Maximalpension
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Die neue Regierung vorsieht Änderungen zu der Gesetzgebung der Pensionen. Lesen Sie hier mehr Informationen über die angekündigte Änderungen. |
Für die Arbeitnehmerpension gibt es keinen Höchstbetrag, aber der Lohn, den wir berücksichtigen, unterliegt einer Lohnobergrenze. Wenn Sie Ihre Arbeit fortsetzen, nachdem Sie eine vollständige Laufbahn erreicht haben, zählen diese Zeiträume auch für Ihre Pension. Ihr zukünftiger Pensionsbetrag wird sich also durch die Fortsetzung der Arbeit erhöhen.
Für die Beamtenpension gelten 2 Maxima:
- Das relative Maximum
Ihr Ruhepension aus dem Beamtensystem darf nicht mehr als 3/4e Ihres Referenzlohns betragen. Haben Sie unvollständige Dienstjahre? Dann werden wir den Betrag des relativen Maximums reduzieren. - Das absolute Maximum
Ihre Beamtenpension darf das absolute Maximum von 46 882,74 EUR pro Jahr bei einem Schwellenindex von 138,01 nicht überschreiten. Indexiert beträgt dieser 81 622,85 EUR brutto pro Jahr (Index 1,7410 am 01/03/2020) oder 6 801,90 EUR brutto pro Monat.
Sie können mehrere Pensionen aus dem öffentlichen Dienst zusammenfassen. Auch Kombinationen mit einer Alters- oder Hinterbliebenenpension aus dem Angestellten- oder Selbständigensystem oder als Arbeitnehmer auf Kosten des Übersee-Sozialversicherungsfonds sind möglich. In diesen Fällen dürfen Sie den absoluten Höchstbetrag nicht überschreiten.
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