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Wie wird mein Pensionsbetrag als Beamter(r) berechnet?

Die Regierung hat sich auf die Pensionsreform geeinigt.
  • Wir aktualisieren möglichst schnell die Übersicht unter pensionsreform.be.
  • Die Entscheidungen werden jetzt in Rechtsvorschriften umgesetzt. Deshalb kennen wir noch nicht alle Einzelheiten.
  • Wir können Sie also noch nicht über die genauen Bedingungen informieren und darüber, ob Sie von der Reform betroffen sind.
  • Sobald ein endgültiger Text veröffentlich wird:

Sie brauchen also nichts zu tun.

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Für jedes Jahr, in dem Sie als endgültig ernannter Beamter arbeiten, bauen Sie eine Pension auf. Diensttätigkeiten, die für Ihre Pension berücksichtigt werden, nennen wir ‘zulässige Dienste’. Der Pensionsdienst berechnet Ihre Beamtenpension auf der Grundlage:

  • Ihres Referenzgehalts;
  • der Anzahl der zulässigen Dienste und Abwesenheitszeiträume, die wir als Zeiträume betrachten, in denen Sie gearbeitet haben (Gleichsetzung);
  • Ihres Laufbahnbruchs.
Pensionsbetrag = zulässige Dienste und Zeiträume X Referenzgehalt X Laufbahnbruch


Sie brauchen Ihren Pensionsbetrag nicht selbst zu berechnen. Auf mypension.be berechnen wir den Betrag für Sie! Öffnet sich in einem neuen Fenster

 

Schritte der Pensionsberechnung  

Schritt 1: Welche Dienste werden für meine Beamtenpension berücksichtigt?

Für Ihre Beamtenpension werden in erster Linie die Dienste als statutarisches Personalmitglied des öffentlichen Dienstes berücksichtigt.

Ihre vertraglichen und zeitlich befristeten Dienste können berücksichtigt werden, aber dafür gelten spezifische Regeln.

Auch der Pflichtmilitärdienst wird berücksichtigt.

Schritt 2: Werden meine Abwesenheitszeiträume berücksichtigt?

Folgende Abwesenheitszeiträume können berücksichtigt werden:

  • Abwesenheitszeiträume mit Lohnfortzahlung;
  • Zeiträume des Wartestands, wenn Sie Wartegehalt bezogen haben;
  • unbezahlte Abwesenheitszeiträume, die wir als aktiven Dienst betrachten (Gleichsetzung);
  • Zeiträume einer Vollzeit- oder Teilzeitlaufbahnunterbrechung, Zeiträume der Halbzeitbeschäftigung und Abwesenheitszeiträume für die Viertagewoche und der „Vlaams zorgkrediet“. Für diese zeiträume gelten spezifische Regeln;
  • Zeiträume des unbezahlten Urlaubs, die wir nicht als aktiven Dienst betrachten. Diesen Urlaub berücksichtigen wir für höchstens einen Monat pro Kalenderjahr.

Schritt 3: Wird mein Diplom berücksichtigt?

Bis zum 30. November 2017 wurden Ihre Studienzeiträume kostenlos für die Berechnung Ihrer Beamtenpension berücksichtigt. Dies wurde "Dienstaltersverbesserung aufgrund eines Diploms" genannt. Diese kostenlose Dienstaltersverbesserung aufgrund eines Diploms war nur möglich, wenn das Diplom, das Sie erworben hatten, notwendig war für:

  • die Funktion in der Sie endgültig/statutarisch ernannt worden sind
    oder
  • eine spätere Ernennung
    und
  • im Vollzeitstudium erworben wurde.

Sind Sie am 1. Dezember 2018 oder später in Pension gegangen? Dann ist Ihre Dienstaltersverbesserung aufgrund eines Diploms nicht länger kostenlos. In einigen Fällen behalten Sie aber vollständig oder teilweise Anspruch auf die kostenlose Dienstaltersverbesserung aufgrund eines Diploms.

Wenn Sie in den anderen Fällen Ihre Studienjahre, die notwendig waren um Ihr Diplom zu erwerben, anrechnen lassen möchten, so müssen Sie einen Anrechnungsbeitrag bezahlen. Wir nennen dies " Anrechnung der Studienjahre ".

Sie können auch die Studienjahre, die zu Diplomen geführt haben, die kein Anrecht auf eine kostenlose Dienstaltersverbesserung aufgrund eines Diploms, geben, anrechnen lassen.

Schritt 4: Was ist mein Referenzentgelt?

Ihr Referenzgehalt ist das Durchschnittsgehalt:

  • Ihrer letzten 10 Laufbahnjahre;
    oder
  • der gesamten Laufbahn, wenn diese kürzer ist als 10 Jahre.

Übergangsmaßnahme: Sind Sie vor dem 1. Januar 1962 geboren? Dann ist Ihr Referenzgehalt das Durchschnittsgehalt Ihrer 5 letzten Laufbahnjahre (oder Ihrer gesamten Laufbahn, wenn diese keine 5 Jahre zählt).

Es gibt auch Ausnahmen.

Schritt 5: Was ist mein Laufbahnbruch?

Ihr Laufbahnbruch oder Verhältnissatz steht für den Teil Ihres Referenzgehalts, den wir in der Berechnung Ihrer Pension für jedes Jahr als endgültig ernannter Beamter berücksichtigen. Der üblichste Laufbahnbruch für die Pensionsberechnung in der Regelung für Beamte ist 1/60. Für bestimmte Beamte sehen die Rechtsvorschriften vorteilhaftere Laufbahnbrüche als 1/60 vor.

Für Ihre Dienstjahre ab dem 1. Januar 2012 werden alle Laufbahnbrüche die vorteilhafter als 1/48 sind, durch den Laufbahnbruch 1/48 ersetzt.
Ausnahme: Wurden Sie vor dem 1. Januar 1957 geboren? Dann haben Sie weiter Anrecht auf den Laufbahnbruch, der vorteilhafter ist als 1/48.

 

Begrenzungen des Pensionsbetrags

Ihre Ruhestandspension als Beamter wird auf den absoluten und relativen Höchstbetrag begrenzt.

 

Mögliche Zulagen zu Ihrem Pensionsbetrag

Garantierte Mindestpension

Wenn Ihre Ruhestandspension niedriger ist als der Betrag der garantierten Mindestpension, so können wir eine Zulage "garantiertes Minimum" hinzufügen, damit Sie den garantierten Mindestbetrag erreichen.

Sie können diesen garantierten Mindestbetrag empfangen, wenn Sie pensioniert worden sind wegen:

  • der Altersgrenze oder des allgemeinen Dienstalters;
  • körperlicher Untauglichkeit.

Sie bekommen den garantierten Mindestbetrag nur für eine Pension, die aus einem Hauptamt hervorgeht. Wenn Sie unvollständige Dienstjahre haben, so reduzieren wir die Zulage "garantiertes Minimum".

 

Zulage bei schwerwiegender "Behinderung"

Haben Sie eine schwerwiegende Behinderung? Dann können Sie neben Ihrer Pension eine Zulage bei schwerwiegender Behinderung empfangen.

Am 1. Marz 2026 beträgt diese Zulage monatlich 219,21 Euro brutto. 

Sie brauchen Ihren Pensionsbetrag nicht selbst zu berechnen. Auf mypension.be berechnen wir den Betrag für Sie! Öffnet sich in einem neuen Fenster