Zum Hauptinhalt springen

Arbeitnehmer – wie wird mein Pensionsbetrag berechnet?

Wie baue ich Pension auf?

Für jedes Jahr, in dem Sie arbeiten, bauen Sie eine Pension auf. Wir berechnen Ihre Pension aufgrund des Lohns den das Sie während Ihrer Laufbahn erhalten haben und für den Sozialbeiträge einbehalten worden sind.

Wenn Sie nicht arbeiten (zum Beispiel wegen Arbeitslosigkeit oder Krankheit) und Ersatzeinkünfte empfangen (gleichgestellte Zeiträume), dann berechnen wir Ihre Pension aufgrund eines Fiktilohns.

Arbeiten lohn sich immer für Ihre Pension: Alle Zeiträume, in denen Sie gearbeitet haben, zählen mit für die Berechnung Ihrer Pension. Aber wenn Sie eine lange Laufbahn haben, ist es möglich, dass bestimmte Arbeitslosigkeitszeiträume nicht mitzählen für Ihre Pension.

Ich habe eine lange Laufbahn. Was zählt mit für die Berechnung meines Pensionsbetrages?

 

Die Schritte der Pensionsberechnung

Für jedes Jahr Ihrer Laufbahn berechnen wir einen Pensionsertrag:

1. Schritt: Wir zählen die jährlichen Real-, Fiktiv- und Pauschallöhn (= der Gesamtlohn) zusammen.

2. Schritt: Wir vergleichen den Jahresgesamtlohn mit der Lohngrenze; Wenn Ihr Jahresgesamtlohn die Lohngrenze überschreitet, so beschränken wir Ihren Gesamtlohn auf diese Grenze.

3. Schritt: Wir werten den Jahresgesamtlohn auf.

4. Schritt: Wir teilen jedes Jahr durch 45 (normale Dauer der Laufbahn als Arbeitnehmer).

5. Schritt: Wir multiplizieren mit 60 %.

Wir addieren die Pensionserträge jedes Jahres. So erhalten wir die Pension, die Sie jährlich empfangen werden.

 

Mögliche Korrekturen der Pensionsberechnung

Korrektur für Niedriglöhne

Zählt Ihre Laufbahn als Arbeitnehmer insgesamt mehr als 15 Jahre mit mehr als 104 Tagen? Dann erhöhen wir den Gesamtlohn pro Laufbahnjahr auf den gesetzlich garantierten Mindestjahreslohn. Dies nennen wir das Mindestanrecht pro Laufbahgarannjahr (oder garantierter Mindestjahreslohn).

Erhöhung Ihrer Pension, wenn Ihr Ehepartner keine oder beschränkte Einkünfte hat

Wenn Ihr Ehepartner keine oder beschränkte eigene Einkünfte hat, berechnen wir Ihre Pension zum Haushaltssatz. Dies bedeutet, dass wir den Gesamtlohn mit 75 % multiplizieren (Standardsatz = 60 %).
Mehr Informationen zum Einfluss Ihrer Familienlage auf die Berechnung Ihrer Pension.

Erhöhung Ihrer Pension auf die Mindestpension

Wir erhöhen Ihre Pension auf die garantierte Mindestpension wenn:

  1. Ihre Pension niedriger ist als ein bestimmtes Minimum
  2. und
  3. Sie bestimmte Laufbahnbedingungen erfüllen.

Schritt-für-Schritt Beispiel einer Pensionsberechnung

 

Abweichende Berechnungsregeln im Rahmen von Sonderregelungen

Sind Sie Bergarbeiter, Seemann, Berufsjournalist oder Mitglied des Flugpersonals der Zivilluftfahrt? Dann können Sonderregeln für Ihre Pensionsberechnung angewendet werden, auch wenn diese Sonderregelungen, außer für Berufsjournalisten, dabei sind zu verschwinden.

Mehr Informationen zu den Berechnungsregeln im Rahmen von Sonderregelungen

 

Was geschieht, wenn ich neben meiner Ruhestandspension für Arbeitnehmer auch noch Berufseinkünfte oder eine andere Pension empfange?

Empfangen Sie eine Ruhestands- oder Hinterbliebenenpension für Arbeitnehmer zusammen mit einer anderen belgischen Pension, einer ausländischen Pension, einer Sozialleistung oder Berufseinkünften? Dann kann dies Ihren Pensionsbetrag oder die Bezahlung Ihrer Pension beeinflussen.

Mehr Informationen zur Kumulierung Ihrer Ruhestandspension als Arbeitnehmer mit Berufseinkünften oder mit einer anderen Pension.