Wiederaufnahme der Schätzung des frühestmöglichen Pensionsdatums auf mypension.be für Personen über 60: Erläuterung
Die Schätzung des frühestmöglichen Pensionsdatums wird auf mypension.be für Personen über 60 wieder aufgenommen. Da wir wissen, dass viele Bürger ihre „alte“ Schätzung auf der Grundlage der bisherigen Vorschriften beibehalten haben, fassen wir hier kurz zusammen, welche verschiedenen Situationen auftreten können und weshalb.
Zunächst möchten wir noch einmal an die Vorschriften über die vorzeitige Pension erinnern und erläutern, wie mypension.be diese bei der Erstellung der Schätzung des frühestmöglichen Pensionsdatums verwendet.
Vorschriften der vorzeitigen Pension
Das frühestmögliche Pensionsdatum wird durch eine Kombination von Alters- und Laufbahnbedingungen bestimmt.
Mindestalter und zusätzliche Laufbahndauer am Datum, an dem Sie vorzeitig in Pension gehen können:
- 60 Jahre und 44 Laufbahnjahre
- 61 Jahre und 43 Laufbahnjahre
- 62 Jahre und 43 Laufbahnjahre
- 63 Jahre und 42 Laufbahnjahre
- 64 Jahre und 42 Laufbahnjahre
- 65 Jahre und 42 Laufbahnjahre
Durch die Arizona-Reform ändert sich die Laufbahnbedingung:
- Nicht in Bezug auf die Anzahl Jahre, die Sie nachweisen müssen
- Sondern in Bezug auf die Anzahl Tage pro Jahr, die Sie nachweisen müssen, nämlich 156 Tage pro Jahr (statt der bisherigen 104 Tage pro Jahr)
Die Reform sieht Folgendes vor:
- Eine Ausnahme für das erstes Laufbahnjahr, das noch immer 104 Tage zählen darf
- 5 Reservetage für die Ergänzung der Jahre, die ausnahmsweise nicht ganz 156 Tage zählen
- Halbzeitausgleichstage für Bürger, die Halbzeit mit schwankenden Arbeitszeiten gearbeitet haben
Zum Schluss - und nicht unwichtig - wird ab dem 1.01.2027 auch eine neue Möglichkeit für die vorzeitige Pension eingeführt, nämlich ab dem Alter von 60 Jahren nach einer Laufbahn von mindestens 42 Jahren mit jeweils 234 tatsächlich gearbeiteten Tagen. Für diese Möglichkeit wird nur eine sehr begrenzte Auswahl an gleichgestellten Tagen berücksichtigt. Weitere Infos auf www.pensionsreform.be.
Dieselben Vorschriften, aber eine andere Ausgestaltung als heute, für bestimmte Gruppen von Beamten
Für Beamte gelten dieselben Vorschriften hinsichtlich der vorzeitigen Pension wie oben beschrieben. Für bestimmte Gruppen von Beamten ändert die Reform jedoch ab 2027 die Weise, wie die Laufbahn berücksichtigt wird, um zu prüfen, ob die Bedingungen der vorzeitigen Pension erfüllt sind.
Dies gilt für Beamte, deren Erhöhungskoeffizient entfällt oder sich verringert.
Durch den Erhöhungskoeffizienten zählt jedes Jahr für die vorzeitige Pension als mehr als ein Jahr mit. Dies hat zur Folge, dass diese Gruppen von Beamten früher die Bedingungen der vorzeitigen Pension erfüllen. Zum Beispiel: Wer 40 Jahre gearbeitet hat, hat mit einem Erhöhungskoeffizienten von 1,05 bereits 42 Laufbahnjahre (40 x 1,05) aufgebaut. Da der Erhöhungskoeffizient entfällt, entfällt somit auch dieser Vorteil. Für die Gruppen, bei denen der Erhöhungskoeffizient behalten bleibt, sich aber schrittweise verringert, wird der Vorteil geringer.
Ab 2027 entfällt der Erhöhungskoeffizient für so gut wie alle Beamten. Nur für das Lehrpersonal (mit Ausnahme des Hochschulunterrichts), aktive Dienste, Feuerwehr und Polizei wird der Erhöhungskoeffizient sich schrittweise von 1,05 auf 1,025 im Jahr 2031 verringern.
Für bestimmte Urlaubsregelungen ändert sich die Gleichsetzung für die vorzeitige Pension für Zeiträume ab 2027. Diese Zeiträume zählen nicht für die Laufbahnbedingung für die vorzeitige Pension. Wenn ein Beamter sich in einer solchen Urlaubsregelung befindet und in dieser Regelung bleibt, wird dies sich auch auf sein frühestmögliches Pensionsdatum auswirken.
Neue Vorschriften für Militärpersonen und Fahrpersonal von HR-Rail
Bis heute hatten Militärpersonen und das Fahrpersonal von HR-Rail ein vorteilhaftes Pensionsalter von 56 beziehungsweise 55 Jahren. Ab 2027 erhöht das Alter sich schrittweise. Ziel ist, dass auch für Militärpersonen (Geburtsjahr 1981 und später) und das Fahrpersonal von HR-Rail (ab dem 1.02.2038) die allgemeinen Vorschriften der vorzeitigen Pension gelten.
Übergangsmaßnahme für Bürger geboren im Jahr 1966 oder früher
Für Bürger, die bald in Pension gehen können, gibt es Übergangsmaßnahmen, um die möglichen Auswirkungen der neuen Pensionsvorschriften abzumildern.
- Bürger, die vor 1966 geboren sind (61 Jahre oder älter im Jahr 2026) werden höchstens ein Jahr später in Pension gehen können als vor der Reform.
- Bürger, die im Jahr 1966 geboren sind (60 Jahre im Jahr 2026) werden höchstens 2 Jahre später in Pension gehen können als vor der Reform.
Bürger, die bereits im Jahr 2026 (oder früher) die Bedingungen der vorzeitigen Pension erfüllen, behalten ihren Anspruch auf die vorzeitige Pension, auch im Falle einer Pensionierung nach 2026. Diese Gruppe sieht auch noch immer das frühestmögliche Pensionsdatum und den Pensionsbetrag auf mypension.be nach den alten Vorschriften.
Wie funktioniert die Schätzung auf mypension.be?
Um den Bürger auf mypension.be einen Überblick darüber zu geben, wann man in Pension gehen kann, müssen wir die oben genannten Vorschriften auf die Berufslaufbahn anwenden, die der Bürger:
- bisher hatte (also in der Vergangenheit),
- noch haben wird (also in der Zukunft).
Da wir natürlich nicht wissen, was in Zukunft noch alles passieren wird, gehen wir standardmäßig davon aus, dass sich für die Bürger die zuletzt bekannte Situation auch in der Zukunft fortsetzt, und zwar bis zum frühestmöglichen Pensionsdatum.
Wir „extrapolieren“ also die Situation von „heute“ auf die Zukunft.
Beispiel: Wenn der Bürger im letzten bekannten vollständigen Jahr weniger als 156 Tage gearbeitet hat, werden wir dieses Ergebnis auch auf die Zukunft hochrechnen, was sich auf die Schätzung des frühestmöglichen Pensionsdatums auswirken wird.
Die „Grundlage“, auf der wir die Zukunftsprognose für die Schätzung auf mypension.be erstellen, kann sich bei jeder periodischen Aktualisierung der Laufbahndaten ändern. Die Vergangenheit kann sich auch ändern, wenn fehlende Laufbahndaten in der Laufbahn ergänzt werden.
Ab heute zeigt mypension.be wieder die Schätzung des frühestmöglichen Pensionsdatums für Bürger ab 60 Jahren; in der Berechnung werden bereits die oben genannten ab 2027 geltenden Vorschriften angewandt. Das Endergebnis hängt von den genauen Einzelheiten jeder individuellen Laufbahn ab.
mypension.be zeigt das frühestmögliche Pensionsdatum, gibt aber derzeit noch keine Einzelheiten, wie genau das Pensionsdatums festgelegt wurde. In den folgenden Beispielen tun wir dies jedoch, um zu verdeutlichen, wie die verschiedenen Vorschriften zur vorzeitigen Pension zusammenwirken und gemeinsam zu einem bestimmten Endergebnis führen.
Drei mögliche Szenarien für das neue frühestmögliche Pensionsdatum: unverändert, vorverlegt oder verschoben
Die Schätzung des frühestmöglichen Pensionsdatums auf mypension.be berücksichtigt all diese Vorschriften. Die Anwendung der Vorschriften kann im Vergleich zur Schätzung auf der Grundlage der bisherigen Vorschriften zu folgenden Ergebnissen führen:
- zu demselben Ergebnis - die Schätzung des frühestmöglichen Pensionsdatums bleibt unverändert
- zu einem früheren Ergebnis - die Schätzung des frühestmöglichen Pensionsdatums verlegt sich nach vorn
- zu einem späteren Ergebnis - die Schätzung des frühestmöglichen Pensionsdatums verschiebt nach hinten
Wir gehen die drei verschiedenen Situationen und ihre wichtigsten Erklärungen durch.
Mein frühestmögliches Pensionsdatum ist noch immer dasselbe
Nur weil sich die Vorschriften zur vorzeitigen Pension ändern, bedeutet das noch lange nicht, dass sich das Ergebnis – also das frühestmögliche Pensionsdatum, an dem ein Bürger in Pension gehen kann – tatsächlich für alle ändert. In verschiedenen Situationen ist das frühestmögliche Pensionsdatum vor und nach der Reform dasselbe. Wir listen hier die drei wichtigsten auf:
- Frühestmögliches Pensionsdatum im Jahr 2026 (oder früher) - die vorzeitige Pension ist weiter garantiert
- Keine vorzeitige Pension möglich - frühestens in Pension am gesetzlichen Pensionsdatum
- Keine negative Auswirkung durch die Reform
- Das frühestmögliche Pensionsdatum ändert sich nicht für Bürger mit einem Pensionsdatum im Jahr 2026 (oder früher). Für diese Gruppe hat die Pensionsreform nämlich keine Auswirkungen. Sie sehen noch immer ihr Pensionsdatum und ihren Pensionsbetrag auf der Grundlage der alten Vorschriften.
- Auch für Bürger, die vor der Reform kein frühestmögliches Pensionsdatum hatten, weil sie nach den alten Vorschriften die Bedingungen der vorzeitigen Pension nicht erfüllten, ändert sich das Pensionsdatum nicht. Da die Vorschriften nun verschärft wurden, werden sie auch nach den neuen Vorschriften die Bedingungen der vorzeitigen Pension nicht erfüllen. Sie können am gesetzlichen Pensionsdatum mit 66 oder 67 in Pension gehen. Das gesetzliche Pensionsdatum hat sich durch die Reform nämlich nicht geändert.
- Das frühestmögliche Pensionsdatum ändert sich auch nicht für Bürger, die nach Anwendung der Vorschriften noch immer dieselbe Anzahl Laufbahnjahre haben, die für die vorzeitige Pension berücksichtigt werden. Mit anderen Worten:
- ihr erstes Laufbahnjahr zählt mindestens 104 Tage
- alle anderen Laufbahnjahre zählen mindestens 156 Tage
- eventuell nach Anwendung von 5 Reservetagen und den Halbzeitausgleichstagen bei Halbzeitarbeit mit schwankenden Arbeitszeiten.
Zusätzlich: Sie erfüllen bereits die Anzahl Laufbahnjahre, haben jedoch noch nicht das Alter der vorzeitigen Pension erreicht.
Sie können also erst im Monat nach dem Erreichen der Altersbedingung vorzeitig in Pension gehen. Da der Geburtstag sich nicht ändert, wird sich das frühestmögliche Pensionsdatum in diesen Fällen durch den Reform nicht ändern.
Ein Beispiel:
Rika ist am 14. August 1965 geboren (61 Jahre im Jahr 2026). Im Jahr 2026 hat sie 40 Laufbahnjahre für die vorzeitige Pension und sie arbeitet Vollzeit.
| Vor der Reform | Nach der Reform | |||
|---|---|---|---|---|
| Laufbahnbedingung | Altersbedingung | Laufbahnbedingung | Altersbedingung | |
| 2026 | 40 * 104 (1/5/2026) | 61 (1/9/2026) | 40 * 156 (1/7/2026) | 61 (1/9/2026) |
| 2027 | 41 * 104 (1/5/2027) | 62 (1/9/2027) | 41 * 156 (1/7/2027) | 62 (1/9/2027) |
| 2028 | 42 * 104 (1/5/2028) | 63 (1/9/2028) | 42 * 156 (1/7/2028) | 63 (1/9/2028) |
Da sie nach der Reform weiterhin über die gleiche Anzahl Jahre verfügt, die für eine vorzeitige Pension gelten, und sie die Altersbedingung erst nach Erfüllung der Laufbahnbedingung erreicht, ist Rikas frühestmögliches Pensionsdatum sowohl vor als auch nach der Reform der 1. September 2028.
Mein frühestmögliches Pensionsdatum liegt vor dem Datum meiner alten Schätzung
Dies ist der Fall für Bürger, die ab 2027 die Bedingungen für den neuen Zugang zur vorzeitigen Pension ab dem Alter von 60 Jahren nach einer Laufbahn von mindestens 42 Jahren mit jeweils 234 tatsächlich gearbeiteten Tagen erfüllen.
Ein Beispiel:
Peter ist am 5. März 1966 geboren (60 Jahre im Jahr 2026). Im Jahr 2026 hat er 41 Laufbahnjahre mit jeweils 234 Tagen und er arbeitet Vollzeit.
| Vor der Reform | Nach der Reform | |||
|---|---|---|---|---|
| Laufbahnbedingung | Altersbedingung | Laufbahnbedingung | Altersbedingung | |
| 2026 | 41 * 104 (1/5/2026) | 60 (1/4/2026) | 41 * 234 (1/10/2026) | 60 (1/4/2026) |
| 2027 | 42 * 104 (1/5/2027) | 61 (1/4/2027) | 42 * 234 (1/10/2027) | 61 (1/4/2027) |
| 2028 | 43 * 104 (1/5/2028) | 62 (1/4/2028) | ||
Da er die Bedingungen von 42 Jahren mit jeweils mindestens 234 Tagen erfüllt, wird Peter auf mypension.be sehen, dass sein Pensionsdatum sich nach vorn verlegt, nämlich vom 1. Mai 2028 auf den 1. Oktober 2027.
Mein frühestmögliches Pensionsdatum liegt nach dem Datum meiner alten Schätzung
Es gibt verschiedene Gründe, weshalb die Schätzung des frühestmöglichen Pensionsdatums nach Anwendung der neuen Vorschriften nach dem Datum gemäß den bisherigen Vorschriften liegt.
Der wichtigste Grund ist natürlich die Erhöhung der Anzahl der gearbeiteten und gleichgesetzten Tage, die für die Berücksichtigung eines Laufbahnjahres für die vorzeitige Pension benötigt werden: von 104 auf 156 Tage.
Bürger mit einem oder mehreren Laufbahnjahren, die mindestens 104 Tage zählen, aber keine 156 Tage, werden sehen, dass sich ihr Pensionsdatum möglicherweise nach hinten verschiebt.
Weshalb „möglicherweise“?
Die Auswirkung auf die Schätzung des frühestmöglichen Pensionsdatums hängt von der Anzahl Laufbahnjahre zwischen 104 und 156 Tagen ab, die auch nach Anwendung von 5 Reservetagen und den eventuellen Halbzeitausgleichstagen in Zeiträumen von Halbzeitbeschäftigung die Mindestgrenze von 156 Tagen nicht erfüllen.
Insbesondere für Beamte gibt es auch Auswirkungen auf jene Gruppen von Beamten, deren Erhöhungskoeffizient entfällt oder sich verringert. Oder für Beamte, die sich derzeit in einer Urlaubsregelung befinden, die ab 2027 nicht mehr für die Bedingungen für die vorzeitige Pension zählt. Zum Schluss erhöht sich - schrittweise - das Pensionsalter für Militärpersonen und das Fahrpersonal von HR-Rail.
Für Personen über 60 werden die Auswirkungen der Pensionsreform durch Übergangsmaßnahmen gemildert. Ihr Pensionsdatum kann sich um höchstens 1 Jahr (älter als 60 Jahre) oder höchstens 2 Jahre (60 Jahre) verschieben.
Zum Schluss: mypension.be wendet bei der Erstellung der Schätzung des frühestmöglichen Pensionsdatums des Bürgers all diese Vorschriften an. Das Endergebnis hängt von den genauen Einzelheiten jeder individuellen Laufbahn ab.
Es ist daher nicht möglich, hier eine vollständige Liste von Beispielen aufzuführen. Nachstehend geben wir drei Beispiele für häufig vorkommende Situationen:
1. Alle Laufbahnjahre erfüllen noch immer die Bedingung für die vorzeitige Pension und das letzte Laufbahnjahr ist für die Laufbahnbedingung erforderlich
Dies ist der Fall für Bürger, die nach Anwendung der Vorschriften noch immer dieselbe Anzahl Laufbahnjahre haben, die für die vorzeitige Pension berücksichtigt werden. Mit anderen Worten:
- ihr erstes Laufbahnjahr zählt mindestens 104 Tage
- alle anderen Laufbahnjahre zählen mindestens 156 Tage
- eventuell nach Anwendung von 5 Reservetagen und den Halbzeitausgleichstagen bei Halbzeitarbeit mit schwankenden Arbeitszeiten.
Zusätzlich: Sie erfüllen eher die Altersbedingung als die Laufbahnbedingung.
Wenn Sie bereits die Altersbedingung erfüllen, benötigen Sie das letzte Laufbahnjahr für die Erfüllung der Laufbahnbedingung. Daher müssen Sie zu dem Zeitpunkt im Jahr warten, an dem Sie genügend Tage haben, damit das Laufbahnjahr für die vorzeitige Pension berücksichtigt wird. Dieser Zeitpunkt bestimmt Ihr frühestmögliches Pensionsdatum.
Ein Beispiel:
Sylvia ist am 14. Januar 1963 geboren (63 Jahre im Jahr 2026). Im Jahr 2026 hat sie 40 Laufbahnjahre mit jeweils 156 Tagen und sie arbeitet Vollzeit.
| Vor der Reform | Nach der Reform | |||
|---|---|---|---|---|
| Laufbahnbedingung | Altersbedingung | Laufbahnbedingung | Altersbedingung | |
| 2026 | 40 * 104 (1/5/2026) | 63 (1/2/2026) | 40 * 156 (1/7/2026) | 63 (1/2/2026) |
| 2027 | 41 * 104 (1/5/2027) | 64 (1/2/2027) | 41 * 156 (1/7/2027) | 64 (1/2/2027) |
| 2028 | 42 * 104 (1/5/2028) | 65 (1/2/2028) | 42 * 156 (1/7/2028) | 65 (1/2/2028) |
Da auch nach der Reform alle ihre Laufbahnjahre für die vorzeitige Pension berücksichtigt werden und sie das letzte Laufbahnjahr für die Erfüllung der Laufbahnbedingung benötigt, verschiebt sich ihr Pensionsdatum auf den Zeitpunkt, zu dem sie in diesem Jahr eine ausreichende Anzahl Tage hat, damit das Laufbahnjahr für die vorzeitige Pension berücksichtigt werden kann. Da sie Vollzeit arbeitet, war das mit der 104-Tage-Regel der 1. Mai. Mit der 156-Tage-Regel wird das also der 1. Juli. Ihr Pensionsdatum verschiebt sich leicht vom 1. Mai 2028 auf den 1. Juli 2028.
2. Weniger Laufbahnjahre erfüllen die Bedingung für die vorzeitige Pension, aber die Übergangsmaßnahme für Personen über 60 muss nicht angewandt werden
Ein Beispiel:
Eline ist am 30. November 1966 geboren (60 Jahre im Jahr 2026).
Im Jahr 2026 hat sie insgesamt 40 Laufbahnjahre:
- 38 Jahre mit jeweils mindestens 156 Tagen
- 1 Jahr von 153 Tagen → mit 3 Reservetagen auf 156 Tage angehoben
- 1 Jahr von 120 Tagen → ist nicht das erste Laufbahnjahr und zählt also nicht für die vorzeitige Pension
Sie arbeitet derzeit Vollzeit.
| Vor der Reform | Nach der Reform | |||
|---|---|---|---|---|
| Laufbahnbedingung | Altersbedingung | Laufbahnbedingung | Altersbedingung | |
| 2026 | 40 * 104 (1/5/2026) | 60 (1/12/2026) | 39 * 156 (1/7/2026) | 60 (1/12/2026) |
| 2027 | 41 * 104 (1/5/2027) | 61 (1/12/2027) | 40 * 156 (1/7/2027) | 61 (1/12/2027) |
| 2028 | 42 * 104 (1/5/2028) | 62 (1/12/2028) | 41 * 156 (1/7/2028) | 62 (1/12/2028) |
| 2029 | 43 * 104 (1/5/2029) | 63 (1/12/2029) | 42 * 156 (1/7/2029) | 63 (1/12/2029) |
Durch die Reform zählt 1 Jahr nicht für die vorzeitige Pension. Im Jahr 2026 hat Eline also 39 Laufbahnjahre, die für die vorzeitige Pension zählen. Eline arbeitet bis zu ihrer Pensionierung Vollzeit. Hierdurch erfüllt Sie nach den neuen Vorschriften am 1. Dezember 2029 sowohl die Laufbahnbedingung von 42 Jahren als auch die Altersbedingung von 63 Jahren.
Ihr Pensionsdatum verschiebt sich also um 7 Monate vom 1. Mai auf den 1. Dezember 2029. Dies sind weniger als zwei Jahre, weshalb die Übergangsmaßnahme nicht anzuwenden ist.
3. Weniger Laufbahnjahre erfüllen die Bedingung für die vorzeitige Pension und die Übergangsmaßnahme für Personen über 60 muss angewandt werden
Ein Beispiel:
Sam ist am 14. Februar 1965 geboren (61 Jahre im Jahr 2026).
Im Jahr 2026 hat er insgesamt 40 Laufbahnjahre:
- 35 Jahre mit jeweils mindestens 156 Tagen
- 1 Jahr von 155 Tagen → mit einem Reservetag auf 156 Tage angehoben
- 1 Jahr von 154 Tagen → mit 2 Reservetagen auf 156 Tage angehoben
- 3 Jahre von 130 Tagen → sind nicht das erstes Laufbahnjahr und zählen nicht für die vorzeitige Pension
Er arbeitet derzeit Vollzeit.
| Vor der Reform | Nach der Reform | |||
|---|---|---|---|---|
| Laufbahnbedingung | Altersbedingung | Laufbahnbedingung | Altersbedingung | |
| 2026 | 40 * 104 (1/5/2026) | 61 (1/3/2026) | 37 * 156 (1/7/2026) | 61 (1/3/2026) |
| 2027 | 41 * 104 (1/5/2027) | 62 (1/3/2027) | 38 * 156 (1/7/2027) | 62 (1/3/2027) |
| 2028 | 42 * 104 (1/5/2028) | 63 (1/3/2028) | 39 * 156 (1/7/2028) | 63 (1/3/2028) |
| 2029 | 40 * 156 (1/7/2029) | 64 (1/3/2029) | ||
| 2030 | 41 * 156 (1/7/2030) | 65 (1/3/2030) | ||
| 2031 | 42 * 156 (1/7/2031) | 66 (1/3/2031) | ||
Durch die Reform zählen 3 Jahre nicht für die vorzeitige Pension. Im Jahr 2026 hat Sam also 37 Laufbahnjahre, die für die vorzeitige Pension zählen.
Sam arbeitet bis zu seiner Pensionierung Vollzeit. Hierdurch erfüllt er nach den neuen Vorschriften am 1. Juli 2031 sowohl die Laufbahnbedingung von 42 Jahren als auch die Altersbedingung von mindestens 63 Jahren.
Das Pensionsdatum von Sam verschiebt durch die Reform um mehr als 1 Jahr: vom 1. Mai 2028 auf den 1. Juli 2031. Da er im Jahr 1965 geboren ist, gilt für ihn die Übergangsmaßnahme und die Verschiebung seines Pensionsdatums beschränkt sich also auf 1 Jahr.
Das neue Pensionsdatum für Sam ist also der 1. Mai 2029.