Anpassungen Januar 2026
Jedes Jahr im Januar gibt es eine Anzahl von Anpassungen für die Pensionen und Leistungen, die vom Pensionsdienst gezahlt werden. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht dieser Anpassungen.
- Altersbedingung für eine Hinterbliebenenpension
- Pensionsbonus
- Grenzbeträge Berufstätigkeit
- Berufssteuervorabzug
- Pfändbare Beträge
- Lohnobergrenze
- einer Pensionsreform,
- einer Indexierung,
- einer Anpassung an den Wohlstand (nur für Arbeitnehmer- und Selbständigenpensionen),
- einer Pensionsangleichung (nur für Beamte).
Bei jeder Änderung:
- passen wir unsere Website und mypension.beÖffnet sich in einem neuen Fenster an,
- wenden wir die neuen Rechtsvorschriften automatisch auf Ihre (zukünftige) Pension an.
Wenn Sie Anspruch auf eine Erhöhung oder Änderung haben, werden wir automatisch die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
Sie brauchen also selbst nichts zu tun!
Abonnieren Sie unseren Newsletter, um als Erster informiert zu werden!
Erhöhung der Altersbedingung für die Hinterbliebenenpension
Ab 2026 erhöht sich das Mindestalter um 1 Jahr.
Stirbt Ihr Ehepartner 2026? Zum Zeitpunkt des Todes müssen Sie mindestens 51 Jahre alt sein, um Anspruch auf eine Hinterbliebenenpension zu haben.
Pensionsbonus
Der Aufbau des Pensionsbonus 2024 – 2025 endet am 31. Dezember 2025.
Ab dem 1. Januar 2026 können Sie jedoch einen neuen Bonus aufbauen, wenn Sie die neuen Bedingungen erfüllen.
Grenzbeträge Berufstätigkeit
Sind Sie pensioniert? Oder sind Sie der Ehepartner eines Pensionierten mit einer Pension zum Haushaltssatz? Unter bestimmten Bedingungen können Sie hinzuverdienen.
In manchen Fällen müssen Sie Ihr Einkommen auf die zulässigen Grenzen beschränken. Diese Beträge werden jedes Jahr im Januar angepasst.
Weitere Infos finden Sie unter www.hinzuverdienenwaehrendmeinerpension.beÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Berufssteuervorabzug
Der Berufssteuervorabzug wird von allen steuerpflichtigen Leistungen einbehalten. Dies ist ein Vorschuss auf die Steuer der natürlichen Personen, die an den Föderalen Öffentlichen Dienst (FÖD) Finanzen gezahlt wird.
Der Betrag des Berufssteuervorabzugs wird jedes Jahr im Januar angepasst.
Pfändbare Beträge
Der Pensionsdienst kann einen Teil Ihrer Pension einbehalten (Pfändung) im Falle:
- von Anträgen von Gläubigern, (Steuer-, Finanz- oder sonstige Einrichtungen),
- einer gerichtlichen Entscheidung, wenn Sie Unterhaltsgelder nicht zahlen.
Der Betrag der Einbehaltung hängt von Tabellen ab. Diese werden jedes Jahr im Januar festgelegt.
Lohnobergrenze (nur für Arbeitnehmerpensionen)
Überschreitet Ihr Gesamtlohn pro Jahr die Lohnobergrenze? Wir begrenzen den Lohn in der Pensionsberechnung auf diese Grenze.
Die Lohnobergrenze gilt für ein vollständiges Jahr von 312 gearbeiteten oder gleichgestellten Vollzeittagen und wird jährlich festgelegt.