Welche Jahre werden für meine Laufbahn berücksichtigt?
- Wir aktualisieren möglichst schnell die Übersicht unter pensionsreform.be.
- Die Entscheidungen werden jetzt in Rechtsvorschriften umgesetzt. Deshalb kennen wir noch nicht alle Einzelheiten.
- Wir können Sie also noch nicht über die genauen Bedingungen informieren und darüber, ob Sie von der Reform betroffen sind.
- Sobald ein endgültiger Text veröffentlich wird:
- wenden wir die neuen Rechtsvorschriften automatisch auf Ihre zukünftige Pension an;
- passen wir unsere Website und mypension.beÖffnet sich in einem neuen Fenster an;
- finden Sie diesen Text unter pensionsreform.be.
Sie brauchen also nichts zu tun.
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Ihre Laufbahn bestimmt:
Deshalb ist es wichtig, dass Sie auf mypension.be:
- prüfen, ob Ihre Laufbahn vollständig und korrekt ist,
- Ihre Laufbahn ggf. vervollständigen oder korrigieren.
Überprüfen Sie Ihre Laufbahn auf mypension.be!Öffnet sich in einem neuen Fenster
Woraus besteht meine Laufbahn?
Ihre Laufbahn besteht aus den folgenden Elementen:
- Berusstatut - Arbeitnehmer, Beamter, Selbständiger,
- Aktivitäts- und Inaktivitätszeiträume,
- Lohn als Arbeitnehmer, Gehalt als Beamter oder Berufseinkommen als SelbständigerÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Welche Art Pension werde ich erhalten?
Ihr Berufsstatut bestimmt, welche Pension Sie später erhalten:
- Wenn Sie nur als Arbeitnehmer oder Vertragsbediensteter arbeiten, haben Sie Anspruch auf eine Arbeitnehmerpension. Dasselbe gilt für Flexi-Jobs.
- Wenn Sie nur als endgültig ernannter Beamter arbeiten, haben Sie Anspruch auf eine Beamten.
- Wenn Sie nur als Selbständiger arbeiten, haben Sie Anspruch auf eine Selbständigenpension.
- Wenn Sie unter mehr als einem Statut gearbeitet haben und daher eine gemischte Laufbahn haben, haben Sie Anspruch auf mehrere Pensionen oder eine gemischte Pension.
Welche Zeiträume werden für meine Laufbahn berücksichtigt?
Aktivitätszeiträume
Alle Aktivitätszeiträume werden für Ihre Pension berücksichtigt. Für Ihre Pension können Sie also so lange arbeiten, wie Sie wollen und wie es Ihr Arbeitgeber erlaubt.
Wichtig: Zeiträume, in denen Sie eine Kündigungs-,Vertragsbruch- oder Entlassungsentschädigung erhalten, werden als Aktivitätszeiträume betrachtet. Wir verteilen diese Entschädigungen auf die Zeiträume, auf die sie sich beziehen, auch wenn Sie dafür nicht arbeiten müssen.
Inaktivitätszeiträume
Die Inaktivitätszeiträume Ihrer Laufbahn werden für Ihre Pension berücksichtigt, sofern Sie gleichgesetzt oder zulässig sind. Lesen Sie mehr über die Gleichsetzung von:
- Inaktivitätszeiträume
- Zeitkredit und Laufbahnunterbrechung
- Laufbahnunterbrechung und sonstige Abwesenheitszeiträume als Beamter
Angerechnete Zeiträume
Sie können bestimmte Inaktivitätszeiträume in Ihre Laufbahn aufnehmen lassen, wenn Sie freiwillige Beiträge zahlen:
- Studienzeiten,
- nicht-gleichgesetzte Zeiträume der Laufbahnunterbrechung oder Zeitkredit,
- Zeiträume, für die Ihr Arbeitgeber keinen Sozialversicherungsbeitrag entrichtet hat.
Wichtig: Sie können keine Zeiträume anrechnen lassen, um früher in Pension zu gehen. Diese Zeiträume werden nur bei der Berechnung Ihres Pensionsbetrages berücksichtigt.
Zeiträume im Ausland
Haben Sie im Ausland gearbeitet? In diesem Fall berücksichtigen wir beim Pensionsantrag die gearbeiteten Tage, um zu bestimmen, wann Sie in Belgien in Pension gehen können. Der ausländische Pensionsträger berechnet, wie hoch Ihre ausländische Pension ist.
Lesen Sie mehr über arbeiten im Ausland
Waren Sie für Ihre Beschäftigung im Ausland bei der belgischen überseeischen sozialen Sicherheit versichert? Dann wird das LASS Ihnen Ihre Pension gewähren.Öffnet sich in einem neuen Fenster
Was passiert, wenn ich eine lange Laufbahn habe?
Früher sprachen wir von einer vollständigen Laufbahn nach 45 Jahren oder 14 040 gearbeiteten, gleichgestellten oder regularisierten Tagen. Das ist heute nicht mehr der Fall. Sie bauen weiterhin Ihre Pension auf, solange Sie effektiv arbeiten.
Haben Sie eine lange Laufbahn hinter sich und die Grenze von 14 040 Tagen erreicht? In diesem Fall werden bestimmte gleichgestellte Zeiträume möglicherweise nicht für Ihre Arbeitnehmerpension zählen. Lesen Sie mehr über die Laufbahneinheit