Zum Hauptinhalt springen

Pensionsreform 2025 – 2029

Pensionsreform 2025-2029

Veröffentlichungsdatum: 29.05.2026

Das Pensionsgesetz wurde am 28. May 2026 abgestimmt und endgültig verabschiedet, und am 1. June im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.
  • Die Informationen auf dieser Seite wurden den uns vorliegenden Informationen angepasst
  • Sobald wir die endgültigen Texte erhalten, passen wir die anderen Seiten unserer Website an.

Wir unterscheiden auf dieser Seite zwischen Pensionsänderungen:

  • die für alle gelten, sowohl für Arbeitnehmer, Beamte als auch für Selbständige,
  • die nur für Arbeitnehmer gelten,
  • die nur für Beamte gelten.

Zusätzlich unterscheiden wir zwischen den Maßnahmen, die sich auf die Bestimmung des Pensionsdatums beziehen, auf die Berechnung des Pensionsbetrags und schließlich auf die bereits gezahlten Pensionen.

Fragen?
Unter jeder Maßnahme beantworten wir die häufig gestellten Fragen.
Lesen Sie auch unsere Rubrik „Häufig gestellte Fragen“.

 

Auswirkung der Reform auf mypension.be

Diese Reform ändert die Art und Weise, wie Ihr Pensionsdatum und Ihr Pensionsbetrag berechnet werden. Daher müssen die Berechnungsprogramme von mypension.be völlig angepasst werden.

Dies bedeutet, dass ab dem 8. Mai 2026 manche Daten zeitweilig nicht mehr gezeigt werden und es eine Weile dauern kann, bis alle Berechnungen wieder zur Verfügung stehen.

Lesen Sie mehr zur Auswirkung der Reform auf mypension.be auf der Seite: www.mypensiongestaltetsichum.beÖffnet sich in einem neuen Fenster.

 

Übersicht der Änderungen:

Sind Sie Selbständiger?

Alle Informationen zur Reform der Selbständigenpension finden Sie auf der Website des LISVSÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Was ändert sich für jeden (Arbeitnehmer, Beamte, Selbständige)?

Änderungen mit Auswirkung auf das Pensionsdatum:

Änderungen mit Auswirkung auf den Pensionsbetrag:

Änderung mit Auswirkung auf Pensionierte:

Änderungen, die sich auf Ihr Pensionsdatum auswirken können

Voraussetzungen der vorzeitigen Pension - ab 2027

Diese Maßnahme wurde am 28. May 2026 abgestimmt und endgültig verabschiedet, und am 1. June im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.

Zeitleiste - Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt

Was ändert sich nicht?

Was ändert sich?

Die Anzahl Tage, die Sie pro Jahr brauchen, um ein Jahr für die Laufbahnbedingung der vorzeitigen Pension anrechnen zu lassen:

  • Für frühestmögliche Einsetzungsdaten ab dem 1. Januar 2027 werden für die Laufbahnbedingung nur noch die Laufbahnjahre, in denen Sie 156 gearbeitete oder gleichgestellte Tage haben, berücksichtigt.

    Aufgrund dieser Maßnahme ist es also möglich, dass Sie erst später in Pension gehen können.

  • Erfüllen Sie vor 2027 bereits die Bedingungen, um vorzeitig in Pension zu gehen, aber verschieben Sie Ihre Pension? Diese Änderung wirkt sich nicht auf Ihr Pensionsdatum aus. Auch wenn in diesem Fall Ihr frühestmögliches Pensionsdatum der 1. Januar 2027 ist, wirkt diese Änderung sich nicht auf Ihr Pensionsdatum aus. Sie erfüllen nämlich bereits vor 2027 die Bedingungen, um vorzeitig in Pension zu gehen.

Gibt es Jahre, in denen Sie nicht ganz 156 Tage haben?

Wir können diese Jahre ergänzen mit:

Reservetagen

Jahre, in denen für die erforderlichen 156 Tage einige Tage fehlen, können wir mit insgesamt maximal 5 Reservetagen ergänzen.

Wir können also maximal 5 Jahre mit einem Tag oder ein Jahr mit 5 Tagen ergänzen.

Diese Reservetage

  • werden automatisch auf die günstigste Weise angewandt. Dies können Sie nicht selbst wählen
  • benutzen wir nur für die Bedingung der 156 Tage, nicht um Ihr erstes Laufbahnjahr auf 104 Tage zu bringen.

Beispiele mit Reservetagen:

Rita wird 2028 63 Jahre alt. Sie arbeitet Teilzeit und wird 40 Laufbahnjahre mit 156 Tagen, 1 Laufbahnjahr mit 153 Tagen und 1 Laufbahnjahr mit 154 Tagen haben.

Für die vorzeitige Pension mit 63 braucht sie 42 Laufbahnjahre mit jeweils 156 Tagen.

Wir wenden ihre 5 Reservetage wie folgt an:

  • 3 Tage für die Erhöhung des Jahres mit 153 Tagen auf 156 Tage.
  • 2 Tage für die Erhöhung des Jahres mit 154 Tagen auf 156 Tage.

Auf diese Weise hat sie ausreichende Laufbahnjahre mit 156 Tagen, um mit 63 in Pension zu gehen.

Heidi wird 2028 63 Jahre alt. Sie wird 40 Laufbahnjahre mit mindestens 156 Tagen, 1 Laufbahnjahr mit 152 Tagen und 1 Laufbahnjahr mit 153 Tagen haben.

Wir wenden ihre 5 Reservetage wie folgt an:

  • 3 Tage für die Erhöhung des Jahres mit 153 Tagen auf 156 Tage.
  • Dann bleiben noch 2 Tage übrig, um das Jahr mit 152 Tagen zu erhöhen. So kommen wir auf 154 Tage.

Die 5 Reservetage reichen also nicht, um 42 Laufbahnjahre zu erreichen und mit 63 in Pension zu gehen.

Halbzeitausgleichstage: Schutzmaßnahme für Halbzeitarbeit mit schwankenden Arbeitszeiten

Die Regierung hat eine Maßnahme ergriffen, um Bürger zu schützen, die während Ihrer Berufslaufbahn Halbzeit arbeiten mit schwankenden Arbeitszeiten und die durch diese Schwankungen manche Jahre knapp weniger als 156 Tage und andere Jahre etwas mehr als 156 Tage haben.

Wie wird das konkret funktionieren?

Wir betrachten ein Jahr als Halbzeitbeschäftigung, wenn Sie zwischen 150 und 162 Tagen gearbeitet haben.

Für jeden zusammenhängenden Zeitraum, in dem Sie Halbzeit gearbeitet haben, prüfen wir, ob wir tatsächlich gearbeitete Tage der Jahre, in denen Sie mehr als 156 Tage haben, zu Jahren übertragen können, in denen Sie knapp keine 156 Tage erreichen, um so 156 Tage zu bekommen. Diese Tage nennen wir „Halbzeitausgleichstage“.

Mit diesen Halbzeitausgleichstagen werden Jahre von etwas mehr als 156 Tagen und Jahre von etwas weniger als 156 Tagen in demselben Zeitraum der Halbzeitbeschäftigung ausgeglichen.

Gut zu wissen:

  • Sie brauchen selbst nichts zu unternehmen. Diese Schutzmaßnahme wird automatisch angewandt, wenn wir Ihr Pensionsdatum berechnen.
  • Genauso wie die Reservetage werden die Halbzeitausgleichstage automatisch auf die günstigste Weise angewandt.
  • Haben Sie Anspruch auf diese Schutzmaßnahme? Dann wenden wir zuerst die Halbzeitausgleichstage an. Erst danach benutzen wir die 5 Reservetage, die jeder automatisch erhält.

Beispiele von Halbzeitausgleichstagen:

Kris hat 2 Zeiträume Halbzeit gearbeitet

Jahre Gearbeitete Tagen
1980 312
1981 312
1982 157
1983 157
1984 153
1985 160
1986 153
1987 312
1988 275
1989 152
1990 159
1991 154
1992 157
1993 156
1994 130
1995 312

Für jeden Zeitraum zählen wir die Anzahl Tage über 156 Tage. So bekommen wir:

  • 6 Tage im Zeitraum von 1982 bis einschließlich 1986 (1 im Jahr 1982, 1 im Jahr 1983 und 4 im Jahr 1986)
  • 4 Tage im Zeitraum von 1989 bis einschließlich 1993 (3 im Jahr 1990 und 1 im Jahr 1992)

Wir benutzen diese Halbzeitausgleichstage pro Zeitraum für die Ergänzung der Jahre, in denen Sie keine 156 Tage haben:

Mit den 6 Halbzeitausgleichstagen des 1. Zeitraums können wir:

  • 1984 mit 3 Tagen auf 156 ergänzen
  • 1986 mit 3 Tagen auf 156 ergänzen

Mit den 4 Halbzeitausgleichstagen des 2. Zeitraums können wir:

  • 1991 mit 2 Tagen auf 156 ergänzen
  • 1989 mit den übrigen 2 Tagen auf 154 ergänzen.

Ergebnis:

Es fehlen 2 Halbzeitausgleichstage, um das Jahr 1989 auf 156 zu ergänzen.

Wir können also 2 Reservetage hinzufügen, um doch noch auf 156 zu kommen.

Durch die Halbzeitausgleichstage und Reservetage können wir diese 4 Jahre für die Laufbahnbedingung für die vorzeitige Pension mitzählen.

Ausnahme- und Übergangsmaßnahmen

  • Erstes Laufbahnjahr von 104 Tagen: Wenn Sie ein Laufbahnjahr mit mindestens 104 Tagen und weniger als 156 Tage haben, zählt dieses Jahr doch für die Berechnung Ihres frühestmöglichen Pensionsdatums, vorausgesetzt, dass Sie zuvor kein Laufbahnjahr von 156 Tagen oder mehr hatten.

    Beispiele:

    Ana hat im September 2005 angefangen, Vollzeit zu arbeiten, und hat in ihrem ersten Laufbahnjahr 104 Tage.
    • Das Jahr 2005 zählt also für die Berechnung ihres frühestmöglichen Pensionsdatums.


    Matthias begann im November 1995 zu arbeiten. 2005 hat er 56 Tage. Im Jahr 2006 hat er 132 Tage gearbeitet und ab 2007 arbeitet er Vollzeit. Für die Berechnung seines Pensionsdatums zählt:
    • das Jahr 2005 nicht (weniger als 104 Tage)
    • Das Jahr 2006 wird berücksichtigt, denn es ist das erste Laufbahnjahr, in dem er mindestens 104 Tage hat.


    Milan hat im Jahr 2000 angefangen zu arbeiten. Er hat 78 Tage im Jahr 2000, 210 Tage im Jahr 2001 und 110 Tage im Jahr 2002. Für die Berechnung seines Pensionsdatums zählt:
    • das Jahr 2000 nicht (weniger als 104 Tage)
    • das Jahr 2001 wohl (mehr als 156 Tage)
    • das Jahr 2002 nicht, denn er hat zuvor bereits ein Jahr, nämlich 2001, in dem er mehr als 156 Tage hat.

  • Erfüllen Sie vor 2027 bereits die Bedingungen, um vorzeitig in Pension zu gehen, aber verschieben Sie Ihre Pension?
    • Diese Änderung wirkt sich nicht auf Ihr Pensionsdatum aus. Auch der Pensionsmalus gilt nicht für Sie.
    • Achtung: Ihr Pensionsbetrag kann sich jedoch aufgrund anderer neuer Pensionsvorschriften ab 2027 ändern.

  • Erfüllen Sie erst am 1. Januar 2027 die Bedingungen, um vorzeitig in Pension zu gehen?
    • Diese Änderung wirkt sich nicht auf Ihr Pensionsdatum aus. Auch der Pensionsmalus gilt nicht für Sie.
    • Achtung: Ihr Pensionsbetrag kann sich jedoch aufgrund anderer neuer Pensionsvorschriften ab 2027 ändern.

  • Sind Sie vor 1966 geboren (60 Jahre oder älter im Jahr 2025) und Sie können noch nicht in Pension gehen? Sie werden höchstens ein Jahr später in Pension gehen können als vor der Reform.

  • Sind Sie im Jahr 1966 geboren (59 Jahre im Jahr 2025)? Sie werden höchstens 2 Jahre später in Pension gehen können als vor der Reform.

Beispiel

Patricia ist 1964 geboren und ist also im Jahr 2025 61 Jahre.
Sie möchte 2027 in Pension gehen, also mit 63.
Um dies tun zu können, muss sie 42 Laufbahnjahre mit mindestens 156 gearbeiteten oder gleichgestellten Tagen haben.

Patricia hat zurzeit:

  • 40 Laufbahnjahre mit mindestens 156 gearbeiteten und gleichgestellten Tagen
  • und 2 Laufbahnjahre mit 115 gearbeiteten und gleichgestellten Tagen. Die 5 Reservetage reichen nicht, um diese Jahre auf 156 Tage zu erhöhen.

Aufgrund der neuen Vorschriften kann sie im Jahr 2027 also nicht vorzeitig in Pension gehen, denn sie hat nicht die erforderlichen 42 Laufbahnjahre mit mindestens 156 gearbeiteten und gleichgestellten Tagen. Sie wird diese erst im Jahr 2029 mit 65 haben, also 2 Jahre später.

Da Patricia im Jahr 2025 bereits 61 Jahre ist, gilt für sie eine Übergangsmaßnahme. Dadurch wird ihr Pensionsalter um höchstens ein Jahr statt zwei Jahre verschoben.
Sie kann also im Jahr 2028 mit 64 in Pension gehen.

Neue Möglichkeit, ab 60 Jahren in Pension zu gehen nach einer langen Laufbahn mit vielen tatsächlich gearbeiteten Tagen - ab 2027

Diese Maßnahme wurde am 28. May 2026 abgestimmt und endgültig verabschiedet, und am 1. June im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.

Zeitleiste - Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt

Zusätzlich zu den bestehenden Bedingungen, um vorzeitig in Pension zu gehen, können Sie ab 2027 mit 60 in Pension gehen, wenn Sie mindestens 42 Laufbahnjahre haben mit jedem Jahr mindestens 234 tatsächlich gearbeiteten Tagen. Zeitweilige Arbeitslosigkeit und Mutterschaftsurlaub (inklusive Stillpause und Fernhaltung von der Arbeit) werden hierbei mit einem tatsächlich gearbeiteten Tag gleichgestellt. Andere Zeiträume werden nicht mit tatsächlicher Arbeit gleichgestellt.

Änderungen, die sich auf Ihren Pensionsbetrag auswirken können

Pensionsmalus – ab 2027

Diese Maßnahme wurde am 28. May 2026 abgestimmt und endgültig verabschiedet, und am 1. June im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.

Zeitleiste - Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt

Der Malus ist eine Kürzung Ihres Bruttopensionsbetrags, wenn Sie vorzeitig in Pension gehen und die folgenden zwei Bedingungen nicht erfüllen:

  • 35 Laufbahnjahre mit mindestens 156 gearbeiteten Tagen
    und
  • 7 020 gearbeitete Tage in Ihrer ganzen Laufbahn

Also: Auch wenn Sie die Laufbahn- und Altersbedingungen für eine vorzeitige Pension erfüllen, können Sie einen Malus bekommen, wenn Sie die zwei obigen Bedingungen nicht erfüllen.

Können Sie vor 2027 bereits in Pension gehen, aber verschieben Sie diese bis 2027 oder später?

Dann wird Ihnen kein Malus auferlegt.

Gibt es Jahre, in denen Sie nicht ganz 156 Tage haben?

Wir können diese Jahre mit ergänzen:

Reservetage

Jahre, in denen für die erforderlichen 156 Tage einige Tage fehlen, können wir mit insgesamt maximal 5 Reservetagen ergänzen.

So können wir:

  • ein Jahr, in denen Sie 151 Tage haben, mit Ihren 5 Reservetagen ergänzen.
  • maximal 5 Jahre, in denen Sie 155 Tage haben, mit jeweils einem Tag ergänzen.

Diese Reservetage werden auf die günstigste Weise angewandt. Achtung: Diese 5 Reservetage zählen nicht für die Bedingung der 7 020 gearbeiteten Tage auf Ihre ganze Laufbahn.

Achtung: Diese 5 Reservetage:

  • zählen nicht für die Bedingung der 7 020 gearbeiteten Tage auf Ihre ganze Laufbahn
  • zählen nicht für die Berechnung Ihres Pensionsbetrags

Die Regierung prüft derziet noch, ob eine zusätzliche Korrektur für Personen, die Halbzeit gearbeitet haben, erforderlich ist. 

 

Halbzeitausgleichstage: Schutzmaßnahme für Halbzeitarbeit mit schwankenden Arbeitszeiten

Die Regierung hat eine Maßnahme ergriffen, um Bürger zu schützen, die während Ihrer Berufslaufbahn Halbzeit arbeiten mit schwankenden Arbeitszeiten und die durch diese Schwankungen manche Jahre knapp weniger als 156 Tage und andere Jahre etwas mehr als 156 Tage haben.

Wie wird das konkret funktionieren?

Wir betrachten ein Jahr als Halbzeitbeschäftigung, wenn Sie zwischen 150 und 162 Tagen gearbeitet haben.

Für jeden zusammenhängenden Zeitraum, in dem Sie Halbzeit gearbeitet haben, prüfen wir, ob wir tatsächlich gearbeitete Tage der Jahre, in denen Sie mehr als 156 Tage haben, zu Jahren übertragen können, in denen Sie knapp keine 156 Tage erreichen, um so 156 Tage zu bekommen. Diese Tage nennen wir „Halbzeitausgleichstage“.

Mit diesen Halbzeitausgleichstagen werden Jahre von etwas mehr als 156 Tagen und Jahre von etwas weniger als 156 Tagen in demselben Zeitraum der Halbzeitbeschäftigung ausgeglichen.

Gut zu wissen:

  • Sie brauchen selbst nichts zu unternehmen. Diese Schutzmaßnahme wird automatisch angewandt, wenn wir Ihr Pensionsdatum berechnen.
  • Genauso wie die Reservetage werden die Halbzeitausgleichstage automatisch auf die günstigste Weise angewandt.
  • Haben Sie Anspruch auf diese Schutzmaßnahme? Dann wenden wir zuerst die Halbzeitausgleichstage an. Erst danach benutzen wir die 5 Reservetage, die jeder automatisch erhält.

Beispiele von Halbzeitausgleichstagen:

Kris hat 2 Zeiträume Halbzeit gearbeitet

Jahre Gearbeitete Tagen
1980 312
1981 312
1982 157
1983 157
1984 153
1985 160
1986 153
1987 312
1988 275
1989 152
1990 159
1991 154
1992 157
1993 156
1994 130
1995 312

Für jeden Zeitraum zählen wir die Anzahl Tage über 156 Tage. So bekommen wir:

  • 6 Tage im Zeitraum von 1982 bis einschließlich 1986 (1 im Jahr 1982, 1 im Jahr 1983 und 4 im Jahr 1986)
  • 4 Tage im Zeitraum von 1989 bis einschließlich 1993 (3 im Jahr 1990 und 1 im Jahr 1992)

Wir benutzen diese Halbzeitausgleichstage pro Zeitraum für die Ergänzung der Jahre, in denen Sie keine 156 Tage haben:

Mit den 6 Halbzeitausgleichstagen des 1. Zeitraums können wir:

  • 1984 mit 3 Tagen auf 156 ergänzen
  • 1986 mit 3 Tagen auf 156 ergänzen

Mit den 4 Halbzeitausgleichstagen des 2. Zeitraums können wir:

  • 1991 mit 2 Tagen auf 156 ergänzen
  • 1989 mit den übrigen 2 Tagen auf 154 ergänzen.

Ergebnis:

Es fehlen 2 Halbzeitausgleichstage, um das Jahr 1989 auf 156 zu ergänzen.

Wir können also 2 Reservetage hinzufügen, um doch noch auf 156 zu kommen.

Durch die Halbzeitausgleichstage und Reservetage können wir diese 4 Jahre für die Laufbahnbedingung für die vorzeitige Pension mitzählen.

 

Was zählt als 'gearbeiteter Tag' für den Malus?

  • Tatsächlich gearbeitete Tage
  • Pflegeurlaub (u.a. thematische Urlaube, Zeitkredit aus besonderen Gründen, Adoptionsurlaub, Pflegeelternurlaub, …)
  • Mutterschaftsurlaub (inklusive Stillpause und Fernhaltung von der Arbeit)
  • Vaterschaftsurlaub
  • Militärdienst
  • Krankheit- und Invaliditätszeiträume
  • Zeitweilige Arbeitslosigkeit (Form der Arbeitslosigkeit, bei der die Erfüllung des Arbeitsvertrags vorübergehend ausgesetzt ist, z. B. wegen Arbeitsmangels aus wirtschaftlichen Gründen, technischer Störung, ungünstiger Witterung).
  • Arbeitslosigkeitszeiträume von Hafenarbeitern, Fischsortierern, Fischentladern, Seefischern und Kunstschaffenden
  • Tage der Aussperrung
  • Tage der Ausübung eines Amtes als Richter in Sozialangelegenheiten oder in einem Ausschuss Anwendung der sozialen Rechtsvorschriften
  • Gewerkschaftsauftragszeiträume
  • Tage der Untersuchungshaft ohne Verurteilung

Was passiert, wenn Sie die doppelte Arbeitsbedingung nicht erfüllen?

Ihre Pension wird um einen bestimmten Prozentsatz für jedes Jahr, in dem Sie Ihre Pension vor dem gesetzlichen Pensionsalter antreten, gekürzt. Mit anderen Worten: je früher Sie in Pension gehen, desto höher wird der Pensionsmalus sein, der von Ihrer Pension einbehalten wird. Der Prozentsatz pro Jahr hängt von Ihrem Geburtsjahr ab:

Sie sind geboren Malus pro Jahr, in dem Sie vor Ihrem gesetzlichen Pensionsalter aufhören
1960 oder früher 0 %
Zwischen 1961 und 1965 2 %
Zwischen 1966 und 1974 4 %
1975 und später 5 %

Diese Kürzung:

  • findet Anwendung im Verhältnis zur Anzahl Monate, in denen Sie Ihre Pension vor Ihrem gesetzlichen Pensionsdatum antreten.
  • ist endgültig.

Haben Sie verschiedene Pensionen aufgebaut und nehmen Sie diese zu verschiedenen Zeitpunkten in Anspruch?

Dann wird beim Beginndatum jeder Pension getrennt geprüft, ob ein Malus anzuwenden ist. Es ist also möglich, dass von der einen Pension einen Malus einbehalten wird und von der anderen nicht, weil Sie zu diesem Zeitpunkt die Bedingungen erfüllten.

Was ändert sich für jeden (Arbeitnehmer, Beamte, Selbständige)?

Jef geht 4 Jahre vor seinem gesetzlichen Pensionsalter in Pension und hat Anspruch auf 1 800 EUR brutto. Er hat:

  • 36 Laufbahnjahre mit mindestens 156 gearbeiteten Tagen
  • 6 580 gearbeitete Tage in seiner ganzen Laufbahn statt der erforderlichen 7 020 Tage.

Er erfüllt nur eine der beiden Bedingungen und wird also einen Malus bekommen.

Er ist im Jahr 1975 geboren. Seine Pension wird um 20 % gekürzt (4 Jahre vorzeitig x 5 %). Seine Pension beläuft sich also auf 1 440 EUR brutto (1 800 EUR – 360 EUR (= 20 % van 1 800 EUR)).

Anita kann im Jahr 2025 als Lehrerin in Pension gehen.
Im Jahr 2027 ist sie 65 Jahre alt und kann sie als Arbeitnehmerin in Pension gehen. Zu diesem Zeitpunkt erfüllt sie die doppelte Bedingung von mindestens 35 Jahren mit 156 gearbeiteten Tagen und 7020 gearbeiteten Tagen für die ganze Laufbahn nicht, um vom Malus befreit zu werden.

Wenn Anita ihre beiden Pensionen im Jahr 2027 in Anspruch nimmt, hat sie:

  • keinen Malus auf ihre Pension als Lehrerin,
  • einen Malus auf ihre Pension als Arbeitnehmerin.

Wenn Anita ihre beiden Pensionen im Jahr 2028 am gesetzlichen Pensionsalter in Anspruch nimmt, erhält sie beide Pensionen ohne Malus.

Was können Sie tun, um einen Malus zu vermeiden oder zu verringern?

  • Wenn Sie Ihre Pension bis zu Ihrem gesetzlichen Pensionsdatum verschieben, wird kein Malus von Ihrer Pension einbehalten.
  • Wenn Ihnen nur einige Jahre oder Tage fehlen, um beide Bedingungen zu erfüllen, können Sie Ihre Pension verschieben und weiterarbeiten, bis Sie die Bedingungen erfüllen oder keinen Malus bekommen.
    Beispiele:
    • Hannes erfüllt am 01.1.2047 die Bedingungen der vorzeitigen Pension als Arbeitnehmer. Für den Malus hat er 34 Jahre mit mindestens 156 Tagen und insgesamt 8 500 Tage. Er erfüllt also die Bedingung der 35 Jahre mit 156 Tagen nicht. Wenn er weiterarbeitet und seine Pension bis zum 01.07.2048 verschiebt, erfüllt er die beiden Bedingungen, damit ihm kein Malus auferlegt wird.
    • Nancy erfüllt am 01.03.2035 die Bedingungen der vorzeitigen Pension. Für den Malus hat sie 38 Jahre mit 156 Tagen und 6 950 Tage. Sie erfüllt also die Bedingung von 7 020 Tagen nicht. Wenn sie weiterarbeitet und ihre Pension bis zum 01.06.2035 verschiebt, erfüllt sie die beiden Bedingungen, damit ihr kein Malus auferlegt wird. 

Einstellung des Aufbaus des Pensionsbonus 2024-2025 ab dem 31. Dezember 2025

veröffentlichun im Belgischen staatsblatt

Der Aufbau des Pensionsbonus 2024 - 2025 wird am 31. Dezember 2025 eingestellt.

Dies bedeutet, dass Sie ab dem 1. Januar 2026 den aktuellen Bonus nicht mehr aufbauen können.

Der Bonus 2024 - 2025 können Sie also höchstens vom 1. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2025 aufbauen, wenn Sie bereits in Pension gehen konnten, aber diese aufgeschoben haben und weiterarbeiten.

Ungeachtet des Zeitpunkts, an dem Sie letztendlich in Pension gehen, erhalten Sie Ihren aufgebauten Bonus in einer Einmalzahlung.

Ab 2026 können Sie jedoch den neuen Bonus 2026 aufbauen, wenn Sie die neuen Bedingungen erfüllen.

 

Neuer Pensionsbonus ab 2026

Diese Maßnahme wurde am 28. May 2026 abgestimmt und endgültig verabschiedet, und am 1. June im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.

Zeitleiste - Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt

Ein neuer Pensionsbonus mit ganz neuen Bedingungen wird eingeführt. Den Aufbau dieses Bonus können Sie bereits ab dem 1. Januar 2026, wenn Sie im Jahr 2027 oder später in Pension gehen.

Sie können den neuen Pensionsbonus aufbauen, wenn Sie Ihre Pension bis nach Ihrem gesetzlichen Pensionsdatum verschieben und die folgenden 3 Bedingungen erfüllen:

  • Sie haben 35 Laufbahnjahre mit mindestens 156 gearbeiteten Tagen,
  • Sie haben 7 020 gearbeitete Tage in Ihrer ganzen Laufbahn,
  • Sie erhalten noch keine belgische Pension.

Achtung: Die 5 Reservetage zählen nicht für die Erfüllung dieser Bedingungen.

 

Welche nicht gearbeitete Tagen werden berücksichtigt?

  • Pflegeurlaub (u.a. thematische Urlaube, Zeitkredit aus besonderen Gründen, Adoptionsurlaub, Pflegeelternurlaub, …)
  • Mutterschaftsurlaub (inklusive Stillpause und Fernhaltung von der Arbeit)
  • Vaterschaftsurlaub
  • Militärdienst
  • Zeitweilige Arbeitslosigkeit (Form der Arbeitslosigkeit, bei der die Erfüllung des Arbeitsvertrags vorübergehend ausgesetzt ist, z. B. wegen Arbeitsmangels aus wirtschaftlichen Gründen, technischer Störung, ungünstiger Witterung)
  • Tage der Aussperrung
  • Tage der Ausübung eines Amtes als Richter in Sozialangelegenheiten oder in einem Ausschuss Anwendung der sozialen Rechtsvorschriften
  • Gewerkschaftsauftragszeiträume
  • Tage der Untersuchungshaft ohne Verurteilung

Sind Sie Tagesmutter/-vater und vor dem 1. Januar 1972 geboren?

Das Statut für Tageseltern wurde erst am 1. Januar 2003 eingeführt. Nur Tageseltern, die nach dem 1. Januar 1972 geboren sind, könnten am gesetzlichen Pensionsalter die Laufbahnbedingung von 35 Jahren erfüllen: Sie werden 2039 67 Jahre alt. Für Tageseltern, die vor dem 1. Januar 1972 geboren sind, wir die Arbeitsbedingung deshalb anteilig gekürzt.

Der neue Pensionsbonus ist eine prozentuale Erhöhung Ihres Pensionsbetrags (und nicht eine Einmalzahlung zusätzlich zu Ihrer Pension).

Für jedes Jahr, das Sie Ihre Pension nach Ihrem gesetzlichen Pensionsalter aufschieben, erhöht sich Ihre Pension mit einem bestimmten Prozentsatz. Dieser Prozentsatz hängt von Ihrem Geburtsjahr ab:

Sie sind geboren Bonus pro Jahr
1962 oder früher 2 %
Zwischen 1963 und 1972 4 %
1973 oder später 5 %

 

Ja.

Mia ist im Oktober 1961 geboren. Im November 2027 erreicht sie ihr gesetzliches Pensionsalter. Sie schiebt ihre Pension 3 Jahre auf, also bis November 2030.

Da sie im Jahr 1961 geboren ist, hat Sie Anspruch auf einen Bonus von 2 % pro Jahr, in dem sie ihre Pension aufschiebt. Sie schiebt ihre Pension 3 Jahre auf.

Sie hat also Anspruch auf einen Bonus von 6 % (3 x 2 %).

 

Anpassung der Zeiträume, die für die garantierte Mindestpension berücksichtigt werden

Diese Maßnahme wurde am 28. May 2026 abgestimmt und endgültig verabschiedet, und am 1. June im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.

Zeitleiste - Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt

Für den Anspruch auf die garantierte Mindestpension müssen Sie:

  • die Grundlaufbahnbedingung
    und
  • eine zusätzliche Arbeitsbedingung erfüllen:
    • Wenn Sie nach 1970 geboren sind, müssen Sie mindestens 5 000 gearbeitete oder hiermit gleichgestellte Tage nachweisen können.
    • Wenn Sie vor 1970 geboren sind, gelten Übergangsmaßnahmen.

Krankheitstage galten bis jetzt nur teilweise für die Arbeitsbedingung der Mindestpension.

Die heutige Regierung hat vereinbart, dass ab 2026:

  • Abwesenheitszeiträume aus medizinischen Gründen:
    • völlig mit gearbeiteten Tagen gleichgestellt werden,
    • und also völlig für die Arbeitsbedingung von 5 000 Tagen Beschäftigung berücksichtigt werden.

  • die nachstehenden Zeiträume auch für die Arbeitsbedingung der garantierten Mindestpension gleichgestellt werden:
    • Militärdienst
    • Tage der Aussperrung
    • Tage der Ausübung eines Amtes als Richter in Sozialangelegenheiten oder in einem Ausschuss Anwendung der sozialen Rechtsvorschriften
    • Gewerkschaftsauftragszeiträume
    • Tage der Untersuchungshaft ohne Verurteilung

Änderungen, die sich auf Ihren Pensionsbetrag nach Ihrer Pensionierung auswirken können

Indexierung

Indexierung 3 Monate nach dem Überschreiten des Leitindex

Zeitweilige Anpassung der Indexierung der höheren Pensionen

Indexdeckelung

Anpassung der Anwendung der Indexierung

Zeitleiste - Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt

Ab dem 1. Juli 2025 wird Ihre Pension erst 3 Monate nach dem Überschreiten des Leitindex indexiert.

Beispiel: Wenn der Leitindex im September 2025 überschritten wird, wird Ihre Pension erst im Dezember 2025 indexiert.

Die Indexierung der höheren Pensionen wird zeitweilig angepasst.

Zeitleiste - Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt

Bei Überschreitung des Leitindex zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2029 wird:

  • die Indexierung der höchsten gesetzlichen Pensionen begrenzt. Dies bedeutet, dass Sie:
    • einen Index von 2 % bekommen, wenn Ihre Gesamtpension niedriger ist als 5 182,64 Euro brutto.
    • einen Index bekommen, der auf 5 286,17 Euro brutto begrenzt ist, wenn Ihre Gesamtpension zwischen 5 182,64 Euro brutto und 5 250 Euro brutto liegt.
    • eine Pauschalerhöhung von 36,17 Euro brutto bekommen, wenn Ihre Gesamtpension 5 250 Euro brutto oder mehr beträgt.

    Die geltenden Grenzbeträge entwickeln sich entsprechend dem Index weiter.

  • der absolute Höchstbetrag nicht mehr indexiert.

Weitere Infos über die Indexierung

Indexdeckelung

Diese Maßnahme wurde am 28. May 2026 abgestimmt und endgültig verabschiedet, und am 1. June im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.

Zeitleiste - Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt

Mit dieser Maßnahme wird die Erhöhung von Pensionen über 2 000 EUR brutto bei 2 Indexerhöhungen auf maximal 40 EUR brutto pro Monat begrenzt.

Weitere Infos über die Indexierung.

Absoluter Höchstbetrag

Zeitleiste - Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt

Wenn Sie eine Beamtenpension erhalten oder eine ergänzende Pension eines Arbeitgebers des öffentlichen Dienstes, darf der Gesamtbetrag Ihrer Pensionen nicht höher sein als der absolute Höchstbetrag von 8 290 Euro brutto.

Um festzustellen, ob diese Grenze überschritten wurde, haben wir nur Ihre belgischen Pensionen berücksichtigt.

Seit dem 1. Juli 2025 müssen wir ebenfalls ausländische, internationale und überstaatliche Pensionen berücksichtigen.

Weitere Infos zum absoluten Höchstbetrag

Welche Änderungen gibt es spezifisch für die Arbeitnehmerpensionen?

Änderungen mit Auswirkung auf den Pensionsbetrag:

Begrenzung des fiktiven Lohns für Arbeitslosigkeits- und Laufbahnende-Zeiträume ab dem 01.02.2025

Achtung: Diese Maßnahme wurde am 29. Januar 2026 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht. Wir passen die Informationen auf unserer Website so schnell wie möglich an.

Zeitleiste - Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt

Für alle gleichgestellten Zeiträume, die für die Berechnung des Pensionsbetrags berücksichtigt werden, benutzen wir einen fiktiven Lohn.

Für Pensionen, die 2027 oder später einsetzen, wird für gleichgestellte Arbeitslosigkeits- und Laufbahnende-Zeiträume ab dem 1. Februar 2025 der fiktive Lohn auf die Mindestlohngrenze begrenzt. Dadurch werden diese Zeiträume weniger Pension einbringen.

Ausnahme- und Übergangsmaßnahmen:

  • Folgende Zeiträume werden weiterhin auf der Grundlage des fiktiven Lohns berechnet:
    • Zeitweilige Arbeitslosigkeit (Form der Arbeitslosigkeit, bei der die Erfüllung des Arbeitsvertrags vorübergehend ausgesetzt ist, z. B. wegen Arbeitsmangels aus wirtschaftlichen Gründen, technischer Störung, ungünstiger Witterung).
    • Gelegentliche Arbeitslosigkeit für Hafenarbeiter, Fischsortierer, Fischentlader, Seefischer
    • Gelegentliche Arbeitslosigkeit für Kunstschaffende
    • Laufbahnende, vorausgesetzt, dass Sie Ihre Pension erst am gesetzlichen Pensionsalter antreten oder später
  • Für Laufbahnende oder SAB mit Einsetzungs- oder Beantragungsdatum vor dem 1. Februar 2025, ändert sich nichts. Lesen Sie mehr über die Auswirkungen auf Ihre Arbeitnehmerpension

Begrenzung der gleichgestellten Arbeitslosigkeits- und Laufbahnende-Zeiträume für die Berechnung des Pensionsbetrags 

Die Regierung möchte die Arbeitslosigkeits- und Laufbahnende-Zeiträume für die Berechnung der Ruhestands- und Hinterbliebenenpensionen für Arbeitnehmer und die Übergangsentschädigung begrenzen.

Was bedeutet dies für meine Pension?

Zeiträume, in denen Sie Arbeitslosengeld oder eine Laufbahnende-Entschädigung erhalten, werden nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz Ihrer gesamten Laufbahn für die Berechnung Ihres Pensionsbetrags zählen.

Der für Sie geltende Prozentsatz hängt ab von:

  • Ihrem Geburtsjahr für eine Ruhestandspension,
  • dem Geburtsjahr Ihres verstorbenen Partners für eine Hinterbliebenenpension oder Übergangsentschädigung.

Dieser Prozentsatz wird allmählich auf 20% Ihrer gesamten Laufbahn verringert.

Übersicht pro Geburtsjahr
Ihr Geburtsjahr oder das Geburtsjahr Ihres verstorbenen Partners Höchstprozentsatz Arbeitslosigkeits- und Laufbahnende-Zeiträume
1960 oder früher 100 % 
1961 bis 1964 40 %
1965 35 %
1966 30 %
1967  25 %
1968 oder später 20 % 

Übersicht der Arbeitslosigkeits- und Laufbahnende-Zeiträume, die begrenzt werden, und derjenigen, die weiterhin völlig für Ihren Pensionsbetrag zählen
Zeiträume, die für Ihren Pensionsbetrag begrenzt werden Zeiträume, die weiterhin völlig für Ihren Pensionsbetrag zählen
Vollarbeitslosigkeit Zeitweilige Arbeitslosigkeit
Regelung der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag RAB (Frühpension) Arbeitslosigkeit für Hafenarbeiter, Seearbeiter, Kunstschaffende
Pseudofrühpension (Canada-Dry-Pension) Beschäftigter Arbeitsloser
Laufbahnende Arbeitslosigkeit mit Aufrechterhaltung der Rechte (mit Zulage zur Gewährleistung des Einkommens oder nicht)

Was fällt nicht unter diese Begrenzungsmaßnahme?

  • Alle anderen nicht gearbeiteten Zeiträume (Krankheit, Invalidität, Pflegeurlaube usw.)
  • Scheidungspensionen
  • Garantierte Mindestpension

Beispiele:

Bruno ist im Jahr 1967 geboren und hat insgesamt 13 042 Tage in seiner Laufbahn:

  • 10 000 gearbeitete Tage
  • 3 042 Tage Frühpension

Nach seinem Geburtsjahr (1967) können Arbeitslosigkeits- und Laufbahnende-Zeiträume für die Berechnung seines Pensionsbetrags höchstens 25 % seiner Laufbahn ausmachen:

13 042 x 25 % = 3 261 Tage

Ergebnis: Alle Tage der Frühpension zählen für seinen Pensionsbetrag: 3 042 < 3 261.

Marie ist im Jahr 1970 geboren und hat insgesamt 12 480 Tage in ihrer Laufbahn:

  • 9 360 gearbeitete Tage
  • 3 120 Tage mit Arbeitslosengeld

Nach ihrem Geburtsjahr (1970) können Arbeitslosigkeits- und Laufbahnende-Zeiträume für die Berechnung ihres Pensionsbetrags höchstens 20 % ihrer Laufbahn ausmachen:

12 480 x 20 % = 2 496 Tage

Ergebnis: 624 Tage (3 120 - 2 496), in denen Sie Arbeitslosengeld erhielt, zählen nicht für ihren Pensionsbetrag.

Pensionsschutz bei einer schrittweisen Arbeitswiederaufnahme nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit ab 2025

Achtung: Diese Maßnahme wurde am 29. Januar 2026 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.

Wie passen die Informationen auf unserer Website so schnell wie möglich an.

Zeitleist Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt

Wenn Sie nach einer zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit die Arbeit schrittweise wiederaufnehmen, wird ein zusätzlicher Schutz vorgesehen, um negative Folgen auf die Bestimmung Ihres Pensionsdatums und Ihres endgültigen Pensionsbetrags zu vermeiden.

Diese Maßnahme wird dafür sorgen, dass sich für Ihre spätere Pension eine schrittweise Arbeitswiederaufnahme auszahlt.

Konkret:
Wenn Sie die Arbeit schrittweise wiederaufnehmen, kann Ihr tatsächlicher Lohn niedriger sein als vor dem Arbeitsunfall oder der Berufskrankheit, weil Sie weniger Urlaubsgeld, Jahresendprämie usw., aufbauen. Um zu vermeiden, dass die Arbeitswiederaufnahme eine niedrigere Pension einbringt, ersetzen wir Ihren tatsächlichen Lohn durch einen günstigeren fiktiven Lohn. So werden Sie nicht benachteiligt, wenn Sie die Arbeit nach einer Arbeitsunfähigkeit schrittweise wiederaufnehmen.

Wichtig: Diese Schutzmaßnahme findet nur Anwendung, wenn Sie die Arbeit mit Erlaubnis des Vertrauensarztes der Versicherungsgesellschaft oder des Arztes von Fedris wiederaufnehmen.

Was ändert sich spezifisch für die Beamtenpensionen?

Manche Maßnahmen gelten nur für bestimmte Gruppen von Beamten. In den kommenden Wochen werden wir diese Seite weiter ergänzen und detaillieren.

Änderungen mit Auswirkung auf das Pensionsdatum

Änderungen mit Auswirkung auf den Pensionsbetrag

Änderung der Pension wegen körperlicher Untauglichkeit (Krankheitspension)

Änderung mit Auswirkung auf Pensionierte:

Änderungen, die sich auf Ihr Pensionsdatum auswirken können

Erhöhung des Pensionsalters der vorteilhafteren Regelungen – ab 2027

Diese Maßnahme wurde am 28. May 2026 abgestimmt und endgültig verabschiedet, und am 1. June im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.

Zeitleiste - Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt

Militärpersonen

Ab dem 1. Februar 2027 erlischt die Pensionierung von Amts wegen nach dem 56. Geburtstag für Militärpersonen mit einem Rang unterhalb des Generalmajors oder Generalleutnants.

Das Erlöschen geschieht schrittweise gemäß dem Geburtsjahr.

Sie sind geboren Pensionierung von Amts wegen am Ersten des Monats nach
1971 Ihrem 58. Geburtstag
1972 Ihrem 59. Geburtstag
1973, 1974, 1975 Ihrem 60. Geburtstag
1976 oder später Ende der Pensionierung von Amts wegen, vorzeitige Pension, nachdem Sie die allgemeinen Alters- und Laufbahnbedingungen erfüllen.

! Sie können auch vorzeitig in Pension gehen, wenn Sie die allgemeinen Alters- und Laufbahnbedingungen erfüllen.

Für Militärpersonen mit einem Rang des Generalmajors oder Generalleutnants gelten andere Altersgrenzen.

Wenn Sie am 1. Januar 2027 als Militärperson beschäftigt sind oder erst danach in Dienst getreten sind, wird für die Erfüllung der allgemeinen Alters- und Laufbahnbedingungen die Dienstaltersverbesserung von zwei Jahren für die vorzeitige Pension berücksichtigt.

Die Dienstaltersverbesserung von zwei Jahren gilt nicht für die Eröffnung des Anspruchs auf eine aufgeschobene Pension.

HR Rail

Bis 2027 ist eine vorzeitige Pension bei HR Rail für fahrendes Personal auf Antrag möglich.

Das heutige Pensionsalter beträgt:

  • 55 Jahre, wenn Sie mindestens 30 Jahre als fahrendes Personal gearbeitet haben
  • 60 Jahre minus einen Monat pro Sechsmonatszeitraum, den Sie als fahrendes Personal gearbeitet haben, vorausgesetzt, dass Sie mindestens 30 Laufbahnjahre als Beamter haben.

Ab dem 1. Februar 2027 erlischt die heutige Regelung:

Frühestmögliches Einsetzungsdatum nach den aktuellen Rechtsvorschriften zwischen Maximale Anzahl zusätzliche Jahre
01.02.2027 und 31.01.2028 1 Jahr
01.02.2028 und 31.01.2029 2 Jahre
01.02.2029 und 31.01.2030 3 Jahre
01.02.2030 und 31.01.3031 4 Jahre
01.02.2031 und 31.01.3032 5 Jahre
01.02.2032 und 31.01.3033 6 Jahre
01.02.2033 und 31.01.3034 7 Jahre
01.02.2034 und 31.01.3035 8 Jahre
01.02.2035 und 31.01.2036 9 Jahre
01.02.2036 und 31.01.2037 10 Jahre
01.02.2037 und 31.01.2038 11 Jahre
ab 01.02.2038 allgemeinen Alters- und Laufbahnbedingungen erfüllen

 ! Sie können auch vorzeitig in Pension gehen, wenn Sie die allgemeinen Alters- und Laufbahnbedingungen erfüllen.

Anpassung der vorteilhafteren Laufbahnbrüche und des Erhöhungskoeffizienten - ab 2027

Diese Maßnahme wurde am 28. May 2026 abgestimmt und endgültig verabschiedet, und am 1. June im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.

Zeitleiste - Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt

Alle vorteilhaftere Laufbahnbrüche auf 1/60

Heute haben manche Beamte vorteilhaftere Laufbahnbrüche für die Berechnung ihrer Pension. Wenn Sie Anspruch auf einen vorteilhafteren Laufbahnbruch (1/55, 1/50, 1/48, ...) haben, multiplizieren wir Ihre tatsächliche Laufbahn mit dem heutigen Erhöhungskoeffizienten 1,05.

Ab 2027 werden alle vorteilhaftere Laufbahnbrüche durch 1/60 ersetzt und die Erhöhungskoeffizienten auf 1 gebracht.

Ausnahmen:

  • Lehrpersonal, mit Ausnahme des Hochschulunterrichts
    Wenn Sie im Unterrichtswesen arbeiten, wird Ihr Erhöhungskoeffizient ab 2027 jährlich um 0,005 verringert bis 1,025 im Jahr 2031. Sie behalten also einen Vorteil für die Berechnung Ihres frühestmöglichen Pensionsdatums.
    Diese Ausnahme gilt nicht für das Lehrpersonal des Hochschulunterrichts.

  • Aktive Dienste, Feuerwehr und Polizei
    Wenn Sie aktive Dienste leisten (unter anderem Briefträger, Zollbeamte, Lotsen, Fluglotsen usw.) oder wenn Sie als Feuermann arbeiten, der direkt an der Brandbekämpfung beteiligt ist, oder im Einsatzkader der Polizei tätig sind, wird Ihr Erhöhungskoeffizient ab 2027 jährlich um 0,005 verringert bis 1,025 im Jahr 2031. Sie behalten also einen Vorteil für die Berechnung Ihres frühestmöglichen Pensionsdatums.

Beispiel:

  • An arbeitet ihre ganze Laufbahn als Primarschullehrerin. Ihr frühestmögliches Einsetzungsdatum liegt nach dem Jahr 2031.
    • Für die bis zum Jahr 2026 geleisteten Dienste gilt für die Berechnung ihres Pensionsbetrags weiterhin der vorteilhafte Laufbahnbruch 1/55. Für die Dienste ab dem 1. Januar 2027 gilt für die Berechnung ihres Pensionsbetrags der Standardlaufbahnbruch 1/60.
    • Für all ihre Dienste vor und nach dem 1. Januar 2027 findet derselbe Erhöhungskoeffizient Anwendung, nämlich 1,025. Jedes Jahr als Lehrerin wird für die Berechnung des frühestmöglichen Einsetzungsdatums ihrer Pension also für 12,30 Monate statt 12 Monate berücksichtigt.

  • Jan arbeitet seine ganze Laufbahn als Lektor im Hochschulunterricht. Sein frühestmögliches Einsetzungsdatum liegt nach dem Jahr 2031.
    • Für die bis zum Jahr 2026 geleisteten Dienste gilt für die Berechnung seines Pensionsbetrags weiterhin der Laufbahnbruch 1/48.
      Für die ab dem 1. Januar 2027 geleisteten Dienste gilt für die Berechnung seines Pensionsbetrags der Standardlaufbahnbruch 1/60.
    • Für all seine Dienste vor und nach dem 1. Januar 2027 findet derselbe Erhöhungskoeffizient Anwendung, nämlich 1.
      Jedes vollständige Jahr als Lektor wird für die Berechnung des frühestmöglichen Einsetzungsdatums seiner Pension, also für 12 Monate, berücksichtigt.

Begrenzung der Annehmbarkeit von nicht gearbeiteten Zeiträumen – ab 2027

Diese Maßnahme wurde am 28. May 2026 abgestimmt und endgültig verabschiedet, und am 1. June im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.

Zeitleiste - Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt

Laufbahnenderegelungen und Laufbahnunterbrechungen, die Sie ab 2027 in Anspruch nehmen, werden nur begrenzt für die Berechnung Ihres Pensionsdatums berücksichtigt.

  • Für Zeiträume vor dem 1. Januar 2027 ändert sich nichts.
  • Thematische Laufbahnunterbrechung bleibt auch ab dem 1. Januar 2027 für die Berechnung der Pension annehmbar.

Laufbahnende

Bei bestimmen Arbeitgebern (Unterrichtswesen, usw.) besteht die Möglichkeit eines Urlaubs, einer Zurdispositionstellung oder einer Disponibilität vor dem Pensionseintritt. In diesem Zeitraum vor Ihrer Pensionierung können Sie als Beamter Ihre Tätigkeiten verringern oder einstellen, während Sie weiterhin einen Teil Ihres Gehalts oder ein Wartegeld erhalten.

Ab dem 1. Januar 2027 können diese Zeiträume Ihres Laufbahnendes für höchstens 24 Monate (also 2 Jahre) für Ihre Pension berücksichtigt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie diese Laufbahnenderegelung in Vollzeit oder Teilzeit in Anspruch nehmen.

Benutzen Sie eine Laufbahnenderegelung länger als 24 Monate? Dann kann dies sich auf das frühestmögliche Einsetzungsdatum Ihrer Pension auswirken.

Befinden Sie sich am 31. Januar 2025 bereits in einer Laufbahnenderegelung?

Diese Maßnahme gilt nicht für Sie. Sie können am vorgesehenen Datum in Pension gehen und Ihr Pensionsbetrag wird aufgrund der geltenden Vorschriften berechnet.

Haben Sie Ihren Antrag vor dem 1. Februar 2025 gestellt, um vor dem 1. Januar 2026 in Pension zu gehen?

Diese Maßnahme gilt nicht für Sie. Sie können am vorgesehenen Datum in Pension gehen und Ihr Pensionsbetrag wird aufgrund der geltenden Vorschriften berechnet.

Haben Sie Ihren Antrag zwischen dem 1. Februar 2025 und vor der Veröffentlichung dieser Vorschriften im Belgischen Staatsblatt gestellt?

Diese Maßnahme ändert nichts an Ihrem festgelegten Pensionsdatum. Die anderen Maßnahmen, die Änderungen bei der Berechnung des Pensionsbetrags vorsehen, gelten jedoch für Sie.

Laufbahnunterbrechung

Laufbahnunterbrechung, die Sie ab dem 1. Januar 2027 in Anspruch nehmen, ist nur noch für Ihre Pension annehmbar, wenn es sich um die Laufbahnenderegelung des LfA ab 60 Jahren handelt. Sonstige Arten der Laufbahnunterbrechung, mit Ausnahme der thematischen Laufbahnunterbrechung, zählen ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr für Ihre Pension.

Eine Laufbahnunterbrechung Laufbahnende ab 60 Jahren hat keine Auswirkung auf das frühestmögliche Einsetzungsdatum Ihrer Pension. Eine Auswirkung auf Ihren Pensionsbetrag ist jedoch möglich. Die in Anspruch genommene Laufbahnunterbrechung wird nämlich nur für die Berechnung des Pensionsbetrags berücksichtigt, wenn ein Validierungsbeitrag von 7,5 % gezahlt wird.

Sonstige Abwesenheiten

Ab dem 1. Januar 2027 zählen sonstige Arten von Abwesenheit nur noch für Ihre Pension, wenn es sich um Pflegeurlaub oder Ausbildungsurlaub handelt. Diese Zeiträume zählen für höchstens 24 Vollzeit-Monate. Bei Halbzeiturlaub können beispielsweise höchstens 48 Monate zählen.

Alle sonstigen Arten von Abwesenheit, die Sie ab dem 1. Januar 2027 in Anspruch nehmen, außer Pflege- oder Ausbildungsgrund, zählen nicht für Ihre Pension. Dies ist auch der Fall, wenn Sie jetzt schon eine Laufbahnenderegelung oder Urlaubsregelung, außer Pflege- oder Ausbildungsgrund, in Anspruch nehmen und diese nach dem 1. Januar 2027 weiterläuft. Die Zeiträume ab 2027 zählen nicht länger für die Pension.

Änderungen, die sich auf Ihren Pensionsbetrag auswirken können

Verlängerung der Frist des Referenzgehalts – ab 2027

Diese Maßnahme wurde am 28. May 2026 abgestimmt und endgültig verabschiedet, und am 1. June im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.

Zeitleiste - Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt

Heute erfolgt die Berechnung der Beamtenpension aufgrund des Referenzgehalts, der dem Durchschnittsgehalt der letzten 10 Jahre der Laufbahn entspricht.

Für die Ruhestandspensionen, die 2027 und später einsetzen, wird die Anzahl der Jahre, auf die der Referenzgehalt berechnet wird, systematisch angehoben. Auf diese Weise wird die Beamtenpension allmählich auf 45 Jahre berechnet werden, genauso wie die Arbeitnehmerpension.

Haben Sie weniger als 45 Jahre als Beamter gearbeitet, dann wird Ihre vollständige Laufbahn als Beamter genommen.

Die Ausnahme für Personen, die vor dem 1. Januar 1962 geboren sind, bleibt bestehen. Für diese Gruppe wird der Referenzgehalt aufgrund des Durchschnittgehalts der letzten 5 Jahre berechnet.

Können Sie bereits 2026 vorzeitig in Pension? Dann wird das Referenzgehalt auf der Grundlage des Durchschnittsgehalts Ihres aktuellen Referenzzeitraums berechnet, auch wenn Sie die Pension bis 2027 oder später verschieben.

Übersicht:

Geburtsjahr Referenzzeitraum - Beamte
1961 oder früher 5 Jahre
1962 10 Jahre
1963 11 Jahre
1964 12 Jahre
1965 13 Jahre
1966 14 Jahre
1967 15 Jahre
1968 16 Jahre
1969 17 Jahre
1970 18 Jahre
1971 19 Jahre
1972 20 Jahre
1973 21 Jahre
1974 22 Jahre
1975 23 Jahre
1976 24 Jahre
1977 25 Jahre
1978 26 Jahre
1979 27 Jahre
1980 28 Jahre
1981 29 Jahre
1982 30 Jahre
1983 31 Jahre
1984 32 Jahre
1985 33 Jahre
1986 34 Jahre
1987 35 Jahre
1988 36 Jahre
1989 37 Jahre
1990 38 Jahre
1991 39 Jahre
1992 40 Jahre
1993 41 Jahre
1994 42 Jahre
1995 43 Jahre
1996 44 Jahre
1997 oder später 45 Jahre

Beenden Sie Ihre Laufbahn als ernannter Beamter bei HR Rail? Die nachstehende Tabelle gilt für Sie:

Können Sie bereits 2026 vorzeitig in Pension? Dann wird das Referenzgehalt auf der Grundlage des Durchschnittsgehalts Ihres aktuellen Referenzzeitraums berechnet, auch wenn Sie die Pension bis 2027 oder später verschieben.

Geburtsjahr Referenzzeitraum - HR Rail
1961 oder früher 1 Monat
1962 - 1970 4 Jahre
1971 5 Jahre
1972 6 Jahre
1973 8 Jahre
1974 9 Jahre
1975 10 Jahre
1976 11 Jahre
1977 12 Jahre
1978 14 Jahre
1979 15 Jahre
1980 16 Jahre
1981 17 Jahre
1982 18 Jahre
1983 20 Jahre
1984 21 Jahre
1985 22 Jahre
1986 23 Jahre
1987 24 Jahre
1988 26 Jahre
1989 27 Jahre
1990 28 Jahre
1991 29 Jahre
1992 30 Jahre
1993 32 Jahre
1994 33 Jahre
1995 34 Jahre
1996 35 Jahre
1997 36 Jahre
1998 38 Jahre
1999 39 Jahre
2000 40 Jahre
2001 41 Jahre
2002 42 Jahre
2003 43 Jahre
2004 44 Jahre
2005 oder später 45 Jahre

Beenden Sie Ihre Beamtenlaufbahn als Militärperson? Die nachtstehende Tabelle gilt für Sie: 

Können Sie bereits 2026 vorzeitig in Pension? Dann wird das Referenzgehalt auf der Grundlage des Durchschnittsgehalts Ihres aktuellen Referenzzeitraums berechnet, auch wenn Sie die Pension bis 2027 oder später verschieben.

Geburtsjahr Referenzzeitraum  Militärpersonen
1961 oder früher 5 Jahre
1962 - 1970 10 Jahre
1971 11 Jahre
1972 12 Jahre
1973 13 Jahre
1974 14 Jahre
1975 15 Jahre
1976 16 Jahre
1977 17 Jahre
1978 18 Jahre
1979 19 Jahre
1980 20 Jahre
1981 21 Jahre
1982 22 Jahre
1983 23 Jahre
1984 24 Jahre
1985 25 Jahre
1986 26 Jahre
1987 27 Jahre
1988 28 Jahre
1989 29 Jahre
1990 30 Jahre
1991 31 Jahre
1992 32 Jahre
1993 33 Jahre
1994 34 Jahre
1995 35 Jahre
1996 36 Jahre
1997 37 Jahre
1998 38 Jahre
1999 39 Jahre
2000 40 Jahre
2001 41 Jahre
2002 42 Jahre
2003 43 Jahre
2004 44 Jahre
2005 oder später 45 Jahre

Begrenzung der Annehmbarkeit von nicht gearbeiteten Zeiträumen – ab 2027

Diese Maßnahme wurde am 28. May 2026 abgestimmt und endgültig verabschiedet, und am 1. June im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.

Zeitleiste - Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt

Laufbahnenderegelungen und Laufbahnunterbrechungen, die Sie ab 2027 in Anspruch nehmen, werden nur begrenzt für die Berechnung Ihres Pensionsbetrags berücksichtigt.

  • Für Zeiträume vor dem 1. Januar 2027 ändert sich nichts.
  • Thematische Laufbahnunterbrechung bleibt auch ab dem 1. Januar 2027 für die Berechnung der Pension annehmbar.

Laufbahnende

Bei bestimmen Arbeitgebern (Unterrichtswesen, usw.) besteht die Möglichkeit eines Urlaubs, einer Zurdispositionstellung oder einer Disponibilität vor dem Pensionseintritt. In diesem Zeitraum vor Ihrer Pensionierung können Sie als Beamter Ihre Tätigkeiten verringern oder einstellen, während Sie weiterhin einen Teil Ihres Gehalts oder ein Wartegeld erhalten.

Ab dem 1. Januar 2027 können diese Zeiträume Ihres Laufbahnendes für höchstens 24 Monate (also 2 Jahre) für Ihre Pension berücksichtigt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie diese Laufbahnenderegelung in Vollzeit oder Teilzeit in Anspruch nehmen.

Benutzen Sie eine Laufbahnenderegelung länger als 24 Monate? Dann kann dies sich auf das frühestmögliche Einsetzungsdatum Ihrer Pension auswirken. Auch der Betrag Ihrer Pension kann niedriger sein, wenn ein Teil Ihrer Laufbahnenderegelung nicht für Ihre Pension zählt.

Laufbahnunterbrechung

Laufbahnunterbrechung, die Sie ab dem 1. Januar 2027 in Anspruch nehmen, ist nur noch für Ihre Pension annehmbar, wenn es sich um die Laufbahnenderegelung des LfA ab 60 Jahren handelt.
Sonstige Arten der Laufbahnunterbrechung, mit Ausnahme der thematischen Laufbahnunterbrechung, zählen ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr für die Pension.

Eine Laufbahnunterbrechung Laufbahnende ab 60 Jahren hat keine Auswirkung auf das frühestmögliche Einsetzungsdatum Ihrer Pension. Eine Auswirkung auf Ihren Pensionsbetrag ist jedoch möglich. Die in Anspruch genommene Laufbahnunterbrechung wird nämlich nur für die Berechnung des Pensionsbetrags berücksichtigt, wenn ein Validierungsbeitrag von 7,5 % gezahlt wird.

Sonstige Abwesenheiten

Ab dem 1. Januar 2027 zählen sonstige Arten von Abwesenheit nur noch für Ihre Pension, wenn es sich um Pflegeurlaub oder Ausbildungsurlaub handelt. Diese Zeiträume zählen für höchstens 24 Vollzeit-Monate. Bei Halbzeiturlaub können beispielsweise höchstens 48 Monate zählen.

Alle sonstigen Arten von Abwesenheit, die Sie ab dem 1. Januar 2027 in Anspruch nehmen, außer Pflege- oder Ausbildungsgrund, zählen nicht für Ihre Pension. Dies ist auch der Fall, wenn Sie jetzt schon eine Laufbahnenderegelung oder Urlaubsregelung, außer Pflege- oder Ausbildungsgrund, in Anspruch nehmen und diese nach dem 1. Januar 2027 weiterläuft. Die Zeiträume ab 2027 zählen nicht länger für die Pension. Zeiträume, die nicht zählen, haben nicht nur eine Auswirkung auf Ihr Pensionsalter, sondern auch auf den Betrag Ihrer Pension.

Streichung vorteilhafterer Laufbahnbrüche für geleisteten Dienste - ab 2027

Diese Maßnahme wurde am 28. May 2026 abgestimmt und endgültig verabschiedet, und am 1. June im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.

Zeitleiste - Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt

Heute haben manche Beamte vorteilhaftere Laufbahnbrüche für die Berechnung ihres Pensionsdatums und Pensionsbetrags.

Ab dem 1. Januar 2027 werden alle vorteilhaftere Laufbahnbrüche durch 1/60 ersetzt. Wenn Sie also Anspruch auf einen vorteilhafteren Laufbahnbruch als 1/60 hatten, werden die nach dem 31. Dezember 2026 geleisteten Dienste in der Pension mit dem Laufbahnbruch ("Tantieme") 1/60 verrechnet.

Der Laufbahnbruch hat eine Auswirkung auf die Berechnung des Pensionsbetrags als Beamter.
Einige Beispiele:

  • Jan arbeitet seine ganze Laufbahn als Polizist. Sein frühestmögliches Einsetzungsdatum liegt im Jahr 2040. Für die bis zum Jahr 2026 geleisteten Dienste findet der Laufbahnbruch 1/50 Anwendung. Die Dienste werden also durch den Bruch 600 (= 50 x 12) geteilt. Für die ab dem 1. Januar 2027 geleisteten Dienste wird kein vorteilhafterer Laufbahnbruch mehr angewandt. Diese Dienste werden durch den Bruch 720 (= 60 x 12) geteilt.
  • An arbeitet ihre ganze Laufbahn als Lehrerin. Ihr frühestmögliches Einsetzungsdatum liegt im Jahr 2040. Für die bis zum Jahr 2026 geleisteten Dienste wird der Laufbahnbruch 1/55 angewandt. Die Dienste werden also durch den Bruch 660 (= 55 x 12) geteilt. Für die ab dem 1. Januar 2027 geleisteten Dienste wird kein vorteilhafterer Laufbahnbruch mehr angewandt. Diese Dienste werden durch den Bruch 720 (= 60 x 12) geteilt.

Personen, die ein politisches Mandat ausüben

Auch für Personen, die ein politisches Mandat ausüben (Bürgermeister, Schöffen, ÖSHZ-Präsidenten oder Präsidenten eines Sonderausschuss des Sozialdienstes) wird der Laufbahnbruch in der Pensionsberechnung ab dem 1. Januar 2027 angewandt.

  • Für Mandatszeiträume vor dem 1. Januar 2012: Jahresgehalt x 3,75 x Anzahl der geleisteten vollständigen Monate/1200
  • Für Mandatszeiträume ab dem 1. Januar 2012: Jahresgehalt x (3,75/180) x (Anzahl der geleisteten vollständigen Monate/12)
  • Anpassung für Mandatszeiträume ab dem 1. Januar 2027: Jahresgehalt x (3,75/225) x (Anzahl der geleisteten vollständigen Monate/12)

Für Mandatsträger, die vor dem 1. Januar 1957 geboren sind, zählen alle Mandatszeiträume bis zum 31. Dezember 2026 aufgrund der Formel: Jahresgehalt x 3,75 x Anzahl der geleisteten Monate/1200.

Streichung der Pension wegen körperlichen Untauglichkeit

Diese Maßnahme wurde am 28. May 2026 abgestimmt und endgültig verabschiedet, und am 1. June im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.

Zeitleiste - Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt

Die Regierung möchte für Beamte die Pension wegen körperlicher Untauglichkeit streichen und wie im Privatsektor zu einer Versicherung für Arbeitsunfähigkeit und Invalidität wechseln. 

Eine zeitweilige Pensionierung wegen Krankheit ist noch bis den 1. Juni 2026 möglich. Nach diesem Datum ist eine Pensionierung wegen Krankheit nicht mehr möglich und bleiben Sie im Falle von Krankheit zu Lasten Ihres Arbeitgebers.

  • Wenn die zeitweilige Pensionierung vor dem 1. Januar 2025 eingesetzt hat, kann diese höchstens 24 Monate dauern. Nach der Höchstdauer folgt eine endgültige Pension wegen körperlicher Untauglichkeit.
  • Wenn die zeitweilige Pensionierung am 1. Januar 2025 oder später eingesetzt hat, kann diese höchstens 36 Monate dauern. Nach der Höchstdauer folgt eine endgültige Pension wegen körperlicher Untauglichkeit.

Für Sie ändert sich nichts.

Ihre Pension wegen endgültiger Untauglichkeit wird weiterhin ausgezahlt, wie es jetzt der Fall ist.

Für Sie ändert sich nichts.

Die Regierung beabsichtigt jedoch, den Betrag, den Sie zusätzlich zu Ihrer Pension mit Zulage garantiertes Minimum hinzuverdienen dürfen, zu erhöhen. Dieser Betrag würde dem Betrag entsprechen, der für Personen gilt, die ab dem 1. Januar 2025 wegen körperlicher Untauglichkeit pensioniert sind.

 

Einstellung der Pensionsangleichung der Beamtenpensionen 

Diese Maßnahme wurde am 28. May 2026 abgestimmt und endgültig verabschiedet, und am 1. June im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.

Zeitleiste - Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt

Die Pensionsangleichung der Beamtenpensionen wird ab dem Monat nach der Veröffentlichung der Vorschriften im Belgischen Staatsblatt gestrichen. 

Sind Sie pensioniert und haben Sie in der Vergangenheit Pensionsangleichungen erhalten, behalten Sie diese weiterhin.



Häufig gestellte Fragen

  • Dann gelten weiterhin die aktuellen Vorschriften für Ihr frühestmögliches Pensionsdatum. Auch wenn Sie Ihre Pension bis 2027 oder später verschieben.
  • Ihnen wird kein Malus auferlegt.
  • Achtung: Neue Vorschriften ab 2027 können sich jedoch auf Ihren Pensionsbetrag auswirken, wenn Sie Ihre Pension verschieben. Beispiele: Begrenzung von Arbeitslosigkeits- und Laufbahnende-Zeiträume, Erhöhung des Referenzzeitraums für Beamte usw.

Dann wird beim Beginndatum jeder Pension einzeln geprüft, ob ein Malus angewendet werden soll. Es ist also möglich, dass von der einen Pension einen Malus einbehalten wird und von der anderen nicht, weil Sie zu diesem Zeitpunkt die Bedingungen erfüllten.

Wann wird mir mein Pensionsbescheid erteilt?

Wenn Sie Ihre Pension mindestens 9 Monate vor Ihrem gewünschten Pensionsdatum beantragt haben, bemühen wir uns, Ihnen 4 Monate vor Ihrem Pensionsdatum einen Bescheid zu schicken. Dies gilt auch, wenn die neuen Rechtsvorschriften noch nicht verabschiedet wurden.

Ihre Pension wird aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtsvorschriften berechnet und also nicht aufgrund der Rechtsvorschriften, die noch verabschiedet werden müssen.

 

Ist mein erhaltener Pensionsbescheid richtig und zuverlässig?

Ja!
Wenn Sie einen Pensionsbescheid erhalten haben, können Sie davon ausgehen, dass dieser endgültig ist.

Wir werden zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Rechtsvorschriften Ihre Pension nicht neuberechnen.

Achten Sie jedoch darauf, dass Sie alle erforderlichen Schritten unternehmen, damit Ihre Pension tatsächlich ermöglicht werden kann, zum Beispiel: das Ausfüllen des Formulars 'Erklärung zur Berufstätigkeit und zum Ersatzeinkommen'.

Wenn Sie Ihre Pension mindestens 9 Monate vor Ihrem gewünschten Pensionsdatum beantragt haben, bemühen wir uns, Ihnen 4 Monate vor Ihrem Pensionsdatum einen Bescheid zu schicken. Dies gilt auch, wenn die neuen Rechtsvorschriften noch nicht verabschiedet wurden.

Ihre Pension wird aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtsvorschriften berechnet und also nicht aufgrund der Rechtsvorschriften, die noch verabschiedet werden müssen.

Ja!

Wenn Sie einen Pensionsbescheid erhalten haben, können Sie davon ausgehen, dass dieser endgültig ist.

Wir werden zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Rechtsvorschriften Ihre Pension nicht neuberechnen.

Achten Sie jedoch darauf, alle erforderlichen Schritten zu unternehmen, damit Ihre Pension tatsächlich umgesetzt werden kann, zum Beispiel: Ausfüllen des Formulars 'Erklärung zur Berufstätigkeit und zum Ersatzeinkommen'.

Sie können Ihre Pension höchstens ein Jahr vor dem gewünschten Einsetzungsdatum beantragen.

Wichtig zu wissen: Das Einsetzungsdatum Ihrer Pension und nicht das Datum, an dem Sie Ihren Antrag stellen, bestimmt welche Rechtsvorschriften für Sie gelten.

Sie können Ihren Antrag schnell und einfach über mypension.be stellen. Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Laufbahndaten richtig und vollständig sind. Diese Angaben sind wichtig für die genaue Bestimmung Ihres Pensionsdatums.

Wenn Sie Ihre Pension rechtzeitig beantragen, bemühen wir uns, Ihnen 4 Monate vor Ihrem gewünschten Pensionsdatum einen Bescheid zu schicken.

Wir können derzeit noch nicht sagen, auf wen sich die Reform auswirken wird.
Was wir bereits mitteilen können:

  • Wenn Sie im Jahr 2026 in Pension gehen, wirkt sich die Reform nicht auf Ihre Pension aus.
  • Wenn Sie vor 1966 geboren sind, werden Sie höchstens 1 Jahr später in Pension gehen können, wenn die Reform etwas an Ihrem Pensionsdatum ändert.
  • Wenn Sie im Jahr 1966 geboren sind, werden Sie höchstens 2 Jahre später in Pension gehen können, wenn die Reform etwas an Ihrem Pensionsdatum ändert.

Bei Halbzeitbeschäftigung rechnen wir die geleisteten Stunden in Vollzeittage um. Dadurch ist es möglich, dass Sie in manchen Jahren keine 156 Tage haben.

Gut zu wissen: Für das frühestmögliche Pensionsdatum und den Malus können wir Folgendes anwenden:

  • 5 Reservetage,
  • Halbzeitausgleichstage, wenn Sie Halbzeit arbeiten mit schwankenden Arbeitszeiten.

Nein, die 5 Reservetage werden nur für die Ergänzung der Jahre benutzt, in denen Sie für die Bedingung der vorzeitigen Pension und für den Malus nicht ganz 156 Tage haben.

Die Jahre, in denen Sie keine 156 Tage haben, zählen:

  • nicht für die Bestimmung Ihres frühestmöglichen Pensionsdatums, außer dem ersten Laufbahnjahr mit 104 Tagen
  • nicht für den Malus und den Bonus
  • zählen für die Berechnung Ihres Pensionsbetrags.

Gut zu wissen: Für das frühestmögliche Pensionsdatum und den Malus können wir Folgendes anwenden:

  • 5 Reservetage,
  • Halbzeitausgleichstage, wenn Sie Halbzeit arbeiten mit schwankenden Arbeitszeiten.

Das hängt von Ihrer Situation ab.

In manchen Fällen bleibt Ihr frühestmögliches Pensionsdatum der 1. Mai.

In anderen Fällen verschiebt sich Ihr Pensionsdatum auf den 1. Juli.

Ab 2027 zählt ein Laufbahnjahr für Ihr frühestmögliches Pensionsdatum, wenn:

  • es mindestens 156 Tage zählt,
  • außer das erstes Laufbahnjahr: dafür reichen 104 Tage.

Wer Vollzeit arbeitet, erreicht die 156 Tage meistens um den 1. Juli.

Ihr Datum verschiebt sich auf den 1. Juli, wenn Sie Ihr letztes Jahr für die Erfüllung der Laufbahnbedingung brauchen.

Beispiel:

Im Januar 2027 wird Lou 62 Jahre alt.

Auf mypension.be ist ihr frühestmögliches Pensionsdatum jetzt der 1. Mai 2027, weil sie dann 43 Laufbahnjahre mit in jedem Jahr mindestens 104 Tagen hat, wie es die aktuellen Rechtsvorschriften vorschreiben:

  • Von 1985 bis zu 2026 hat sie jedes Jahr 312 Tage (42 Jahre mit in jedem Jahr 104 Tagen)
  • Im Jahr 2027 hat sie am 1. Mai 104 Tage.

Ab 2027 wird sie mit 63 mindestens 43 Laufbahnjahre mit in jedem Jahr mindestens 156 Tagen brauchen:

  • Von 1985 bis zu 2026 hat sie jedes Jahr 312 Tage (42 Jahre mit in jedem Jahr 104 Tagen)
  • Im Jahr 2027 hat sie erst 156 Tage, wenn Sie bis zum 31. Juni Vollzeit arbeitet. Ihr frühestmögliches Pensionsdatum verschiebt sich also vom 1. Mai 2027 auf den 1. Juli 2027.

Ihr Datum bleibt der 1. Mai, wenn Sie Ihr letztes Jahr nur für die Erfüllung der Altersbedingung brauchen.

Beispiel:

Im Jahr 2027 ist Wassim 62 Jahre alt und hat er 42 Laufbahnjahre mit in jedem Jahr 156 Tagen.

Er kann im Alter von 63 Jahren in Pension gehen, weil er bereits 42 Laufbahnjahre hat.

Sein frühestmögliches Pensionsdatum bleibt der 1. Mai, weil er im April 2027 63 Jahre alt wird.

Haben Sie eine ‚lange Laufbahn‘ mit vielen tatsächlich gearbeiteten Tagen?

Weitere Infos zur neuen Möglichkeit, im Alter von 60 Jahren in Pension zu gehen mit 42 Laufbahnjahren mit in jedem Jahr mindestens 234 gearbeiteten Tagen.

Wir prüfen automatisch, ob Sie auf einen Bonus Anspruch haben, sobald Sie Ihre Pension beantragen.

Achtung: Zwischen der ersten Zahlung Ihrer Pension und der Zahlung Ihres Pensionsbonus liegen mindestens 6 Monate. Für die richtige Berechnung Ihres Bonus brauchen wir Daten von verschiedenen Institutionen. Das braucht Zeit.

Sie können beruhigt sein: Wenn Sie auf einen Bonus Anspruch haben, werden Sie diesen erhalten

Infolge der Pensionsreform erhalten wir derzeit viele Fragen und dadurch sind die Wartezeiten länger als normal - sowohl am Telefon als auch für schriftliche Fragen. Um allen so gut wie möglich helfen zu können, geben wir vorübergehend denjenigen Vorrang, die 2026 oder 2027 in den Ruhestand gehen können. Haben Sie Fragen zur fortgesetzten Versicherung? Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Wir vergessen Ihre Frage nicht und helfen Ihnen so schnell wie möglich.

Weg des Regierungsabkommens vom 31. Januar 2025 zu tatsächlichen Rechtsvorschriften

Am 31. Januar 2025 wurde das Regierungsabkommen geschlossen.

Lesen Sie hier das Kapitel über die Pensionen im Regierungsabkommen auf Niederländisch.

Lesen Sie hier das Kapitel über die Pensionen im Regierungsabkommen auf Französisch.

Die Pläne dieses Regierungsabkommens bedürfen noch weiterer Ausarbeitung und Billigung. Erst danach werden sie in Rechtsvorschriften umgesetzt.

Wie werden diese Pläne in konkrete Rechtsvorschriften umgesetzt? Schauen Sie sich hier den Weg an:

weg regierungsabkommen

Weitere Infos über die Pensionsreform 2021-2024.

Möchten Sie benachrichtigt werden?