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Ihr Arbeitgeber hat keine Pensionsbeiträge gezahlt

Hat Ihr (ehemaliger) Arbeitgeber schon länger keine Pensionsbeiträge für Sie bezahlt? Wenn Sie nachweisen können, dass Sie in diesem Zeitraum als Arbeitnehmer gearbeitet haben, können Sie diesen Zeitraum selbst regularisieren.
 

Wie viel Beiträgen muss ich bezahlen?

Sie müssen sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerbeiträge für Ihre Pension zahlen.
Der Beitragssatz:

  • variiert zwischen 7 % und 16,36 % (je nach Zeit und Art der Beschäftigung)
  • wird auf Ihren Lohn oder auf den garantierten durchschnittlichen Monatslohn (2 242,20 Euro ab dem 01.09.2026 bei einem Index von 186,83) angewandt.

Zu diesem Betrag kommen Verzugszinsen in Höhe von 10 % pro Jahr hinzu.

 

Wann muss ich bezahlen?

Sie zahlen:

  • mit einem Mal, innerhalb von 6 Monaten nach der endgültige Entscheidung
    oder
  • in Raten bis zu fünf Jahren zu einem Zinssatz von 6,5 % pro Jahr.

 

Wie wirkt sich das auf meine Pension aus?

Der jährliche Pensionsvorteil beträgt am 01.09.2026, abhängig vom Datum des Regularisierungsantrags und dem ungefähren Beginn der Pension:
(Laufbahn in 45sten berechnet):

  • 358,75 Euro des Betrags für Alleinstehende,
  • 448,44 Euro zum Familienbetrag.