Änderungen Ihres Pensionsbetrags
Hat Ihr Pensionsbetrag sich geändert? Dies kann auf verschiedene Anpassungen zurückzuführen sein. Auf dieser Seite listen wir alle möglichen Anpassungen auf.
Ihr Pensionsbetrag kann sich ändern infolge:
- einer Pensionsreform
- einer Anpassung an die Entwicklung des Wohlstands (nur für Arbeitnehmer- und Selbständigenpensionen)
- Anpassungen im Januar
- einer Indexierung
- der Pensionsangleichung (nur für Beamtenpensionen)
- des Berufssteuervorabzugs
Nur für Arbeitnehmer- und Selbständigenpensionen
Jedes Jahr verteilen die Sozialpartner und die Regierung die Haushaltsmittel im Bereich Wohlstand, um die Kaufkraft zu erhöhen.
Jedes Jahr im Januar gibt es eine Anzahl von Anpassungen für die Pensionen und Leistungen, die vom Pensionsdienst gezahlt werden.
Die Bruttopension und eventuelle sonstige Sozialleistungen, die Sie vom Pensionsdienst erhalten, werden über eine Indexierung an die 'steigenden Preise' (Lebenshaltungskosten) angepasst.
Nur für Beamtenpensionen
Die Ruhestands- und Hinterbliebenenpensionen von Beamten folgen der Entwicklung der Löhne der aktiven Beamten. Diese Anpassung des Pensionsbetrags nennen wir Pensionsangleichung.
Der Berufssteuervorabzug wird von allen steuerpflichtigen Leistungen einbehalten. Dies ist ein Vorschuss auf die Personensteuer, die an den Föderalen Öffentlichen Dienst (FÖD) Finanzen gezahlt wird.
Die Tabellen des Berufssteuervorabzugs werden jedes Jahr am 1. Januar angepasst.
Möchten Sie weitere Informationen zu Ihrer Selbständigenpension oder zur ergänzenden Altersversorgung?
- Für Informationen oder bei Fragen zu Ihrer ergänzenden Altersversorgung oder Gruppenversicherung besuchen Sie die Website der VoG SigedisÖffnet sich in einem neuen Fenster.
- Für Informationen oder bei Fragen zu Ihrer Selbständigenpension besuchen Sie die Website des LISVSÖffnet sich in einem neuen Fenster.