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Nicht gearbeitete Zeiten

Am 29. Januar 2026 wurden die neuen Maßnahmen für die Anwendung der Lohnobergrenze im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht. Wir passen diese Seite so schnell wie möglich an. Weitere Infos finden Sie auf der Seite www.pensionsreform.be.

 

Die Regierung hat sich auf die Pensionsreform geeinigt. Dies wird sich auf die Berechnung der Pension für jemanden, der vor 2002 Teilzeit arbeitete um Arbeit und Familie zu kombinieren, auswirken, aber:
 
  • Die Entscheidungen werden jetzt in Gesetzgebung umgesetzt. Deshalb kennen wir noch nicht alle Einzelheiten.
  • Wir können Sie also noch nicht informieren über die genauen Bedingungen und über die Tatsache, ob Sie hierfür in Betracht kommen.
  • Sobald ein endgültiger Text veröffentlich wird:
    • wenden wir die neue Gesetzgebung automatisch auf Ihre zukünftige Pension an;
    • passen wir unsere Website und mypension.be an;
    • finden Sie diesen unter www.pensionsreform.be.
  • Achtung: Diese Reform ändert nichts, für diejenigen, die schon pensioniert sind.
     

Sie brauchen also nichts zu tun.
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Teilzeitarbeit mit Wahrung der Rechte

Teilzeitarbeit mit Wahrung der Rechte garantiert Ihnen vollständiges Arbeitslosengeld wenn Sie:

  1. zuerst arbeitslos sind oder vollzeitig arbeiten
  2. anschließend eine Teilzeitbeschäftigung akzeptieren
  3. danach wieder arbeitslos werden.

Der Einfluss auf ihre Pension hängt davon ab ob Sie eine Einkommensgarantie des LFA empfangen oder nicht.

Alle Auskunft zur Teilzeitarbeit mit Wahrung der Rechte (LFA-Website)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Sie empfangen eine Einkommensgarantie-Unterstützung

Wenn sie eine Einkommensgarantie-Unterstützung, zählt die Periode in der Sie teilzeitig arbeiten mit Wahrung der Rechte, völlig mit für Ihre Arbeitnehmerlaufbahn.

Für Ihre Pension ist es also ob Sie noch immer vollzeitig arbeiten. Konkret:

Der Pensionsbetrag, den ein Laufbahnjahr mit einer Periode Teilzeitarbeit mit Wahrung der Rechte mit einer Einkommensgarantie-Unterstützung ergibt, darf nicht höher sein als der Pensionsbetrag den das vorige Laufbahnjahr ergab.

Sie empfangen keine Einkommensgarantie-Unterstützung

Wenn Sie keine Einkommensgarantie-Leistung empfangen, so zählt die Periode in der Sie teilzeitig arbeiten nur partiell mit für Ihre Arbeitnehmerpension.

Die nicht gearbeitete Periode zählt für höchstens 1 560 Tage mit:

Wir berechnen den Pensionsbetrag für diese Periode aufgrund des beschränkten Fiktiventgelts.

Der Pensionsbetrag den ein Laufbahnjahr mit einer Periode Teilzeitarbeit mit Gewahr der Anrechte ohne Einkommensgarantie-Unterstützung ergibt, darf nicht höher sein als der Pensionsbetrag den das vorige Laufbahnjahr ertrug.

Wenn Ihre nicht gearbeitete Periode mehr als 1 560 tage zählt, so zählen die zusätzlichen Tage nicht mit für die Pension.

Sie sind älter als 50 Jahre?

In diesem Fall:

  • Zählt die vollständige Periode mit Teilzeitarbeit mit Wahrung der Rechte nach 1999 mit für Ihre Pension.
  • Berechnen wir den Pensionsbetrag für diese Periode aufgrund des normalen Fiktiventgelts.

Sie sind älter als 50 Jahre und haben mindestens 20 Jahre mit 104 Vollzeittagäquivalenten als Arbeitnehmer gearbeitet?

In diesem Fall:

  • ersetzen wir das Realentgelt durch ein Fiktiventgelt wenn dies günstiger ist
  • beschränken wir Ihren Pensionsbetrag nicht auf den Betrag des vorigen Laufbahnjahres.

Unfreiwillige Arbeitslosigkeit

ArbeitslosigkeitÖffnet sich in einem neuen Fenster für die Sie eine Leistung empfangen vom LfA, zählt mit für Ihre Arbeitnehmerpension.

Eine Arbeitslosigkeitsperiode mit Arbeitslosengeld vom LfA wird berücksichtigt:

Ab 2026 ist das Arbeitslosengeld zeitlich befristet. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des LfAÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Einfluss der zeitlichen Befristung des Arbeitslosengeldes

Die Einstellung Ihres Arbeitslosengeldes kann sich auf Ihr Pensionsdatum und Ihren Pensionsbetrag auswirken:

  • Zeiträume, in denen Sie kein Arbeitslosengeld mehr erhalten, nicht arbeiten und keine andere Leistung erhalten, zählen nicht für Ihr Pensionsdatum und Ihren Pensionsbetrag.
  • Achtung: Ein Eingliederungseinkommen (des ÖSHZ) zählt nie mit für die Berechnung Ihres Pensionsdatums und Pensionsbetrags!

Haben Sie bereits einen Pensionsbescheid erhalten?

Diese Maßnahme wirkt sich nicht auf Ihren Pensionsbescheid aus. Ihr Bescheid ist endgültig und wird nicht revidiert.

Können Sie im Jahr 2025 in Pension gehen, aber möchten Sie erst nach 2025 in Pension gehen?

Die Einstellung Ihres Arbeitslosengeldes:

  • wirkt sich nicht auf Ihr Pensionsdatum aus,
  • kann sich auf Ihren Pensionsbetrag auswirken, weil Ihr Pensionsbetrag aufgrund Ihrer Einkünfte (Löhne und Leistungen) berechnet wird.

Können Sie erst im Jahr 2026 oder später in Pension gehen?

Die Einstellung Ihres Arbeitslosengeldes kann sich sowohl auf Ihr Pensionsdatum als auch auf Ihren Pensionsbetrag auswirken, weil diese aufgrund Ihrer Laufbahnjahre und Einkünfte (Löhne und Leistungen) berechnet werden.

Wie wirkt die Begrenzung Ihres Arbeitslosengeldes sich auf Ihre Schätzung auf mypension.be aus?

Für die Schätzung Ihrer zukünftigen Laufbahn stützen wir uns auf Ihre Laufbahn des Vorjahres, weil uns noch nicht alle Daten des laufenden Jahres vorliegen. Dies bedeutet, dass wir für eine Schätzung im Jahr 2025 die Daten des Jahres 2024 benutzen.

Derzeit wissen wir noch nicht, bis wann Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben werden.

Wenn Ihre Laufbahn des Jahres 2024 Tage, an denen Sie Arbeitslosengeld erhielten, enthält, können wir Ihre zukünftige Laufbahn nicht voraussehen. Deshalb schätzen wir Ihr Pensionsdatum und Ihren Pensionsbetrag aufgrund der bekannten Laufbahn und verlängern wir vorläufig nicht mehr in die Zukunft.

Dies bedeutet:

  • dass die Schätzung Ihres Pensionsdatums und Pensionsbetrags Ihre eventuelle zukünftige Laufbahn nicht berücksichtigt,
  • dass Ihr Pensionsdatum und Pensionsbetrag sich noch ändern können, wenn Sie weiterarbeiten oder noch eine Leistung erhalten.

Sobald wir die fehlenden Informationen vom LfA erhalten, passen wir unser Berechnungsprogramm aber sofort an.

Die Schätzung auf mypension.be berücksichtigt diese Einstellung. Wir gehen davon aus, dass Sie keine weiteren Pensionsansprüche aufbauen:

  • Ihre Schätzung beruht auf Ihrer bekannten Laufbahn.
  • Wenn Sie später erneut arbeiten oder eine Leistung erhalten, wird Ihre Schätzung sich ändern.

Derzeit wissen wir noch nicht, bis wann Sie Arbeitslosengeld erhalten können.

Solange uns die Daten des LfA nicht vorliegen, gehen wir davon aus, dass Ihr Arbeitslosengeld im Jahr 2026 eingestellt wird und dass Sie keine weiteren Pensionsansprüche aufbauen.

  • Die Schätzung berücksichtigt Ihre zukünftige Laufbahn nicht.
  • Wenn Sie weiterarbeiten oder weiterhin eine Leistung erhalten, wird Ihre Schätzung sich ändern.

Wenn Sie im Jahr 2024 Arbeitslosengeld erhielten, verlängern wir Ihre Laufbahn nicht mehr in die Zukunft.

Ihre Schätzung beruht nur auf Ihrer bekannten Laufbahn.

Sobald Sie ein vollständiges Jahr kein Arbeitslosengeld mehr erhalten, sondern eine Kranken- oder Invalidenentschädigung, passen wir Ihre Schätzung im Oktober des darauffolgenden Jahres an.

Wenn Sie im Jahr 2024 Arbeitslosengeld erhielten, verlängern wir Ihre Laufbahn nicht mehr in die Zukunft.

Ihre Schätzung beruht nur auf Ihrer bekannten Laufbahn.

Sobald Sie ein vollständiges Jahr kein Arbeitslosengeld mehr erhalten, sondern Berufseinkünfte, passen wir Ihre Schätzung im Oktober des darauffolgenden Jahres an.

Die Auswirkung Ihrer Arbeitslosigkeit sehen Sie noch nicht in Ihrer Schätzung, weil wir uns auf die Daten des Jahres 2024 basieren.

 

Einfluss Ihres Arbeitslosengeldes auf Ihren Pensionsbetrag

Der Einfluss auf Ihren Pensionsbetrag hängt ab von:

  1. der Leistungsbezugsperiode (1., 2., 3. oder anderen)Öffnet sich in einem neuen Fenster
    und
  2. dem Jahr in dem Sie arbeitslos waren.

 

Wenn Sie eine lange Laufbahn haben, so ist es möglich dass Ihre Arbeitslosigkeitsperiode nicht mitzählt für ihre Pension. Ich habe eine lange Laufbahn. Was bedeutet das für die Berechnung meines Pensionsbetrags?

Einfluss der 1. Leistungsbezugsperiode auf den Pensionsbetrag

Wir berechnen den Pensionsbetrag für die 1. Leistungsbezugsperiode immer aufgrund des normalen Fiktiventgelts.

Einfluss der 2. Leistungsbezugsperiode auf den Pensionsbetrag

  • Perioden ab 2017: Pensionsbetrag aufgrund des beschränkten Fiktiventgelts.

    Ausnahme:
    Pensionsbetrag aufgrund des normalen Fiktiventgelts wenn Sie frühestens im Jahr ihres 50. Geburtstags arbeitslos geworden sind.

  • Perioden vor 2017: Pensionsbetrag aufgrund des normalen Fiktiventgelts.

Einfluss der 3. Leistungsbezugsperiode auf den Pensionsbetrag

  • Perioden ab 2012: Pensionsbetrag aufgrund des beschränkten Fiktiventgelts.

    Ausnahmen:
    Pensionsbetrag aufgrund des normalen Fiktiventgelts:
    • wenn Sie am 01.11.2012 mindestens 55 Jahr alt waren und Sie sich damals schon in der 3. Leistungsbezugsperiode befanden
    • o für die 3. Leistungsbezugsperiode nach Ihrem 55. Geburtstag, wenn Sie arbeitslos geworden sind nach Ihrem 50. Geburtstag.

  • Perioden vor 2012: Pensionsbetrag aufgrund des normalen Fiktiventgelts.

Einfluss auf den Pensionsbetrag einer unfreiwilligen Arbeitslosigkeit, die durch eine selbständige Tätigkeit unterbrochen wird

Haben Sie Ihre Arbeitslosigkeit unterbrochen, um als Selbständiger zu arbeiten und sind Sie danach wieder arbeitslos geworden?

Für diese Arbeitslosigkeitsperiode nach Ihrer selbständigen Tätigkeit berechnen wir den Pensionsbetrag aufgrund desselben fiktiven Lohns wie für die Arbeitslosigkeitsperiode vor Ihrer selbständigen Tätigkeit, vorausgesetzt, dass:

  • Sie in der Periode vor Ihrer selbständigen Tätigkeit Arbeitslosengeld erhielten,
  • die selbständige Tätigkeit höchstens 15 Jahre gedauert hat,
  • Sie zu Beginn Ihrer selbständigen Tätigkeit bereits eine Laufbahn von mehr als 20 Jahren als Arbeitnehmer hatten.

So wird Ihr Pensionsaufbau gewährleistet, wenn Sie das Risiko nehmen, Ihre Arbeitslosigkeit für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit aufzugeben.

Wenn Sie diese Bedingungen nicht erfüllen, dann wird der fiktive Lohn für die Arbeitslosigkeit nach Ihrer selbständigen Tätigkeit gestützt auf:

  • den pauschalen Lohn, wenn Sie nicht wieder als Arbeitnehmer arbeiten,
  • den effektiven Lohn eines späteren Jahres, wenn Sie wieder als Arbeitnehmer arbeiten.

Andere Arten Arbeitslosigkeit

Wir berechnen den Pensionsbetrag für andere Arbeitslosigkeitsperioden wie zeitweilige Arbeitslosigkeit, aufgrund des normalen Fiktiventgelts.

Übersichtstabelle

Art Arbeitslosigkeitsperiode Pensionsbetrag berechnet aufgrund des
Ab 2017 2012-2017 Vor 2012
1. Periode Normalen Fiktiventgelts Normalen Fiktiventgelts Normalen Fiktiventgelts
2. Periode Beschränkten Fiktiventgelts Normalen Fiktiventgelts Normalen Fiktiventgelts
3e Periode Beschränkten Fiktiventgelts Beschränkten Fiktiventgelts Normalen Fiktiventgelts
Andere Normalen Fiktiventgelts Normalen Fiktiventgelts Normalen Fiktiventgelts

 

Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag (SAB)/Frühpension

Arbeitslosigkeit mit BetriebszuschlagÖffnet sich in einem neuen Fenster (SAB oder die ehemalige Frühpension) zählt mit für Ihre Arbeitnehmerpension, wenn das LfA Ihnen eine Leistung ausbezahlt.

Wenn Sie eine LfA-Leistung empfangen, so zählt Ihre SAB-periode mit um zu kontrollieren ob Sie vorzeitig in Pension gehen können.

Der Einfluss auf den Pensionsbetrag hängt ab vom Jahr in dem Sie eine SAB-Leistung empfangen haben.

Wenn Sie eine lange Laufbahn haben, so ist es möglich dass Ihre SAB-periode nicht mitzählt für Ihre Pension. Ich habe eine lange Laufbahn. Was bedeutet das für die Berechnung meines Pensionsbetrags?

Einfluss auf den Pensionsbetrag ab 2017

Wir berechnen den Pensionsbetrag für Ihre SAB-Periode aufgrund des beschränkten Fiktiventgelts.

Ausnahmen:

Ihr Pensionsbetrag aufgrund des normalen Fiktiventgelts wenn Sie:

  • sich am 31. Dezember 2016 schon im System der Frühpension oder im System der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag befanden
  • vor dem 20. Oktober 2016 entlassen wurden um der Frühpension- oder der SAB-Regelung zu unterliegen
  • sich in der SAB-Regelung befinden für:
    • schwere Berufe
    • Nachtarbeit
    • den Bausektor, mit einer Bescheinigung über Berufsunfähigkeit
    • Unternehmen in Schwierigkeiten oder in Umstrukturierung
    • mindervaliden of personen met ernstig lichamelijke problemen.

Einfluss auf den Pensionsbetrag zwischen 2012 und 2017

Der Einfluss der SAB-Periode auf Ihren Pensionsbetrag hängt ab von Ihrem Alter:

    • allgemeinen Regelung der Frühpension im 58-jährigen Alter (KAA 17, Privatsektor)
    • auslaufenden Regelung der Frühpension im 55/56-jährigen Alter
    • auslaufenden Regelung der Frühpension im 57-jährigen Alter.

      Ausnahmen:
      Ihr Pensionsbetrag aufgrund des normalen Fiktiventgelts wenn Sie:
      • sich am 28. November schon in der SAB-Regelung befanden
      • vor dem 28. November 2011 entlassen wurden um der SAB-Regelung zu unterliegen
      • sich in einer Frühpension- oder SAB-Regelung befanden für Unternehmen in Schwierigkeiten oder in Umstrukturierung
      • sich in einer vertraglichen Frühpension beim Stadt- und Regionalverkehr (De Lijn, TEC, STIB) befinden (Regelung KE 7/12/1992)
      • eine Laufbahn nachweisen mit wenigstens:
        • 33 Jahren, von denen mindestens 20 Jahre mit Nachtarbeit
        • 33 Jahren in einem Bauunternehmen, wenn Sie eine Bescheinigung des Arbeitsarztes haben dass Sie Ihre Berufstätigkeit nicht mehr ausüben können
        • 35 Jahren haben und behindert sind oder ernsthafte körperliche Beschwerden haben
        • 35 Jahren, und einen schweren Beruf ausüben
        • 40 Jahren.

Einfluss auf den Pensionsbetrag vor 2012

Wir berechnen den Pensionsbetrag für Ihre Frühpension/SAB-Periode immer aufgrund des normalen Fiktiventgelts.

Übersichtstabelle

Pensionsbetrag berechnet aufgrund des
Ihr Alter Ab 2017 2012-2017 Vor 2012
Älter als 59 Jahre beschränkten Fiktiventgelts normalen Fiktiventgelts normalen Fiktiventgelts
Jünger als 59 Jahre beschränkten Fiktiventgelts beschränkten Fiktiventgelts normalen Fiktiventgelts

 

Pseudofrühpension (Canada Dry oder SWAV)

Die Pseudofrühpension (auch Canada Dry genannt oder SWAV – System der Arbeitslosigkeit mit ergänzenden Vergütungen bei älteren Arbeitnehmern) fällt außerhalb der normalen SAB- oder Frühpensionregelung. Wenn Sie eine Pseudofrühpension empfangen, kombinieren Sie:

  1. Arbeitslosengeld vom LFA
    und
  2. einer ergänzenden Vergütung von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber oder von Ihrem sektoriellen Fonds.

Die Periode mit einer Pseudofrühpension zählt mit um zu kontrollieren ob Sie vorzeitig in Pension gehen können.

Der Einfluss auf Ihren Pensionsbetrag hängt ab vom Jahr in dem Sie Ihre Pseudofrühpension empfangen haben.

Wenn sie eine lange Laufbahn haben, so ist es möglich dass Ihre Periode mit Pseudofrühpension nicht mitzählt für Ihre Pension. Ik habe eine lange Laufbahn. Wat bedeutet das für die Berechnung meines Pensionsbetrags?

Einfluss auf den Pensionsbetrag ab 2017

Wir berechnen den Pensionsbetrag für Ihre Pseudofrühpension immer aufgrund de beschränkten Fiktiventgelts.

Einfluss auf den Pensionsbetrag zwischen 2012 und 2017

Der Einfluss der Periode mit einer Pseudofrühpension auf Ihren Pensionsbetrag hängt ab von Ihrem Alter:

Einfluss auf den Pensionsbetrag vor 2012

Der Pensionsbetrag für Ihre Pseudofrühpension vor 2012 berechnen wir immer aufgrund des normalen Fiktiventgelts.

Übersichtstabelle

Pensionsbetrag berechnet aufgrund des
Ihr Alter Ab 2017 2012-2017 Vor 2012
Nach 59 Jahren beschränkten Fiktiventgelts normalen Fiktiventgelts normalen Fiktiventgelts
Vor 59 Jahren beschränkten Fiktiventgelts beschränkten Fiktiventgelts normalen Fiktiventgelts

 

Krankheit und Invalidität

Zeiten von Krankheit oder Invalidität werden immer für Ihre Arbeitnehmer angerechnet, wenn:

  1. Sie eine Leistung erhalten von Ihrer Krankenkasse;
    und
  2. Sie vorher als Arbeitnehmer gearbeitet haben(oder sich in einer gleichgestellten Situation befanden).

Diese Zeiten werden angerechnet, um zu sehen, ob Sie früher in Pension gehen können.

Wir berechnen den Pensionsbetrag für diesen Zeitraum auf der Grundlage des normalen fiktiven Lohns.

 

Inaktivität aufgrund einer Behinderung

Zeiten von Inaktivität durch Behinderung werden immer für Ihre Arbeitnehmerpension angerechnet, wenn:

  1. Sie als behinderte PersonÖffnet sich in einem neuen Fenster anerkannt sind und dafür eine Zusatzleistung vom FÖD Soziale Sicherheit erhalten
    und
  2. Sie vorher als Arbeitnehmer gearbeitet haben (oder sich in einer ähnlichen Situation befanden).
    und
  3. Sie eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens 65 % nachweisen.

Diese Zeiten werden angerechnet, um zu sehen, ob Sie früher in Pension gehen können.

Wir berechnen den Pensionsbetrag für diesen Zeitraum auf der Grundlage des normalen fiktiven Lohns.

Inaktivität durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit

Zeiten von Inaktivität durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit werden immer für Ihre Arbeitnehmerpension angerechnet, wenn:

  1. Sie dafür eine Leistung erhalten
    und
  2. Sie vor Ihrem Arbeitsunfall oder Ihrer Berufskrankheit als Arbeitnehmer gearbeitet haben (oder sich in einer ähnlichen Situation befanden)
    und
  3. 3. Sie ein Arbeitsunfähigkeit von mindestens 66 % nachweisen..

Diese Zeiten werden angerechnet, um zu sehen, ob Sie früher in Pension gehen können.

Wir berechnen den Pensionsbetrag für diesen Zeitraum auf der Grundlage des normalen fiktiven Lohns.

Mutterschaftsruhe, Vaterschaftsruhe und Adoptionsurlaub

Mutterschaftsurlaub, Vaterschaftsurlaub und Adoptionsurlaub zählen völlig mit für Ihre Arbeitnehmerpension wenn Sie:

  1. Für diese nicht gearbeitete Periode von Ihrer Krankenkasse Leistung empfangen;
    und
  2. vorher arbeiteten als Arbeitnehmer (oder sich in gleichgestellten Lage befanden).

Diese Perioden zählen mit zum Kontrollieren ob Sie vorzeitig in Pension gehen dürfen.

Wir verwenden ein normales Fiktiventgelt um den Pensionsbetrag für diese Periode zu berechnen.

Elternschaftsurlaub (thematischer Urlaub)

ElternschaftsurlaubÖffnet sich in einem neuen Fenster zählt völlig mit für Ihre Arbeitnehmerpension, wenn sie vom LFA eine Unterbrechungsvergütung empfangen. Alle informatie over het onderbreken van uw loopbaan vindt u op break@work.beÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Auch der 4. Monat Elternschaftsurlaub ohne Unterbrechungsvergütung (Geburt oder Adoption vor dem 8. März 2012) zählt völlig mit für Ihre Arbeitnehmerpension.

Elternschaftsurlaub wird berücksichtigt beim Kontrollieren ob Sie vorzeitig in Pension gehen dürfen.

Wir verwenden ein normales Fiktiventgelts um den Pensionsbetrag für diese Periode zu berechnen.

Eine Betreuungszeit für Ihr Kind, das jünger ist als 6 Jahre

Zeiten, in denen Sie nicht arbeiten, um ein Kind unter 6 Jahren zu erziehen:

  • werden mit angerechnet, um zu sehen, ob Sie früher in Pension gehen dürfen Bitte beachten Sie: Dies gilt für maximal 3 Jahre insgesamt, nicht pro Kind.
  • werden nicht auf Ihre Pension angerechnet.

Sie müssen 4 Bedingungen erfüllen:

  • Es geht um ein Kind in Ihrer Familie, für das Sie oder Ihr Partner Kinderzulage (oder eine ähnliche Leistung) erhalten.
  • Sie erhalten für denselben Zeitraum kein Einkommen, das Ihnen einen Anspruch auf eine Pension verschaffen würde.
  • Sie sind maximal 5 Jahre lang inaktiv.
  • Nach diesem Zeitraum werden Sie mindestens 1 Jahr lang arbeiten.

Erfüllen Sie die oben genannten Bedingungen, und fehlt diese Betreuungszeit in Ihrer Laufbahn? Wenn ja, informieren Sie uns bitte über mypension.beÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Urlaub wegen Palliativpflege und Urlaub wegen medizinischen Beistands (thematischer Urlaub)

Urlaub wegen PalliativpflegeÖffnet sich in einem neuen Fenster und Urlaub wegen medizinischen BeistandsÖffnet sich in einem neuen Fenster und Urlaub für nahestehende HilfpersonenÖffnet sich in einem neuen Fenster zählen völlig mit für Ihre Arbeitnehmerpension wenn Sie vom LFA eine Unterbrechungsvergütung empfangen. Alle informatie over het onderbreken van uw loopbaan vindt u op break@work.beÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Diese Periode wird berücksichtigt beim Kontrollieren ob Sie vorzeitig in Pension gehen können.

Wir berechnen den Pensionsbetrag für diese Periode aufgrund des normalen Fiktiventgelts.

Jahresurlaub

Die Urlaubstage auf die Sie Anrecht haben im Rahmen der Gesetzgebung bezüglich des Jahresurlaubs, zählen mit für Ihre Arbeitnehmerpension.

Ihr Jahresurlaub zählt mit um vorzeitig in Pension zu gehen.

Die Gleichstellung berechnen wir aufgrund Ihr Urlaubsgeld.

Streik

Eine Inaktivitätsperiode wegen eines Streiks oder einer AussperrungÖffnet sich in einem neuen Fenster zählt mit für Ihre Arbeitnehmerpension wenn:

  1. die Gewerkschaften den Streik erkennen;
    und
  2. Sie Arbeitnehmer waren am Anfang dieser Periode.

Ihr Jahresurlaub zählt mit um vorzeitig in Pension zu gehen.

Wir berechnen die Gleichstellung aufgrund des normalen Fiktiventgelts.

Zeiten des Militärdienstes oder der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen

Haben Sie Ihren Wehrdienst geleistet oder waren Sie Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen? In diesem Fall wird der Pensionsdienst diesen Zeitraum in Ihrer Laufbahn als Beamter oder Angestellter berücksichtigen. Auf mypension.beÖffnet sich in einem neuen Fenster können Sie die Auswirkungen auf Ihre Pension sehen.

Unterschied zwischen Wehrpflichtigen und Berufssoldaten

Die Wehrpflicht oder der Militärdienst ist die Verpflichtung eines Teils der Bevölkerung, um vorübergehend Tätigkeiten beim Militär auszuführen. In Belgien wurde die Wehrpflicht 1995 abgeschafft.

Folglich sollte die Wehrpflicht (vorübergehend für den Militärdienst rekrutierte Zivilisten) nicht mit dem Dienst als Berufssoldat verwechselt werden. Berufssoldaten sind in Belgien Beamte.

Wird mein Militärdienst auf meine Pension angerechnet?

Haben Sie Ihren Wehrdienst geleistet oder waren Sie Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen (Zivildienst)? In diesem Fall wird die Wehrpflicht (oder die Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen) automatisch in Ihre Beamtenlaufbahn für die Zwecke der Pensionierung einbezogen.

Haben Sie eine Laufbahn als Beamter? Wir können diese Zeiträume in die Arbeitnehmerlaufbahn aufnehmen wenn:

  • diese nicht in einem anderen Pensionssystem (Beamter oder Selbständiger) validiert worden sind
    und wenn
  • diesen in erster Linie eine Tätigkeit als Arbeitnehmer folgte, unabhängig von der Zeitspanne zwischen der Wehrpflicht (oder der Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen) und dieser Tätigkeit.

Es werden die gleichgestellten Tage als Wehrpflichtige oder Kriegsdienstverweigerer angerechnet:

Diese gleichgestellten Tage werden auf der Grundlage eines fiktiven oder festen Lohns berechnet.

Der Zivildienst wird nur dann für Ihre Pension angerechnet, wenn Sie ihn in Belgien geleistet haben.

Ihr Militärdienst auf mypension.be

Auf mypension.beÖffnet sich in einem neuen Fenster können Sie unter dem Reiter „Meine Pensionslaufbahn" sehen, ob der Pensionsdienst bereits über Ihren Militärdienst Bescheid weiß:

  • Wenn das der Fall ist, werden wir auf mypension.be bei der Berechnung Ihres Pensionsbetrages Ihren Militärdienst berücksichtigt sowie für ihr frühestmögliches Pensionierungsdatum.
  • Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie dies selbst über die Schaltfläche „Meine Pensionslaufbahn ergänzen" melden. Wählen Sie die Option "Militärdienst". Wir werden die Daten vom Dienst Landesverteidigung validieren lassen. Daher kann es einige Zeit dauern, bis Ihr Militärdienst auf mypension.be:
    • in Ihrer Pensionslaufbahn sichtbar ist
      und
    • für Ihren Pensionsbetrag angerechnet wird und um zu sehen, ob Sie vorzeitig in Rente gehen können.

Verkürzung der Arbeitsleistungen wegen Neuverteilung der Arbeit

Wenn Sie im Rahmen einer Neuverteilung der Arbeit von einer Vollzeitbeschäftigung zu einer Teilzeitbeschäftigung wechseln, zählen die nicht gearbeiteten Stunden bis zu maximal 624 Tagen mit bei der Berechnung Ihrer Pension.
Diese 624 Tage werden über alle Kalenderjahre verteilt, in denen Sie Ihre Arbeitszeit verkürzt haben.

Wir berechnen den Pensionsbetrag für diese Zeiträume auf der Grundlage des begrenzten fiktiven Lohns.

Diese Zeiträume zählen mit, um zu ermitteln, ob Sie vorzeitig in Pension gehen können.

Weitere Informationen über die Neuverteilung der ArbeitÖffnet sich in einem neuen Fenster finden Sie auf der Website des LfA.

Häufig gestellte Fragen

Ich habe aufgehört zu arbeiten, um mein Kind zu erziehen. Ich erhalte keine Zulage vom Landesamt für Arbeitsbeschaffung. Habe ich Anspruch auf Pension für diesen Zeitraum?

  • Dieser Zeitraum wird bei der Berechnung der Höhe Ihrer Pension nicht berücksichtigt.
  • Dieser Zeitraum zählt mit, um zu ermitteln, wann Sie frühestens in Pension gehen können, wenn Sie die Bedingungen erfüllen. Dies gilt für maximal 3 Jahre insgesamt, das heißt also nicht pro Kind.

Ich habe mehrere Jahre aufgehört zu arbeiten, um mein Kind zu erziehen. Habe ich Anspruch auf Pension für diesen Zeitraum?

  • Wenn Sie höchstens 5 Jahre aufgehört haben zu arbeiten und Sie die Bedingungen erfüllen, zählen maximal 3 Jahre mit, um zu ermitteln, wann Sie frühestens in Pension gehen können.
  • Wenn Sie mehr als 5 Jahre aufgehört haben zu arbeiten, zählt dieser Zeitraum nicht mit, um zu ermitteln, wann Sie frühestens in Pension gehen können.

Mehr zu den Bedingungen

Ich habe mehrere Kinder und ich habe jeweils aufgehört zu arbeiten, um sie zu erziehen. Zählen diese Zeiträume mit für die Berechnung meiner Pension?

Nein, für Ihre gesamte Laufbahn zählen maximal 3 Jahre mit.

Weshalb erscheinen die Jahre, in denen ich aufgehört habe zu arbeiten, um mein Kind zu erziehen, nicht auf mypension.be?

  • Auf mypension.be erscheinen die Zeiträume, in denen Sie aufgehört haben zu arbeiten, um ein Kind zu erziehen, nur, wenn Sie vorzeitig in Pension gehen können.
  • Wir passen zurzeit die Laufbahndaten an. Wir beginnen mit den Daten der Personen, für die das Pensionsdatum am nächsten ist.

Ich bin bereits pensioniert, habe während meiner Laufbahn aber aufgehört zu arbeiten, um mein Kind zu erziehen?

Diese Regel gilt nur für Personen, die Ihre Ruhestandspension noch nicht aufgenommen haben und für die wir das frühestmögliche Pensionsdatum noch nicht ermittelt haben.