Was müssen Sie im Todesfall tun?
- Wie muss ich den Tod melden?
- Was geschieht mit der Pension oder Leistung des letzten Monats?
- Worauf habe ich als Ehepartner Anrecht?
- Mein Ehepartner ist gestorben. Welche Folgen hat das für meine Pension oder Leistung?
- Wie geschieht die Steuererklärung des Gestorbenen?
Wie muss ich den Tod melden?
War der Gestorbene wohnhaft in Belgien?
- Erstatten Sie Anzeige beim Personenstand der Gemeinde wo die Person gestorben ist.
Hier bekommen Sie hier mehr Auskunft: Anzeige eines Todes (Site der belgische Behörde (auf Französisch). - Der Pensionsdienst wird dann automatisch benachrichtigt.
War der Verstorbene wohnhaft im Ausland?
- Dann müssen Sie den Tod melden bei der zuständigen Lokalbehörde in jenem Land.
Sie übergeben Ihnen einen Totenschein.
Hier bekommen Sie mehr Auskunft Todesfall im Ausland (Site der belgischen Behörde, auf Französisch). - Senden Sie uns eine Kopie des Totenscheins:
- Via E-Mail an info.fr@sfpd.fgov.be
Oder - über die Post
- Via E-Mail an info.fr@sfpd.fgov.be
Was geschieht mit der Pension oder der Leistung des letzten Monats?
Ist der Pensionierte gestorben nach dem Datum der Bezahlung der Pension?
Die Begünstigten dürfen den Pensionsbetrag behalten.
Ist der Pensionierte gestorben vor dem Datum der Bezahlung der Pension?
Wenn der Betrag inzwischen schon bezahlt wurde, so wird der Pensionsdienst zuerst den Betrag zurückfordern, es sei denn, es gibt einen überlebenden zusammenwohnenden Ehepartner.
Danach überprüfen wir wer Anrecht hat auf den Betrag des letzten Monats und bekommt diese Person den Betrag.
Wie geschieht die Rückforderung?
- Wurde der Betrag überwiesen? Dann überweist die Bank diesen automatisch zurück. Sie brauchen nichts zu tun.
- Bezahlte der Briefträger die Pension zu Hause (Postanweisung)? Dann müssen Sie den Betrag erneut dem Briefträger übergeben oder in Ihrem Postamt den Betrag zurückgeben.
Wer hat Anrecht auf rückständige Beträge?
- Bei einer Pension oder bei rückständigen Bezahlungen
Der zusammenwohnende Ehepartner hat immer Anrecht auf die Pension des letzten Monats oder auf rückständige Bezahlungen auf denen der Verstorbene noch Anrecht hatte.
Gibt es keinen Ehepartner? Dann können andere Anrecht haben
Alles rund um die Bezahlung der Pension oder einer anderen Leistung nach dem Tod
- Bei einer Einkommensgarantie für Betagte (EGB)
Derjenige, der die Kosten für Pflege, Hospitalisierung oder die Bestattung bezahlt hat, kann Anrecht haben auf die Leistung des letzten Monats.
- Beim Urlaubsgeld
Wenn der Pensionierte Anrecht hatte auf Urlaubsgeld, so bekam er das beim Pensionsbetrag für Mai.
Haben Sie Anrecht auf die Pension des Gestorbenen jenes Monats? Dann bekommen Sie automatisch das Urlaubsgeld.
Alles rund um die Bezahlung der Pension oder einer anderen Leistung nach dem Tod
Worauf habe ich als Hinterbliebene(r) Anrecht?
- Hinterbliebenpension
Eine Hinterbliebenenpension ist eine Leistung für den Ehepartner.
In gewissen Fällen kann der ehemalige Ehepartner in Betracht kommen (nur Bedienstete).Es ist egal ob der Verstorbene schon pensioniert war oder nicht.
Sie können die Hinterbliebenenpension beschränkt kombinieren mit Ihrer eigenen Pension oder Sozialleistung.
- Übergangsleistung
Wer zu jung ist für eine Hinterbliebenenpension, kann Anrecht haben auf eine Übergangleistung.
- Bestattungsgeld
War der Verstorbene ein pensionierter endgültig ernannter Bediensteter? Dann gibt es Bestattungsgeld.
- Waisenpension
War der Verstorbene ein endgültig ernannter Bediensteter? Dann haben Vollwaisen Anrecht auf eine Waisenpension solange sie jünger als 18 Jahre alt sein (oder länger, wenn sie nach jenem Alter noch Anrecht haben auf Kindergeld)
Mein Ehepartner ist gestorben. Wat sind die Folgen für meine eigene Pension oder Leistung?
Bekamen Sie als Hinterbliebene schon selber eine Pension oder eine andere Leistung? Dann kann ein Sterbefall Folgen haben:
- Ihre Alterspension oder EGB wird erneut berechnet
Die Haushaltspension als Arbeitnehmer oder die „Alterspension zum Haushaltsatz” des Ehepartners wird umgesetzt in eine Alterspension als Alleinstehender.
Alles rund um die Berechnung der Alterspension
Alles rund um die Berechnung der EGB - Sie können Ihre Alterspension beschränkt kombinieren mit einer Hinterbliebenenpension
Wie geschieht die Steuererklärung des Verstorbenen?
Die Hinterbliebenen müssen die Steuerklärung des Verstorbenen ausfüllen (Site der belgische Behörde, auf Französisch).
Als Erbe der verstorbenen Person können Sie ein Duplikat dieses Formulars über das kostenlose Pensionstelefon 1765 von Belgien aus beantragen (vom Ausland aus rufen Sie die gebührenpflichtige Nummer +32 78 15 1765 an).
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- Und drücken Sie dann "2".
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Rufen Sie kostenlos die Nummer 1765 in Belgien an (zahlungspflichtig vom Ausland aus, rufen Sie dann die Nummer +32 78 15 1765 an)
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