Ihre familiäre Situation
- Wir aktualisieren möglichst schnell die Übersicht unter pensionsreform.be.
- Die Entscheidungen werden jetzt in Rechtsvorschriften umgesetzt. Deshalb kennen wir noch nicht alle Einzelheiten.
- Wir können Sie also noch nicht über die genauen Bedingungen informieren und darüber, ob Sie von der Reform betroffen sind.
- Sobald ein endgültiger Text veröffentlich wird:
- wenden wir die neuen Rechtsvorschriften automatisch auf Ihre zukünftige Pension an;
- passen wir unsere Website und mypension.beÖffnet sich in einem neuen Fenster an;
- finden Sie diesen Text unter pensionsreform.be.
Sie brauchen also nichts zu tun.
Abonnieren Sie unseren Newsletter, um als Erster informiert zu werden!
Ihre familiäre Situation kann sich auf Ihren Pensionsbetrag auswirken. Informieren Sie sich hier über die Folgen für Ihre Pension:
- Ehe
- Zusammenwohnen
- Ehescheidung
- Tatsächliche Trennung (Sie sind verheiratet, aber Sie und Ihr Partner leben beide an verschiedenen Adressen)
- Tod (Worauf habe ich als bei einem Sterbefall Anrecht?)
Ehe
Der Einfluss der Ehe hängt von der Art der Pension ab, die Sie erhalten
- Ruhestandspension
- Hinterbliebenenpension oder Übergangsentschädigung
- Pension als geschiedener Ehepartner
- Einkommensgarantie für Betagte
Ruhestandspension
Erhalten Sie eine Ruhestandspension als Arbeitnehmer/in oder als Selbständige/r? Dann berechnet der Pensionsdienst Ihre Pension auf der Grundlage der Pension zum Alleinstehendensatz. In bestimmten Fällen können wir Ihre Pension auf eine Pension zum Haushaltssatz erhöhen (Ihre Pension zum Alleinstehendensatz multipliziert mit 1,25).
Lesen Sie mehr über die Berechnung der Pension zum Haushaltssatz.
Der Pensionsdienst berechnet automatisch, was für Sie und Ihre Familie am vorteilhaftesten ist:
- eine Pension zum Haushaltssatz für Sie beide
oder - zwei Pensionen zum Alleinstehendensatz: eine für Sie und eine für Ihren Ehepartner.
Haben Sie eine Ruhestandspension als Beamter? Dann kann Ihre Pension nicht an den Haushaltssatz angepasst werden.
Hinterbliebenenpension oder Übergangsentschädigung
Wir setzen Ihre Hinterbliebenenpension oder Übergangsentschädigung ab dem auf Ihre Eheschließung folgenden Monat aus.
Sie haben wieder Anspruch auf die Hinterbliebenenpension, wenn:
- Sie sich scheiden lassen,
- Sie Ihre Ehe für nichtig erklären lassen,
- Ihr Ehepartner stirbt.
Lesen Sie mehr über die Hinterbliebenenpension.
Pension als geschiedener Ehepartner
Wir setzen Ihre Pension als geschiedener Ehepartner ab dem auf Ihre Eheschließung folgenden Monat aus.
Diese Pension wird erneut zuerkannt bei:
- Scheidung
- Tod
- Nichtigerklärung der Ehe.
Lesen Sie mehr über die Pension als geschiedener Ehepartner
Einkommensgarantie für Betagte
Wir berechnen Ihre Einkommensgarantie für Betagte neu, um die mittel der ganzen Familie zu berücksichtigen.
Lesen Sie mehr über die Einkommensgarantie für Betagte.
Zusammenwohnen
Ihr Pensionsbetrag ändert sich nicht, wenn Sie zusammenwohnen.
Zwei zusammenwohnende Pensionierte erhalten beide ihre eigene Pension zum Alleinstehendensatz. Wir gewähren den Haushaltssatz nur verheirateten Personen.
Hinweis: Erhalten Sie eine Einkommensgarantie für Betagte (EGB)? Wenn dies der Fall ist, können wir Ihre EGB überprüfen, um die Existenzmittel aller Menschen zu berücksichtigen, die unter demselben Dach leben.
Lesen Sie mehr über die Einkommensgarantie für Betagte.
Ehescheidung
Wenn Sie eine Pension zum Haushaltssatz erhalten und sich scheiden lassen, berechnen wir Ihren Pensionsbetrag automatisch zum Alleinstehendensatz.
Wenn Ihr Ex-Ehepartner als Arbeitnehmer gearbeitet hat, haben Sie in bestimmten Fällen Anspruch auf eine Pension als geschiedener Ehepartner.
Lesen Sie mehr über Ihre Pension als geschiedener Ehepartner.
Tatsächliche Trennung
Sie gelten als tatsächlich getrennt, wenn:
- Sie einen anderen Hauptwohnort als Ihr Ehepartner haben (wie durch Ihre Eintragung in den Bevölkerungsregistern belegt)
oder - Sie aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung von Bett und Tisch getrennt sind
oder - Sie oder Ihr Ehepartner
- inhaftiert sind,
- in einer Einrichtung zum Schutz der Gesellschaft aufgenommen sind
- aus Gründen der psychischen Gesundheit unter eine Schutzmaßnahme stehen.
Sie haben vielleicht Anspruch auf eine Pension als tatsächlich getrennter Ehepartner. Der Pensionsdienst prüft automatisch, ob Sie als tatsächlich getrennter Ehepartner Anspruch auf eine Pension haben, wenn wir Ihre neue Adresse über das National register erhalten.