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Anpassungen an den Wohlstand (nur für Arbeitnehmer- und Selbständigenpensionen)

Ihre Pension oder Leistung, die vom Pensionsdienst gezahlt wird, kann sich infolge einer Anpassung an den Wohlstand ändern.

Was ist eine Anpassung an den Wohlstand?

Seit dem Solidaritätspakt zwischen den Generationen ist eine Anpassung an den Wohlstand möglich für:

  • die gesetzlichen Arbeitnehmer- und Selbständigenpensionen 
    und
  • sonstige Sozialleistungen.

Es handelt sich um eine Erhöhung über die Indexierung hinaus.

Jedes Jahr verteilen die Sozialpartner und die Regierung die Haushaltsmittel im Bereich Wohlstand.

Diese Konzertierung geschieht im Rahmen des überberuflichen AbkommenÖffnet sich in einem neuen Fenster.

 

Welche Anpassungen an den Wohlstand sind geplant?

Das föderale Regierungsabkommen 2025-2029 vom 31. Januar 2025 sieht vor, dass die bestehenden Haushaltsmittel im Bereich Wohlstand durch spezifische Haushaltsmittel für die schutzbedürftigsten Gruppen ersetzt werden.

Derzeit wurde noch keine Entscheidung darüber getroffen, wie diese spezifischen Haushaltsmittel genau eingesetzt werden sollen.

  

Anpassungen an den Wohlstand im Jahr 2024

Urlaubsgeld

Das Urlaubsgeld für Arbeitnehmer erhöht sich im Jahr 2024 um 2,55 %.

Achtung: Um Urlaubsgeld zu erhalten, müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen.

Wir passen die Beträge an, sobald sie im Staatsblatt veröffentlicht werden.

Lesen Sie mehr über Urlaubsgeld und die aktuellen Beträge.

 

Lohnobergrenze

Wenn Ihr Jahreslohn höher ist als eine bestimmte Obergrenze, begrenzen wir den Lohn in der Pensionsberechnung auf diese Lohnobergrenze.

Die Lohnobergrenze für das Laufbahnjahr 2024 wurde für Pensionen, die erstmals 2024 eingesetzt haben, um 2% erhöht.

Lesen Sie mehr über die Lohnobergrenze

 

Garantierter Mindestlohn

Bei der Berechnung Ihrer Pension heben wir Ihren Lohn auf den garantierten Mindestlohn an, wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Diese Erhöhung darf nicht dazu führen, dass Ihre Ruhestandspension einen festgelegten Höchstbetrag übersteigt.

Der garantierte Mindestlohn und der Höchstbetrag erhöhen sich am 01.01.2024 um 2%.

Lesen Sie mehr über den garantierten Mindestlohn