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Sie sind über 57 Jahre alt und haben die Antwort auf Ihre Frage nicht auf mypension.be gefunden?
Dann können Sie eine maßgeschneiderte Schätzung beantragen.

Sie können eine maßgeschneiderte Schätzung Ihrer Pension ab dem Jahr beantragen, in dem Sie 57 Jahre alt werden. Wenn Sie in einem Sektor arbeiten, in dem das gesetzliche Pensionsalter niedriger als 57 ist, dann können Sie schon früher eine maßgeschneiderte Schätzung beantragen.

Wann ist es sinnvoll, dies zu tun? Sie haben:

  • während der letzten 3 Jahre Ihre Laufbahn geändert;
  • weder einen elektronischen Ausweis (eID) noch ein Token.

Achtung! Die Wartezeit kann sich verlängern:

  • wegen einer großen Anzahl Anträge auf eine Schätzung;
  • wenn Ihre Akte komplex ist.

Beantragen Sie eine maßgeschneiderte Schätzung.

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