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Was müssen Sie bei einem Todesfall tun?

Die Regierung hat sich auf die Pensionsreform geeinigt.
  • Wir aktualisieren möglichst schnell die Übersicht unter pensionsreform.be.
  • Die Entscheidungen werden jetzt in Rechtsvorschriften umgesetzt. Deshalb kennen wir noch nicht alle Einzelheiten.
  • Wir können Sie also noch nicht über die genauen Bedingungen informieren und darüber, ob Sie von der Reform betroffen sind.
  • Sobald ein endgültiger Text veröffentlich wird:

Sie brauchen also nichts zu tun.

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Wie muss ich den Tod melden?

War der Verstorbene wohnhaft in Belgien?

  1. Erstatten Sie Anzeige beim Personenstand der Gemeinde wo die Person gestorben ist.
    Hier bekommen Sie hier mehr Auskunft: Anzeige eines Todes (Site der belgische Behörde (auf Französisch)Öffnet sich in einem neuen Fenster.
     
  2. Der Pensionsdienst wird dann automatisch benachrichtigt.

 

War der Verstorbene wohnhaft im Ausland?

  1. Dann müssen Sie den Tod melden bei der zuständigen Lokalbehörde in jenem Land.
    Sie übergeben Ihnen eine Sterbeurkunde.
    Hier bekommen Sie mehr Auskunft Todesfall im Ausland (Site der belgischen Behörde, auf Französisch)Öffnet sich in einem neuen Fenster.

  2. Senden Sie uns eine Kopie der Sterbeurkunde:

 

Was geschieht mit der Pension oder der Leistung des letzten Monats?

Ist der Pensionierte nach dem Datum der Auszahlung der Pension verstorben?

Die Begünstigten dürfen den Pensionsbetrag behalten.

Ist der Pensionierte vor dem Datum der Auszahlung der Pension verstorben?

Wenn der Betrag inzwischen schon bezahlt wurde, so wird der Pensionsdienst zuerst den Betrag zurückfordern, es sei denn, es gibt einen längstlebenden zusammenwohnenden Ehepartner.
Danach überprüfen wir wer Anrecht hat auf den Betrag des letzten Monats und bekommt diese Person den Betrag.

Wie geschieht die Rückforderung?

  • Wurde der Betrag überwiesen? Dann überweist die Bank das Geld automatisch zurück. Sie brauchen nichts zu tun.
  • Bezahlte der Briefträger die Pension zu Hause (Postanweisung)? Dann müssen Sie diesen Betrag dem Briefträger zurückgeben oder in Ihrem Postamt abgeben.

 

Wer hat Anrecht auf rückständige Beträge?

 

Worauf habe ich bei einem Todesfall Anspruch?

Übersicht Ihrer eventuellen Ansprüche im Fall des Todes Ihres Ehepartners.

Hinterbliebenpension

Eine Hinterbliebenenpension ist eine Leistung für den Ehepartner.
In gewissen Fällen kann der ehemalige Ehepartner in Betracht kommen (nur Bedienstete).

Es ist egal ob der Verstorbene schon pensioniert war oder nicht.

Sie können die Hinterbliebenenpension beschränkt kombinieren mit Ihrer eigenen Pension oder Sozialleistung.

Alles rund um die Hinterbliebenenpension

 

Übergangsentschädigung

Wer zu jung ist für eine Hinterbliebenenpension (49 Jahre 6 Monate im Jahre 2024), kann Anrecht haben auf eine Übergangentschädigung.

Alles rund um die Übergangsentschädigung

 

Bestattungsgeld

War der Verstorbene ein pensionierter endgültig ernannter Bediensteter? Dann gibt es Bestattungsgeld.

Alles rund um das Bestattungsgeld

 

Waisenpension

War der Verstorbene ein endgültig ernannter Bediensteter? Dann haben Waisen Anrecht auf eine Waisenpension solange sie jünger als 18 Jahre alt sein (oder länger, wenn sie nach jenem Alter noch Anrecht haben auf Kindergeld)

Alles rund um die Waisenpensionen

 

Mein Ehepartner ist gestorben. Welche Folge hat das für meine eigene Pension oder Leistung?

Bekamen Sie als Hinterbliebene schon selber eine Pension oder eine andere Leistung? Dann kann ein Sterbefall Folgen haben:

 

Wer muss die Steuererklärung des Verstorbenen ausfüllen?

Die Hinterbliebenen müssen die Steuerklärung des Verstorbenen ausfüllen (Site der belgische Behörde, auf Französisch)Öffnet sich in einem neuen Fenster.

Zur Einreichung einer Steuererklärung brauchen Sie eine Pensionskarte (Pensionskarte Nr. 281.11) oder eine „Steuerkarte”.

Benutzen Sie unseren Antragsmodul:

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