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Wann bin ich Bediensteter?

Sie haben Anrecht auf eine Bedienstetenpension wenn Sie als endgültig ernannter Bediensteter arbeiteten für:

  • die Föderalbehörde (gehören dazu: die Armee, die Magistratur, die anerkannten Kulten und gewisse Sonderkorps wie der Rechnungshof, der Staatsrat, ...)
  • die Regionen
  • die Gemeinschaften
  • die Provinzen
  • die Gemeinden und ÖSHZ
  • die Gemeindevereinigungen
  • die Interkommunalen
  • gewisse gemeinnützige Einrichtungen
  • die Nationale Gesellschaft der Belgischen Eisenbahnen
  • Proximus, bpost, BAC, Belgocontrol, …
  • die integrierte Polizei
  • die Magistratur.

Bestimmte zeitweilige oder vertragliche Dienste im öffentlichen Sektor geleistet vor Ihrer endgültigen Ernennung können mitzählen für Ihre Bedienstetenpension unter der Bedingung dass Sie:

  • spätestens am 30. November 2017 endgültig ernannt wurden (Ausnahmen: zeitweilige Dienstleistungen im Unterrichtswesen und Leistungen als Gerichtspraktikant zählen immer mit für die Bedienstetenpension wenn sie gefolgt werden durch eine endgültige Ernennung;
  • von der Staatskasse bezahlt wurden;
  • diese Dienstleistungen leisteten in einem Grad wo eine endgültige Ernennung möglich war an jenem Augenblick.

Kommen in Betracht

  • Dienstleistungen im öffentlichen Sektor im Rahmen eines Praktikums für Jugendliche;
  • Dienstleistungen als bezuschusster Vertragsbediensteter;
  • Dienstleistungen als Vertragsbediensteter.

Kommen nicht in Betracht:

  • Dienstleistungen als beschäftigter Arbeitsloser;
  • Dienstleistungen im Rahmen des Dritten Arbeitsweges (TCT);
  • Dienstleistungen im Rahmen des zeitweiligen Sonderkaders.

Personen die diesen Beschäftigungsprogrammen unterlagen:

  • blieben eingetragen als Arbeitssuchende;
  • wurden nicht bezahlt durch die Institution die sie beschäftigte (sie empfingen oft eine Leistung die bezahlt wurde durch das LFA).

Sie sind statutarischer Bediensteter, verlieren aber Ihre Pensionsanrechte (zum Beispiel wegen einer Disziplinarmaßnahme)?

Dann haben Sie kein Anrecht mehr auf eine Bedienstetenpension, sondern auf eine Arbeitnehmerpension.