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Pension als geschiedener Ehepartner

Die Regierung hat sich auf die Pensionsreform geeinigt.
  • Wir aktualisieren möglichst schnell die Übersicht unter pensionsreform.be.
  • Die Entscheidungen werden jetzt in Rechtsvorschriften umgesetzt. Deshalb kennen wir noch nicht alle Einzelheiten.
  • Wir können Sie also noch nicht über die genauen Bedingungen informieren und darüber, ob Sie von der Reform betroffen sind.
  • Sobald ein endgültiger Text veröffentlich wird:

Sie brauchen also nichts zu tun.

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Sie sind geschieden? Sie haben vielleicht Anrecht auf eine Ruhestandspension, die auf der Grundlage der Laufbahn als Arbeitnehmer Ihres ehemaligen Ehepartners berechnet wird. Sie können diese Pension mit Ihrer eigenen Ruhestandspension kombinieren.

 

Bedingungen

Um Anrecht auf eine Pension als geschiedener Ehepartner zu haben:

  1. müssen Sie Anspruch erheben können auf Ihre eigene Ruhestandspension;
  2. dürfen Sie nicht Ihrer elterlichen Autorität enthoben sein;
  3. dürfen Sie nicht verurteilt worden sein wegen eines Angriffs auf das Leben Ihres Ehepartners;
  4. dürfen Sie nicht wieder verheiratet sein, außer wenn diese neue Ehe aufgelöst wurde nach einem Tod oder einer Ehescheidung.

Hinweis: Wenn Ihr ehemaliger Ehepartner während Ihrer Ehe nur eine Laufbahn als Beamter hatte, dann haben Sie keinen Anspruch auf eine Pension als geschiedener Ehepartner. Wenn Ihr ehemaliger Ehepartner stirbt, haben Sie möglicherweise wohl Anspruch auf eine Hinterbliebenenpension.

Aufeinanderfolgende Ehescheidungen

Bei aufeinanderfolgenden Ehescheidungen können Sie Anrecht haben auf mehrere Ruhestandspensionen als geschiedener Ehepartner.

 

Antrag

Wir untersuchen automatisch, ob Sie Anrecht haben auf eine Pension als geschiedener Ehepartner, wenn Sie Ihre eigene Ruhestandspension beantragen.

Sind Sie zum Zeitpunkt der Ehescheidung schon pensioniert? Dann müssen Sie einen Antrag einreichen, um Ihr Anrecht auf die Pension als geschiedener Ehepartner untersuchen zu lassen, es sei denn, Sie empfangen zum Zeitpunkt der Scheidung eine Pension zum Haushaltssatz.

 

Beträge einer Pension als geschiedener Ehepartner

Wir berechnen die Pension als geschiedener Ehepartner wie die Ruhestandspension. Für die Jahre des Ehezeitraums berechnen wir Ihre Pension auf der Grundlage der Laufbahn Ihres ehemaligen Ehepartners, als hätten Sie selber diese Tätigkeit ausgeübt.
Der Ehezeitraum beginnt mit dem Tag der Eheschließung und endet am Tag, an dem die Ehescheidung in die Personenstandsregistern übergetragen wird.

Zeiträume, die nicht berücksichtigt werden

Folgende Zeiträume werden nicht für eine Pension als geschiedener Ehepartner berücksichtigt:

  • Jahre mit Zeiträumen in einer anderen belgischen oder ausländischen Pensionsregelung, außer Zeiträume als Selbstständige(r);
  • Jahre, in denen Sie eine persönliche Pension empfangen haben.

Löhne

Für die Pension als geschiedener Ehepartner berücksichtigen wir 62,5 % der Löhne Ihres ehemaligen Ehepartners. Von diesem Lohn ziehen wir Ihren eigenen Lohn als Arbeitnehmer ab.

  • Ist Ihr eigener Lohn niedriger als 62,5 % des Lohns Ihres ehemaligen Ehepartners? Dann berechnen wir eine Pension als geschiedener Ehepartner auf dieser Grundlage.
  • Beträgt Ihr eigener Lohn 62,5 % des Lohns Ihres ehemaligen Ehepartners oder mehr? Dann berechnen wir keine Pension als geschiedener Ehepartner.

 

Beispiel:

Jahr

62,5 % Lohn des ehemaligen Ehepartners (in EUR)

Eigener Lohn (in EUR)

Differenz (in EUR)

Echtscheidingspensioen
Pension als geschiedener Ehepartner Differenz x 1/45 x 60 % (in EUR)

1990

38 000

30 000

+ 8 000

Ja, nämlich 106,67

1991

40 000

38 000

+ 2 000

Ja, nämlich 26,67

1992

45 000

40 000

+ 5 000

Ja, nämlich 66,67

1993

50 000

51 000

- 1 000

Nein

1994

55 000

55 000

0

Nein

1995

60 000

65 000

- 5 000

Nein

 

Beschränkung auf eine vollständige Laufbahn

Wie für eine persönliche Ruhestandspension gilt für die Pension als geschiedener Ehepartner auch die Beschränkung auf die  Laufbahneinheit.