Die garantierte Mindestpension

Wenn wir Ihre Ruhestands- oder Hinterbliebenenpension berechnen, so können wir unter bestimmten Bedingungen Ihren Pensionsbetrag auf einen garantierten Mindestbetrag erhöhen.
- eine zusätzliche Bedingung der tatsächlichen Beschäftigung zusätzlich zur Laufbahnbedingung,
- eine Aufwertung der Teilzeitbeschäftigung als Arbeitnehmer vor 2002
Wichtig:
- Diese neuen Maßnahmen gelten nicht, wenn Sie:
- bereits pensioniert sind oder vor dem 1. Januar 2025 in Pension gehen
- vor 1963 geboren sind
- zwischen 1963 und 1968 geboren sind und am 1. Januar 2025 bereits eine Laufbahn von 30 Jahren als Arbeitnehmer oder 20 annehmbare Dienstjahre als Beamter haben
- Tagesmutter/-vater sind oder waren und zwischen 2023 und 2033 in Pension gehen
- die garantierte Pension für körperliche Untauglichkeit erhalten
- Die Übergangsmaßnahmen finden Anwendung, wenn Sie:
- zwischen 1963 und 1968 geboren sind und am 1. Januar 2025 noch keine Laufbahn von 30 Jahren als Arbeitnehmer haben
- zwischen 1963 und 1968 geboren sind und am 1. Januar 2025 noch keine 20 annehmbaren Dienstjahre als Beamter haben
- im Jahr 1969 geboren sind
- Wann habe ich Anspruch auf die garantierte Mindestruhestandspension und wie wird sie berechnet?
- Wann habe ich Anspruch auf die garantierte Mindesthinterbliebenenpension und wie wird sie berechnet?
- Wann habe ich Anspruch auf die Mindestübergangsentschädigung?
- Wie hoch ist die garantierte Mindestpension?
- Häufig gestellte Fragen
Wann habe ich Anspruch auf die garantierte Mindestruhestandspension und wie wird sie berechnet?
Ich bin Arbeitnehmer oder ich habe eine gemischte Laufbahn als Arbeitnehmer und als Selbständiger
Um festzustellen, ob Sie Anspruch auf eine garantierte Mindestruhestandspension als Arbeitnehmer haben, berücksichtigen wir folgende Faktoren:
- die Dauer Ihrer Laufbahn,
- die Anzahl Tage, die in jedem Kalenderjahr Ihrer Laufbahn für Ihre Pension angerechnet werden.
Achtung: Der Bruch, der Ihre Laufbahn als Selbständiger ausdrückt, zählt für die Bestimmung Ihres Anspruchs auf die Mindestpension als Arbeitnehmer mit, aber nicht für die Berechnung des Betrags.
In den Bedingungen wird unterschieden zwischen:
- einer Mindestpension für eine Vollzeitbeschäftigung,
- einer Mindestpension für eine Teilzeitbeschäftigung.
Für die Erfüllung der Bedingungen für eine Vollzeitmindestpension müssen Sie
- eine Laufbahn aufweisen, die mindestens 2/3 einer vollständigen Laufbahn entspricht, und jedes Laufbahnjahr muss mindestens 208 Tage betragen
und - über Ihre gesamte Laufbahn müssen Sie 5 000 Tage tatsächlich gearbeitet haben (neue Maßnahme).
Zusätzliche Informationen:
- 2/3 einer vollständigen Laufbahn ist für fast alle Arbeitnehmer eine 30-jährige Laufbahn. Nur bei Seeleuten, Bergleuten und Flugpersonal sind die Laufbahnbedingungen anders.
Wir berücksichtigen jedes Laufbahnjahr als Arbeitnehmer und Selbständiger:- in Belgien,
- in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums,
- im Vereinigten Königreich,
- in der Schweiz,
- in einem Land, mit dem Belgien ein bilaterales Abkommen über soziale Sicherheit geschlossen hat.
- Für die 5 000 Tage berücksichtigen wir zusätzlich auch Ihre Beamtenlaufbahn.
Beispiele:
Wann habe ich Anspruch auf die garantierte Mindestruhestandspension und wie wird sie berechnet?
Jacques hat 25 Jahre Vollzeit als Arbeitnehmer gearbeitet (7 800 Tage).
Er hat:
- 25 Laufbahnjahre mit mindestens 208 Tagen
und - 7 800 tatsächlich gearbeitete Tagen.
Er hat keinen Anspruch auf die Mindestpension, denn er erfüllt die Laufbahnbedingung von 30 Jahren mit mindestens 208 Tagen nicht.
Jacques hat 12 Jahre Vollzeit als Arbeitnehmer gearbeitet (3 744 Tage) und danach erhielt er während 30 Jahren Vollzeitarbeitslosengeld.
Er hat:
- 42 Laufbahnjahre
und - 3 744 tatsächlich gearbeitete Tage.
Er hat keinen Anspruch auf die Vollzeitmindestpension, denn er erfüllt die Bedingung von 5 000 tatsächlich gearbeiteten Tagen nicht.
Pascal hat 20 Jahre Vollzeit als Arbeitnehmer gearbeitet (6 240 Tage) und danach 23 Jahre als Selbständiger (92 Vierteljahre oder 7 176 Tage).
Er hat:
- 43 Laufbahnjahre
und - 13 416 tatsächlich gearbeitete Tage.
Er hat Anspruch auf die Vollzeitmindestpension, denn er erfüllt sowohl die Bedingung der 30 Laufbahnjahre als auch der 5 000 tatsächlich gearbeiteten Tage.
Erfüllen Sie all diese Bedingungen?
Dann berechnen wir Ihre Mindestpension, indem wir den Betrag für eine vollständige Laufbahn mit dem Bruch, der Ihre Laufbahn als Arbeitnehmer ausdrückt, multiplizieren.
Bei dieser Berechnung werden nicht nur die Laufbahnjahre mit mindestens 208 Tagen, sondern auch die mit mindestens 52 Tagen berücksichtigt.
Françoise hat eine Laufbahn von 30 Vollzeitjahren (312 Tage pro Jahr oder 9 360 Tage), 10 Jahren Teilzeit (156 Tage pro Jahr oder 1 560 Tage) und 2 Jahren mit einer Minimalbeschäftigung (40 Tage über die beiden Jahre). Sie hat Anspruch auf eine Vollzeitmindestpension, denn sie erfüllt beide Bedingungen:
- mindestens 30 Laufbahnjahre von 208 Tagen
- 10 960 tatsächlich gearbeitete Tage (9 360 + 1 560 + 40).
Wir berechnen ihre Mindestpension, indem wir den Mindestbetrag für eine vollständige Laufbahn mit ihrem Laufbahnbruch von 40/45 (ihre Anzahl Jahre mit mindestens 52 Tagen pro Jahr) multiplizieren.
Pascal war Vollzeitarbeitnehmer von 1980 bis 2005, also 26 Jahre (8 112 Tage).
Von 2006 bis 2017 hat er als Selbständiger gearbeitet, also 12 Jahre (3 744 Tage).
Achtung: Der Laufbahnbruch als Selbständiger zählt nur zur Prüfung Ihres Anspruchs auf die Mindestpension, aber zählt nicht für die Berechnung des Betrags.
Lesen Sie mehr über die Berechnung der Mindestpension für Selbständige auf der Website des LISVS.Öffnet sich in einem neuen Fenster
Er hat also Anspruch auf die Vollzeitmindestpension für eine gemischte Laufbahn, denn er hat insgesamt:
- 38 Laufbahnjahre (26 + 12)
und - 11 856 tatsächlich gearbeitete Tage (8 112 + 3 744).
Für die Berechnung des Betrags seiner Mindestpension berücksichtigen wir also nur seine Arbeitnehmerlaufbahn von 26 Jahren. Jedes Jahr mit mindestens 52 Tagen wird berücksichtigt.
Für die Erfüllung der Bedingungen für eine Teilzeitmindestpension müssen Sie
- eine Laufbahn aufweisen, die mindestens 2/3 einer vollständigen Laufbahn entspricht, und jedes Laufbahnjahr muss mindestens 156 Tage betragen
und - über Ihre gesamte Laufbahn müssen Sie 3 120 Tage tatsächlich gearbeitet haben (neue Maßnahme).
Zusätzliche Informationen:
- 2/3 einer vollständigen Laufbahn ist für fast alle Arbeitnehmer eine 30-jährige Laufbahn. Nur bei Seeleuten, Bergleuten und Flugpersonal sind die Laufbahnbedingungen anders.
Wir berücksichtigen jedes Laufbahnjahr als Arbeitnehmer und Selbständiger:- in Belgien,
- in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums,
- im Vereinigten Königreich,
- in der Schweiz,
- in einem Land, mit dem Belgien ein bilaterales Abkommen über soziale Sicherheit geschlossen hat.
- Für die Berechnung der 3 120 Tage berücksichtigen wir zusätzlich auch Ihre Beamtenlaufbahn.
- Um zu prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, und um die garantierte Mindestpension zu berechnen, rechnen wir eine Teilzeitbeschäftigung in eine Vollzeitbeschäftigung um. Die Anzahl der Tage in der Teilzeitbeschäftigung wird also auf der Grundlage der Arbeitsstunden in eine geringere Zahl von Tagen der Vollzeitbeschäftigung umgerechnet.
Beispiel: 26 Tage, an denen Sie nur halbtags arbeiten, zählen nur für 13 Tage.
Beispiele:
Michel hat 12 Jahre Halbzeit als Arbeitnehmer gearbeitet (1 872 Tage) und erhielt danach während 30 Jahren Arbeitslosengeld. Er hat:
- 42 Laufbahnjahre
und - 1 872 tatsächlich gearbeitete Tage.
Er hat keinen Anspruch auf die Teilzeitmindestpension, denn er erfüllt die Bedingung von 3 120 tatsächlich gearbeiteten Tagen nicht.
Anne hat 12 Jahre Teilzeit als Arbeitnehmer gearbeitet (1 872 Tage) und danach 23 Jahre als Selbständiger (7 176 Tage).
Anne hat keinen Anspruch auf die Vollzeitmindestpension, denn sie hat keine 30 Laufbahnjahre von mindestens 208 Tagen.
Sie hat jedoch Anspruch auf die Teilzeitmindestpension, denn sie hat:
- 35 Laufbahnjahre mit mindestens 156 Tagen pro Jahr (Bedingung von mindestens 30 Laufbahnjahren ist erfüllt)
und - 9 048 tatsächlich gearbeitete Tage (Bedingung von mindestens 3 120 tatsächlich gearbeiteten Tagen ist erfüllt).
Erfüllen Sie alle Bedingungen?
Dann berechnen wir Ihre Mindestpension als Teilzeitbeschäftigter, indem wir den Betrag für eine vollständige Laufbahn mit dem Bruch, der Ihre Laufbahn als Arbeitnehmer ausdrückt, multiplizieren, eventuell erhöht um die Aufwertung Ihrer Teilzeitbeschäftigung vor 2002. Der Laufbahnbruch für eine Mindestpension für Teilzeitbeschäftigte wird in Tagen berechnet.
Beispiel der Berechnung einer Teilzeitmindestpension:
Françoise hat 5 Jahre Vollzeit gearbeitet (312 Tage pro Jahr oder insgesamt 1 560 Tage), 10 Jahre Teilzeit zu 4/5 (250 Tage pro Jahr oder insgesamt 2 500 Tage) und 20 Jahre Halbzeit (156 Tage pro Jahr oder insgesamt 3 120 Tage).
Sie hat keinen Anspruch auf die Vollzeitmindestpension, denn sie hat keine 30 Laufbahnjahre mit mindestens 208 Tagen (nur 5 + 10 = 15 Jahre).
Sie hat jedoch Anspruch auf die Teilzeitmindestpension, denn sie hat:
- 35 Laufbahnjahre mit mindestens 156 Tagen (5 + 10 + 20 = 35 Jahre)
und - 7 180 tatsächlich gearbeitete Tage (1 560 + 2 500 + 3 120).
Wir berechnen ihre Mindestpension, indem wir den Vollzeitmindestbetrag mit ihrem Laufbahnbruch multiplizieren:
- dessen Zähler die Anzahl Tage als Arbeitnehmer ist, also 7 180 Tage
und - dessen Nenner die Höchstanzahl Tage für eine Arbeitnehmerlaufbahn ist, also 14 040 (45 x 312 Tage).
Ich bin Beamter
Sie haben Anspruch auf das garantierte Minimum, wenn Sie:
- mindestens 60 Jahre alt sind und 20 annehmbare Dienstjahre haben
und - über die gesamte Laufbahn 189 Monate tatsächlich gearbeitet haben (neue Maßnahme).
Für die Berechnung der 189 Monate berücksichtigen wir jedes Laufbahnjahr als Arbeitnehmer, Selbständiger und Beamter:
- in Belgien,
- in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums,
- im Vereinigten Königreich,
- in der Schweiz,
Achtung: Sie erhalten den garantierten Mindestbetrag nur für eine Pension aus einem Hauptamt (d. h. wenn Sie mindestens halbtags als Beamter arbeiten).
Die folgenden Pensionen geben keinen Anspruch auf ein garantiertes Minimum:
- eine Pension aus einem Nebenamt,
- eine aufgeschobene Pension,
- eine sofort einsetzende Pension, wenn Sie keine 20 annehmbaren Dienstjahre aufweisen, die für die Eröffnung des Pensionsanspruchs zählen.
Wir berechnen die garantierte Mindestpension auf der Grundlage:
- des Pensionierungsgrunds:
- Altersgrenze oder allgemeines Dienstalter,
- körperliche Untauglichkeit.
- Ihres Personenstands:
- körperliche Untauglichkeit.
- alleinstehend.
Bedingung der tatsächlichen Beschäftigung (ab 01.01.2025)
- eine zusätzliche Bedingung der tatsächlichen Beschäftigung zusätzlich zur Laufbahnbedingung,
- eine Aufwertung der Teilzeitbeschäftigung als Arbeitnehmer vor 2002
Wichtig:
- Diese neuen Maßnahmen gelten nicht, wenn Sie:
- bereits pensioniert sind oder vor dem 1. Januar 2025 in Pension gehen
- vor 1963 geboren sind
- zwischen 1963 und 1969 geboren sind und am 1. Januar 2025 bereits eine Laufbahn von 30 Jahren als Arbeitnehmer oder 20 annehmbare Dienstjahre als Beamter haben
- Tagesmutter/-vater sind oder waren und zwischen 2023 und 2033 in Pension gehen
- die Zulage garantiertes Minimum für körperliche Untauglichkeit erhalten
- Die Übergangsmaßnahmen finden Anwendung, wenn Sie:
- zwischen 1963 und 1968 geboren sind und am 1. Januar 2025 noch keine Laufbahn von 30 Jahren als Arbeitnehmer haben
- zwischen 1963 und 1968 geboren sind und am 1. Januar 2025 noch keine 20 annehmbare Dienstjahre als Beamter haben
- im Jahr 1969 geboren sind.
- Allgemeine Bedingungen
- Tage, die berücksichtigt - nicht berücksichtigt werden
- Übergangsmaßnahmen
- Ausnahmen
- Langfristige Abwesenheitszeiträume aus medizinischen Gründen
Allgemeine Bedingungen der tatsächlichen Beschäftigung
Für die Erfüllung der Bedingung der Anzahl tatsächlich gearbeiteter Tage, müssen Sie:
- für eine Vollzeitmindestpension:
- 5 000 Vollzeitbeschäftigungstage als Arbeitnehmer haben.
- 5 000 Vollzeitbeschäftigungstage für eine gemischte Laufbahn (Arbeitnehmer, Selbständiger, Beamter) haben
- 189 Monate haben, wenn Sie nur eine Laufbahn als Beamter haben
- 64 Quartale haben, wenn Sie nur eine Laufbahn als Selbständiger haben. Lesen Sie mehr dazu auf der Website des LISVSÖffnet sich in einem neuen Fenster
- für eine Teilzeitmindestpension als Arbeitnehmer 3 120 Vollzeitarbeitstage haben.
Welche Tage werden als tatsächlich gearbeitete Tage berücksichtigt und welche nicht?
Für das Erreichen der erforderlichen Anzahl tatsächlich gearbeiteter Tage werden manche nicht gearbeitete Zeiträume berücksichtigt. In der nachstehenden Tabelle finden Sie die Zeiträume, die berücksichtigt werden, und welche Zeiträume nicht:
| Werden als tatsächlich gearbeitete Tage berücksichtigt | Werden nicht als tatsächlich gearbeitete Tage berücksichtigt |
|---|---|
| Gearbeitete Tage und Urlaubstage |
|
| Annehmbare Abwesenheitszeiträume, in denen Sie Ihren gesamten Lohn behalten (z. B. Urlaub und Krankheitszeiträume vor Erschöpfung des Krankenkapitals) | / |
| Tage, für die Sie eine Vertragsbruch- oder Entlassungsausgleichsentschädigung erhalten | / |
Arbeitslosigkeitszeiträume, die wohl berücksichtigt werden:
|
Arbeitslosigkeitszeiträume, die nicht berücksichtigt werden:
|
Zeitkredit:
|
Zeitkredit, nicht für Palliativpflege oder Pflege eines Kindes mit Behinderung |
Flämischer Pflegekredit
|
Flämischer Pflegekredit
|
Zeiträume der Mutterschaftsruhe:
|
/ |
|
Pflegebetreuungsurlaub |
Thematischer Urlaub:
|
|
| Beschäftigungszeiträume von Arbeitslosen durch Provinzen, Gemeinden, öffentliche Einrichtungen oder andere Arbeitgeber | / |
| Gewerkschaftsauftrag mit Lohnfortzahlung | Gewerkschaftsauftrag ohne Lohnfortzahlung |
| Zeiträume als Kunstschaffender, die keinen Pensionsaufbau einbringen | Streik |
| Leichtbehinderungszeiträume, für die Sie eine Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens erhalten, auch wenn diese Zeiträume nicht in die Pensionsberechnung als Arbeitnehmer aufgenommen werden | Leichtbehinderungszeiträume, für die Sie eine Eingliederungsbeihilfe erhalten |
| Urlaubszeiträume für Elternschutz von Militärpersonen | Militärdienst oder Dienst als Militärdienstverweigerer aus Gewissensgründen |
| Abwesenheitszeiträume aus sozialen Gründen | Zeiträume, die zur Pension des geschiedenen Ehepartners gehören |
| Angerechnete Zeiträume, für die der Arbeitgeber keine Beiträge gezahlt hat | Angerechnete Studienzeiten |
Pierre hat 12 Jahre Vollzeit als Arbeitnehmer gearbeitet (3 744 Tage). Danach wurde er als Person mit einer Behinderung anerkannt und erhielt er während 20 Jahren (6 240 Tagen) eine Entschädigung von der Generaldirektion Personen mit Behinderung.
Pierre hat also Anspruch auf die Vollzeitmindestpension, denn er erfüllt beide Bedingungen:
- 32 Laufbahnjahre (> 30 Jahre mit mindestens 208 Tagen)
und - 9 984 Tage, die als tatsächlich gearbeitete Tage betrachtet werden (3 744 + 6 240).
Übergangsmaßnahmen
Sie müssen weniger tatsächliche Tage nachweisen, wenn Sie:
- zwischen 1963 und 1968 geboren sind und am 1. Januar 2025 noch keine Laufbahn von 30 Jahren als Arbeitnehmer haben,
- zwischen 1963 und 1968 geboren sind und am 1. Januar 2025 noch keine 20 annehmbare Dienstjahre als Beamter haben,
- im Jahr 1969 geboren sind.
Die Anzahl der erforderlichen tatsächlich gearbeiteten Tage erhöht sich allmählich aufgrund Ihres Geburtsdatums
Wichtig: Wenn Ihr verstorbener Ehepartner fast in Pension gehen konnte und Sie Anspruch auf eine Hinterbliebenenpension haben, zählt das Geburtsjahr Ihres verstorbenen Ehepartners, um zu ermitteln, ob Sie für die Mindesthinterbliebenenpension der Übergangsmaßnahme unterliegen.
| Geburtsjahr | Anzahl Tage, die als Arbeitnehmer für das Vollzeitminimum nachzuweisen sind | Anzahl Monate, die als Beamter nachzuweisen sind | Anzahl Tage, die als Arbeitnehmer für das Teilzeitminimum nachzuweisen sind |
|---|---|---|---|
| 1963 | 1 250 | 47,25 | 780 |
| 1964 | 1 500 | 56,75 | 936 |
| 1965 | 1 750 | 66,25 | 1 092 |
| 1966 | 2 250 | 85 | 1 404 |
| 1967 | 2 750 | 104 | 1 716 |
| 1968 | 3 500 | 132,50 | 2 184 |
| 1969 | 4 250 | 160,75 | 2 652 |
Zur Information:
- Ein Vollzeitjahr entspricht 312 Tagen
- Eine Vollzeitlaufbahn von 45 Jahren entspricht 14 040 Tagen
Ausnahmen
- Waren Sie zwischen dem 1. Januar 2003 und dem 31. Dezember 2032 Tagesmutter/-vater?
Dann gelten für Sie flexiblere Bedingungen bei der Berechnung der 30 Laufbahnjahre und müssen Sie die zusätzliche Bedingung von 5 000 gearbeiteten Tagen nicht erfüllen. Lesen Sie mehr über die garantierte Mindestpension für Tageseltern. - Sind Sie Seefahrer, Mitglied des Flugpersonals der Zivilluftfahrt oder Bergarbeiter und haben Sie Anspruch auf einen Bruch mit einem Nenner unter 45?
Dann berechnen wir die erforderlichen Laufbahnjahre im Verhältnis zu Ihrem Nenner. - Sind Sie mithelfender Ehepartner?
Seit dem 1. Januar 2023 gilt eine flexiblere Laufbahnbedingung für die Mindestpension für mithelfende Ehepartner.
Lesen Sie mehr auf der Website des LISVS.Öffnet sich in einem neuen Fenster - Sind Sie wegen körperlicher Untauglichkeit pensioniert worden?
Dann müssen Sie die Bedingung der tatsächlichen Beschäftigung nicht erfüllen. - Waren Sie aus Gesundheitsgründen langfristig abwesend?
Dann gilt für diesen Zeitraum eine Sondermaßnahme.
Langfristige Abwesenheitszeiträume aus medizinischen Gründen
Um zu vermeiden, dass Personen aufgrund ihres Gesundheitszustandes ihren Anspruch auf die Mindestpension verlieren, werden die nachstehenden aus medizinischen Gründen nicht gearbeiteten Zeiträume (teilweise) von der Zahl der nachzuweisenden gearbeiteten Tage abgezogen:
- Krankheit
- Invalidität
- Arbeitsunfall
- Berufskrankheit
- Internierung
- Zeiträume der Disponibilität wegen Krankheit
- Eventuelle Zeiträume zeitweiliger Pensionierung wegen körperlicher Untauglichkeit
| Dauer der Abwesenheit aus medizinischen Gründen | Berechnung der Anzahl Tage, die abzuziehen sind |
|---|---|
| Weniger als 5 Jahre | Keine Verringerung |
| Von 5 Jahren bis zu 29 Jahren | 3 Tage Abwesenheit aus medizinischen Gründen = +/- 1 Tag tatsächliche Beschäftigung weniger nachzuweisen |
| 30 Jahre und mehr | 2 Tage Abwesenheit aus medizinischen Gründen = +/- 1 Tag tatsächliche Beschäftigung weniger nachzuweisen |
Zur Information:
- Ein Vollzeitjahr entspricht 312 Tagen
- Eine Vollzeitlaufbahn von 45 Jahren entspricht 14 040 Tagen
Achtung: Leichtbehinderungszeiträume werden völlig mit tatsächlicher Beschäftigung gleichgestellt.
Wann habe ich Anspruch auf die garantierte Mindesthinterbliebenenpension und wie wird sie berechnet?
Um festzustellen, ob Sie Anspruch auf die garantierte Mindesthinterbliebenenpension haben, berücksichtigen wir folgende Faktoren:
- die Dauer der Laufbahn Ihres verstorbenen Ehepartners;
und - die Anzahl Tage, die in jedem Kalenderjahr seiner Laufbahn für seine Pension angerechnet werden.
In den Bedingungen wird unterschieden zwischen:
- einer Mindestpension für die Vollzeitbeschäftigung Ihres Ehepartners,
- einer Mindestpension für die Teilzeitbeschäftigung Ihres Ehepartners.
Zur Überprüfung der Laufbahnbedingungen und zur Berechnung der garantierten Mindestpension rechnen wir die Teilzeitbeschäftigung in eine Vollzeitbeschäftigung um. Die Anzahl der Tage in der Teilzeitbeschäftigung wird also auf der Grundlage der Arbeitsstunden in eine geringere Zahl von Tagen der Vollzeitbeschäftigung umgerechnet.
Beispiel: Bei 26 Tagen Halbtagsbeschäftigung werden nur 13 Tage angerechnet.
- Hinterbliebenenpension "Arbeitnehmer" oder gemischt "Arbeitnehmer" und "Selbständiger"
- Hinterbliebenenpension "Beamter"
Ich habe eine Hinterbliebenenpension "Arbeitnehmer" oder gemischt "Arbeitnehmer" und "Selbständiger"
Wenn Ihr verstorbener Ehepartner bereits pensioniert war und Anspruch auf eine Mindestpension als Arbeitnehmer hatte, dann bleibt dies für die Hinterbliebenenpension bestehen.
Wenn Ihr verstorbener Ehepartner noch nicht pensioniert war, entspricht eine vollständige Laufbahn einer Anzahl von Jahren:
- ab dem 1. Januar des Jahres, in dem Ihr Ehepartner 20 Jahre geworden ist
- bis zum 31. Dezember des Jahres vor seinem Tod.
Die Anzahl der Jahre für eine vollständige Laufbahn ist daher der Nenner des Laufbahnbruchs der Hinterbliebenenpension.
Für die Erfüllung der Bedingungen für eine Vollzeitmindesthinterbliebenenpension:
- muss die Laufbahn Ihres verstorbenen Ehepartners mindestens 2/3 einer vollständigen Laufbahn entsprechen und muss jedes Laufbahnjahr mindestens 208 Tage betragen
und - muss eine Anzahl Tage tatsächlicher Beschäftigung aufgrund des Laufbahnbruchs nachgewiesen werden (neue Maßnahme).
Erfüllt die berufliche Laufbahn Ihres verstorbenen Ehepartners diese Bedingungen?
Dann berechnen wir die Mindestpension, indem wir den Betrag für eine vollständige Laufbahn mit dem Bruch Ihrer Hinterbliebenenpension multiplizieren.
Bei dieser Berechnung werden nicht nur die Berufsjahre mit mindestens 208 Tagen berücksichtigt, sondern alle Jahre mit mindestens 52 Tagen.
Für die Erfüllung der Bedingungen für eine Teilzeitmindesthinterbliebenenpension:
- muss die Laufbahn Ihres verstorbenen Ehepartners mindestens 2/3 einer vollständigen Laufbahn entsprechen und muss jedes Laufbahnjahr mindestens 156 Tage betragen
und - muss eine Anzahl Tage tatsächlicher Beschäftigung aufgrund des Laufbahnbruchs nachgewiesen werden (neue Maßnahme).
Erfüllt die berufliche Laufbahn Ihres verstorbenen Ehepartners diese Bedingungen?
Dann berechnen wir die Mindestpension, indem wir den Betrag für eine vollständige Laufbahn mit dem Bruch Ihrer Hinterbliebenenpension multiplizieren. Der Laufbahnbruch für eine Mindesthinterbliebenenpension für Teilzeitbeschäftigte wird in Tagen berechnet.
Ich habe eine Hinterbliebenenpension "Beamter"
Wenn wir Ihre Hinterbliebenenpension berechnen und der Betrag niedriger ist als das garantierte Minimum für eine Hinterbliebenenpension, dann können Sie eine Zulage erhalten, um den garantierten Mindestbetrag zu erreichen.
Ein garantierter Mindestbetrag wird nicht gewährt für:
- den längstlebenden Ehepartner:
- der eine zeitweilige Hinterbliebenenpension erhält,
- dessen Ehepartner in einem Nebenamt tätig war,
- dessen Ehepartner eine aufgeschobene Pension erhielt,
- dessen Ehepartner eine sofort einsetzende Pension ohne Anrechnung von 20 Dienstjahren erhielt,
- den geschiedenen Ehepartner,
- die Waisen.
Übergangsentschädigung
Für die Mindestübergangsentschädigung zählt nur die Laufbahnbedingung von 30 Jahren, ob Ihr verstorbener Ehepartner bereits pensioniert war oder nicht.
Berechnung dieser Laufbahnbedingung:
Wir betrachten den Zeitraum ab dem 1. Januar des Jahres, in dem Ihr Partner 20 Jahre alt geworden ist, bis zum 31. Dezember des Jahres vor dem Tod als eine vollständige Laufbahn (= Nenner). Für den Anspruch auf die Mindestpension muss die Laufbahn Ihres verstorbenen Partners mindestens 2/3 der vollständigen Laufbahn entsprechen (Zähler).
Wie hoch ist die garantierte Mindestpension?
Ich bin Arbeitnehmer oder ich habe eine gemischte Laufbahn als Arbeitnehmer und als Selbständiger
Die Beträge der garantierten Mindestpension für Arbeitnehmer und der garantierten Mindestpension für eine gemischte Laufbahn sind Beträge, die für eine vollständige Laufbahn festgelegt werden. Für eine Ruhestandspension umfasst eine vollständige Laufbahn 45 Jahre.
Der für Sie geltende Mindestbetrag wird im Verhältnis zur Dauer Ihrer Laufbahn bzw. der Laufbahn Ihres verstorbenen Ehepartners bestimmt, indem die Beträge in nachstehender Tabelle mit dem Laufbahnbruch multipliziert werden.
Beispiele
- Verfügen Sie über eine vollständige Laufbahn (45 Jahre)? Dann haben Sie Anspruch auf den vollständigen Mindestbetrag.
- Verfügen Sie über eine Laufbahn von 35 Jahren? Dann multiplizieren wir den Mindestbetrag mit Ihrem Laufbahnbruch von 35/45.
Ich habe vor 2002 Teilzeit gearbeitet
Vor 2002 gab es noch keine allgemeine Möglichkeit, eine Laufbahn vollständig oder teilweise mit Bezug einer Leistung (und eventueller Gleichstellung für den Pensionsaufbau) zu unterbrechen.
Wenn Sie:
- vor 2002 Teilzeit als Arbeitnehmer arbeiteten
und - nur Anspruch auf die Teilzeitmindestpension haben,
werden Ihre Pensionsansprüche für höchstens 5 Teilzeitlaufbahnjahre vor 2002 um 25 % erhöht.
Wie geschieht dies?
- Für jedes Jahr vor 2002, in dem Sie Teilzeit gearbeitet haben, erhöhen wir Ihre Anzahl Vollzeittage um 25 %.
- Diese Erhöhung wird falls nötig auf 312 Vollzeittage pro Jahr begrenzt.
- Danach überprüfen wir, für welche Jahre (höchstens 5) diese Erhöhung am günstigsten ist.
Achtung:
- Diese Gleichstellung gilt nur für die Berechnung der Teilzeitmindestpension.
- Für den Anspruch auf die vorzeitige Pension gelten andere Alters- und Laufbahnbedingungen.
Ich bin Beamter
Die Beträge in der nachstehenden Tabelle gelten für ein Vollzeitamt.
Achtung: Wenn Sie einen Ehepartner haben, werden die Einkünfte Ihres Ehepartners bei die Berechnung Ihrer garantierten Mindestpension teilweise berücksichtigt.
| Grund für die Pensionierung | Verheiratet | Alleinstehend |
|---|---|---|
| Alter oder Dienstalter | 2 351,89 EUR brutto pro Monat | 1 881,58 EUR brutto pro Monat |
| Körperliche Untauglichkeit | 62,5 % des Durchschnittsgehalts der letzten 5 Jahre. Der monatliche Bruttobetrag beläuft sich auf mindestens 2 351,89 EUR und höchstens 3 104,78 EUR. (*) | 50 % des Durchschnittsgehalts der letzten 5 Jahre. Der monatliche Bruttobetrag beträgt mindestens 1 881,58 EUR und höchstens 2 483,82 EUR. (*) |
| Hinterbliebenenpension oder Übergangsentschädigung | / | 1 856,74 EUR brutto pro Monat |
(*) Der Betrag des garantierten Minimums bei körperlicher Untauglichkeit kann niemals 75 % des Höchstbetrags der letzten Gehaltstabelle vor dem Eintritt in den Ruhestand übersteigen.
Haben Sie unvollständige Dienstjahre?
Dann können wir den Betrag der Zulage "garantiertes Minimum" kürzen.
| Einkünfte, die von der Zulage abgezogen werden | Prozentsatz der Kürzung |
|---|---|
| Ihre anderen Pensionen oder Renten | Zu 100 % |
| Renten für einen Arbeitsunfall und andere ähnliche Entschädigungsleistungen | Zu 100 % |
| Renten für einen Arbeitsunfall und andere ähnliche Entschädigungsleistungen | Zu 50 % |
| Ausländische Ersatzeinkünfte | Zu 80 % |
| Einkünfte Ihres Ehepartners | Teilweise |
| Erwerbstätigkeit | Lesen Sie mehr über die zulässigen Grenzbeträge und die Reduzierung bei Überschreitung auf der Seite 'Nebenverdienst'. |
Als verheirateter Pensionierter mit einem Vollzeitamt ist Ihnen ein Mindestbetrag garantiert. Ab 01.09.2026 erhalten Sie einen monatlichen Bruttobetrag von 993,53 EUR.
Häufig gestellte Fragen
Nein, Sie müssen die 2 Bedingungen erfüllen: eine Laufbahn von 30 Jahren haben und 20 Jahre gearbeitet haben.
Nein, dies sind die Bedingungen für den Erhalt einer Mindestpension.
Um die vorzeitige Pension in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie andere Alters- und Laufbahnbedingungen erfüllen.