Indexierung
Was ist eine Indexierung?
Eine Indexierung bedeutet, dass Sozialleistungen, wie Pensionen, erhöht werden, wenn die Preise steigen.
Seit 1971 richten sich die Sozialleistungen nach dem Verbraucherpreisindex. Heute benutzen wir dafür den Gesundheitsindex.
Wenn der Gesundheitsindex eine bestimmte Grenze erreicht, erhöhen wir die Pensionen. Diese Grenze nennen wir den Leitindex.
Wird der Leitindex erreicht oder überschritten?
Dann erhöhen wir die Pensionen um 2 %.
Eine derartige Erhöhung nennen wir eine Indexierung.
Sie brauchen nichts zu tun. Bei einer Indexerhöhung werden wir automatisch die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
Was ändert sich?
- Seit dem 1. Juli 2025 werden die Pensionen im 3. Monat nach dem Überschreiten des Leitindex erhöht.
Beispiel: Wenn der Leitindex im Februar 2026 überschritten wird, wird sich Ihre Bruttopension im Mai 2026 um 2 % erhöhen. - Begrenzte Erhöhung bei 2 Indexierungen (Indexdeckelung):
Bei 2 Indexierungen wenden wir die Erhöhung von 2 % auf maximal 2 000 EUR brutto an. Dies nennen wir die Indexdeckelung.
Dies bedeutet, dass die Erhöhung für die 2 Indexierungen maximal 40 EUR brutto pro Monat beträgt (2 000 x 2 % = 40).
Die Indexdeckelung wird angewandt:- auf die 2. Indexierung nach dem 31. Dezember 2025,
- auf die 1. Indexierung nach dem 31. Dezember 2027.
- Begrenzte Erhöhung für höhere Pensionen:
Vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2029 hängt die Erhöhung davon ab, ob der Gesamtbetrag Ihrer Pension(en) den Grenzbetrag von 5 286,17 EUR brutto überschreitet oder nicht.
Dieser Grenzbetrag wird bei jeder Überschreitung des Leitindex ebenfalls indexiert. Dies bedeutet, dass dieser Grenzbetrag auch jedes Mal erhöht wird.
Diese Begrenzung gilt nur für die ersten 5 Überschreitungen des Leitindex innerhalb dieses Zeitraums. Ab der 6. Überschreitung wird die Erhöhung nicht mehr begrenzt. - Keine Indexierung des absoluten Höchstbetrags
Vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2029 wird der absolute Höchstbetrag nicht mehr indexiert.
Wenn es in diesem Zeitraum mehr als 5 Überschreitungen des Leitindex gibt, wird der absolute Höchstbetrag ab der 6. Überschreitung erneut indexiert.
Wie viel beträgt die Erhöhung für mich bei der nächsten Indexierung?
Die Erhöhung, die Sie erhalten, hängt vom Zeitpunkt der Überschreitung und des Gesamtbruttobetrags Ihrer Pension(en) ab.
Für die Berechnung Ihrer Indexerhöhung zählen wir Ihre gesetzliche Pensionen zusammen:
- alle belgischen gesetzlichen Ruhestands- und Hinterbliebenenpensionen,
- ausländische, internationale, supranationale gesetzliche Pensionen,
- Pensionen der überseeischen sozialen Sicherheit,
- parlamentarische Pensionen,
- ergänzende Pensionsleistungen von Copernicus-Mandataren.
Klicken Sie unten auf die für Sie geltende Situation:
Meine Gesamtbruttopension beträgt weniger als 2 000 EUR brutto pro Monat.
Die Indexierung Ihrer Pension(en) wird nicht begrenzt.
Ihre Bruttopension wird automatisch um 2 % erhöht.
Meine Gesamtbruttopension beträgt mehr als 2 000 EUR pro Monat und weniger als 5 286,17 EUR.
Die Indexdeckelung wird für 2 Indexierungen benutzt:
- bei der zweiten Indexierung nach dem 31. Dezember 2025,
- bei der ersten Indexierung nach dem 31. Dezember 2027.
Beispiel:
Dirk erhält monatlich eine Pension von 2 500 EUR brutto pro Monat.
Bis jetzt hatte er bei einer Indexierung Anspruch auf 2 % Erhöhung auf seinen Gesamtbruttobetrag: 2.500 EUR x 2 % = 2 550 EUR brutto pro Monat.
Mit der Indexdeckelung wird er bei einer Indexüberschreitung eine Erhöhung von 2% auf 2 000 EUR brutto bekommen, aber nicht auf den Restbetrag von 500 EUR: (2 000 EUR x 2 %) + 500 EUR = 2 540 EUR brutto pro Monat
Gut zu wissen:
- Bei allen anderen Indexierungen wird Ihre Bruttopension automatisch um 2 % erhöht, sofern Sie den Grenzbetrag von 5 182,63 EUR nicht überschreiten.
- Wenn Sie im Monat der Indexerhöhung zum ersten Mal eine Pension erhalten, wird Ihre Erhöhung nicht begrenzt.
Meine Gesamtbruttopension beträgt mehr als 5 286,17 EUR brutto pro Monat und weniger als 5 335,02 EUR.
Ihre Pension wird erhöht, aber die Erhöhung wird auf 5 391,91 EUR brutto begrenzt.
Achtung: Wenn diese Erhöhung höher ist als die Indexdeckelung von maximal 40 EUR brutto, begrenzen wir die Erhöhung auf 40 EUR.
Beispiel:
Sam erhält monatlich eine Pension von 5 300 EUR brutto pro Monat.
Wenn wir seine Pension um 2% erhöhen, würde seine Pension sich auf 5 406 EUR brutto belaufen. Wir begrenzen also die Erhöhung auf 5 391,91 EUR brutto.
Da diese Erhöhung (5 391,91 - 5 300 = 91,91) aber höher ist als die Erhöhung der Indexdeckelung (maximal 40 EUR brutto), begrenzen wir seine Erhöhung auf 40 EUR brutto.
Gut zu wissen:
- Wenn es zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2029 mehr als 5 Überschreitungen des Leitindex gibt, wird Ihre Erhöhung ab der 6. Überschreitung nicht mehr begrenzt werden.
- Wenn Sie im Monat der Indexerhöhung zum ersten Mal eine Pension erhalten, wird Ihre Erhöhung nicht begrenzt.
Meine Gesamtbruttopension beträgt mehr als 5 355,02 EUR brutto pro Monat und weniger als der absolute Höchstbetrag von 8 291,60 EUR.
Sie erhalten eine Pauschalerhöhung von 36,89 EUR brutto.
Beispiel:
Nelly erhält monatlich eine Pension von 6 000 EUR brutto.
Dieser Betrag ist höher als der Grenzbetrag von 5 355,02 EUR brutto.
Nelly erhält also eine Pauschalerhöhung von 36,89 EUR brutto. Ihr Pensionsbetrag wird sich daher auf 6 036,89 brutto pro Monat belaufen.
Gut zu wissen:
- Wenn es zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2029 mehr als 5 Überschreitungen des Leitindex gibt, wird Ihre Erhöhung ab der 6. Überschreitung nicht mehr begrenzt werden.
- Wenn Sie im Monat der Indexerhöhung zum ersten Mal eine Pension erhalten, wird Ihre Erhöhung nicht begrenzt.
Meine Gesamtbruttopension entspricht dem absoluten Höchstbetrag von 8 291,60 EUR brutto pro Monat.
Ihre Pension wird bei einer Überschreitung des Leitindex nicht erhöht, weil die Gesamtsumme Ihrer Pension(en) den absoluten Höchstbetrag nicht überschreiten darf.
Der Betrag des absoluten Höchstbetrags (8 291,60 EUR brutto pro Monat) wird vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2029 nicht mehr indexiert.
Beispiel:
Pieter hat eine absolute Höchstpension von 8 291,60 EUR.
Dieser Betrag wird bis zum 31. Dezember 2029 nicht mehr indexiert.
Achtung: Wenn es zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2029 mehr als 5 Überschreitungen des Leitindex gibt, wird der absolute Höchstbetrag ab der 6. Überschreitung wohl indexiert. In diesem Fall haben Sie auch Anspruch auf eine Erhöhung.
Übersicht der Indexanpassungen seit 2000
| Datum | Index Arbeitnehmer | Index Beamter |
|---|---|---|
| 01.09.2000 | 430,37 | 1,2434 |
| 01.06.2001 | 107,30 | 1,2682 |
| 01.02.2002 | 109,45 | 1,2936 |
| 01.06.2003 | 111,64 | 1,3728 |
| 01.10.2004 | 113,87 | 1,3459 |
| 01.08.2005 | 116,15 | 1,3728 |
| 01.10.2006 | 118,47 | 1,4002 |
| 01.01.2008 | 120,84 | 1,4282 |
| 01.05.2008 | 123,26 | 1,4568 |
| 01.09.2008 | 125,73 | 1,4859 |
| 01.09.2010 | 128,24 | 1,5157 |
| 01.05.2011 | 130,80 | 1,5460 |
| 01.02.2012 | 133,42 | 1,5769 |
| 01.12.2012 | 136,09 | 1,6084 |
| 01.06.2016 | 138,81 | 1,6406 |
| 01.06.2017 | 141,59 | 1,6734 |
| 01.09.2018 | 144,42 | 1,7069 |
| 01.03.2020 | 147,31 | 1,7410 |
| 01.09.2021 | 150,26 | 1,7758 |
| 01.01.2022 | 153,27 | 1,8114 |
| 01.03.2022 | 156,34 | 1,8476 |
| 01.05.2022 | 159,47 | 1,8845 |
| 01.08.2022 | 162,66 | 1,9222 |
| 01.11.2022 | 165,91 | 1,9607 |
| 01.12.2022 | 169,23 | 1,9999 |
| 01.11.2023 | 172,61 | 2,0399 |
| 01.05.2024 | 176,06 | 2,0807 |
| 01.02.2025 | 179,58 | 2,1223 |
| 01.03.2026 | 183,17 | 2,1647 |