Bestattungsgeld
Was ist Bestattungsgeld?
Das Bestattungsgeld ist ein Betrag, den wir auf Anfrage nach dem Tod eines pensionierten Beamten zur Entschädigung für Bestattungskosten auszahlen können.
Wenn die verstorbene Person eine Eisenbahnerpension erhielt, ist HR Rail für die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung des Bestattungsgeldes zuständig.
Auf die Brutto-Ruhestandspension erfolgt eine Einbehaltung von 0,5 %. Dies eröffnet den Anspruch auf Bestattungsgeld.
Die nachstehenden Pensionen geben keinen Anspruch auf Bestattungsgeld:
- Arbeitnehmerpensionen
- Selbständigenpensionen
- andere Pensionen des öffentlichen Sektors (Hinterbliebenen-, Entschädigungs- oder Kolonialpensionen)
Ausnahme: Hinterbliebenenpensionen, die auf der Grundlage der Pensionen von VRT-Mitarbeitern und Mandataren der Provinz Ostflandern berechnet werden, geben wohl Anspruch auf Bestattungsgeld.
Hat der pensionierte Beamte seine Pension von einer anderen Einrichtung erhalten (zum Beispiel Ethias, einer Provinz oder einer Gemeinde, …)? Dann sollten Sie sich an diese Einrichtung wenden, um zu erfahren, ob ein Bestattungsgeld vorgesehen ist.
Wer hat Anrecht auf Bestattungsgeld?
Das Bestattungsgeld ist an erster Stelle bestimmt für:
- den Ehepartner, der offiziell mit dem Verstorbenen zusammenwohnte,
- den längstlebenden Ehepartner, der offiziell an einer anderen Adresse wohnte, unter der Bedingung, dass dieser die Bestattungskosten gezahlt hat.
Wenn die verstorbene Person keinen Ehepartner hatte, kann das Bestattungsgeld beantragt werden von:
- einem Erben in gerader Linie (Kind, Enkelkind, Eltern),
- jeder natürlichen oder juristischen Person, die die Bestattungskosten gezahlt hat, unter der Bedingung, dass diese alle erforderlichen Nachweise vorlegt.
Wie viel beträgt das Bestattungsgeld?
Bestattungsgeld für Ehepartner und Erben in gerader Linie
Für den Ehepartner und die Erben in gerader Linie stimmt das Bestattungsgeld mit dem letzten Bruttomonatsbetrag der Ruhestandspension des Verstorbenen überein.
Für 2026 beläuft dieser Betrag sich gesetzlich auf höchstens 3 631,01 euro.
Bestattungsgeld für andere Erben oder Personen
Für andere Erben oder Personen, die die Bestattungskosten gezahlt haben, stimmt das Bestattungsgeld mit den Realkosten überein, aber das Bestattungsgeld wird begrenzt auf den letzten Bruttomonatsbetrag der Ruhestandspension des Verstorbenen.
Für 2026 beläuft auch dieser Betrag sich gesetzlich auf höchstens 3 631,01 euro.
Wann und wie beantrage ich das Bestattungsgeld?
Normalerweise müssen Sie als Ehepartner nichts tun. Wir senden Ihnen automatisch ein Schreiben zu.
Alle anderen Personen müssen das Bestattungsgeld beantragen, um es zu erhalten.
Erhielt der Verstorbene eine Beamtenpension?
Stellen Sie Ihren Antrag innerhalb von 10 Jahren nach dem Tod:
Beantragen Sie hier das Bestattungsgeld.
Sie müssen eines der folgenden Dokumente beifügen:
- einen Erbschein, der vom Einnehmer des Registrierungsamtes ausgestellt worden ist, bei dem die Erbschaft hinterlegt ist,
oder - eine von einem Notar (der sich vielleicht auch mit der Teilung der Güter beschäftigt) ausgestellte privatschriftliche Urkunde, in der die Eigenschaft der Erben deutlich vermerkt ist,
oder - eine von einem Notar verfasste Erburkunde.
Wenn es mehrere Erben gibt, z.B. mehrere Kinder oder Enkelkinder des Verstorbenen, dann muss über das Formular "Ermächtigung zwecks Erhalt des Bestattungsgeldes ein Erbe ermächtigt werden, damit dieser das Bestattungsgeld erhalten kann. Diese Ermächtigung muss von jedes Vollmachtgeber unterschrieben werden. Außerdem muss eine Kopie der Vorderseite des Personalausweises jedes Vollmachtgebers beigefügt werden.
Sind Sie kein Erbe in gerader Linie, aber haben Sie die Bestattungskosten bezahlt? Dann müssen Sie auch eine Kopie der Rechnungen der Bestattungskosten beifügen. Die Rechnungen müssen auf Ihren Namen lauten und die Lieferanten müssen die Rechnungen quittieren.
Verschicken Sie niemals die Originalrechnungen. Diese brauchen Sie für die Erbschaftserklärung.
Erhielt der Verstorbene eine belgische Eisenbahnerpension?
Stellen Sie Ihren Antrag innerhalb von 12 Monaten nach dem Tod über das Antragsformular von HR-Rail.
Das Antragsformular können Sie beantragen:
- per E-Mail: socialevoordelen@hr-rail.be;
- per Telefon: 02 525 39 82.
Senden Sie das ordnungsgemäß ausgefüllte Antragsformular mit den eventuell erforderlichen Dokumenten innerhalb von 12 Monaten nach dem Tod:
- per E-Mail an: socialevoordelen@hr-rail.be;
- per Brief an:
HR Rail
10-04-HR.441 – Social advantages
Rue de France 85
1060 Brüssel
Haben Sie weitere Fragen?
- Senden Sie eine E-Mail an: socialevoordelen@hr-rail.be.
- Rufen Sie die Nummer 02 525 39 82 an.
Verschicken Sie niemals die Originalrechnungen. Diese brauchen Sie für die Erbschaftserklärung.