.
- Führen Sie ein Pensionssparen durch, dann zählen wir das zur dritten Pensionssäule.
Auf mypension.be sehen Sie:
- wie hoch Ihre belgische Ruhestandspension sein wird und wann Sie in Pension gehen können
- den Betrag Ihrer ergänzenden Altersversorgung, die Sie bereits in Belgien aufgebaut haben (zweite Säule).
Für Ihre gesetzliche Pension berücksichtigen wir insbesondere die Zeiträume, in denen Sie gearbeitet haben, und die Inaktivitätszeiträume, die wir mit Aktivitätszeiträumen gleichsetzen. Das ist Ihre persönliche Ruhestandspension. Es gibt auch "abgeleitete Rechte": Leistungen, auf die Sie möglicherweise Anspruch haben, die aber auf der Laufbahn einer anderen Person beruhen, wie zum Beispiel eine Hinterbliebenenpension.
- Habe ich Anspruch auf eine Ruhestandspension?
- Habe ich Anspruch auf „abgeleitete Rechte", die auf der Laufbahn einer anderen Person beruhen?
- Habe ich Anspruch auf eine andere Leistung?
Habe ich Anspruch auf eine Ruhestandspension?
Sie haben bereits Anspruch auf eine belgische Ruhestandspension als Arbeitnehmer oder Beamter ab einem Arbeitstag (ein Quarta für Selbständige).
Um Anspruch auf eine Mindestpension zu haben, müssen Sie mindestens 30 Jahre lang gearbeitet haben. Eine Höchstpension gibt es noch für Beamte.
Weitere Informationen über die Berechnung der:
Habe ich Anspruch auf "abgeleitete Rechte", die auf der Laufbahn einer anderen Person beruhen?
Möglicherweise haben Sie auch Anspruch auf eine Leistung, die auf der Laufbahn einer anderen Person basiert:
- Hinterbliebenenpension:
- Eine Hinterbliebenenpension ist eine Leistung für den längstlebenden Ehepartner nach dem Tod seines Ehepartners. Es spielt keine Rolle, ob der Verstorbene bereits im Ruhestand war oder nicht.
- Der Betrag hängt von mehreren Faktoren ab, u.a. von der Anzahl der Anspruchsberechtigten.
- Weitere Informationen über die Hinterbliebenenpension.
- Übergangsentschädigung:
- Eine Übergangsentschädigung ist eine vorübergehende Leistung für den längstlebenden Ehepartner, der die Altersvoraussetzung für den Bezug einer Hinterbliebenenpension nicht erfüllt.
- Wir berechnen die Übergangsentschädigung auf die gleiche Weise wie die Hinterbliebenenpension.
- Weitere Informationen über die Übergangsentschädigung.
- Pension als geschiedener Ehepartner (nur auf der Grundlage der Laufbahn als Arbeitnehmer):
- Unter bestimmten Bedingungen haben Sie Anspruch auf eine Ruhestandspension auf der Grundlage der beruflichen Arbeitnehmerlaufbahn Ihres ehemaligen Ehepartners.
- Wir berechnen die Ruhestandspension für den geschiedenen Ehepartner auf die gleiche Weise wie die gewöhnliche Ruhestandspension. Für die Jahre Ihrer Ehe berechnen wir die Pension auf der Grundlage der Laufbahn des ehemaligen Ehepartners, als ob Sie diese Tätigkeit selbst ausgeübt hätten.
- Weitere Informationen über die Pension als geschiedener Ehepartner.
- Pension als tatsächlich getrennter Ehepartner (nur auf der Grundlage der Laufbahn als Arbeitnehmer):
- Als tatsächlich getrennter Ehepartner haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Pension, wenn Sie einen anderen Hauptwohnort als Ihr Ehepartner haben oder wenn Sie von Tisch und Bett getrennt leben.
- Sie haben Anspruch auf maximal die Hälfte der Pension zum Haushaltssatz.
- Weitere Informationen über die Pension als tatsächlich getrennter Ehepartner.
- Waisenpension (nur auf der Grundlage der Laufbahn eines Beamten):
- Waisen, ob gesetzlich oder adoptiert, haben möglicherweise Anspruch auf eine Hinterbliebenenpension im Rahmen der Regelung für Beamte.
- Die Höhe der Hinterbliebenenpension für Waisen wird von der Hinterbliebenenpension abgeleitet. Gibt es auch Personen, die aus einer anderen Ehe Anspruch auf die Hinterbliebenenpension haben, so wird die Hinterbliebenenpension zwischen beiden Gruppen von Berechtigten aufgeteilt.
- Weitere Informationen über die Hinterbliebenenpension für Waisen.
Habe ich Anspruch auf eine andere Leistung?
Andere Leistungen, auf die Sie unter bestimmten Bedingungen Anspruch haben:
- Die Einkommensgarantie für Betagte (EGB)
- Die EGB ist eine Beihilfe für über 65jährige, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.
- Die Höhe der EGB hängt von Ihren Mitteln zur Bestreitung des Lebensunterhalts ab.
- Weitere Informationen über die Einkommensgarantie für Betagte.
- Körperliche Untauglichkeit (nur für Beamte)
Als Beamter können Sie in den folgenden Fällen eine Pension wegen körperlicher Untauglichkeit erhalten:-
- Der zuständige medizinische Dienst (in der Regel ist dies Medex) erklärt Sie für körperlich untauglich. Je nach dem Datum können Sie Anspruch haben auf:
- Sie waren seit Ihrem 63. Geburtstag 365 Kalendertage krank.
Die Berechnung erfolgt nach den üblichen Regeln für die Ruhestandspension.
Weitere Informationen über die Alterspension wegen körperliche Unfähigkeit.
-
- Zivile Opfer von Terrorakten
- Zivile Opfer einer von Terrorakten können Anspruch haben auf:
- eine Wiedergutmachungspension
- die Erstattung der Kosten für die medizinische Versorgung infolge des Terrorakts
- den Status der nationalen Solidarität.
- Auch Berechtigte von Opfern eines Terrorakts (z.B. Ehepartner oder Kind) oder indirekte Opfer (Erben oder Verwandte bis zum zweiten Grad) können mit Unterstützung rechnen.
- Weitere Informationen über die Unterstützung, mit der Sie rechnen können, und wie Sie einen Antrag einreichen können.
- Zivile Opfer einer von Terrorakten können Anspruch haben auf:
- Militärische Kriegspension (Entschädigungspensionen)
- Sind Sie ein militärisches Opfer und haben Sie physische und/oder psychische Schäden erlitten? Dann können Sie eine Entschädigungspension beantragen.
- Weitere Informationen über die Entschädigungspensionen (nur für Militärpersonal).
- Zivile Kriegsopfer
- Kriegsinvaliden bestimmter vergangener Konflikte (und deren Berechtigte), Menschen mit einem Statu ders nationalen Anerkennung und Opfer rassischer Verfolgung können mit Unterstützung rechnen.
- Weitere Informationen über zivile Kriegsopfer.
- Rente wegen Arbeitsunfall
Die Rente wegen Arbeitsunfall ist eine durch den Pensionsdienst gezahlte Leistung an Personalmitglieder der Föderal-, Gemeinschafts- oder Regionalbehörden, die als Opfer eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit anerkannt sind. Die Rente kann sich aus einem Arbeitsunfall, einem Wegeunfall oder einer Berufskrankheit ergeben.
Weitere Informationen zur Rente wegen Arbeitsunfall.