Lohnobergrenze
- Normale Lohnobergrenze
- Niedrige Lohnobergrenze für bestimmte gleichgestellte Zeiträume ab 58 Jahren
- Minimale Lohnobergrenze für bestimmte gleichgestellte Zeiträume ab 2012
- Entwicklung der Lohnobergrenze
Normale Lohnobergrenze
Wenn der jährliche Gesamtlohn höher ist als eine bestimmte Obergrenze, beschränken wir den Lohn in der Pensionsberechnung auf diese Lohnobergrenze.
Diese Lohnobergrenze wird jährlich festgelegt und gilt für ein ganzes Jahr von 312 vollzeitig geleisteten oder gleichgestellten Tagen.
Für das Jahr 2025 beträgt die Lohnobergrenze 82 608,94 EUR für ein ganzes Jahr.
Achtung:
Wenn Sie kein ganzes Jahr haben, wird die Lohnobergrenze im Verhältnis zu Ihren Anzahl Vollzeittagen berechnet. Dies nennen wir die ‚verhältnismäßige Berechnung‘ oder auch Proratisierung. Diese Berechnung geschieht wie folgt:
Jahrobergrenze x Anzahl von geleisteten und gleichgestellten Vollzeittagen
312
Wenn der tatsächliche Lohn höher ist als die proratisierte Lohnobergrenze, dann wird das Pensionseinkommen aufgrund des proratisierten Lohnes berechnet.
Diese Proratisierung gilt auch für die niedrige Lohnobergrenze und die minimale Lohnobergrenze.
Niedrige Lohnobergrenze für bestimmte gleichgestellte Zeiträume ab 58 Jahren
Für die fiktiven Löhne von bestimmten gleichgestellten Zeiträumen ab dem 58. Lebensjahr verwenden wir eine niedrigere Lohnobergrenze. Diese Obergrenze wird als „differenzierte“ Lohnobergrenze bezeichnet. Für das Jahr 2025 beträgt diese Lohnobergrenze 74 513,68 EUR für ein ganzes Jahr.
Ab dem Jahr, in dem Sie 58 Jahre werden, begrenzen wir den fiktiven Lohn für die folgenden gleichgestellten Zeiträume auf die differenzierte Lohnobergrenze:
- unfreiwillige Arbeitslosigkeit;
- Arbeitslosigkeitsregelung mit Betriebszuschlag (ARB);
- Vollzeitllaufbahnunterbrechung;
- vollständiger Zeitkredit.
Für die Anwendung der differenzierten Lohnobergrenze sind keine Ausnahmen vorgesehen.
Minimale Lohnobergrenze für bestimmte gleichgestellte Zeiträume ab 2012
Für Jahre ab 2012 werden bestimmte gleichgestellte Zeiträume bei der Berechnung des Pensionsbetrags weniger berücksichtigt durch Anwendung des begrenzten fiktiven Lohns auf der Grundlage der minimalen garantieren Lohnobergrenze. Für das Jahr 2025 beträgt diese Obergrenze 32 764,09 EUR für ein ganzes Jahr.
Die minimale Lohnobergrenze gilt bei:
- unfreiwilliger Arbeitslosigkeit: zweiter und dritter Zeitraum (Ausnahmen sind vorgesehen)
- Arbeitslosigkeitsregelung mit Betriebszuschlag (ARB-Regelung) (Ausnahmen sind vorgesehen)
- Pseudo-Frühpension (Canada-Dry-Pension)
Zusammenfassung
| Kategorie | Welcher Lohn? | Welche Lohnobergrenze? | Wert im Jahr 2025 für ein ganzes Jahr |
|---|---|---|---|
| Geleistete Tage | Tatsächlicher Lohn | Normal | 82 608,94 EUR |
| Gleichgestellte Tage – normale Lohnobergrenze (z. B. Krankheit) | Normaler fiktiver Lohn | Normal | 82 608,94 EUR |
| Gleichgestellte Tage – niedrige Lohnobergrenze (z. B. Arbeitslosigkeit nach dem 58. Geburtstag) | Niedriger fiktiver Lohn | Differenziert | 74 513,68 EUR |
| Gleichgestellte Tage – minimale Lohnobergrenze (z. B. Arbeitslosigkeit – dritter Zeitraum ab 2012) | Begrenzter fiktiver Lohn | Minimum | 32 764,09 EUR |
Wie wenden wir die verschiedenen Lohnobergrenzen an?
Bei der Berechnung Ihrer Pension teilen wir pro Laufbahnjahr Ihre gearbeiteten und gleichgestellten Tage in vier verschiedene Kategorien ein:
- Geleistete Tage – normale Lohnobergrenze
- Gleichgestellte Tage – normale Lohnobergrenze
- Gleichgestellte Tage – niedrige Lohnobergrenze
- Gleichgestellte Tage – minimale Lohnobergrenze
Den Lohn pro Kategorie begrenzen wir auf die jeweilige Lohnobergrenze. Deshalb multiplizieren wir:
- die Lohnobergrenze
mit - dem Anteil der entsprechenden Kategorie
im Vergleich zu einem ganzen Jahr von 312 Tagen.
Beispiel
Florent war 2025 59 Jahre alt und hat in dem Jahr 150 Arbeitstage, 10 Krankheitstage, 40 Arbeitslosigkeitstage und 112 ARB-Tage.
Die folgende Tabelle zeigt, wie die Lohnobergrenze pro Kategorie für Florent bestimmt wird.
Für das Jahr 2025 begrenzen wir den Lohn, den wir für die Berechnung von Florents Pension pro Kategorie verwenden, auf den maximalen Lohn in der letzten Spalte.
| Kategorie | Anzahl Tage | Anteil | Lohnobergrenze | Maximaler Lohn für die Pensionsberechnung |
|---|---|---|---|---|
| Geleistete Tage | 150 Tage | 150 / 312 = 48,08 % | Normal | 48,08 % x 82 608,94= 39 718,38 EUR |
| Gleichgestellte Tage – normale Lohnobergrenze | 10 Krankheitstage | 10 / 312 = 3,21 % | Normal | 3,21 % x 82 608,94 = 2 651,75 EUR |
| Gleichgestellte Tage – niedrige Lohnobergrenze | 40 Arbeitslosigkeitstage | 40 / 312 = 12,82 % | Differenziert | 12,82 % x 74 513,68 = 9 552,65 EUR |
| Gleichgestellte Tage – minimale Lohnobergrenze | 112 ARB-Tage | 112 / 312 = 35,90 % | Minimal | 35,90 % x 32 764,09 = 11 762,31 EUR |
Entwicklung der Lohnobergrenze
In der Vergangenheit existierten verschiedene Lohnobergrenzen pro Berufskategorie:
- Seit 1981 ist die Lohnobergrenze für Arbeiter, Angestellte, Bergarbeiter und Seefahrer gleich.
- Bis 1980 gab es keine Lohnobergrenze für Arbeiter und Bergarbeiter.
- Der Lohn für Angestellte und Mitglieder des Flugpersonals war schon immer an eine Lohnobergrenze geknüpft.
- Seit 2012 ist die Lohnobergrenze für alle Arbeitnehmer gleich. Eine Ausnahme sind die vor 1957 geborenen Personen, für die noch die besonderen Regelungen für die Zivilluftfahrt gelten.
Übersicht über die Lohnobergrenze für:
Arbeitnehmer ab 1981
| Jahre | Lohnobergrenze | Differenzierte Lohnobergrenze |
|---|---|---|
| 1981 | 20 697,62 | - |
| 1982 | 22 503,50 | - |
| 1983 | 24 228,12 | - |
| 1984 | 25 765,90 | - |
| 1985 | 27 020,10 | - |
| 1986 | 27 370,25 | - |
| 1987 | 27 795,38 | - |
| 1988 | 28 118,69 | - |
| 1989 | 28 992,19 | - |
| 1990 | 29 991,70 | - |
| 1991 | 30 954,94 | - |
| 1992 | 31 707,02 | - |
| 1993 | 32 580,35 | - |
| 1994 | 32 859,53 | - |
| 1995 | 33 371,67 | - |
| 1996 | 33 923,29 | - |
| 1997 | 34 371,26 | - |
| 1998 | 34 808,09 | - |
| 1999 | 36 155,20 | - |
| 2000 | 36 835,37 | - |
| 2001 | 38 678,50 | - |
| 2002 | 39 367,70 | - |
| 2003 | 40 898,30 | - |
| 2004 | 41 564,11 | - |
| 2005 | 43 314,93 | - |
| 2006 | 44 081,27 | - |
| 2007 | 44 994,88 | 44 860,29 |
| 2008 | 46 895,18 | 46 754,91 |
| 2009 | 47 171,84 | 47 030,73 |
| 2010 | 47 960,29 | 47 816,83 |
| 2011 | 49 773,66 | 49 279,82 |
| 2012 | 51 092,44 | 50 585,52 |
| 2013 | 52 760,95 | 51 213,21 |
| 2014 | 52 972,54 | 51 418,58 |
| 2015 | 53 528,57 | 51 958,31 |
| 2016 | 54 648,70 | 53 045,58 |
| 2017 | 55 657,47 | 54 024,76 |
| 2018 | 57 602,62 | 54 978,21 |
| 2019 | 58 446,94 | 55 784,07 |
| 2020 | 60 026,75 | 56 334,23 |
| 2021 | 63 944,74 | 58 833,17 |
| 2022 | 71 519,98 | 65 808,31 |
| 2023 | 76 395,98 | 70 288,25 |
| 2024 | 80 485,32 | 72 598,16 |
| 2025 | 82 608,94 | 74 513,68 |
|
2026 Dies ist eine Schätzung. |
82 608,94 | 74 513,68 |
|
2027 Dies ist eine Schätzung. |
82 608,94 | 74 513,68 |
Berufsjournalisten
Für Berufsjournalisten benutzen wir dieselben Lohnobergrenzen wie für Arbeitnehmer.
Zivilluftfahrt
Es gibt unterschiedliche Lohnobergrenzen für Cockpitpersonal und Kabinenpersonal.
Cockpitpersonal
Ab 2012 gelten diese Lohnobergrenzen für Sie nur, wenn Sie:
- am 31.12.2011 mindestens 55 Jahre alt waren;
und - nach der besonderen Regelung für die Zivilluftfahrt versichert waren.
Trifft das nicht auf Sie zu? Dann gelten für Sie die Lohnobergrenzen für Arbeitnehmer.
Ab 1981 gelten diese Lohnobergrenzen auch für Testpiloten. Vor 1981 gelten die Lohnobergrenzen für Arbeitnehmer, es sei denn, Sie haben die Regularisierungsbeiträge gezahlt.
Für die Jahre zwischen 1964 und 1972 berechnen wir Ihre Pension auf der Grundlage der Lohnobergrenze, erhöht um 10 %, sofern Ihr Lohn so hoch ist wie die Lohnobergrenze.
Kabinenpersonal
Ab 2012 gelten die folgenden Lohnobergrenzen für Sie, wenn Sie:
- am 31.12.2011 mindestens 55 Jahre alt waren;
und - nach der besonderen Regelung für die Zivilluftfahrt versichert waren.
Trifft das nicht auf Sie zu? Dann gelten für Sie die Lohnobergrenzen für Arbeitnehmer.
Ab 1981 gelten diese Lohnobergrenzen auch für Stewardessen/Stewards. Vor 1981 gelten die Lohnobergrenzen für Arbeitnehmer, es sei denn, Sie haben die Regularisierungsbeiträge gezahlt.
Für die Jahre zwischen 1964 und 1972 berechnen wir Ihre Pension auf der Grundlage der Lohnobergrenze, erhöht um 10 %, sofern Ihr Lohn so hoch ist wie die Lohnobergrenze.