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Entschädigungspensionen

Die Entschädigungspension ist eine Entschädigung, die Militärpersonen für einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit gewährt wird.

Wer hat Anspruch auf eine Entschädigungspension?

  • Militärpersonen, ehemalige Militärpersonen, Milizpflichtige und ehemalige Gendarmen.
  • Die Angehörigen des Opfers im Sterbefall:
    Die Ehepartner und/oder:
    • die Kinder,
    • die Eltern (Vater und Mutter),
    • die Großeltern,
    • die Personen, die das Opfer erzogen haben,
    • die Geschwister.

Wie beantrage ich eine Entschädigungspension?

Über das Formular Antrag auf Entschädigungspension können Sie einen Antrag stellen.

Füllen Sie das Formular aus, fügen Sie die originalen ärztlichen Atteste zur Unterstützung Ihres Antrags hinzu und senden Sie diese Dokumente per Einschreiben an: Föderaler Pensionsdienst - Entschädigungspensionen, Tour du Midi, Esplanade de l'Europe 1, 1060 Brüssel.

Ein Sozialarbeiter des Sozialdienstes der LandesverteidigungÖffnet sich in einem neuen Fenster kann Ihnen beim Ausfüllen Ihres Antrags helfen.

Was passiert nach meiner Antragstellung?

Schritt 1: Der Pensionsdienst prüft, ob Ihr Antrag zulässig ist

Wir prüfen, ob:

  • Ihr Antrag tatsächlich per Einschreiben geschickt wurde,
  • Sie die erforderlichen Originaldokumente hinzugefügt haben.

Wenn Ihr Antrag unzulässig ist, informieren wir Sie per Post.

Wenn Ihr Antrag zulässig ist:

  • senden wir Ihnen einen zu vervollständigenden und zurückzusendenden Fragebogen zu,
  • leiten wir Ihre Akte an das Sekretariat der Kommission für die Zusammenstellung der Akte weiter.

Achtung: Nur die Verletzungen, die auf Ihrem Antragsformular und auf dem ärztlichen Attest identisch und eindeutig angegeben sind, werden vom Kommissar-Berichterstatter untersucht.

Schritt 2: Zusammenstellung der Akte

Das Sekretariat der Kommission ergänzt Ihre Akte. Es ist möglich, dass man Dokumente anfordert:

  • bei der Landesverteidigung (z.B. die medizinische Akte, die Unfallakte, ...)
  • bei den beteiligten Parteien: z.B. bei der lokalen Polizei (offizieller Unfallbericht), bei Ihrem Vorgesetzten, im Zusammenhang mit den Umständen des Unfalls, ...
  • bei den beteiligten Parteien: z.B. bei der lokalen Polizei (offizieller Unfallbericht), bei Ihrem Vorgesetzten, im Zusammenhang mit den Umständen des Unfalls, ...

Sie haben auch das Recht, während des gesamten Verfahrens zusätzliche Dokumente zur Ergänzung Ihrer Akte einzureichen.

Schritt 3: Bearbeitung der Akte durch den Gerichtsmedizinischen Dienst (GMD)

Sobald die Akte zusammengestellt ist, wird sie an den Kommissar-Berichterstatter weitergeleitet, der mit der Prüfung anfängt.

Der Kommissar-Berichterstatter:

  • bestimmt, ob die Akte an den GMD weiterzuleiten ist, um zu prüfen, ob der Unfall oder die Krankheit auf den Dienst zurückzuführen ist, und zur Festlegung des Invaliditätsgrades,
  • benachrichtigt Sie, wenn die Akte weitergeleitet wurde.

Der GMD:

  • lädt Sie zu einer medizinischen Untersuchung vor. Wenn Sie zu dieser Untersuchung Fragen haben, kontaktieren Sie den GMD über die im Brief angegebenen Kontaktdaten,
  • schätzt Ihren Invaliditätsgrad,
  • schickt Ihnen eine Kopie des Protokolls (die Schlussfolgerungen der medizinischen Untersuchung),
  • sendet Ihre Akte dem Sekretariat der Kommission zurück.

Das Sekretariat der Kommission bekommt die Akte zurück und leitet sie dem Kommissar-Berichterstatter zur Stellungnahme weiter, auf die die Kommission sich für ihre Entscheidung stützen kann.

Achtung: Nur die Verletzungen, die auf Ihrem Antragsformular und auf dem ärztlichen Attest identisch und eindeutig angegeben sind, werden vom Kommissar-Berichterstatter untersucht.

Schritt 4: Tagung der Kommission für Entschädigungspensionen

  • Wir senden Ihnen mindestens 30 Tage vor dem Datum der Versammlung eine Vorladung, der eine Kopie der Stellungnahme des Kommissar-Berichterstatters beigefügt ist.
  • Sie können persönlich erscheinen oder sich vertreten lassen (Arzt, Anwalt, Gewerkschaftsvertreter, ...)

Schritt 5: Entscheidung

  • Nach der Tagung schickt die Kommission Ihnen so schnell wie möglich die Entscheidung per Einschreiben.
  • Nach Ablauf der Widerspruchsfrist schickt die Kommission:
    • dem Minister der Landesverteidigung eine Kopie der Entscheidung,
    • die Akte an den Pensionsdienst.

Wenn der Invaliditätsgrad mindestens 10 % beträgt, erfolgt nach 5 Jahren eine neue Untersuchung zur Festlegung des bleibenden Invaliditätsgrads.

Die Dauer des Verfahrens hängt von der Komplexität des Antrags, der Anzahl Anträge, der Reaktionszeit der verschiedenen beteiligten Parteien, ... ab.

Wie viel erhalte ich und wann?

Sie erhalten eine Pauschalentschädigung, die vom zuerkannten Invaliditätsgrad abhängt. Diese Entschädigung deckt physische, materielle und moralische Schäden ab.

Das Gesetz sieht vor, dass eine Zahlung erst erfolgt, wenn der gesamte anrechenbare Invaliditätsgrad mindestens 10 % beträgt.

Wenn Sie Anspruch auf eine Entschädigungspension haben, wird diese 60 Tage nach der Entscheidung bezahlt.

Was sollte ich tun, wenn sich mein Zustand verschlechtert?

Wenn sich Ihr anerkanntes Leiden verschlechtert, können Sie jederzeit einen Antrag wegen Verschlimmerung stellen.

Der Antrag wird vom technischen Büro und vom GMD geprüft und kann Gegenstand einer ministeriellen Entscheidung sein, gegebenenfalls mit einem Verfahren vor der Kommission der Vergütungspensionen.

Der zuvor zuerkannte Invaliditätsgrad wird erst angepasst, wenn der neue Gesamtinvaliditätsgrad mindestens 5 % höher ist als der vorige Invaliditätsgrad.