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Pensionsbonus 2024 - 2025

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  • Der Aufbau des Bonus 2024 - 2025 wird am 31. Dezember 2025 eingestellt. Ab dem 1. Januar 2026 können Sie keinen Bonus mehr aufbauen. Aufgebauter Bonus bleibt selbstverständlich behalten.
  • Sie können Ihren Bonus nur in einer Einmalzahlung erhalten.

Wir haben diese Seite aktualisiert. Hier finden Sie die angepassten Informationen zum Bonus.

Weitere Infos zur Einführung des neuen Bonus

Bauen Sie derzeit noch den alten Pensionsbonus (2006-2014) auf? Besuchen Sie die Seite 'Alter Pensionsbonus (2006 - 2014)' für weitere Informationen.

Datum der Veröffentlichung: 16.10.2025

Was ist der Pensionsbonus?

Dieser Bonus ist ein Nettobetrag, den Sie aufbauen können, wenn Sie Ihre Pension aufschieben und weiterarbeiten.

Der Bonus kann frühestens ab dem 1. Juli 2024 und höchstens bis zum 31. Dezember 2025 aufgebaut werden.

Habe ich Anspruch auf diesen Pensionsbonus?

Wenn Sie vor dem Jahr 2026 in Pension gehen können, aber Ihre Pension aufschieben und weiterarbeiten, können Sie diesen Bonus für jeden Tag, an dem Sie arbeiten, aufbauen:

  • ab Ihrem frühesten Pensionsdatum, aber frühestens ab dem 1. Juli 2024
  • bis zum Datum, an dem Sie in Pension gehen, aber höchstens bis zum 31. Dezember 2025.

Habe ich Anspruch auf diesen Pensionsbonus?

Sie können beruhigt sein. Wir berechnen und zahlen Ihren Bonus automatisch. Sie brauchen nichts zu tun.

Weitere Infos zur Auszahlung Ihres Bonus.

Sie können beruhigt sein. Sie können Ihren Bonus bis zum 31. Dezember 2025 weiterhin aufbauen.

Sobald Sie in Pension gehen, berechnen und zahlen wir Ihren Bonus automatisch. Sie brauchen nichts zu tun.

Wenn Sie Ihre Pension aufschieben, können Sie diesen Bonus bis zum 31. Dezember 2025 weiterhin aufbauen.

Sobald Sie in Pension gehen, berechnen und zahlen wir Ihren Bonus automatisch. Sie brauchen nichts zu tun.

Sie können beruhigt sein. Sobald Sie in Pension gehen, berechnen und zahlen wir Ihren aufgebauten Bonus automatisch.

Sie können diesen Bonus nicht aufbauen. Wenn Sie Ihre Pension bis nach Ihrem gesetzlichen Pensionsalter aufschieben, können Sie den neuen Bonus erhalten. Weitere Infos finden Sie unter www.pensionsreform.be.

Ja, auch wenn Sie Teilzeit arbeiten, können Sie einen Bonus aufbauen. Dieser Bonus wird dann im Verhältnis zu Ihrer Arbeitszeit (80 %, 50 %, ...) berechnet.

Beispiel: Wenn Sie 26 Tage Teilzeit arbeiten, rechnen wir diese in 13 Vollzeittage um und erhalten Sie 13 Bonustage.

Ja, wenn Sie nach dem gesetzlichen Pensionsalter Ihre Pension aufschieben und weiterarbeiten, können Sie diesen Bonus höchstens bis zum 31. Dezember 2025 aufbauen.

Ab dem 1. Januar 2026 gibt es einen neuen Bonus.

Ja, besuchen Sie für weitere Informationen die Website des LISVSÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Nein, wenn Sie bereits eine belgische Ruhestandspension erhalten, können Sie keinen Bonus mehr aufbauen, auch nicht in einer anderen Regelung.

Ja, Sie können diesen Bonus aufbauen, wenn Sie Ihre Ruhestandspension aufschieben und weiterarbeiten.

Ja, das ist möglich. Dem Pensionsbonusbetrag wird dann die Anzahl der Laufbahnjahre in der allgemeinen Arbeitnehmerregelung zugrunde gelegt.

 

Wer kann keinen Pensionsbonus aufbauen?

  • Beamte, die vor dem Alter von 60 Jahren in Pension gehen können (z.B. Personal der belgischen Eisenbahngesellschaft) oder vor dem Alter von 60 Jahren obligatorisch in den Ruhestand versetzt werden (z.B. Militärpersonen),
  • Personen, die ein politisches Mandat ausüben,
  • Personen, die für eine supranationale oder internationale Organisation arbeiten oder der überseeischen sozialen Sicherheit angeschlossen sind,
  • Personen, die eine vorteilhaftere Altersgrenze (nur für Beamte) und/oder gesonderte Austrittsregelungen haben.

Achtung: Wenn Sie sich in einer dieser Situationen befinden, können Sie sehr wohl als Arbeitnehmer, Selbständiger oder Beamter einen Bonus aufbauen, wenn Sie Ihre Pension bis zum allgemeinen Pensionsdatum aufschieben und nach diesem Datum weiterarbeiten.

Welche Tage zählen für die Berechnung meines Bonus?

Jeder gearbeitete Tag:

  • nach Ihrem frühestmöglichen Pensionsdatum, aber frühestens ab dem 1. Juli 2024
  • bis das Datum, an dem Sie in Pension gehen, aber höchstens bis zum 31. Dezember 2025.

Manche nicht gearbeitete Tage:

Pro 12 Monate können höchstens 30 gleichgestellte Tage für Ihren Bonus mitzählen, vorausgesetzt, dass Sie mindestens 1 Tag tatsächlich gearbeitet haben.

Achtung: Laufbahnunterbrechung, Laufbahnende und „Vlaams Zorgkrediet“ zählen für den Bonus nicht mit.

Wie viel beträgt der Pensionsbonus?

Der Betrag Ihres Pensionsbonus hängt von der Anzahl Ihrer Laufbahnjahre zu Ihrem frühestmöglichen Pensionsdatum ab. Jedes Jahr mit mindestens 104 Arbeitstagen oder gleichgestellten Tagen zählt als Laufbahnjahr.

Weniger als 43 Laufbahnjahre

Wenn Sie zum frühestmöglichen Pensionsdatum weniger als 43 Laufbahnjahre haben und Sie arbeiten Vollzeit weiter, bauen Sie pro gearbeiteten Tag nachstehende Bonusbeträge auf:

Zeitraum Betrag pro gearbeiteten Vollzeittag (ab 01.03.2026 zum Index 183,17)
Die ersten 12 Monate 13,10 EUR
Die nächsten Monate 26,19 EUR

Dies bedeutet, dass Sie einen Gesamtpensionsbonus von 8 172,12 EUR aufbauen können, wenn Sie vor dem 1. Juli 2024 in Pension gehen konnten, aber diese aufschieben und Vollzeit bis zum 31. Dezember 2025 weiterarbeiten.

43 Laufbahnjahre oder mehr

Wenn Sie zum frühestmöglichen Pensionsdatum 43 Laufbahnjahre oder mehr haben und Sie arbeiten Vollzeit weiter, bauen Sie pro gearbeiteten Tag nachstehenden Bonusbetrag auf:

Zeitraum Betrag pro gearbeiteten Vollzeittag (ab 01.03.2026 zum Index 183,17)
Für den vollständigen Zeitraum zwischen dem 01.07.2024 bis zum 31.12.2025 39,29 EUR

Dies bedeutet, dass Sie einen Gesamtpensionsbonus von 18 387,27 EUR aufbauen können, wenn Sie vor dem 1. Juli 2024 in Pension gehen konnten, aber diese aufschieben und Vollzeit bis zum 31. Dezember 2025 weiterarbeiten.

Brutto ist netto

Der Pensionsbonus ist ein Nettobetrag und Sie zahlen dafür also keine Steuern, wenn Sie in Belgien wohnen.

Wohnen Sie im Ausland?

Möglicherweise wird der Pensionsbonus, den Sie in Belgien aufbauen, im Land, in dem Sie wohnen, wohl besteuert. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an das Steueramt im Land, in dem Sie wohnen.

Wie erfolgt die Auszahlung?

Der Bonus wird in einer Einmalzahlung ausgezahlt.

Haben Sie Anspruch auf einen Pensionsbonus? Dann berechnen wir diesen automatisch, wenn Sie in Pension gehen. Sie brauchen den Bonus also nicht zu beantragen.

Wann erhalten Sie Ihren Pensionsbonus?

Gehen Sie vor Juli 2025 in Pension?

2025 können wir erst im Herbst Ihren Bonus berechnen und auszahlen, weil wir zuerst unsere Berechnungsprogramme anpassen und die bestätigten Laufbahndaten abwarten müssen. Mit anderen Worten: Selbst wenn Sie Anfang 2025 in Pension gehen und Sie im Jahr 2024 einen Pensionsbonus aufgebaut haben, werden Sie trotzdem bis höchstens Ende 2025 warten müssen, bevor Sie Ihren Bonus erhalten.

Gehen Sie ab Juli 2025 oder später in Pension?

Sie erhalten Ihren Pensionsbonus spätestens 6 Monate nach Ihrem Pensionsantritt.

Weshalb gibt es eine Wartezeit?

  • Zuerst müssen wir mit Sicherheit wissen, wie viele Bonustage Sie tatsächlich aufgebaut haben, d.h. bis zu Ihrem letzten Arbeitstag.
  • Dazu benötigen wir die bestätigten Laufbahndaten, die wir alle 3 Monate erhalten.

Ihren Pensionsbetrag werden Sie selbstverständlich sehr wohl unmittelbar erhalten, nachdem Sie in den Ruhestand treten.
 

Was passiert mit dem Bonus, wenn Sie sterben?

  • Wenn Sie den Bonus erhalten haben, bevor Sie sterben, dürfen die Berechtigten den Bonus behalten.
  • Wenn Sie einen Bonus aufbauen und Sie sterben, bevor Sie in Pension gehen, haben die Berechtigten keinen Anspruch auf den Bonus.
  • Wenn Sie Ihre Pension bereits erhalten, aber den Bonus noch nicht erhalten haben, bekommen die Berechtigten Ihren Bonus.

Weitere Infos finden Sie auf der Seite Wer hat Anspruch auf rückständige Beträge?