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Steuerkarte (Pensionskarte 281.11)

Was steht auf meiner Steuerkarte oder Pensionskarte 281.11?

Ihre Steuerkarte oder Pensionskarte 281.11 enthält die nachstehenden Angaben:

  • die steuerpflichtigen Pensionsbeträge, die Sie im Vorjahr erhalten haben;
  • den bereits einbehaltenen und an den FÖD Finanzen übertragenen Berufssteuervorabzug.

Wozu dient meine Steuerkarte (Pensionskarte 281.11)?

Jedes Jahr im Februar sendet der Pensionsdienst dem FÖD Finanzen Ihre Steuerkarte zu. Der FÖD Finanzen verwendet die Angaben auf dieser Steuerkarte zur Vorbereitung Ihrer Steuererklärung.

In den meisten Fällen brauchen Sie Ihre Steuerkarte nicht, wenn Sie in Belgien wohnen:

  • Wenn Sie einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung erhalten, sind Ihre Pensionsangaben bereits in diesem Vorschlag integriert.
  • Wenn Sie Ihre Erklärung über MyMinfin (Tax-on-web) einreichen, sind Ihre Pensionsangaben im Voraus ausgefüllt.
  • Wenn Sie Ihre Erklärung von einem Mitarbeiter des FÖD Finanzen ausfüllen lassen, dann hat dieser Mitarbeiter Ihre Pensionsangaben schon.

Wo finde ich meine Steuerkarte?

Wohnen Sie im Ausland?

Ihre Steuerkarte mit den Einkünften des Vorjahres wird jedes Jahr im Laufe des Monats März auf mypension.beÖffnet sich in einem neuen Fenster und in Ihrer e-Box Öffnet sich in einem neuen Fensterzur Verfügung gestellt. 

Sie erhalten im Marz oder April auch eine Papierversion per Post:

  • wenn Sie kein digitaler Kunde mit bestätigter E-Mail-Adresse auf mypension.beÖffnet sich in einem neuen Fenster sind;
  • wenn Ihr Ehepartner im Laufe des vorigen Jahres verstorben ist: Sie werden eine Papierversion der Steuerkarte Ihres verstorbenen Ehepartners erhalten;
  • wenn Sie ein Verwalter einer Person sind, die eine Pension erhält
  • wenn Sie der Erbe einer Person sind, die eine Pension erhielt.

Wohnen Sie in Belgien?

Ihre Steuerkarte mit den Einkünften des Vorjahres wird jedes Jahr im Laufe des Monats März auf mypension.beÖffnet sich in einem neuen Fenster
und in Ihrer e-BoxÖffnet sich in einem neuen Fenster zur Verfügung gestellt.

Sie erhalten im März oder April auch eine Papierversion per Post:

  • wenn Sie Ihre Steuererklärung auf Papier einreichen;
  • wenn Ihr Ehepartner im Laufe des vorigen Jahres verstorben ist: Sie werden eine Papierversion der Steuerkarte Ihres verstorbenen Ehepartners erhalten;
  • wenn Sie ein Verwalter einer Person sind, die eine Pension erhält
  • wenn Sie der Erbe einer Person sind, die eine Pension erhielt.

Kann ich eine Papierversion meiner Steuerkarte bekommen?

Im Prinzip brauchen Sie keine Papierversion, denn:

 Möchten Sie dennoch eine Papierversion?

 

Wie beantrage ich die Steuerkarte einer verstorbenen Person?

Als Erbe können Sie die Steuerkarte einer verstorbenen Person beantragen über:

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Wie beantrage ich Steuerkarten aus den Vorjahren?

Sie können Papierversionen der früheren Steuerkarten beantragen:

  • über unser Kontaktformular
  • über das Pensionstelefon +32 2 225 17 65
  • per Post an:
    Föderaler Pensionsdienst
    Tour du Midi
    Esplanade de l‘Europe 1
    1060 Bruxelles

 

Häufig gestellte Fragen

Fragen zu den Steuern beantwortet der FÖD FinanzenÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Nicht jeder erhält noch eine Papierversion der Steuerkarte.
Sie erhalten nur eine Papierversion der Steuerkarte, wenn Sie zu einer der folgenden Kategorien gehören:

  • Sie wohnen im Ausland und Sie sind kein digitaler Kunde mit bestätiger E-Mail-Adresse auf mypension.be;
  • Sie sind ein Verwalter einer Person, die eine Pension erhielt; 
  • Sie wohnen in Belgien und Sie reichen Ihre Steuererklärung auf Papier ein. 

Gehören Sie nicht zu einer der erwähnten Kategorien? Dann erhalten Sie keine Papierversion der Steuerkarte. Ihre Steuerkarte befindet sich in Ihrer Online-Pensionsakte mypension.beÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Es gibt auch weitere mögliche Gründe, weshalb eine Steuerkarte nicht erstellt wird:

  • Wir haben Ihnen im Jahr 2025 nichts gezahlt.
  • Wir haben Ihnen im Jahr 2025 nur nicht steuerpflichtige Beträge gezahlt (z. B. Arbeitsunfallrente, Kriegspension).
  • Die gezahlten Beträge wurden uns zurücküberwiesen (z. B. gelöschtes Konto, verfallene Schecks) und konnten im Jahr 2026 nicht erneut gezahlt werden.

In diesen Fällen ist es normal, dass Sie keine Steuerkarte erhalten haben. Seien Sie nicht beunruhigt: Alles ist in Ordnung und Sie brauchen nichts zu unternehmen.

Ihre nicht steuerpflichtigen Einkünfte sind nicht auf Ihrer Steuerkarte ausgewiesen. Es handelt sich um die nachstehenden Leistungen:   

  • Arbeitsunfallrente,
  • Kriegspension,
  • Sonderbeihilfe für Behinderung,
  • Heizkostenzulage,
  • Pensionsbonus.

Wenn Sie das gesetzliche Pensionsalter erreichen, wird Ihre Ruhestandspension je nach Ihrem Geburtsmonat auf die Felder 211 und 228 verteilt. 

Beispiel: Wenn Sie am 15. Mai 2025 das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben, dann finden Sie das Jahr:

  • in Feld 211: die Monatsbeträge von Januar bis Mai 2025,   
  • in Feld 228: die Monatsbeträge von Juni bis Dezember 2025.

Bestimmte Leistungen, wie die Einkommensgarantie für Betagte, werden immer unter Code 211 ausgewiesen, und zwar auch nachdem Sie das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben.

Ihr Urlaubsgeld ist bereits im richtigen Feld Ihrer Steuerkarte 281.11 ausgewiesen. Um welches Feld es sich dabei handelt, hängt von der Art der erhaltenen Pension bzw. Leistung oder von Ihrem Alter ab.

Ihr Urlaubsgeld finden Sie:

  • in Feld 211 - wenn Sie das gesetzliche Pensionsalter nicht erreicht haben - für alle steuerpflichtigen Ansprüche, mit Ausnahme einer Hinterbliebenenpension oder Übergangsentschädigung;
  • in Feld 228 - wenn Sie das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben - für alle steuerpflichtigen Ansprüche, mit Ausnahme einer Hinterbliebenenpension oder Übergangsentschädigung;
  • in Feld 229, wenn Sie eine Hinterbliebenenpension oder Übergangsentschädigung beziehen.

Sie hatten eine Pensionsschuld in Bezug auf die vergangenen Einkommensjahre.
Sie erhielten für die Pensionsschuld eine Bescheinigung 281.25.
Eine Bescheinigung 281.25, auch eine negative Bescheinigung genannt, wird für den Abzug eines Betrags von dem Einkommensjahr, auf das er sich bezieht, benutzt.
Der FÖD Finanzen benutzt diese Bescheinigung für die Revision Ihrer Steuererklärung und eine Neuberechnung auf der Grundlage der ermäßigten Einkünfte, weil Sie eine Pensionsschuld hatten. Dies könnte zu einer Rückerstattung der zu viel erhobenen Steuern führen.

Wenn Sie nach 6 Monaten noch keine Nachricht vom FÖD Finanzen erhalten haben, nehmen Sie bitte selbst mit Ihrem Finanzamt Kontakt auf. Die Kontaktangaben Ihres Finanzamtes finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid oder auf der Website www.finanzen.belgium.be/de/privatpersonen/kontaktÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Diese Bescheinigung bezieht sich nur auf Schulden dem Föderalen Pensionsdienst gegenüber und nicht auf Unterhaltsleistungen oder Schulden bei anderen Gläubigern.

Der Föderale Pensionsdienst teilt die Einkünfte für den Teil des Einkommensjahres, in dem Sie noch in Belgien wohnten, und den Teil, in dem Sie im Ausland wohnen, nicht automatisch auf.

Wir empfehlen Ihnen, sich über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung zu setzen.

Übermitteln Sie uns die zwei Zeiträume des Einkommensjahres, die der FÖD Finanzen aufteilen möchte: den Zeitraum, der noch in Belgien besteuert wird, und der Zeitraum, der im Ausland besteuert wird.

Wir schicken Ihnen die Bescheinigungen über die im vergangenen Jahr einbehaltenen Unterhaltsleistungen jedes Jahr unaufgefordert. Wenn Sie die Bescheinigung aber früher erhalten möchten oder diese nicht automatisch erhalten, dann können Sie sie über unser KontaktformularÖffnet sich in einem neuen Fenster beantragen.

Fragen zu den Steuern beantwortet der FÖD FinanzenÖffnet sich in einem neuen Fenster.

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Erhalten Sie eine Pension zum HaushaltssatzÖffnet sich in einem neuen Fenster (in der Arbeitnehmer- und/oder Selbständigenregelung), weil sie vorteilhafter ist als 2 Pensionen zum Alleinstehendensatz? Dann teilen wir den Betrag auf steuerlicher Ebene im Verhältnis zur Dauer ihrer Laufbahnen auf. So können sowohl Sie als auch Ihr Ehepartner die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen.

Aus diesem Grund erhalten Sie 2 separate Steuerkarten.

Achtung:

  • Die Aufteilung erfolgt nur, wenn Ihr Ehepartner das gesetzliche Pensionalter erreicht.
  • Die Pension wird nur für Steuerzwecke aufgeteilt. Die Höhe Ihrer Pension zum Haushaltssatz ändert sich also nicht.