Zahlung an Dritte
Eine dritte Person kann Ihre Pension nicht an Ihrer Stelle empfangen.
Drei Ausnahmen:
Schuldenvermittlung (über einen Schuldenvermittler)
Wir sprechen von der Schuldenvermittlung wenn das Arbeitsgericht:
- den Antrag auf kollektive Schuldenregelung angenommen hat
- einen Schuldenvermittler ernannt hat.
Der Schuldenvermittler:
- kontaktiert den Föderalen Pensionsdienst (FPD)
und - informiert den FPD über seine Ernennung
und - setzt den FPD von der Nummer des auf den Namen der pensionierten Person eröffneten Finanzkontos in Kenntnis.
Gibt es Pfändungen oder andere Abzüge vom Pensionsbetrag im Zusammenhang mit der Rückforderung einer Schuld? Dann werden sie ausgesetzt, sobald ein Schuldenvermittler ernannt worden ist. Diese werden dann an den Schuldenvermittler gezahlt.
Hat die Person, die eine kollektive Schuldenregelung erhalten hat, auch eine Schuld gegenüber dem FPD? Dann schickt der FPD dem Schuldenvermittler eine Forderung.
Vorläufige Verwaltung von Gütern (vorläufiger Verwalter)
Ist der Pensionierte nicht in der Lage, seine Güter zu verwalten? Dann kann der Friedensrichter einen vorläufigen Verwalter für die Verwaltung seiner Güter ernennen.
Der vorläufige Verwalter:
- kontaktiert den Föderalen Pensionsdienst (FPD)
und - informiert den FPD über seine Ernennung
und - setzt den FPD von der Nummer des auf den Namen der pensionierten Person eröffneten Finanzkontos in Kenntnis.
Im Falle des Todes der von ihm betreuten Persons muss der Verwalter sofort unsere Dienste informieren. Wenn das Mandat des Verwalters endet, muss er auch den FPD informieren
Inhaftierung
Die Inhaftierung in einer Strafanstalt oder in einer Einrichtung zum Schutz der Gesellschaft kann sich auf die Zahlung von Pensionen oder anderen Leistungen des Pensionsdienstes auswirken.
Arbeitnehmer und Selbstständigenpension
Nach 12 Monaten ununterbrochener Haft wird die Zahlung der Pension ausgesetzt.
Diese 12 Monate beginnen mit dem Monat, der auf das Datum der Inhaftierung folgt.
Während dieser 12 Monate kann die Pension auf ein persönliches Konto oder auf das Konto des Anstaltsleiters gezahlt werden.
Die Zahlung wird im Monat nach der Entlassung wiederaufgenommen.
Der Ehepartner kann während der gesamten Dauer der Inhaftierung 50 % der Pension zum Haushaltssatz erhalten.
Beamtenpension
Nach 12 Monaten ununterbrochener Haft wird die Zahlung der Pension ausgesetzt.
Diese 12 Monate beginnen mit dem Monat, der auf das Datum der Inhaftierung folgt.
Während dieser 12 Monate kann die Pension auf ein persönliches Konto oder auf das Konto des Anstaltsleiters gezahlt werden.
Die Zahlung wird im Monat der Entlassung wiederaufgenommen.
Die Zahlung des garantierten Mindestzuschlags wird ab dem Monat nach der Inhaftierung ausgesetzt. Die Zahlung dieses Zuschlags wird im Monat der Entlassung wiederaufgenommen.
Einkommensgarantie für Betagte (EGB)
Die Zahlung der EGB wird ab dem Monat nach der Inhaftierung ausgesetzt.
Die Zahlung wird im Monat nach der Entlassung wiederaufgenommen.
Besondere Situationen
- Die Arbeitsunfallrente wird weiterhin gezahlt, auch nach 12-monatiger Inhaftierung.
- Beginn des Anspruchs auf eine Pension bei einer bereits inhaftierten Person:
- Ist der Pensionierte seit mindestens 12 Monaten inhaftiert, wird die Zahlung unverzüglich bis zum Monat nach der Entlassung ausgesetz
- Bei weniger als 12 Monaten wird die Pension bis zum Erreichen der 12-monatigen Inhaftierung gezahlt. Danach wird die Zahlung bis zum Monat nach der Entlassung ausgesetzt.
- Personen, die in einer der folgenden psychiatrischen Einrichtungen interniert werden, erhalten weiterhin ihre Pension oder EGB:
- UPC Bierbeek;
- Les Marroniers in Tournai;
- Chênes aux Haies in Mons
Der Pensionierte muss uns über seine Inhaftierung und seine Entlassung informieren
- Über das Kontaktformular
- Per E-Mail: betaalvoorwaarden@sfpd.fgov.be
- Per Brief:
Föderaler Pensionsdienst
Zahlungsbedingungen
Tour du Midi
Esplanade de l'Europe 1
1060 Brüssel - Per Fax: 02 529 23 19