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Wie beantrage ich meine Pension?

Muss ich einen Antrag einreichen für…

Meine Ruhestandspension?

  • Sie müssen keinen Pensionsantrag einreichen, wenn Sie:
    1. im gesetzlichen Pensionsalter in Pension gehen;
      und
    2. als Arbeitnehmer oder Selbständige(r) in Belgien gearbeitet haben;
      und
    3. während 13 Monaten vor dem gesetzlichen Pensionsalter in Belgien wohnen.

  • In allen anderen Fällen müssen Sie einen Antrag einreichen. Ein einzelner Antrag genügt, auch wenn Sie:
    • in verschiedenen Regelungen (Arbeitnehmer, Selbständiger oder Beamter) gearbeitet haben
      oder
    • verschiedene Pensionen beantragen (Ruhestandspension, Pension als geschiedener Ehepartner, Hinterbliebenenpension, …).

 

Wichtige Bemerkungen für Beamte:

  • Wenn Sie wegen körperlicher Untauglichkeit pensioniert werden, brauchen Sie nichts zu tun. Ihr Arbeitgeber und der Pensionsdienst werden automatisch benachrichtigt.
  • Ethias verwaltet die Pensionsakte gewisser Beamter. Wenn Ethias Ihre Pensionsakte verwaltet, so müssen Sie sich an Ihren Arbeitgeber wenden. Wissen Sie nicht ob Ethias Ihre Akte verwaltet? Kontaktieren Sie dann die Personalabteilung Ihrer Institution.

 

Eine Hinterbliebenenpension oder eine Übergangsentschädigung?

Sie sind der längstlebende Ehepartner:

  • Sie müssen nichts beantragen:
    • wenn Ihr verstorbener Ehepartner pensioniert war
      oder
    • wenn Ihr verstorbener Ehepartner auf die Pension verzichtet hatte
      oder
    • o wenn der Pensionsdienst die Pensionsansprüche Ihres Ehepartners untersuchte.

    Der Pensionsdienst startet automatisch das Verfahren für die Berechnung Ihrer Hinterbliebenenpension. Wir werden nämlich automatisch über den Tod von Personen, die in Belgien wohnen, benachrichtigt.

    Wenn Ihr Ehepartner im Ausland wohnte, müssen Sie uns aber selbst den Tod melden.
    Wir stellen dann die Bezahlung seiner Ruhestandspension ein und untersuchen Ihren Anspruch auf eine Hinterbliebenenpension.

    Wenn Ihr Ehepartner ein pensionierter Beamter war, haben Sie auch Anspruch auf Bestattungsgeld.

     

  • Sie müssen die Hinterbliebenenpension beantragen, wenn Ihr Ehepartner:
    1. noch nicht pensioniert war;
      und
    2. noch keine Pension beantragt hatte.

 

Achtung: Sie müssen Ihren Antrag innerhalb von 12 Monaten nach dem Tod einreichen, damit Ihre Hinterbliebenenpension oder Ihre Übergangsentschädigung im Laufe des Todesmonats oder des folgenden Monats bezahlt werden kann. Wenn Sie diese Frist nicht einhalten, so wird Ihre Hinterbliebenenpension in dem Monat nach Ihrem Antrag einsetzen. Die Übergangsentschädigung kann endgültig verweigert werden, denn es handelt sich hier um eine vorübergehende Entschädigung.

 

Sie sind der ehemalige Ehepartner eines verstorbenen Beamten?

In den folgenden Fällen müssen Sie einen Antrag einreichen:

  • Ihr ehemaliger Ehepartner war noch nicht pensioniert,
  • Sie sind nicht der einzige Berechtigte.

Achtung: Gibt es auch einen längstlebenden Ehepartner, der Anspruch auf die Hinterbliebenenpension hat? Dann müssen Sie Ihren Antrag innerhalb 12 Monaten nach dem Tod Ihres ehemaligen Ehepartners einreichen. Ansonsten verlieren Sie Ihre Ansprüche auf die Hinterbliebenenpension des geschiedenen Ehepartners.

Sie sind die Waise eines Beamten:

Sie müssen die Waisenpension in den folgenden zwei Fällen beantragen:

  • Sie sind über 18 Jahre alt,
  • Sie sind nicht der einzige Berechtigte.

Wann haben Waisen Anspruch auf eine Hinterbliebenenpension?

 

Eine Einkommensgarantie für Betagte (EGB)?

In den meisten Fällen müssen Sie die EGB selbst nicht beantragen. Die Prüfung startet automatisch, wenn Sie:

  • am gesetzlichen Pensionsalter beim Föderalen Pensionsdienst eine Pension beantragen und Ihr Pensionsbetrag niedriger ist als die Grundbeträge;
  • vom Föderalen Pensionsdienst bereits eine Pension empfangen und Sie das gesetzliche Pensionsalter erreichen;
  • eine Beihilfe für Personen mit Behinderung beziehen und Sie das gesetzliche Pensionsalter erreichen;
  • ein Eingliederungseinkommen empfangen und Sie das gesetzliche Pensionsalter erreichen.

In allen anderen Fällen müssen Sie die EGB selbst beantragen.

 

Wie muss ich meinen Antrag einreichen?

Sie wohnen zurzeit in Belgien

Wenn Sie in Belgien wohnen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten um Ihre Pension zu beantragen:

  • online: über mypension.beÖffnet sich in einem neuen Fenster;
    Entdecken Sie in unserem Tutorial wie einfach es ist!
    Öffnet sich in einem neuen Fenster

    Wenn Sie Ihren Pensionsantrag gestellt haben, erhalten Sie eine Bestätigung, wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse eingegeben haben. Bei Ihrem nächsten Besuch auf mypension.be finden Sie Ihren Antrag unter 'Meine Akte'.

  • bei Ihrer Gemeindeverwaltung

  • telefonisch über das Pensionstelefon 1765

Sie wohnen zurzeit im Ausland

  • Wohnen Sie in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)Öffnet sich in einem neuen Fenster in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich?
    • Wenn Sie im Land, in dem Sie wohnen, Pensionsansprüche erworben haben, so beantragen Sie Ihre belgische Pension bei der Pensionsinstitution dieses Landes. Die ausländische Institution wird uns Ihren Antrag weiterleiten, wenn Sie angeben, dass Sie in Belgien gearbeitet haben.
    • Sie haben im Land, in dem Sie wohnen, keine Pensionsansprüche erworben,wohl aber in anderen Ländern des EWRÖffnet sich in einem neuen Fenster (oder in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich)? Beantragen Sie dann Ihre belgische Pension im letzten Land des EWRÖffnet sich in einem neuen Fenster, in dem Sie Pensionsansprüche erworben haben (oder in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich, wenn dies das letzte Land war, in dem Sie Pensionsansprüche erworben haben). Sie müssen dann ausdrücklich erwähnen, dass Sie keinen Anspruch auf eine Pension im Land,in dem Sie wohnen, haben. Die ausländische Institution wird uns Ihren Antrag weiterleiten, wenn Sie angeben, dass Sie in Belgien gearbeitet haben.
       
  • Wohnen Sie in einem Land, mit dem Belgien ein bilaterales AbkommenÖffnet sich in einem neuen Fenster abgeschlossen hat? Beantragen Sie Ihre Pension bei der Pensionsinstitution des Landes, in dem Sie wohnen. Diese Institution wird uns Ihren Antrag übermitteln, wenn Sie angeben, dass Sie in Belgien gearbeitet haben.
     
  • Wohnen Sie in einem Land, das kein bilaterales AbkommenÖffnet sich in einem neuen Fenster mit Belgien abgeschlossen hat, aber haben Sie Beiträge in einem Land des EWRÖffnet sich in einem neuen Fenster, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich bezahlt? Beantragen Sie Ihre belgische Pension im letzten Land des EWRÖffnet sich in einem neuen Fenster (oder in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich, wenn dies das letzte Land war, in dem Sie Pensionsansprüche erworben haben), in dem Sie Beiträge bezahlt haben (oder, wenn das für Sie der Fall ist, in der Schweiz). Die ausländische Institution wird uns Ihren Antrag weiterleiten, wenn Sie angeben, dass Sie in Belgien gearbeitet haben.
     

Die ausländische Institution weigert sich, Ihren Antrag zu empfangen? Teilen Sie es dem Pensionsdienst mit und erwähnen Sie:

  • Ihre ausländische Eintragungsnummer
    und
  • den Namen der ausländischen Pensionsinstitution, die Ihren Antrag weigerte.

In allen anderen Fällen müssen Sie Ihre belgische Pension mit einem unterzeichneten Schreiben beim Pensionsdienst beantragen mit Angabe Ihres vollständigen offiziellen Namens, Ihrer Adresse und Nationalregisternummer (falls bekannt):

 

Wann muss ich meinen Antrag einreichen?

  • Frühestens 12 Monate vor dem Datum des Einsetzens Ihrer Pension.
  • Spätestens im Monat vor dem Datum des Einsetzens Ihrer Pension.

 

Ich habe meinen Antrag eingereicht. Was nun?

Sie brauchen nichts zu tun:

  1. Wenn wir noch zusätzliche Informationen benötigen, senden wir Ihnen einen zu vervollständigenden Fragebogen zu.
  2. Sobald Ihre Pensionsakte vollständig ist, berechnen wir Ihre Pension.
  3. Sie empfangen dann eine detaillierte Übersicht der Berechnung Ihres Pensionsbetrags.

 

Was muss ich tun, nachdem ich die Berechnung meiner Pension empfangen habe?

  • Sie sind einverstanden mit dem mitgeteilten Pensionsbetrag?

    Dann brauchen Sie nichts zu tun. Ihre Pension wird automatisch am vorgesehenen Datum ausgezahlt. Einige Tage vor der Zahlung der Pension finden Sie die genauen Berechnung auf mypension.beÖffnet sich in einem neuen Fenster.

    Achtung! Berücksichtigen Sie folgende Punkte:
  • Sie finden Ihren Pensionsbetrag zu niedrig und möchten weiterarbeiten?
     
    Teilen Sie uns mit, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt in Pension gehen möchten. Wir werden Ihnen dann einen neuen Pensionsentscheid, mit einem angepassten Betrag, schicken.

    Als Arbeitnehmer sind Sie nicht dazu verpflichtet, im gesetzlichen Pensionsalter in Pension zu gehen.
     

  • Sind Sie mit der Berechnung Ihrer Pension nicht einverstanden?

    Wenn Sie mit unseren Entscheidungen nicht einverstanden sind, haben Sie verschiedene Möglichkeiten.

 

Ich habe noch eine Frage zur Berechnung. Was muss ich machen?