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Lohnobergrenze

Am 29. Januar 2026 wurden die neuen Maßnahmen für die Anwendung der Lohnobergrenze im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht. Wir passen diese Seite so schnell wie möglich an. Weitere Infos finden Sie auf der Seite www.pensionsreform.be.

Normale Lohnobergrenze

Wenn der jährliche Gesamtlohn höher ist als eine bestimmte Obergrenze, beschränken wir den Lohn in der Pensionsberechnung auf diese Lohnobergrenze.

Diese Lohnobergrenze wird jährlich festgelegt und gilt für ein ganzes Jahr von 312 vollzeitig geleisteten oder gleichgestellten Tagen.

Für das Jahr 2025 beträgt die Lohnobergrenze 82 608,94 EUR für ein ganzes Jahr.

Achtung:

Wenn Sie kein ganzes Jahr haben, wird die Lohnobergrenze im Verhältnis zu Ihren Anzahl Vollzeittagen berechnet. Dies nennen wir die ‚verhältnismäßige Berechnung‘ oder auch Proratisierung. Diese Berechnung geschieht wie folgt:

Jahrobergrenze x Anzahl von geleisteten und gleichgestellten Vollzeittagen
312

Wenn der tatsächliche Lohn höher ist als die proratisierte Lohnobergrenze, dann wird das Pensionseinkommen aufgrund des proratisierten Lohnes berechnet.

Diese Proratisierung gilt auch für die niedrige Lohnobergrenze und die minimale Lohnobergrenze.

 

Niedrige Lohnobergrenze für bestimmte gleichgestellte Zeiträume ab 58 Jahren

Für die fiktiven Löhne von bestimmten gleichgestellten Zeiträumen ab dem 58. Lebensjahr verwenden wir eine niedrigere Lohnobergrenze. Diese Obergrenze wird als „differenzierte“ Lohnobergrenze bezeichnet. Für das Jahr 2025 beträgt diese Lohnobergrenze 74 513,68 EUR für ein ganzes Jahr.

Ab dem Jahr, in dem Sie 58 Jahre werden, begrenzen wir den fiktiven Lohn für die folgenden gleichgestellten Zeiträume auf die differenzierte Lohnobergrenze:

Für die Anwendung der differenzierten Lohnobergrenze sind keine Ausnahmen vorgesehen.

 

Minimale Lohnobergrenze für bestimmte gleichgestellte Zeiträume ab 2012

Für Jahre ab 2012 werden bestimmte gleichgestellte Zeiträume bei der Berechnung des Pensionsbetrags weniger berücksichtigt durch Anwendung des begrenzten fiktiven Lohns auf der Grundlage der minimalen garantieren Lohnobergrenze. Für das Jahr 2025 beträgt diese Obergrenze 32 764,09 EUR für ein ganzes Jahr.

Die minimale Lohnobergrenze gilt bei:

 

Zusammenfassung

Kategorie Welcher Lohn? Welche Lohnobergrenze? Wert im Jahr 2025 für ein ganzes Jahr
Geleistete Tage Tatsächlicher Lohn Normal 82 608,94 EUR
Gleichgestellte Tage – normale Lohnobergrenze (z. B. Krankheit) Normaler fiktiver Lohn Normal 82 608,94 EUR
Gleichgestellte Tage – niedrige Lohnobergrenze (z. B. Arbeitslosigkeit nach dem 58. Geburtstag) Niedriger fiktiver Lohn Differenziert 74 513,68 EUR
Gleichgestellte Tage – minimale Lohnobergrenze (z. B. Arbeitslosigkeit – dritter Zeitraum ab 2012) Begrenzter fiktiver Lohn Minimum 32 764,09 EUR

 

Wie wenden wir die verschiedenen Lohnobergrenzen an?

Bei der Berechnung Ihrer Pension teilen wir pro Laufbahnjahr Ihre gearbeiteten und gleichgestellten Tage in vier verschiedene Kategorien ein:

  • Geleistete Tage – normale Lohnobergrenze
  • Gleichgestellte Tage – normale Lohnobergrenze
  • Gleichgestellte Tage – niedrige Lohnobergrenze
  • Gleichgestellte Tage – minimale Lohnobergrenze

Den Lohn pro Kategorie begrenzen wir auf die jeweilige Lohnobergrenze. Deshalb multiplizieren wir:

  • die Lohnobergrenze
    mit
  • dem Anteil der entsprechenden Kategorie

im Vergleich zu einem ganzen Jahr von 312 Tagen.

 

Beispiel

Florent war 2025 59 Jahre alt und hat in dem Jahr 150 Arbeitstage, 10 Krankheitstage, 40 Arbeitslosigkeitstage und 112 ARB-Tage.

Die folgende Tabelle zeigt, wie die Lohnobergrenze pro Kategorie für Florent bestimmt wird.

Für das Jahr 2025 begrenzen wir den Lohn, den wir für die Berechnung von Florents Pension pro Kategorie verwenden, auf den maximalen Lohn in der letzten Spalte.

Kategorie Anzahl Tage Anteil Lohnobergrenze Maximaler Lohn für die Pensionsberechnung
Geleistete Tage 150 Tage 150 / 312 = 48,08 % Normal 48,08 % x 82 608,94= 39 718,38 EUR
Gleichgestellte Tage – normale Lohnobergrenze 10 Krankheitstage 10 / 312 = 3,21 % Normal 3,21 % x 82 608,94 = 2 651,75 EUR
Gleichgestellte Tage – niedrige Lohnobergrenze 40 Arbeitslosigkeitstage 40 / 312 = 12,82 % Differenziert 12,82 % x 74 513,68 = 9 552,65 EUR
Gleichgestellte Tage – minimale Lohnobergrenze 112 ARB-Tage 112 / 312 = 35,90 % Minimal 35,90 % x 32 764,09 = 11 762,31 EUR

 

Entwicklung der Lohnobergrenze

In der Vergangenheit existierten verschiedene Lohnobergrenzen pro Berufskategorie:

  • Seit 1981 ist die Lohnobergrenze für Arbeiter, Angestellte, Bergarbeiter und Seefahrer gleich.
    • Bis 1980 gab es keine Lohnobergrenze für Arbeiter und Bergarbeiter.
    • Der Lohn für Angestellte und Mitglieder des Flugpersonals war schon immer an eine Lohnobergrenze geknüpft.
  • Seit 2012 ist die Lohnobergrenze für alle Arbeitnehmer gleich. Eine Ausnahme sind die vor 1957 geborenen Personen, für die noch die besonderen Regelungen für die Zivilluftfahrt gelten.

Übersicht über die Lohnobergrenze für:

 

Arbeitnehmer ab 1981

Jahre Lohnobergrenze Differenzierte Lohnobergrenze
1981 20 697,62 -
1982 22 503,50 -
1983 24 228,12 -
1984 25 765,90 -
1985 27 020,10 -
1986 27 370,25 -
1987 27 795,38 -
1988 28 118,69 -
1989 28 992,19 -
1990 29 991,70 -
1991 30 954,94 -
1992 31 707,02 -
1993 32 580,35 -
1994 32 859,53 -
1995 33 371,67 -
1996 33 923,29 -
1997 34 371,26 -
1998 34 808,09 -
1999 36 155,20 -
2000 36 835,37 -
2001 38 678,50 -
2002 39 367,70 -
2003 40 898,30 -
2004 41 564,11 -
2005 43 314,93 -
2006 44 081,27 -
2007 44 994,88 44 860,29
2008 46 895,18 46 754,91
2009 47 171,84 47 030,73
2010 47 960,29 47 816,83
2011 49 773,66 49 279,82
2012 51 092,44 50 585,52
2013 52 760,95 51 213,21
2014 52 972,54 51 418,58
2015 53 528,57 51 958,31
2016 54 648,70 53 045,58
2017 55 657,47 54 024,76
2018 57 602,62 54 978,21
2019 58 446,94 55 784,07
2020 60 026,75 56 334,23
2021 63 944,74 58 833,17
2022 71 519,98 65 808,31
2023 76 395,98 70 288,25
2024 80 485,32 72 598,16
2025 82 608,94 74 513,68

2026

Dies ist eine Schätzung.
Sobald wir die endgültigen Zahlen von Statbel erhalten, passen wir sie an.  

82 608,94 74 513,68

2027

Dies ist eine Schätzung.
Sobald wir die endgültigen Zahlen von Statbel erhalten, passen wir sie an.  

82 608,94 74 513,68

 

Berufsjournalisten

Für Berufsjournalisten benutzen wir dieselben Lohnobergrenzen wie für Arbeitnehmer.

Zivilluftfahrt

Es gibt unterschiedliche Lohnobergrenzen für Cockpitpersonal und Kabinenpersonal.

Cockpitpersonal

Ab 2012 gelten diese Lohnobergrenzen für Sie nur, wenn Sie:

  1. am 31.12.2011 mindestens 55 Jahre alt waren;
    und
  2. nach der besonderen Regelung für die Zivilluftfahrt versichert waren.

Trifft das nicht auf Sie zu? Dann gelten für Sie die Lohnobergrenzen für Arbeitnehmer.

Ab 1981 gelten diese Lohnobergrenzen auch für Testpiloten. Vor 1981 gelten die Lohnobergrenzen für Arbeitnehmer, es sei denn, Sie haben die Regularisierungsbeiträge gezahlt.

Für die Jahre zwischen 1964 und 1972 berechnen wir Ihre Pension auf der Grundlage der Lohnobergrenze, erhöht um 10 %, sofern Ihr Lohn so hoch ist wie die Lohnobergrenze.

Tabelle

Kabinenpersonal

Ab 2012 gelten die folgenden Lohnobergrenzen für Sie, wenn Sie:

  1. am 31.12.2011 mindestens 55 Jahre alt waren;
    und
  2. nach der besonderen Regelung für die Zivilluftfahrt versichert waren.

Trifft das nicht auf Sie zu? Dann gelten für Sie die Lohnobergrenzen für Arbeitnehmer.

Ab 1981 gelten diese Lohnobergrenzen auch für Stewardessen/Stewards. Vor 1981 gelten die Lohnobergrenzen für Arbeitnehmer, es sei denn, Sie haben die Regularisierungsbeiträge gezahlt.

Für die Jahre zwischen 1964 und 1972 berechnen wir Ihre Pension auf der Grundlage der Lohnobergrenze, erhöht um 10 %, sofern Ihr Lohn so hoch ist wie die Lohnobergrenze.

Tabelle