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Bescheinigungen

Welche Bescheinigungen stellt der Pensionsdienst aus?

1.1    Zahlungsbescheinigung

Benötigen Sie einen Nachweis über Ihre Einkünfte?

Weiter unten können Sie eine Bescheinigung beantragen, in der nach Wahl die Beträge angegeben sind, die der Pensionsdienst Ihnen in den 3, 6 oder 12 letzten Monaten gezahlt hat.

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Bescheinigung "Sozialtarif"

Sie haben Anspruch auf den Sozialtarif für Gas und Strom, wenn Sie mindestens eine der folgenden Leistungen erhalten:

  • Einkommensgarantie für Betagte (EGB)
  • garantiertes Einkommen (GE)
  • Zusatzbeihilfe für Person mit Behinderung
  • Beihilfe für die Hilfe einer Drittperson
     

Sie brauchen selbst nichts zu tun!

  1. Der Pensionsdienst und der Föderale Öffentliche Dienst (FÖD) Wirtschaft teilen den Energieversorgern mit, dass Sie Anspruch auf den Sozialtarif haben.
  2. Die Energieversorger wenden dann diesen Tarif automatisch an.

Sie erhalten weiterhin jedes Jahr im Laufe des Monats Februar oder März automatisch eine schriftliche Bescheinigung. Diese können Sie vorlegen:

  • wenn der Versorger doch danach fragt
    oder
  • bei anderen Einrichtungen, die Ihnen eine Zahlungsbefreiung oder -ermäßigung gewähren.

Möchten Sie ein Duplikat Ihrer Bescheinigung?

Sie finden Ihre Bescheinigung in Ihrer Online-Pensionsakte auf mypension.beÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Haben Sie keinen Zugang zu mypension.be? Sie können ein Duplikat über unser Online-Kontaktformular beantragen.

Wohnen Sie in einem Mehrfamilienhaus mit einem Gemeinschaftsenergieanschluss oder in einer Wohnung ohne individuellen Anschluss?

Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf die Sozialtarifprämie für Gemeinschaftsanlagen.

Achtung: Die Sozialtarifprämie wird nicht automatisch gewährt. Hierfür müssen Sie beim FÖD Wirtschaft einen Antrag stellen.

Weitere Informationen zur Sozialtarifprämie für Gemeinschaftsanlagen finden Sie auf der Website des FÖD Wirtschaft.Öffnet sich in einem neuen Fenster

Steuerkarte

Jedes Jahr erhalten Sie automatisch eine Steuerkarte (Pensionskarte 281.11):

  • über Ihre Online-Pensionsakte auf mypension.be
  • in Ihrer e-Box
  • in manchen Fällen auch per Post

Weitere Informationen über die Steuerkarte.

Wie erhalte ich meine Bescheinigung vom Pensionsdienst?

  • Haben Sie sich für einen elektronischen Briefwechsel über mypension.be oder e-box entschieden?
    • Sie erhalten eine E-Mail, sobald Ihre Bescheinigung verfügbar ist.
    • Sie können dann Ihre Bescheinigung auf mypension.beÖffnet sich in einem neuen Fenster oder in Ihrer e-box einsehen. Wenn Sie Ihre Bescheinigung nicht sofort sehen, steht sie Ihnen mit Sicherheit innerhalb 24 Stunden zur Verfügung.

     

  • Erhalten Sie Ihren Briefwechsel per Post?
    • Wir werden Ihre Bescheinigung an die dem Pensionsdienst bekannte Adresse senden.
  • Sind Sie kürzlich umgezogen? Bitte teilen Sie uns dies mit über:

Wir senden Ihnen dann eine Bescheinigung an Ihre neue Adresse.

 

Wie beantrage ich ein Duplikat einer Bescheinigung?

Alle Briefe, Steuerkarten und Bescheinigungen die Sie vom Pensionsdienst erhalten haben, finden Sie in Ihrer Online-Pensionsakte auf mypension.be.

Wenn Sie keinen Zugang zu mypension.be haben, können Sie ein Duplikat Ihrer Bescheinigung beantragen über: