Zählt mein Diplom bei der Berechnung meines Pensionsbetrags mit?
Unter bestimmten Bedingungen wird Ihr Diplom ganz oder teilweise auf Ihre Rente als statutarischer Bediensteter angerechnet.
Ihr Diplom kann bei der Berechnung Ihres Pensionsbetrags (Diplomvergütung) berücksichtigt werden, wenn dies für die Berechnung erforderlich war, für
- die Position, in der Sie statutarischer Bediensteter wurden
oder - eine spätere Bestellung.
UIhr Diplom zählt kostenlos mit (Sie müssen die Periode also nicht kaufen oder regularisieren):
Vollständig, wenn:
- Sie spätestens am 01/12/2018 frühzeitig in den Ruhestand gehen können (unabhängig davon, wann Sie tatsächlich in den Ruhestand treten);
- sie am 01/12/2017 vor Ihrer Pension auf Anspruch eine Voll- oder Teilzeitunfähigkeit hatten.
Teilweise, wenn:
- Ihre Pension am 01/12/2018 beginnt
und - Sie sind spätestens am 01/12/2017:
- bestellt oder damit gleichgestellt (z. B. statutarische Praktikanten, angehende Polizeibeamte)
- angestellt als Gerichtsreferendar
- als statutarisches Bildungspersonal auf Zeit angeworben.
Die Formel für die teilweise Diplomvergütung lautet:

Wir multiplizieren daher die Dauer Ihres Studiums (in Monaten) mit der Dauer Ihrer annehmbaren Laufbahn für die erworbene Vorruhestandsbedingung am 1. Dezember 2017. Wenn Sie ein bevorzugtes Tantième haben, berücksichtigen wir nicht:
- die Diplomvergütung
und - den Erhöhungskoeffizienten.
Dieses Ergebnis teilen wir dann durch 540 Monate, was einer vollen Laufbahn von 45 Jahren entspricht. Wir runden das Ergebnis auf volle Monate ab.
Wir berechnen die teilweise Vergütung auf der Grundlage der Laufbahn, wie wir sie kennen (und wie Sie auf mypension.be sehen können).
Beispiel:
Am 1. Dezember 2017 weist Paul eine Laufbahn von 15 Jahren (180 Monate) als Beamter und eine Laufbahn von 5 Jahren (60 Monate) als Angestellter nach.
Zijn functie als ambtenaar vereist een diploma van 4 jaar (48 maanden).
Seine Funktion als Beamter erfordert ein Diplom von 4 Jahren (48 Monate).
Die Diplomvergütung ist kostenlos für: 48 Monate X (180+60)/540 oder 21,33 Monate, gerundet auf 21 Monate.
Paul kann die verbleibenden 27 Monate eventuell regularisieren.
Einschränkungen:
- Wir können Ihre Diplomvergütung nur einmal berücksichtigen.
- Der Zeitraum der Vergütung und der tatsächlichen Leistungen nach dem 19. Lebensjahr, die bei der Berechnung der Pension berücksichtigt werden, darf die Dauer zwischen dem Datum, an dem Sie das 19. Lebensjahr erreichen (18 Jahre für die Ausbildung!), und dem Datum Ihrer Pensionierung nicht überschreiten.
- Der Zeitraum Ihres Diplomvergütung darf nicht mit Zeiten vertraglich vereinbarter Leistungen zusammenfallen.
- Ihre Diplomvergütung kann gekürzt werden, wenn Sie:
- nicht über 20 annehmbare Dienstjahre vor der Eröffnung Ihres Anspruchs auf eine Alterspension verfügen
- unvollständige Leistung haben.
Studienzeiten, die nicht kostenlos mitzählen, können Sie unter bestimmten Bedingungenabkaufen oder regularisieren.
Was bringt der Abkauf der Studienjahre für mich?Öffnet sich in einem neuen Fenster