Der Zuschlag für schwere Behinderungen
In bestimmten Fällen können Sie zusätzlich zu Ihrer Beamtenpension Anspruch auf eine „Schwerbehindertenzulage" erhalten.
Am 01.09.2026 beläuft sich diese Zusatzleistung auf 223,59 Euro brutto pro Monat (Index 2,2080).
Welche Bedingungen muss ich erfüllen?
Sie erhalten die Zusatzleistung "Schwerbehinderung", wenn Sie:
- wegen körperlicher Behinderung in den Ruhestand versetzt wurden, nachdem Sie während Ihrer Laufbahn eine schwere Behinderung erlitten hatten, die Sie zwang, Ihre Arbeit endgültig einzustellen
oder - von Amts wegen in den Ruhestand versetzt wurden, weil Sie nach dem 63. Lebensjahr 365 Kalendertage krankheits- oder verfügbarkeitsbedingt abwesend waren und Ihre Abwesenheit vor der Pensionierung auf eine schwere Behinderung zurückzuführen ist, die Sie während Ihrer beruflichen Laufbahn erlitten haben
und wenn Ihr Grad des Verlustes der Selbstständigkeit aufgrund dieser schweren Behinderung mindestens 12 Punkte beträgt.
Wie bekomme ich die Zusatzleistung für eine „Schwerbehinderung"?
- Wenn der zuständige medizinische Dienst (in der Regel Medex) Sie für endgültig körperlich untauglich erklärt, wird er automatisch prüfen, ob Sie Anspruch auf die Zulage "schwerwiegende Behinderung" haben. Sie brauchen also selbst nichts zu tun.
- Wenn Sie von Amts wegen in den Ruhestand versetzt wurden, müssen Sie innerhalb des Jahres nach Beginn Ihrer Pension mit einem gewöhnlichen Schreiben einen Antrag auf die Zusatzleistung für „Schwerbehinderung" bei uns stellen. Nach diesem Zeitraum können Sie keinen Antrag mehr einreichen. Der Pensionsdienst bittet den ärztlichen Dienst, festzustellen, ob Sie die Bedingungen für die Zusatzleistung erfüllen.
Spezifische Regeln
- Ihr Gesamtpensionsbetrag und die Zusatzleistung ‚Schwerbehinderung‘ dürfen zusammen das Doppelte des garantierten Lohns, d.h.
4 774,82 Euro brutto pro Monat ab dem 01. Januar 2026, nicht überschreiten. - Sie können die Zulage "schwerwiegende Behinderung" mit einer Berufstätigkeit kombinieren, aber Sie müssen Ihre Berufseinkünfte auf die zulässigen Grenzbeträge begrenzen. Weitere Infos finden Sie auf der Seite Hinzuverdienen während Ihrer Pension.
- Der Betrag der Zusatzleistung ‚Schwerbehinderung‘ wird um den Betrag aller Pensionen, Zinsen oder sonstigen Leistungen, die Sie für dieselbe Behinderung erhalten, gekürzt.