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Anpassungen Januar​ 2026

Jedes Jahr im Januar gibt es eine Anzahl von Anpassungen für die Pensionen und Leistungen, die vom Pensionsdienst gezahlt werden. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht dieser Anpassungen.

Ihre Pension oder sonstige Leistungen, die vom Pensionsdienst gezahlt werden, können sich auch ändern infolge:

Bei jeder Änderung:

Wenn Sie Anspruch auf eine Erhöhung oder Änderung haben, werden wir automatisch die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

Sie brauchen also selbst nichts zu tun!

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Erhöhung der Altersbedingung für die Hinterbliebenenpension

Ab 2026 erhöht sich das Mindestalter um 1 Jahr.

Stirbt Ihr Ehepartner 2026? Zum Zeitpunkt des Todes müssen Sie mindestens 51 Jahre alt sein, um Anspruch auf eine Hinterbliebenenpension zu haben.

Weitere Infos über die Hinterbliebenenpension.

Pensionsbonus

Der Aufbau des Pensionsbonus 2024 – 2025 endet am 31. Dezember 2025.

Ab dem 1. Januar 2026 können Sie jedoch einen neuen Bonus aufbauen, wenn Sie die neuen Bedingungen erfüllen.

Weitere Infos über den Pensionsbonus 2024 - 2025.

Weitere Infos über den Bonus ab 2026.

Grenzbeträge Berufstätigkeit

Sind Sie pensioniert? Oder sind Sie der Ehepartner eines Pensionierten mit einer Pension zum Haushaltssatz? Unter bestimmten Bedingungen können Sie hinzuverdienen.
In manchen Fällen müssen Sie Ihr Einkommen auf die zulässigen Grenzen beschränken. Diese Beträge werden jedes Jahr im Januar angepasst.

Weitere Infos finden Sie unter www.hinzuverdienenwaehrendmeinerpension.beÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Berufssteuervorabzug

Der Berufssteuervorabzug wird von allen steuerpflichtigen Leistungen einbehalten. Dies ist ein Vorschuss auf die Steuer der natürlichen Personen, die an den Föderalen Öffentlichen Dienst (FÖD) Finanzen gezahlt wird.

Der Betrag des Berufssteuervorabzugs wird jedes Jahr im Januar angepasst.

Weitere Infos über den Berufssteuervorabzug.

Pfändbare Beträge

Der Pensionsdienst kann einen Teil Ihrer Pension einbehalten (Pfändung) im Falle:

  • von Anträgen von Gläubigern, (Steuer-, Finanz- oder sonstige Einrichtungen),
  • einer gerichtlichen Entscheidung, wenn Sie Unterhaltsgelder nicht zahlen.

Der Betrag der Einbehaltung hängt von Tabellen ab. Diese werden jedes Jahr im Januar festgelegt.

Weitere Infos über die Pfändung der Pension.

Lohnobergrenze (nur für Arbeitnehmerpensionen)

Überschreitet Ihr Gesamtlohn pro Jahr die Lohnobergrenze? Wir begrenzen den Lohn in der Pensionsberechnung auf diese Grenze.
Die Lohnobergrenze gilt für ein vollständiges Jahr von 312 gearbeiteten oder gleichgestellten Vollzeittagen und wird jährlich festgelegt.

Lesen Sie mehr über die Lohnobergrenze.