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mypension.be

Was ist mypension.be?

mypension.be ist der digitale Zugang zu Ihrer Pension. Sind Sie bereits pensioniert oder liegt Ihre Pension noch in weiter Ferne? Auf dieser Seite finden Sie alle Pensionsinformationen.

Für wen ist welche Funktionalität verfügbar?
Für jeden Für Personen, die noch nicht pensioniert sind Für Personen, die bereits pensioniert sind
  • Ihre personenbezogenen Daten
  • Eine Übersicht Ihrer Laufbahn
  • Ihre Korrespondenz mit dem Pensionsdienst
  • Die Möglichkeit, Ihre Pension zu beantragen (Ruhestandspension, Hinterbliebenenpension, EGB)
  • Das Kontaktformular
  • Eine Übersicht Ihrer eventuellen ergänzenden Pensionen (2. Pfeiler)
  • Eine Schätzung Ihres frühestmöglichen Pensionsdatums
  • Eine Schätzung Ihres gesetzlichen Pensionsdatums
  • Eine Schätzung Ihres Pensionsbetrags
  • Ein Simulationsmodul
  • Eine Übersicht Ihrer Zahlungen
  • Ein Zahlungskalender mit den Daten Ihrer zukünftigen Zahlungen
  • Ihre steuerliche und soziale Situation

mypension.be gestaltet sich ständig um

mypension.be zeigt Informationen auf der Grundlage der Daten, die uns zu diesem Zeitpunkt vorliegen. Diese Daten können sich mit der Zeit ändern oder ergänzt werden. Daher können die Informationen auf mypension.be sich entwickeln.

Das passiert zum Beispiel, weil:

  • die Laufbahndaten alle 3 Monate aktualisiert werden,
  • Daten durch Ihren Arbeitgeber oder eine andere Einrichtung korrigiert oder ergänzt werden,
  • die Rechtsvorschriften sich ändern und die Pensionsberechnung daher angepasst wird,
  • Ihre persönliche Situation sich ändert, z. B. wenn Sie den Job ändern, Teilzeit arbeiten oder im Ausland arbeiten.

Dadurch kann der geschätzte Pensionsbetrag oder Ihr frühestmögliches Pensionsdatum sich manchmal ändern.

Darüber hinaus arbeiten wir ständig an der Verbesserung von mypension.be. Wir passen die Website an die Bedürfnisse der Bürger an, wir verbessern die Benutzerfreundlichkeit und sorgen ständig dafür, dass die Informationen deutlicher und vollständiger werden. So können wir Sie besser informieren und erhalten Sie ständig ein klareres Bild über Ihre Pension.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Daten auf mypension.be regelmäßig erneut einzusehen. So bleiben Sie über die neuesten Informationen über Ihre Pension auf dem Laufenden.

Weitere Infos zur Auswirkungen der Reform auf mypension.be

Auf mypension.be schätzen wir Ihre zukünftige Pension auf der Grundlage der aktuellen Pensionsvorschriften.

Ab dem 1. Januar 2027 werden sich die Rechtsvorschriften ändern für:

  • die Berechnung des frühestmöglichen Pensionsdatums,
  • die Berechnung des Pensionsbetrags

 

Nachstehend lesen Sie, wie dies sich auf mypension.be auswirkt.

Sobald die Pensionsreform angenommen worden ist, entfernen wir zeitweilig manche Daten von mypension.be

Was ändert sich auf mypension.be?

Ab dem 8. Juni 2026 werden bestimmte Schätzungen auf mypension.be nicht mehr gezeigt. Dies machen wir, um Ihnen immer korrekte und zuverlässige Informationen zu geben.

Sollten wir Schätzungen nach den alten Vorschriften zeigen, können diese falsche Erwartungen wecken. Wir möchten vermeiden, dass Sie Entscheidungen treffen, die sich negativ auf Ihre finanzielle Situation auswirken können.

Welche Daten stehen weiterhin zur Verfügung?

  • Ihr gesetzliches Pensionsdatum
  • Sie können immer noch:
    • Ihre Pension beantragen (Ruhestands- und Hinterbliebenenpension, EGB),
    • Ihre Dokumente einsehen und ausfüllen,
    • Ihre personenbezogenen Daten anpassen,
    • das Kontaktformular benutzen,
    • Ihre Zahlungen einsehen.
  • Ihre Zusatzpension 
Können Sie bereits vor 2027 in Pension? Dann bleibt für Sie alles sichtbar. Die Reform wirkt sich nicht auf Ihr Pensionsdatum aus und Ihnen wird sowieso kein Malus auferlegt.

Achtung:
Wenn Sie erst 2027 oder später in Pension gehen, kann Ihr Pensionsbetrag sich jedoch aufgrund anderer neuer Pensionsvorschriften ab 2027 ändern.

 

Welche Informationen sind zeitweilig nicht verfügbar?

Bei Personen, auf die die Reform sich auswirken kann, sind folgende Angaben zeitweilig nicht verfügbar:

  • Schätzung Ihres frühestmöglichen Pensionsdatums,
  • Schätzung Ihres Pensionsbetrags, sowohl am frühestmöglichen als auch am gesetzlichen Pensionsdatum,
  • Simulationsmöglichkeiten .

Weshalb sind diese Informationen zeitweilig nicht verfügbar?

Ab dem 1. Januar 2027 werden sich die Rechtsvorschriften ändern für:

  • die Berechnung des frühestmöglichen Pensionsdatums,
  • die Berechnung des Pensionsbetrags 

Unsere Berechnungsprogramme müssen also angepasst werden.

 

Wir bereiten die erneuerte Fassung von mypension.be bereits vor

Sobald das Gesetz angenommen ist, bauen wir mypension.be Schritt für Schritt wieder auf. Die Anpassungen sind komplex und brauchen Zeit. Wir werden mypension.be systematisch wieder aufbauen. In der nachstehenden Zeitleiste finden Sie ein Übersicht darüber, welche Informationen in welcher Reihenfolge erscheinen.

Wir zeigen die neuen Daten erst, wenn sie absolut zuverlässig sind.

 

Welche Informationen kommen zurück und in welcher Reihenfolge?

8. Juni 2026

Informative Seite „Was bedeutet die Reform für Sie“

Um den Sommer 2026

Ein Zähler mit den gearbeiteten Tagen, die für den Malus und den Bonus berücksichtigt werden, auf der Grundlage Ihrer aktuellen Laufbahn

Herbst 2026

Ihr frühestmögliches Pensionsdatum auf der Grundlage der neuen Rechtsvorschriften

Ende 2026

Das frühestmögliche Pensionsdatum, an dem Sie ohne Malus in Pension gehen können

2. Hälfte des Jahres 2027

Ihre Pensionsbeträge auf der Grundlage der neuen Rechtsvorschriften

Ende 2027

Simulationen sind wieder möglich

Nutzen Sie Ihre Laufbahndaten nicht, um die Auswirkung der Reform auf Ihre Pension zu prüfen

Viele Leute nutzen ihre Laufbahndaten auf mypension.be, um zu kontrollieren, ob sie die Bedingungen der angekündigten Pensionsreform erfüllen. Beispielsweise um zu überprüfen, ob sie vorzeitig in Pension gehen können und ob ihnen ein Malus auferlegt wird.

Es ist wichtig zu wissen, dass Sie mit den jetzt verfügbaren Daten noch nicht überprüfen können, ob die Reform sich auf Ihre Pension auswirkt.

Die Laufbahndaten, die Sie auf mypension.be unter dem Titel 'Meine Pensionslaufbahn' finden, sind eine Übersicht aller Zeiträume in Ihrer Laufbahn. Für die Berechnung Ihrer Pension kontrollieren wir, welche dieser Zeiträume nach den aktuellen Rechtsvorschriften mitzählen.

Mit anderen Worten: Wir können jetzt noch nicht sagen, wie die gearbeiteten und gleichgestellten Tage, die Sie jetzt auf mypension.be sehen, für die zukünftige Rechtsvorschriften umgesetzt werden. Dies wissen wir erst sicher, sobald das Gesetz effektiv angenommen ist.

Sobald das Gesetz endgültig ist, müssen wir:

  • die neuen Regeln analysieren,
  • die Regeln in mypension.be einarbeiten
  • und alles gründlich überprüfen.

Erst dann können wir Ihnen korrekte und zuverlässige Informationen geben.

Zusammengefasst:

  • Derzeit können Sie die Laufbahndaten unter dem Titel 'Meine Pensionslaufbahn' nicht nutzen, um zu überprüfen, ob die Reform sich auf Ihre Pension auswirken wird.
  • mypension.be wird erst angepasst, nachdem das neue Gesetz angenommen und umgesetzt ist.
  • Über unsere Kommunikationskanäle halten wir Sie Schritt für Schritt auf dem Laufenden.

Wie wirkt sich die Einstellung Ihres Arbeitslosengeldes auf die Schätzung Ihrer Pension auf mypension.be aus?

Für die Schätzung Ihrer zukünftigen Laufbahn stützen wir uns auf Ihre Laufbahn des Vorjahres, weil uns noch nicht alle Daten des laufenden Jahres vorliegen. Dies bedeutet, dass wir für eine Schätzung im Jahr 2026 die Daten des Jahres 2025 benutzen.

 

Haben Sie ein Schreiben vom LfA zur Einstellung Ihres Arbeitslosengeldes erhalten?

  • Das LfA benachrichtigt uns auch, dass Sie ein Schreiben erhalten haben.
  • Dank dieses Austauschs wissen wir also auch, dass Ihre Situation sich ändert und dass wir Ihre aktuellen Laufbahndaten nicht weiterführen dürfen, um Ihr zukünftiges Pensionsdatum und Ihren Pensionsbetrag zu schätzen.
  • Solange wir nicht wissen, was Sie in Zukunft machen werden, zeigen wir Ihnen keine Schätzung mehr. So vermeiden wir, dass Sie sich bei der Planung Ihrer Pension auf ein falsches Datum oder auf einen falschen Betrag stützen.

 

Sind Sie arbeitslos und erhalten Sie derzeit Arbeitslosengeld?

  • Solange Sie kein Schreiben vom LfA zur Einstellung Ihrer Leistung erhalten, stützen wir uns für unsere Schätzung auf Ihre aktuelle Situation.
  • Wenn Ihre Situation sich ändert, können Ihr Pensionsdatum und -betrag sich auch ändern. Deshalb sehen Sie auf mypension.be einen Warnhinweis.

Weitere Informationen zur Auswirkung der Begrenzung Ihres Arbeitslosengeldes in der Zeit auf Ihre Pension finden Sie auf unserer Website.

Häufig gestellte Fragen zu mypension.be

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie Anspruch auf die vorzeitige Pension haben, können Sie immer höchstens 12 Monate vor dem gewünschten Datum einen Antrag stellen:

  • Wenn Sie am gewünschten Datum noch keinen Anspruch haben, erhalten Sie eine Verweigerung.
  • Wenn möglich, teilen wir Ihnen auch Ihr frühestmögliches Pensionsdatum mit.

Lesen Sie mehr über das frühestmögliche Pensionsdatum.

Diese Reform wirkt sich sowohl auf die Berechnung des frühestmöglichen Pensionsdatums als auf die Berechnung des Pensionsbetrags und den Malus aus.

Solange ein Gesetz nicht angenommen worden ist, dürfen wir es auch nicht anwenden. Hinter den Kulissen haben wir nach der 2. Lesung des Pensionsgesetzes bereits mit den ersten Analysen angefangen. Unsere Teams sind intensiv mit den Anpassungen der Verfahren, Berechnungsprogramme und Aktensysteme beschäftigt.

Jede Akte ist anders, denn jede Laufbahn ist anders: Wann Sie Ihre berufliche Laufbahn begonnen haben, ob Sie Vollzeit oder Teilzeit arbeiten, Laufbahn als Arbeitnehmer, Beamter, Selbstständiger oder in mehreren Regelungen, Unterbrechungen, …

Auch die Reform wirkt sich nicht für jeden auf dieselbe Weise aus. Ein Vergleich hat daher keinen Sinn.