Referenzgehalt
Einige Nachrichten sind im Augenblick leider noch nicht auf Deutsch verfügbar. Sie können sie einstweilen auf Französisch konsultieren. Entschuldigen Sie bitte diese Unannehmlichkeit.
Sind Sie nach dem 1. Januar 1962 geboren?
(neue allgemeine Regel)
Das Referenzgehalt, das als Grundlage für Ihre Pensionsberechnung dient, ist das Durchschnittsgehalt von:
- den letzten 10 Jahren Ihrer Laufbahn
oder - ihre gesamte Laufbahn, wenn Ihre Laufbahn weniger als 10 Jahre gedauert hat.
Wir bestimmen das Referenzgehalt auf der Grundlage der Gehaltsskala, in der Sie verbeamtet waren.
- Wenn Sie in den letzten 10 Jahren Ihrer Laufbahn ein Amt bekleidet haben, in dem Sie nicht verbeamtet waren, sondern auf ein anderes Amt berufen wurden, zählen wir nur die Gehälter des Amtes, in dem Sie verbeamtet waren.
- Wenn der Referenzzeitraum vertragliche oder zeitlich befristete Dienste umfasst, zählen wir die Gehälter, aber sie dürfen die Gehälter der Gehaltsskalen des Amtes, auf die Sie später berufen wurden, nicht überschreiten.
- Wir betrachten Ihre Praktikumszeit als eine Periode, in der Sie verbeamtet waren.li>
Sind Sie vor dem 1. Januar 1962 geboren?
(Übergangsmaßnahme)
Dann ist das Referenzgehalt das durchschnittliche Gehalt von:
- ihren letzten 5 Laufbahnjahren
oder - ihrer gesamten Laufbahn, wenn sie nicht 5 Jahre beträgt.
Ausnahmen von der neuen allgemeinen Regel:
- Wir berechnen Ihre Pension auf der Grundlage des Durchschnittsgehalts Ihrer letzten 5 Berufsjahre neu, wenn:
- wir für Ihre Pensionsberechnung das Durchschnittsgehalt Ihrer letzten 10 Laufbahnjahre oder Ihrer gesamten Laufbahn nehmen, wenn es mehr als 5, aber weniger als 10 Jahre beträgt
und - Ihr Pensionsbetrag niedriger ist als der garantierte Mindestbetrag für einen alleinstehenden Pensionär.
- wir für Ihre Pensionsberechnung das Durchschnittsgehalt Ihrer letzten 10 Laufbahnjahre oder Ihrer gesamten Laufbahn nehmen, wenn es mehr als 5, aber weniger als 10 Jahre beträgt
- Wenn Sie aufgrund von körperlicher Behinderung in den Ruhestand gehen, berechnen wir den garantierten Mindestbetrag auf der Grundlage des Durchschnittsgehalts Ihrer letzten 5 Dienstjahre.
- Vor der Reform wurden einige Pensionen auf der Grundlage des letzten Gehalts oder auf der Grundlage eines Referenzgehalts von weniger als 5 Jahren berechnet. Wenn Sie am oder nach dem 1. Januar 1962 geboren sind, berechnen wir Ihre Pension auf der Grundlage des Referenzgehalts Ihrer letzten 4 Dienstjahre (z. B. die Belgischen Eisenbahnen) oder auf der Grundlage Ihrer gesamten Laufbahn, wenn diese weniger als 4 Jahre beträgt.
Zählen meine Gehaltszuschläge zum Referenzgehalt?
Zur Bestimmung des Referenzgehaltes berücksichtigen wir auch einige Gehaltszuschläge, die Sie in den letzten 5 oder 10 Jahren Ihrer Laufbahn erhalten haben.
Das geltende Statut
Für eine sofortige Alterspension oder eine Pension aufgrund der Altersgrenze:
Wir bestimmen das Durchschnittsgehalt auf der Grundlage des am Tag des Inkrafttretens Ihrer Pension geltenden Statuts.


Für eine aufgeschobene Alterspension:
- Wenn Sie Ihre Tätigkeiten ab 1. Januar 2007 beenden:
- bestimmen wir Ihre Pension auf der Grundlage des geltenden Statuts, das am ersten Tag des Monats nach Beendigung Ihrer Tätigkeit gilt.
- wenden wir die Erhöhungsprozentsätze an, die zwischen der Beendigung Ihrer Tätigkeit und dem Datum des Inkrafttretens Ihrer Pension auf der Grundlage des Angleichungskoeffizient, an den Ihre Pension gebunden ist, gewährt werden.
- Wenn Sie Ihre Tätigkeiten vor dem 1. Januar 2007 beendet haben:
- Wir nehmen das geltende Statut, das am 1. Januar 2007 in Kraft war.
- Wir wenden die Erhöhungsprozentsätze an, die zwischen dem 1. Januar 2007 und dem Datum des Inkrafttretens Ihrer Pension gewährt werden, basierend auf dem Angleichungskoeffizient, an den Ihre Pension gebunden ist.
