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Höchstpension

Je höher Ihre Einkünfte, je höher Ihre Pension. Ihr Bruttopensionsbetrag wird jedoch begrenzt.

Arbeitnehmerpension

Die Arbeitnehmerpension ist begrenzt, weil wir für die Berechnung Ihres Pensionsbetrags Ihre Bruttolöhne verwenden, soweit diese die Lohnobergrenze nicht überschreiten: Wenn Sie in einem Jahr also mehr verdienen als die Lohnobergrenze, wird Ihr Pensionsbetrag für dieses Jahr aufgrund der Lohnobergrenze berechnet.

Achtung: manche Arbeitnehmer, die für einen Arbeitgeber arbeiten, der als eine Behörde betrachtet werden kann (zum Beispiel die Nationalbank usw.), unterliegen den Begrenzungen des absoluten Höchstbetrags für Beamtenpensionen.

 

Beamtenpension

Die Beamtenpension wird durch 2 Höchstbeträge begrenzt:

  • Der relative Höchstbetrag
    Ihre Beamtenpension kann nicht höher ausfallen als 3/4 Ihres Referenzgehalts. Haben Sie unvollständige Dienstjahre? Dann werden wir den Betrag des relativen Höchstbetrags verringern.

  • Der absolute Höchstbetrag
    Wenn Sie eine Beamtenpension erhalten oder eine ergänzende Pension eines Arbeitgebers des öffentlichen Dienstes , darf der Gesamtbetrag Ihrer Pensionen nicht höher ausfallen als der absolute Höchstbetrag von 46 882,74 Euro pro Jahr zum Leitindex 138,01. Indexiert beläuft sich dieser Betrag auf 99 499,24 Euro brutto pro Jahr (ab 01.02.2025 zum Index 2,1223) oder 8 291,60 Euro brutto pro Monat.
Vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2029 wird der absolute Höchstbetrag nicht mehr indexiert. Wenn es in diesem Zeitraum mehr als 5 Überschreitungen des Leitindex gibt, wird der absolute Höchstbetrag ab der 6. Überschreitung erneut indexiert. Weitere Infos über die Indexierung.

 

Welche Pensionen werden für die Berechnung des absoluten Höchstbetrags berücksichtigt?

Alle belgischen:

  • Ruhestands- und Hinterbliebenenpensionen Beamter,
  • Ruhestands- und Hinterbliebenenpensionen Arbeitnehmer,
  • Ruhestands- und Hinterbliebenenpensionen Selbständiger,
  • parlamentarischen Pensionen und Pensionen von Mandatsinhabern,
  • Pensionen zu Lasten des LASS - Amt für Überseeische Soziale Sicherheit,
  • durch einen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes aufgebauten ergänzenden Pensionen (Belgische Nationalbank, Interkommunalen usw.).

Seit dem 1. Juli 2025 berücksichtigen wir auch:

  • ausländische Ruhestands- und Hinterbliebenenpensionen,
  • internationale und supranationale Pensionen (EU, NATO, UN, …).

Welche Pensionen werden nicht berücksichtigt?

Zusätzliche Leistungen, die für die Ergänzung einer gesetzlichen Arbeitnehmerpension bestimmt sind, werden befreit, es sei denn, diese wurden durch einen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes (Belgische Nationalbank, Interkommunalen usw.) aufgebaut.

Begrenzung

Übersteigt der Gesamtbetrag Ihrer Pensionen den Höchstbetrag, muss ein Abzug vorgenommen werden, um den Gesamtbetrag auf den absoluten Höchstbetrag zu begrenzen.

 

Selbständigenpension

Die Selbständigenpension ist auch durch eine Einkommensgrenze begrenzt. Möchten Sie darüber mehr erfahren? Weitere Infos über die Höchsteinkommen auf der Website des LISVS.Öffnet sich in einem neuen Fenster.