Die Pensionsreform: den neuesten Stand
Das Regierungsabkommen der Regierung De Croo 1 enthält einige Ideen für eine neue Pensionsreform. Ein Teil davon hat schon am 1. Januar 2021 angefangen. Die Durchführbarkeit und die Umsetzungsmodalitäten dieser Ideen werden derzeit untersucht.
Sie können jede Änderung hier nachlesen.
- Der Pensionsdienst verfolgt dies aufmerksam!
- Was hat sich am 01.01.2021 geändert?
- Was ist für die Pensionen noch geplant?
- mypension.be für Sie klar!
- Häufig gestellte Fragen
Suchen Sie als zukünftig Pensionierter Informationen über Ihre Selbständigenpension? Besuchen Sie die Website des LISVS!
Suchen Sie Informationen über Ihre Zusatzpension? Besuchen Sie die Website von vzw Sigedis!
Der Pensionsdienst verfolgt dies aufmerksam!
Wir beobachten die Pensionsreform genau und wir:
- vervollständigen diese Seite mit den neuesten Änderungen
- markieren die Seiten auf unserer Website, auf denen nach Möglichkeit eine Änderung bevorsteht (im Moment finden Sie dort noch die aktuelle Gesetzgebung)
- halten sie persönlich auf dem Laufenden, sobald sich etwas in Ihrer Pensionsakte ändert.
Was hat sich am 01.01.2021 geändert?
- Erhöhung der Mindestpension
- Anhebung der Lohnobergrenze
- Erhöhung der Grundbeträge Einkommensgarantie für Betagte und Garantiertes Einkommen
- Erhöhung des Grenzbetrags der Pensionen, berechnet auf der Grundlage des garantierten Mindestlohns
- Erhöhung der Schwellenwerte der KIV-Beiträge
Erhöhung der Mindestpension
Die Mindestpension wird schrittweise erhöht (volle und unvollständige Laufbahn) bis 1 500 Euro netto für eine volle Laufbahn.
Am 01.01.2021 wird die Mindestpension erhöht für:
- Arbeitnehmer- und Selbständigenpensionen um 2,65 %
- Bedienstetenpensionen um 1,73 %
- Hinterbliebenenpension Bediensteten um 4,92 %
Die neuen Beträge der Mindestpension für eine volle Laufbahn sind:
Für Arbeitnehmer und Selbständige:
|
Vor 01.01.2021 |
Ab 01.01.2021 |
Pensionen für Alleinstehende |
1 291,69 EUR |
1 325,92 EUR |
---|---|---|
Pension zum Haushaltssatz |
1 614,10 EUR |
1 656,88 EUR |
Hinterbliebenenpension |
1 274,43 EUR |
1 308,20 EUR |
Für Bedienstetenpensionen:
|
Vor 01.01.2021 |
Ab 01.01.2021 |
Alterspension für Alleinstehende |
1 392,95 EUR |
1 417,05 EUR |
---|---|---|
Alterspension zum Haushaltssatz |
1 741,15 EUR |
1 771,27 EUR |
Hinterbliebenenpension / Übergangsleistung |
1 214,20 EUR |
1 273,94 EUR |
Lesen Sie hier mehr über die Mindestpension.
Anhebung der Lohnobergrenze
Die Lohnobergrenze für Arbeitnehmer, diese ist der Höchstlohn, der für die Berechnung Ihrer Pension mitzählt, wurde für das Laufbahnjahr 2021 um 2,38 % für Pensionen, die ab 2022 einsetzen, angehoben.
Lesen Sie hier mehr über die Lohnobergrenze.
Erhöhung der Einkommensgarantie für Betagte (EGB) und des garantierten Einkommens (GE)
Die Grundbeträge der EGB und des GE werden um 2,58 % erhöht:
|
Vor 01.01.2021 |
Betrag ab 01.01.2021 |
Grundbetrag (für Lebenspartner) |
769,61 EUR |
789,47 EUR |
---|---|---|
Erhöhter Grundbetrag (für Alleinstehende) |
1 154,41 EUR |
1 184,20 EUR |
Lesen Sie hier mehr über die Einkommensgarantie für Betagte.
Erhöhung des Grenzbetrags der Pensionen, berechnet auf der Grundlage des garantierten Mindestlohns
Unter bestimmten Bedingungen heben wir das Realentgelt bis den garantierten Mindestlohn an.
Der auf der Grundlage des garantierten Mindestlohns berechnete Grenzbetrag für Arbeitnehmerpensionen wird um 2,38 % erhöht:
|
Vor 01.01.2021 |
Ab 01.01.2021 |
Pensionen für Alleinstehende |
16 434,94 EUR |
16 826,10 EUR |
---|---|---|
Pension zum Haushaltssatz |
20 543,69 EUR |
21 032,63 EUR |
Lesen Sie hier mehr über den garantierten Mindestlohn
Erhöhung der Schwellenwerte der KIV- Beiträge
Die Schwellenbeträge des KIV-Beitrags werden um 2,31% erhöht:
|
Vor 01.01.2021 |
Ab 01.01.2021 |
Betrag für Alleinstehende |
1 560,96 EUR |
1 597,00 EUR |
---|---|---|
Betrag zum Haushaltssatz |
1 849,96 EUR |
1 892,68 EUR |
Durch die Erhöhung dieser Mindestbeiträge müssen Sie weniger Beiträge zahlen und Ihre Nettopension steigt.
Lesen Sie hier mehr über die KIV- und Solidaritätsbeiträge.
Was ist für die Pensionen noch geplant?
Neben der Erhöhung der Mindestbeträge sieht die Regierung noch mehr ehrgeizige Reformpläne vor. Diese Reformen werden der Gegenstand der sozialen Konzertierung mit den Sozialpartnern innerhalb der verschiedenen belgischen Pensionssysteme bilden. Dies bedeutet, dass noch nichts Konkretes entschieden ist.
Die Regierung sieht unter anderem die folgenden Reformen vor:
Teilzeitpension
Teilzeitpension ist eine Kombination von Arbeit und Pension.
Zum Beispiel werden Sie ab Ihrem frühestmöglichen Pensionseintrittsdatum weiterhin halbtags arbeiten und für die andere Hälfte eine Pension erhalten.
Die Regierung hofft in dieser Weise, die effektive Laufbahndauer der Berufstätigen zu erhöhen.
Pensionsbonus
Um Personen, die länger arbeiten, zu belohnen, führen wir den Pensionsbonus (wieder) ein, um mehr Pensionsansprüche aufzubauen. Sobald Sie die Voraussetzungen für eine vorzeitige Pension erfüllen, beginnen Sie mit dem Aufbau des Pensionsbonus.
Dieses System wird für Arbeitnehmer, Selbständige und Bedienstete eingeführt.
Lesen Sie hier mehr über den Pensionsbonus.
mypension.be ist bereit!
Wir passen nicht nur unsere Website, sondern auch mypension.be immer auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung halten.
Die Schätzung Ihres Pensionsbetrags unter mypension.be berücksichtigt für 2021 die Erhöhung der Mindestpension für Arbeitnehmer und Selbständige.
Achtung! mypension.be berechnet nicht, ob Sie Anspruch haben auf die garantierte Mindestpension für Bedienstete oder die Einkommensgarantie für Betagte. Diese Leistungen werden nach einer Prüfung des Einkommens im Augenblick des Pensionsantrags gewährt und können also nicht im Voraus geschätzt werden.
Wir bauen mypension.be weiter aus
mypension.be wird zur Referenzanwendung ausgebaut, die:
- die Bürger über persönliche Pensionsansprüche informiert und sensibilisiert
- sie beim Treffen der Entscheidungen über die Laufbahn und Pension unterstützt und verstärkt
- die effektive Aufnahme von Ansprüchen vereinfacht.
Konkret bedeutet dies, dass:
- Sie den Pensionsantrag sowohl für die gesetzliche als die Zusatzpension über mypension.be stellen können.
- wir fehlende Angaben, meistens von Laufbahnen im Ausland, proaktiv über mypension.be sammeln werden.
- Sie den Einfluss Ihrer Berufswahl auf Ihre Pension (wie Teilzeitarbeit, Zeitkredit/Laufbahnunterbrechung, …) auf mypension.be simulieren können
- wir die Lesbarkeit der bestehenden Informationen auf mypension.be verbessern werden und gemäß dem spezifischen Bedarf der verschiedenen Zielgruppen ausbauen
- wir Sie gegen 2024 auf einen Blick eine Übersicht all Ihrer Pensionsansprüche im ersten und zweiten Pfeiler geben möchten.
Häufig gestellte Fragen
- Wann wird die Mindestpension 1 500 EUR erreichen?
Bis zum 1. Januar 2024 soll sich die Mindestpension auf 1 500 EUR netto zubewegen vollständige Laufbahn als Arbeitnehmer und/oder Selbständiger.
Die Berechnung der Mindestpension für Bedienstete finden Sie auf unserer Seite garantierte Mindestpension für Bedienstete.
- Wird die Erhöhung der Mindestpension auch für diejenigen gelten, die bereits im Ruhestand sind?
Ja, Sie erhalten eine erste Erhöhung im Januar 2021.
- Wird diese Anpassung der Mindestpension rückwirkend berechnet?
Nein, die schrittweise Anhebung der Mindestpension tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
- Wie lange muss ich arbeiten, um später die Mindestpension von 1 500 EUR zu erhalten?
Die Mindestpension von 1 500 EUR netto gilt für eine volle Laufbahn. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Garantierte Mindestpension.
Die folgenden Fragen können wir derzeit nicht beantworten:
- Wie lange muss ich noch arbeiten, um einen Pensionsbonus aufzubauen?
- Wann beginnt die Teilzeitpension? Unter welchen Voraussetzungen?
- Wird es nun Aufmerksamkeit für die schweren Berufe geben?
Sobald die Gesetzgebung geändert worden ist, werden wir auch diese Fragen beantworten.
Coronavirus
Haben Sie Fragen zu Ihrer Pension? Möchten Sie Ihren zükunftigen Pensionsbetrag wissen? Wann ist das nächste Zahlungsdatum?
Sie finden die Antwort auf mypension.be!
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Als präventive Maßnahme gegen das Coronavirus sind alle Pensionspunkte bis auf Weiteres geschlossen.
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