Zum Hauptinhalt springen

Ihre Pension ergänzen

Zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Pension (der erste Pensionspfeiler) können Sie auch Anrecht haben auf :

In bestimmten Fällen können Sie freiwillige Beiträge bezahlen um den Betrag Ihrer gesetzlichen Alterspension zu erhöhen:

 

Zusatzpension oder Gruppenversicherung (zweiter Pensionspfeiler)

Sie sind Arbeitnehmer oder Vertragsbediensteter? Dann ist es möglich, dass Ihr Arbeitgeber für Sie eine Zusatzpension aufbaut, die Sie bekommen können, wenn Sie in Pension gehen. Selbständige können diese selbst aufbauen.

Das Alter, in dem Sie das Kapital oder die Rente empfangen können, ist in der Gruppenversicherungsregelung oder im Lebensversicherungsvertrag angegeben. Dieses Alter darf nicht niedriger sein als 60 Jahre.

In gewissen Fällen wird auch eine Hinterbliebenenrente aufgebaut. Bei Ihrem Tod wird die Rente Ihren Anspruchsberechtigten gewährt.

 

Individueller Pensionssparplan oder Pensionssparen (dritter Pfeiler)

Sie können selbst eine Zusatzpension aufbauen, indem Sie jährlich einen bestimmten Betrag an ein Finanzinstitut überweisen.

Es gibt zwei Möglichkeiten zum Pensionssparen:

  • Pensionssparen bei einer Versicherungsgesellschaft.

    In diesem Fall kennen Sie den garantieren jährlichen Mindestertrag. Einige Versicherer bieten auch die Möglichkeit einer Gewinnbeteiligung an, die von den finanziellen Ergebnissen des Versicherers abhängt.

  • ein Pensionssparkonto (zum Beispiel ein Pensionssparfonds) bei einer Bank.

    Hier haben Sie keinen garantierten jährlichen Mindestertrag. Ein Pensionssparfonds ist an Schuldverschreibungen gebunden, so dass der Ertrag von der Börsenentwicklung abhängt. Die Bilanzierung erfolgt jährlich.

Sie haben Anrecht auf einen Steuerabzug aufgrund des eingezahlten Betrags unter der Bedingung, dass:

  • Sie Einwohner eines EWRÖffnet sich in einem neuen Fenster-Mitgliedsstaats sind und, nicht jünger als 18 Jahre und nicht älter als 65 Jahre alt sind;
  • das Sparkonto oder die Sparversicherung für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren eröffnet ist.

Der Steuerabzug wird nur für ein Konto oder eine Versicherung zugelassen, und ist nach den Alter von 65 Jahren nicht möglich.

Mehr Auskunft zum Steuerabzug (Site FÖD Finanzen).Öffnet sich in einem neuen Fenster