Rente wegen Arbeitsunfall
Die Rente wegen Arbeitsunfall ist eine durch den Pensionsdienst gezahlte Leistung an Personalmitglieder der Föderal-, Gemeinschafts- oder Regionalbehörden, die als Opfer eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit anerkannt sind.
Die Rente kann sich aus einem Arbeitsunfall, einem Wegeunfall oder einer Berufskrankheit ergeben.
Wer hat Anspruch auf eine Rente wegen Arbeitsunfall?
- Personalmitglieder (endgültig ernanntes Personal, Praktikanten, zeitweiliges Personal oder Hilfspersonal oder Personal unter Arbeitsvertrag ) der Föderal-, Gemeinschafts- oder Regionalbehörden, die als Opfer eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit anerkannt sind.
- Wenn das Opfer stirbt: seine oder ihre Anspruchsberechtigten:
- der längstlebende Ehepartner oder der gesetzlich Zusammenwohnende, der bestimmte Bedingungen erfüllt,
- Kinder;
- Angehörige (Eltern, Großeltern, Brüder und Schwestern, die unter demselben Dach wohnten).
Wie kann man eine Rente wegen Arbeitsunfall beantragen?
Sie (oder Ihre Anspruchsberechtigten) müssen den Unfall bei Ihrem Arbeitgeber über das Formular Arbeitsunfall - Meldung Modell AÖffnet sich in einem neuen Fenster melden.
Was passiert, nachdem ich meine Meldung gemacht habe?
Ihr Arbeitgeber wird Ihr Arbeitsunfall anerkennen oder nicht.
- Ihr Arbeitgeber erkennt den Arbeitsunfall an:
- Er leitet die Informationen an Medex weiter. Medex veranlasst die medizinische Begutachtung zur Festlegung des Prozentsatzes der teilweisen bleibenden Arbeitsunfähigkeit.
- Die Schlussfolgerung dieser medizinischen Begutachtung wird danach Ihrem Arbeitgeber mitgeteilt.
- Wenn eine teilweise bleibende Arbeitsunfähigkeit festgelegt wird, wird Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Rente vorschlagen.
- Wenn Sie diesen Vorschlag für eine Rente akzeptieren, wird ein Ministerieller Erlass erlassen.
- Danach schickt der Arbeitgeber die Akte an den Föderalen Pensionsdienst, der nach den erforderlichen Prüfungen die Rente auszahlt. Sobald der Föderale Pensionsdienst die Akte erhalten hat, ist mit einer Frist von etwa 4 Monaten zu rechnen, bevor die Rente ausgezahlt wird.
- Wenn Ihr Arbeitgeber den Arbeitsunfall nicht anerkennt, können Sie sich an Fedris wenden. Fedris vermittelt und führt Untersuchungen durch, wenn der Arbeitgeber und das Opfer sich über Ursachen und Umstände des Unfalls nicht einig sind .
Wie viel werde ich erhalten?
Als Opfer:
Wenn Sie nach Ihrem Arbeitsunfall oder Ihrer Berufskrankheit eine teilweise bleibende Arbeitsunfähigkeit (TBA) aufweisen, haben Sie Anspruch auf eine Leistung in Form einer lebenslangen Rente . Die Rente wird auf der Grundlage Ihres Jahreslohnes am Datum des Unfalls oder der Feststellung der Berufskrankheit festgelegt.
Seit dem 1. Januar 2005 beträgt die Lohngrenze 24 332,08 EUR pro Jahr.
Zur Berechnung der Rente muss der Jahreslohn am Unfallsdatum mit dem TBA-Prozentsatz multipliziert werden. Beispiel: Wenn Ihr Lohn 24 000 EUR und Ihre TBA 10 % beträgt, dann beträgt die Rente 2 400 EUR pro Jahr (24 000 x 10 %).
Jährliche Rente wegen Arbeitsunfall (TBA unter 16 %)
Wenn die teilweise bleibende Arbeitsunfähigkeit weniger als 16 % beträgt, wird die Entschädigung als Jahresrente ausgezahlt.
- Beträgt die TBA weniger als 5 %, wird die Rente um 50 % reduziert.
- Liegt die TBA zwischen 5 % und 10 %, wird die Rente um 25 % reduziert.
- Wenn die TBA 10 % oder mehr beträgt, gibt es keine Verringerung.
Beispiel 1: Lohn = 24 000 EUR, TBA = 7 % => Rente = 24 000 x 7 % x 75 % = 1 260 EUR
Beispiel 2: Lohn = 24 000 EUR, TBA = 4 % => Rente = 24 000 x 4 % x 50 % = 480 EUR
Wichtig: Diese Verringerungen finden keine Anwendung auf Berufskrankheiten.
Monatliche Rente wegen Arbeitsunfall (TBA von 16 % oder mehr)
Beträgt die TBA 16 % oder mehr, wird die Entschädigung als indexierte Monatsrente gezahlt. Das Opfer oder einer der Anspruchsberechtigten kann beantragen , dass nach Ablauf der Revisionsfrist ein Drittel der Rente als Kapital gezahlt wird.
Rente begrenzt auf 25 % der TBA (Art. 6 des Gesetzes vom 3. Juli 1967)
Der Prozentsatz der TBA, den das Opfer erhalten kann, bleibt begrenzt, solange das Opfer seine Funktionen weiterhin ausübt.
Rente und Ruhestandspension (Art. 7 des Gesetzes vom 3. Juli 1967)
Wenn das Opfer in Pension geht, findet die Begrenzung des Gesamtbetrags der Rente(n) bis 25 % keine Anwendung mehr und muss die Kumulierung seiner Rente und Ruhestandspension auf den Betrag des letzten Lohnes begrenzt werden.
Als Anspruchsberechtigter:
- Ehepartner oder gesetzlich zusammenwohnender Partner
Die Rente für den Ehepartner oder gesetzlich zusammenwohnenden Partner beträgt 30 % des Jahreslohnes des Verstorbenen. Es handelt sich um eine lebenslange Rente. - Waise von Vater oder Mutter
Die Waise eines Vaters oder einer Mutter erhält 15 % des Jahreslohnes seines verstorbenen Elternteils. Jede Waise erhält 15 % des Jahreslohnes. Die Rente kann nicht höher sein als 45 % für alle Waisen zusammen. Gibt es mehr als 3 Waisen, muss die Höchstgrenze von 45 % des Jahreslohnes zwischen den Waisen aufgeteilt werden.
Die Waise eines Vaters oder einer Mutter erhält 15 % des Jahreslohnes seines verstorbenen Elternteils. Jede Waise erhält 15 % des Jahreslohnes. Die Rente kann nicht höher sein als 45 % für alle Waisen zusammen. Gibt es mehr als 3 Waisen, muss die Höchstgrenze von 45 % des Jahreslohnes zwischen den Waisen aufgeteilt werden. - Waise von Vater und Mutter
Die Waise von Vater und Mutter erhält 20 % des Jahreslohnes, wobei der Gesamtbetrag auf 60 % begrenzt ist. Gibt es 3 Waisen, erhält jede 20 %. Wenn es mehr als 3 Waisen gibt, muss die Höchstgrenze von 60 % des Jahreslohnes zwischen den Waisen aufgeteilt worden.
Eine derartige Rente wird den Waisen höchstens bis zum Alter von 25 Jahren ausgezahlt und solange sie Anspruch auf Kindergeld haben. Die Rente wird Waise auf jeden Fall bis zum Alter von 18 Jahren ausgezahlt.
Was passiert, wenn meine Lage sich ändert (Verschlimmerung oder Verbesserung)?
Für einen Arbeitsunfall gilt eine Revisionsfrist von 3 Jahren, die entweder ab dem Datum des Ministeriellen Erlasses oder ab dem Datum des Urteils einsetzt. Während dieser Frist kann die teilweise bleibende Arbeitsunfähigkeit des Opfers nach oben (Revision wegen Verschlimmerung) oder nach unten (Revision wegen Verringerung) angepasst werden.
Nach Ablauf der Revisionsfrist kann das Opfer einen Verschlimmerungszuschlag beantragen, vorausgesetzt, dass der neue TBA-Prozentsatz mindestens 10% beträgt.
Das Opfer muss den Antrag auf Revision oder auf Verschlimmerungszuschlag per Einschreiben an seinen Arbeitgeber senden.
Für eine Berufskrankheit besteht keine Revisionsfrist.
Verfahren für die Revision wegen Verschlimmerung
Eine Akte für den Antrag wegen Verschlimmerung ist komplett, wenn folgende Dokumente vorliegen:
- die neuen Schlussfolgerungen der medizinischen Begutachtung von MEDEX, die den neuen Unfähigkeitsgrad festlegen und das Datum, an dem dieser neue Unfähigkeitsgrad einsetzt,
- der neue Rentenvorschlag,
- der neue Ministerielle Erlass,
- der vom Opfer eingelegte Revisionsantrag,
- ein neues Antragsformular und die vorherigen Schlussfolgerungen der medizinischen Begutachtung von MEDEX (wenn eine anerkannte Unfähigkeit ursprünglich auf 0 % festgelegt wurde).
Verfahren für den Verschlimmerungszuschlag
Nach Ablauf der Revisionsfrist für die Verschlimmerung kann das Opfer bei seinem Arbeitgeber einen Verschlimmerungszuschlag beantragen. Der Arbeitgeber prüft, ob es einen Grund gibt, den Zuschlag zu gewähren oder nicht. Wenn dies der Fall ist, wird ein neuer Ministerieller Erlass erstellt. Eine Akte für den Antrag auf Verschlimmerungszuschlag ist komplett, wenn folgende Dokumente vorliegen:
- der Antrag des Opfers,
- die neuen Schlussfolgerungen der medizinischen Begutachtung von MEDEX,
- die Berechnung des Arbeitgebers,
- der neue Ministerielle Erlass .