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Hinterbliebenenpension, Witwen- oder Witwerpension

Die Regierung hat sich auf die Pensionsreform geeinigt.
  • Wir aktualisieren möglichst schnell die Übersicht unter pensionsreform.be.
  • Die Entscheidungen werden jetzt in Rechtsvorschriften umgesetzt. Deshalb kennen wir noch nicht alle Einzelheiten.
  • Wir können Sie also noch nicht über die genauen Bedingungen informieren und darüber, ob Sie von der Reform betroffen sind.
  • Sobald ein endgültiger Text veröffentlich wird:

Sie brauchen also nichts zu tun.

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Was?

Eine Hinterbliebenenpension ist eine Pension für die Angehörigen eines Verstorbenen.

Ob der Verstorbene schon pensioniert war oder nicht ist egal.

Wir nennen diese Pension auch "Witwenpension" oder "Witwerpension".

 

Für wen?

Können Anrecht haben auf eine Hinterbliebenenpension:

Selbständige können sich an das LISVS.Öffnet sich in einem neuen Fenster

 

Wann bekommen Sie als Ehepartner eine Hinterbliebenenpension?

Sie müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. Sie haben zum Zeitpunkt des Todes Ihres Ehepartners das Mindestalter erreicht oder Sie empfangen eine Ruhestandspension.
    Ist Ihr Ehepartner 2025 gestorben? Dann ist das Mindestalter 50 Jahre.
    Ist Ihr Ehepartner 2026 gestorben? Dann ist das Mindestalter 51 Jahre.
    Erfahren Sie das Mindestalter für die anderen Jahre.

    Oder
    Sie haben nicht das Mindestalter erreicht, aber Sie erhalten schon eine persönliche Pension.
     
  2. Sie waren mindestens 1 Jahr verheiratet (oder Sie befinden sich in einer Lage die wir als ähnlich betrachten).
  3. Sie sind nicht wieder verheiratet. Wenn Sie wieder heiraten, wird Ihre Hinterbliebenenpension ausgesetzt
  4. Sie sind nicht verurteilt worden wegen Verbrechen gegen den verstorbenen Ehepartner (siehe Artikel 727 § 1 Nr. 1 oder 3 des ZivilgesetzbuchesÖffnet sich in einem neuen Fenster).

Wichtig: Erfüllen Sie alle Bedingungen, außer der Mindestaltersbedingung? Dann kommen Sie für eine Übergangsentschädigung in Betracht.
 

Lagen die wir als eine 1-jährige Ehe betrachten

Waren Sie verheiratet, aber kein vollständiges Jahr? Dann haben Sie vielleicht doch Anrecht auf eine Hinterbliebenenpension, wenn Sie eine von diesen Bedingungen erfüllen:

  • Sie wohnten schon vor der Ehe gesetzlich zusammen und die Perioden des gesetzlichen Zusammenwohnens und der Ehe dauerten zusammen mindestens 1 ununterbrochenes Jahr.
  • Zum Zeitpunkt des Todes war ein Kind zu Lasten für das Sie oder Ihr Ehepartner Kindergeld empfing.
  • Aus Ihrer Ehe heraus oder während des Zeitraums Ihres gesetzliches Zusammenwohnens, der der Ehe vorausging, wurde Ihr Kind geboren.
  • Sie kriegen innerhalb 300 Tagen nach dem Tod Ihres Ehepartners ein Kind von ihm.
  • Sie waren zum Zeitpunkt des Todes verheiratet und der Tod ist die Folge eines Unfalls oder einer Berufskrankheit nach dem Heiratsdatum.
     

Nur beim Tod eines Beamten: vorübergehende Hinterbliebenenpension

Waren Sie kein vollständiges Jahr verheiratet und wird Ihre Lage nicht gleichgestellt? Dann können Sie als Ehepartner oder ehemaliger Ehepartner eines Bediensteten doch Anrecht haben auf eine vorübergehende Hinterbliebenenpension von 12 Monaten.

Berechnung und Antrag erfolgen wie bei der gewöhnlichen Hinterbliebenenpension.

Lesen Sie hier wie Sie eine vorübergehende Hinterbliebenenpension beantragen.

 

Altersbedingungen für eine Hinterbliebenenpension

Im Jahr 2025 ist das Mindestalter 50 Jahre.

Im Jahr 2026 ist das Mindestalter 51 Jahre.

Nun befinden wir uns in einer Übergangsperiode: Das Mindestalter erhöht sich ab 2025 jedes Jahr um 1 Jahr:

Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Entscheid Nr. 135/2017 vom 30. November 2017Öffnet sich in einem neuen Fenster für die Pensionsregelungen der Arbeitnehmer und der Beamten die Erhöhung des Mindestalters für die Gewährung einer Hinterbliebenenpension von 50 Jahren auf 55 Jahre teilweise vernichtet für die unter den Buchstaben B.57.2. und B.57.3 des Entscheids genannten Personen.

Aufgrund des Wortlauts des Entscheids ist es für den Föderalen Pensionsdienst jedoch unmöglich zu bestimmen, welche Personen gemeint sind. Der Föderale Pensionsdienst wartet hierfür auf eine gesetzgebende Initiative. Besuchen Sie regelmäßig unsere Website, um auf dem Laufenden zu bleiben.
Tabelle Altersbedingungen für eine Hinterbliebenenpension
Ehepartner gestorben im Jahre: Mindestalter des Angehörigen zum Zeitpunkt des Todes:
2015 und früher 45 Jahre
2016 45 Jahre und 6 Monate
2017 46 Jahre
2018 46 Jahre und 6 Monate
2019 47 Jahre
2020 47 Jahre und 6 Monate
2021 48 Jahre
2022 48 Jahre und 6 Monate
2023 49 Jahre
2024 49 Jahre und 6 Monate
2025 50 Jahre
2026 51 Jahre
2027 52 Jahre
2028 53 Jahre
2029 54 Jahre
2030 55 Jahre

Wichtig: Sind Sie zu jung, aber erfüllen Sie die anderen Bedingungen? Dann haben Sie Anspruch auf Übergangsentschädigung.
 

Ehemaliger Ehepartner eines Beamten

Wenn Sie der ehemalige Ehepartner eines verstorbenen Beamten sind und nicht wieder verheiratet sind, so können Sie auch eine Hinterbliebenenpension bekommen, wenn Sie die Bedingungen erfüllen.

Kommen zum Zeitpunkt des Todes sowohl Sie als ehemaliger Ehepartner als auch der heutige Ehepartner für eine Hinterbliebenenpension in Betracht? In jenem Fall verteilen wir die Hinterbliebenenpension.

Wichtig: Wenn Sie und der Ehepartner beide für eine Hinterbliebenenpensionin Betracht kommen, müssen Sie Ihren Pensionsantrag innerhalb des Jahres nach dem Tode des verstorbenen Beamten einreichen. Wenn Sie das nicht machen, verlieren Sie Ihr Anrecht auf eine Hinterbliebenenpension.

Diese Verteilung ist endgültig, das bedeutet, dass die Hinterbliebenenpension des längstlebenden Ehepartners, zum Beispiel bei einer zweiten Ehe oder dem Tod des ehemaligen Ehepartners, nicht angepasst wird.

 

Wann haben Waisen Anrecht auf eine Hinterbliebenenpension?

Waisen müssen diese Bedingungen erfüllen:

  1. Der Verstorbene war Beamter.
  2. Sie sind Vollwaisen. Die vater- oder mutterlose Waise wird einer Vollwaise gleichgestellt, wenn:
    • der lägstlebende Elternteil kein Anrecht auf eine Hinterbliebenenpension hat;
    • ihre Abstammung nur hinsichtlich des verstorbenen Elternteils feststeht.
  3. Sie sind jünger als 18 Jahre oder sie sind volljährig, aber geben noch immer Anrecht auf Kindergeld.
  4. Sie sind nicht verurteilt worden wegen Verbrechen gegen den Verstorbenen.

Bei Vormundschaft, nehmen Sie am besten Kontakt mit uns auf.

 

Wie viel?

1 . Wir können keinen allgemeingültigen Betrag angeben. Die Berechnung hängt nämlich unter anderem ab von:

  • der Anzahl der Personen, die Anrecht haben auf die Hinterbliebenenpension;
  • dem eventuellen Anrecht auf den garantierten Mindestbetrag;
  • einer möglichen Beschränkung des relativen oder absoluten Maximums (für Beamte);
  • anderen Einkünften (Berufseinkünfte oder Leistungen)
    Alles zur Kumulierung von Pensionen mit anderen Einkünften

Möchten Sie mehr wissen zu dieser Berechnung?

Arbeitnehmer: Berechnung der Bruttohinterbliebenenpension
Beamte: Berechnung der Bruttohinterbliebenenpension

 

Wie beantragen?

Sie brauchen nichts zu beantragen wenn Ihr verstorbener Ehepartner schon pensioniert war.

In allen anderen Fällen müssen Sie doch einen Antrag einreichen.

Müssen Sie einen Antrag einreichen?

Beantragen Sie dann Ihre Hinterbliebenenpension online über mypension.beÖffnet sich in einem neuen Fenster

Wenn Sie Ihren Pensionsantrag gestellt haben, finden Sie diesen bei Ihrem nächsten Besuch auf mypension.be unter 'Meine Akte' bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.

Sie können Ihren Antrag auch einreichen:

  • bei Ihrer Gemeindeverwaltung
  • telefonisch über das Pensionstelefon 1765
     

Gut zu wissen: Wann setzt Ihre Hinterbliebenenpension ein?

  • War der Verstorbene schon pensioniert?
    • Dann setzt Ihre Hinterbliebenenpension am ersten Tag des Monats nach dem Tod ein.
  • War der Verstorbene noch nicht pensioniert?
    • Dann setzt Ihre Hinterbliebenenpension als Arbeitnehmer am ersten Tag des Todesmonats ein.
    • Dann setzt Ihre Hinterbliebenenpension als Beamter am ersten Tag des Monats nach dem Tod ein.

Ausnahme: Müssen Sie doch einen Antrag einreichen? Achtung: Wenn Sie Ihren Antrag mehr als 12 Monate nach dem Tod einreichen, setzt Ihre Hinterbliebenenpension erst am ersten Tag des Monats ein, der auf Ihren Antrag folgt.

Achtung: Wenn es sowohl einen Ehepartner als auch einen ehemaligen Ehepartner gibt, verliert der ehemalige Ehepartner das Anrecht auf die Hinterbliebenenpension wenn er seinen Antrag nicht innerhalb des Jahres, das auf den Tod folgt, einreicht. 
 

Gut zu wissen: Wann wird Ihre Hinterbliebenenpension gezahlt?