Anrechnung der Studienzeiten
Sie können Ihre Studienzeiten anrechnen lassen, damit diese für die Berechnung Ihrer Pension berücksichtigt werden. Wie viel Sie zusätzlich erhalten, hängt von Ihrer Situation ab.
Achtung: Die Jahre, die Sie anrechnen lassen, werden nur für die Berechnung Ihres Pensionsbetrags berücksichtigt, aber nicht, um vorzeitig in den Ruhestand treten zu können. Wie viel Sie zusätzlich erhalten, hängt von Ihrer Situation ab.
Haben Sie Studienjahre als Mitglied des Flugpersonals vor dem 28.11.2011 anrechnen lassen? Dann gelten für Sie unterschiedliche Regeln. Weitere Infos unter dem Titel „Die Anrechnung von Studienjahren bedeutet nicht, dass Sie vorzeitig in Pension gehen können“.
Wenn Sie derzeit selbständig sind, können Sie Ihre Studienzeiten in der Regelung für Selbständige anrechnen lassen. Weitere Informationen zur Anrechnung der Studienzeiten finden Sie auf der Website des LISVS.Öffnet sich in einem neuen Fenster
Welche Studienzeiten kann ich anrechnen lassen?
- Der gesamte Zeitraum, für den Sie ein Diplom erworben haben. Studienjahre, die Sie erneut belegt haben, zählen nicht.
- 2 Jahre des Zeitraums, in dem Sie Ihr Doktorat vorbereitet haben. Wenn es länger gedauert hat, bis Sie Ihren Doktortitel erhalten haben, zählen die zusätzlichen Jahre nicht.
- Praktika, die zu einer beruflichen Qualifikation berechtigen.
Weitere Informationen über die Jahre, die Sie anrechnen lassen können.
Wie viel kostet es, meine Studienzeiten anrechnen zu lassen?
- Sie sind Arbeitnehmer:
- Sie zahlen den Pauschalbetrag von 1 979,25 EUR pro Zeitraum von 12 Monaten (Index 186,83 ab dem 01.09.2026), wenn Sie die Studienzeiten innerhalb von 10 Jahren nach Erhalt Ihres Diploms anrechnen lassen. Nach diesem Zeitraum führen wir eine versicherungsmathematische Berechnung durch.
- Sie zahlen den Pauschalbetrag von 1 979,25 EUR pro Zeitraum von 12 Monaten (Index 186,83 ab dem 01.09.2026), wenn Sie die Studienzeiten innerhalb von 10 Jahren nach Erhalt Ihres Diploms anrechnen lassen. Nach diesem Zeitraum führen wir eine versicherungsmathematische Berechnung durch.
- Sie sind Beamter:
- In der Vergangenheit wurden Ihre Studienjahre kostenlos angerechnet, wenn Ihr Diplom für Ihre endgültige Ernennung oder Beförderung erforderlich war.
- Konnten Sie spätestens am 01.12.2018 in den Ruhestand treten und wurden Sie spätestens am 01.12.2017 endgültig ernannt, werden Ihre Studienjahre weiterhin kostenfrei angerechnet.
- Konnten Sie frühestes nach dem 01.12.2018 in den Ruhestand treten und wurden Sie spätestens am 01.12.2017 endgültig ernannt, wird nur der Teil der Dienstaltersverbesserung aufgrund eines Diploms, den Sie am 01.12.2017 erworben haben, kostenfrei angerechnet.
- Für den Teil, der nicht kostenfrei ist, zahlen Sie den Pauschalbetrag von 1 979,25 EUR pro Zeitraum von 12 Monaten (ab dem 01.09.2026 bei einem Index 2,2080), wenn Sie den Anrechnungsantrag innerhalb von 10 Jahren nach dem Erhalt Ihres letzten Diploms stellen. Nach diesem Zeitraum führen wir eine versicherungsmathematische Berechnung durch. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass Sie uns immer über Ihr letztes erworbenes Diplom informieren.
Weitere Informationen über den Betrag, der für die Anrechnung von Studienjahren zu zahlen ist.
Was bringt der Anrechnung die Studienjahre für mich?
- Sie sind Arbeitnehmer:
Alle Studienzeiten, die Sie anrechnen lassen, erhöhen Ihren Bruttopensionsbetrag.
Ein Beispiel: Ein Studienzeitraum von 12 Monaten, für den Sie im Oktober 2025 einen Antrag auf Anrechnung gestellt haben und der tatsächlich als Arbeitnehmer angerechnet wurde, führt (beim aktuellen Index von 183,17 ab dem 01.03.2026) zu einer zusätzlichen Bruttorente von:- 351,86 EUR brutto pro Jahr zum Alleinstehendensatz,
- 439,83 EUR brutto pro Jahr zum Haushaltssatz.
Der Nettobetrag hängt von verschiedenen steuerlichen Faktoren ab.
Wir beziehen diesen Betrag in die Gesamtberechnung Ihrer Pension ein. Es ist daher möglich, dass der durch die Anrechnung erzielte Betrag durch andere Berechnungsregeln reduziert wird.
-
Sie sind Beamter:
Der Betrag hängt von Ihrem Referenzgehalt ab. Im Prinzip bringt ein angerechnetes Studienjahr jährlich 1/60 des Referenzgehalts ein. In manchen Fällen ist es möglich, dass die Anrechnung nur eine begrenzte oder keine zusätzliche Pension einbringt.
Weitere Informationen über den Betrag, den die Anrechnung von Studienjahren einbringt.
Wie kann ich meine Studienzeiten anrechnen lassen (Verfahren)?
- Online über mypension.beÖffnet sich in einem neuen Fenster
- oder über ein schriftliches Verfahren.
Wie verläuft das Verfahren zur Anrechnung meiner Studienzeiten?
- Welche Studienzeiten kann ich anrechnen lassen?
- Erlaubte Zeiträume
- Wie viele Studienzeiten kann ich anrechnen lassen?
- Muss ich alles oder kann ich auch nur einen Teil anrechnen lassen?
- Diplome, für die ich keine Jahre anrechnen lassen kann
- In welcher Regelung muss ich die Anrechnung beantragen?
- Anrechnung, die in der Regelung erworben wird, in der sie ausgeführt wird
- Keine Anrechnung in verschiedenen Regelungen zur gleichen Zeit
- Wie viel kostet es, meine Studienjahre anrechnen zu lassen?
- Was bringt die Anrechnung der Studienjahre für mich?
- Wie kann ich meine Studienzeiten anrechnen lassen? (Verfahren)
Welche Studienzeiten kann ich anrechnen lassen?
- Erlaubte Zeiträume
- Wie viele Studienjahre kann ich anrechnen lassen?
- Muss ich alles oder nur einen Teil anrechnen lassen?
- Welche Studienjahre kann ich nicht anrechnen lassen?
- In welcher Regelung muss ich die Anrechnung beantragen?
- Anrechnung, die in der Regelung erworben wird, in der sie ausgeführt wird
- Keine Anrechnung in verschiedenen Regelungen zur gleichen Zeit
Erlaubte Zeiträume
Sie können die folgenden Studienzeiten anrechnen lassen:
- Ihre vollständigen Zeiten von einem Jahr des universitären und nichtuniversitären Hochschulunterrichts des technischen Hochschulunterrichts, des berufliche Unterrichts, des Seefahrtsunterrichts und des Kunstunterrichts in Vollzeit:
- die einen vollständigen Zyklus umfassen
und - für die Sie ein Diplom erworben haben,
- die einen vollständigen Zyklus umfassen
- Ihre Studienzeiten, in denen Sie eine Doktorarbeit vorbereitet haben, vorausgesetzt, dass Sie Ihren Doktortitel erhalten haben,
- Ihr Berufspraktikum, wenn die folgenden 3 Bedingungen erfüllt sind:
- Der Erhalt eines Diploms war Voraussetzung für den Abschluss des Praktikums.
- Nach dem Praktikum haben Sie eine gesetzlich anerkannte Berufsqualifikation erworben.
- Das Praktikum kommt nicht für die Berechnung einer Pension in einer belgischen oder ausländischen Sozialversicherungsregelung in Betracht. Wenn Sie z.B. während des Praktikums eine Vergütung erhalten haben, können Sie dieses Praktikum nicht anrechnen lassen. Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie Arzt sind und ein Praktikum absolviert haben, um Spezialist zu werden.
- Ihre Zeiten ab dem Jahr Ihres 18. Geburtstags, in denen Sie einen Lehrvertrag hatten und die nicht für die Berechnung einer Pension in einer belgischen oder ausländischen Sozialversicherungsregelung in Betracht kommen.
- Ihre vollständigen Studienzeiten von einem Jahr Sekundarunterricht nach dem 6. Jahr der Sekundarschuljahr.
Welche Arten von Diplomen werden berücksichtigt?
- Diplome des Vollzeithochschulunterrichts (das Studium folgte nach dem vollständigen Zyklus des Sekundarunterrichts oder eines gleichgesetzten Unterrichts):
- universitäre und nichtuniversitärer Hochschulunterricht;
- technischer Hochschulunterricht, beruflicher Unterricht,Seefahrtsunterricht und Kunstunterricht,
- Diplome, Prüfungszeugnisse oder gleichwertige Befähigungsnachweise, die erworben worden sind:
- am Ende eines Lehrvertrages;
- nach den Jahren des Sekundarunterrichts nach dem 6.Sekundarschuljahr (‚sekundär nach sekundär‘, hauptsächlich im der technischen Unterricht oder im Kunstunterricht);
- ausländische Diplome oder Prüfungszeugnisse oder gleichwertige Befähigungsnachweise, vorausgesetzt, dass die Gleichwertigkeit in Belgien von der zuständigen Behörde anerkannt worden ist. Sie können eine Gleichstellung über die Website von Ostbelgien Bildung beantragen.Öffnet sich in einem neuen Fenster
Wie viele Studienjahre kann ich anrechnen lassen?
Die Anzahl der Jahre, die Sie anrechnen lassen können, hängt von der Art der Zeiten ab.
- Für Hochschulstudien:
- die Mindestanzahl der für den Erhalt des Diploms erforderlichen Studienjahre.
Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie ein oder mehrere Jahre des Studiums wiederholen mussten, diese zusätzlichen Jahre nicht anrechnen lassen können.
Beispiel: Franz hat einen Master der Rechte. Die Mindestanzahl der Jahre, um dies zu erreichen, beträgt 5 Jahre. Er musste 1 Jahr wiederholen, so dass er insgesamt 6 Jahre brauchte. Er kann maximal 5 Jahre anrechnen lassen und nicht die 6 Jahre, die er tatsächlich studiert hat.
- Studienjahre für ein einziges Diplom. 'Ein einziges Diplom' bedeutet jedoch das Abschlussdiplom und alle früheren (postsekundären) Diplome, die zum Erhalt dieses Abschlussdiploms erforderlich sind.
Beispiel: Charlotte hat einen Master der Versicherungswissenschaften. Für diesen Master-Studiengang musste sie zunächst einen Master in Mathematik und einen Bachelor erwerben, der für jeden Master-Studiengang erforderlich ist. So kann Sie insgesamt 5 Jahre Studium anrechnen lassen:- ihren Bachelor (3 Jahre)
- ihren Master in Mathematik (1 Jahr)
- ihren Master der Versicherungswissenschaften (1 Jahr).
- Von den erforderlichen Studienzeiten, um eine Doktorarbeit vorzubereiten, können Sie bis zu 2 Jahre anrechnen lassen, auch wenn:
- die gesetzliche Mindestdauer für die Erlangung des Diploms eines Doktors länger ist,
- Sie tatsächlich mehr als 2 Jahre für die Vorbereitung Ihres Doktorats benötigt haben.
Beispiel: Nachdem Lore 4 Jahre lang an ihrer Doktorarbeit gearbeitet hatte, erhielt sie ein Doktorat in Mathematik im Anschluss an ihren Master der Versicherungswissenschaften. Obwohl sie 4 Jahre lang an ihrer Doktorarbeit gearbeitet hat, kann sie ihr Doktorat nur für maximal 2 Jahre anrechnen lassen. Die Gesamtzahl der anrechenbaren Jahre beträgt somit 7 Jahre Studium:- ihr Bachelor von 3 Jahren
- ihr Master in Mathematik von 1 Jahr
- ihr Master der Versicherungswissenschaften von 1 Jahr
- ihr Doktorat von 2 Jahren.
- die Mindestanzahl der für den Erhalt des Diploms erforderlichen Studienjahre.
- Für Berufspraktika ist die anrechenbare Zeit auf die Mindestdauer begrenzt, die für den Erwerb der beruflichen Qualifikation erforderlich ist.
- Für einen Lehrvertrag ist die anrechenbare Zeit auf maximal 1 Jahr begrenzt.
- Der Zeitraum von 'sekundär nach sekundär' kann für die Mindestanzahl Studienjahre (im Anschluss an das 6. Sekundarschuljahr), die für den Erwerb des Diploms erforderlich ist, angerechnet werden).
Die Länge der Studienzeiten, die angerechnet werden können, wird um die gegebenenfalls bereits in einer anderen Pensionsregelung angerechneten Studienzeiten reduziert.
Muss ich alles oder kann ich auch nur einen Teil anrechnen lassen?
Sie können entweder alle Ihre Studienzeiten anrechnen lassen, oder nur ein Teil davon.
Aber Sie können Ihre Studienzeit ausschließlich pro gesamtes Studienjahr (12 Monate) anrechnen lassen. Ein Studienjahr, mit Ausnahme des Doktorats und des Berufspraktikums, läuft vom 1. September eines Jahres bis zum 31. August des folgenden Jahres (bis zum Beweis des Gegenteils).
Ausnahme für Beamtenpensionen: das Studienjahr, von dem ein Teil durch die Übergangsmaßnahmen aufgrund der Abschaffung der Dienstaltersverbesserung aufgrund eines Diploms kostenlos gewährt wurde.
Welche Studienjahre kann ich nicht anrechnen lassen?
- Studienzeiten, für die Sie Ihr Diplom, Ihren Doktortitel oder Ihre berufliche Qualifikation letztendlich nicht erworben haben.
- Wenn Sie mehrere gleichwertige Diplome (oder berufliche Qualifikationen oder Doktorgrade) besitzen, können Sie nicht alle anrechnen lassen. Sie müssen eine Wahl treffen.
Beispiel: Nicolas ist Jurist (Master der Rechte) und hat 2 zusätzliche Master, einen in Europarecht (1 Jahr) und einen in Sozialrecht (2 Jahre). Diese 2 zusätzlichen Master sind gleichwertig.
Er kann Folgendes anrechnen lassen:- seinen Bachelor vor jedem Master (3 Jahre)
- seinen Master der Rechte (2 Jahre)
- seinen Master in Europarecht (1 Jahr) oder seinen Master in Sozialrecht (2 Jahre). Hier muss er eine Wahl treffen.
Je nach seiner Wahl kann Nicolas entweder 6 Jahre (mit seinem Master in Europarecht) oder 7 Jahre (mit seinem Master in Sozialrecht) anrechnen lassen.
In welcher Regelung muss ich die Anrechnung beantragen?
- Sie müssen den Antrag in der Regelung einreichen, in der Sie zum Zeitpunkt des Antrags arbeiten.
- Arbeiten Sie gleichzeitig als Arbeitnehmer und Beamter? In diesem Fall können Sie wählen, in welcher Regelung Sie eine Anrechnung vornehmen lassen möchten.
- Arbeiten Sie gleichzeitig als Arbeitnehmer und Selbständiger? Sie müssen die Anrechnung Ihrer Studienjahre in der Regelung für Arbeitnehmer vornehmen lassen.
- Arbeiten Sie gleichzeitig als Beamter und Selbständiger? Sie müssen die Anrechnung Ihrer Studienjahre in der Regelung für Beamte vornehmen lassen.
- Beamte, deren Statut beendet ist (und die daher keine endgültig ernannten Bediensteten sind), können die Anrechnung in folgenden Regelungen vornehmen lassen
- entweder in der Regelung für Beamte, wenn sie nicht mehr der Regelung für Arbeitnehmer oder Selbständige unterliegen,
- oder in der Regelung für Arbeitnehmer oder Selbständige, wenn sie als Arbeitnehmer oder Selbständige gearbeitet haben.
- Ausnahme für zeitweilige statutarische Personalmitglieder im Unterrichtswesen und statutarische Bedienstete in der Probezeit: Die meisten dieser Mitarbeiter werden zu einem späteren Zeitpunkt endgültig ernannt, was bedeutet, dass sie der Pensionsregelung für Beamte unterliegen. Wenn Sie unter diese Ausnahmen fallen, wird der Antrag auf Anrechnung in der Regelung für Beamte gestellt, wenn Sie:
- anschließend endgültig ernannt werden
und - Ihren Antrag auf Anrechnung innerhalb der 10 Jahre nach Erhalt des Diploms, des Doktortitels, der beruflichen Qualifikation, des Prüfungszertifikats oder des Befähigungsnachweises eingereicht haben.
Wenn Sie diese Bedingungen nicht erfüllen, erfolgt die Anrechnung in der Pensionsregelung für Arbeitnehmer.
- anschließend endgültig ernannt werden
- Wenn Sie zum Zeitpunkt des Antrags gar keiner belgischen Regelung der sozialen Sicherheit unterliegen, können Sie trotzdem einen Antrag stellen, vorausgesetzt, dass Sie in der Vergangenheit in einer belgischen Regelung der sozialen Sicherheit pflichtversichert waren. Sie müssen in diesem Fall Ihren Antrag in der Regelung stellen, in der Sie zuletzt gearbeitet haben.
Beispiel: Nach seinem Studium war Tom nacheinander Arbeitnehmer und Beamter und arbeitete im Ausland. Wenn er seine Studienzeiten anrechnen lassen möchte und zum Zeitpunkt des Antrags keiner belgischen Regelung unterliegt, muss er seinen Antrag in der Regelung für Beamte stellen, da er zuletzt dieser Regelung unterlag.
Anrechnung, die in der Regelung erworben wird, in der sie ausgeführt wird
Wenn Sie Ihre Studienzeiten in einer bestimmten Regelung anrechnen lassen und dann die Regelung wechseln, sindhre Studienzeiten weiterhin in der Regelung erworben, in der Sie die Anrechnung haben durchführen lassen. Tatsächlich ist keine Übertragung von Beiträgen zwischen verschiedenen Regelungen möglich.
Keine Anrechnung in verschiedenen Regelungen zur gleichen Zeit
Sie können nicht gleichzeitig Zeiten in verschiedenen Regelungen anrechnen lassen; Sie können also nicht 2 Anträge gleichzeitig einreichen.
Wenn Sie jedoch die Regelung wechseln (z.B.: Sie waren selbständig und werden Arbeitnehmer), dann können Sie einen 2. Antrag in einer anderen Regelung stellen, wenn Sie noch Zeiten haben, die Sie anrechnen lassen können.
Wie viel kostet es, meine Studienjahre anrechnen zu lassen?
- Der Antrag wird später als 10 Jahre nach Erhalt des Diploms gestellt
- Beamter: Dienstaltersverbesserung aufgrund eines Diplom teilweise kostenlos?
Die Höhe des Betrages für die Anrechnung hängt davon ab, wann Sie Ihren Antrag auf Anrechnung in Bezug auf das Datum Ihres letzten erworbenen Diploms einreichen.
Der Antrag wird später als 10 Jahren nach Erhalt des Diploms gestellt
Sie sind Arbeitnehmer:
- Der Betrag entspricht einem Teil des aktuellen Wertes Ihrer künftigen Pensionsleistung. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der Sterbetafeln und eines Zinssatzes. Der Anteil variiert zwischen 50 % und 95 % je nach Anzahl der Jahre seit Erhalt Ihres Diploms.
- Auf mypension.beÖffnet sich in einem neuen Fenster können Sie den Betrag für die Anrechnung berechnen.
Sie sind Beamter:
- Der Betrag entspricht einem Teil des aktuellen Wertes Ihrer künftigen Pensionsleistung. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der Sterbetafeln und eines Zinssatzes. Der Anteil variiert zwischen 50 % und 95 % je nach Anzahl der Jahre seit Erhalt Ihres Diploms.
- Nachstehend finden Sie einige Beispiele des Preises, wenn Sie Ihren Antrag später als 10 Jahren nach Erhalt des Diploms stellen:
- Beispiel 1 – Anrechnung nach 13 Jahren:
Ruben, geboren am 13.03.1992, hat sein Diplom am 31.08.2010 erworben. Sein Durchschnittsgehalt der letzten 10 Jahre beträgt 26 000 Euro.
Am 01.01.2023 wird er 5 526,30 EUR pro Zeitraum von 12 Monaten zahlen.
- Beispiel 2 – Anrechnung nach 16 Jahren:
Tom, geboren am 01.02.1986, hat sein Diplom am 31.08.2007 erworben. Sein Durchschnittsgehalt der letzten 10 Jahre beträgt 30 400 Euro.
Am 01.01.2023 wird er 6 887,76 EUR pro Zeitraum von 12 Monaten zahlen.
- Beispiel 3 – Anrechnung nach 30 Jahren:
Danira, geboren am 28.03.1970, hat ihr Diplom am 31.08.1993 erworben. Ihr Durchschnittsgehalt der letzten 10 Jahre beträgt 40 100 Euro.
Am 01.01.2023 wird sie 15 221,15 EUR pro Zeitraum von 12 Monaten zahlen.
- Beispiel 4 – Anrechnung nach 39 Jahren:
Roger, geboren am 27.10.1963, hat sein Diplom am 31.08.1984 erworben. Sein Durchschnittsgehalt der letzten 10 Jahre beträgt 50 000 Euro.
Am 01.01.2023 wird er 26 478,67 EUR pro Zeitraum von 12 Monaten zahlen.
- Beispiel 5 – Anrechnung nach 44 Jahren:
Sonia, geboren am 27.01.1957, hat ihr Diplom am 31.08.1979 erworben. Ihr Durchschnittsgehalt der letzten 5 Jahre beträgt 87 600 Euro.
Am 01.01.2023 wird sie 62 929,65 EUR pro Zeitraum von 12 Monaten zahlen.
- Beispiel 1 – Anrechnung nach 13 Jahren:
| Arbeitnehmer | Beamte |
| Pauschalbetrag von 1 979,25 Euro (ab dem 01.09.2026 bei einem Index 186,83) pro Zeitraum von 12 Monaten. Auf mypension.beÖffnet sich in einem neuen Fenster können Sie den Betrag für die Anrechnung berechnen. |
Pauschalbetrag von 1 979,25 Euro (ab dem 01.09.2026 bei einem Index 2,2080) pro Zeitraum von 12 Monaten. Auf mypension.beÖffnet sich in einem neuen Fenster können Sie den Betrag für die Anrechnung berechnen. |
Beamte: Dienstaltersverbesserung aufgrund eines Diploms teilweise kostenlos?
Die teilweise Beibehaltung der kostenlosen Dienstaltersverbesserung aufgrund eines Diploms gilt ausschließlich für:
- Beamte, die spätestens am 01.12.2017 endgültig ernannt oder damit gleichgestellt wurden;
- Gerichtspraktikanten oder zeitweilig ernannte Personalmitglieder im Unterrichtswesen am 01.12.2017, wenn sie anschließend als Magistrat bzw. Lehrer ernannt werden.
Die Berechnung des kostenlosen Teils der Dienstaltersverbesserung aufgrund eines Diploms basiert auf der Laufbahn, wie sie dem FPD bekannt ist. Das Ergebnis dieser Berechnung finden Sie unter mypension.beÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Was bringt die Anrechnung der Studienjahre für mich?
- Die Anrechnung von Studienjahren bedeutet nicht, dass Sie vorzeitig in Pension gehen können
- Wirkt sich die Anrechnung immer auf die Höhe der Pension aus?
- Auswirkung auf die Hinterbliebenenpension und die Übergangsentschädigung
Der Pensionsbetrag, der Ihnen durch die Anrechnung gewährt wird, kann durch andere Elemente Ihrer Laufbahn beeinflusst werden.
Konsultieren Sie mypension.beÖffnet sich in einem neuen Fenster, um Ihre Pensionsschätzung mit und ohne Anrechnung von Studienzeiten zu erfahren.
| Arbeitnehmer | Bedienstete |
| Jedes angerechnete Studienjahr erhöht den Bruttopensionsbetrag.
Beispiel: Eine Studienzeit von 12 Monaten, für die die Anrechnung im Oktober 2026 beantragt wurde und die tatsächlich als Arbeitnehmer angerechnet wurde, ergibt zum aktuellen Index von 186,83 eine zusätzliche Bruttopension von:
|
Die Anrechnung eines Studienjahres führt zu einer Erhöhung der Pension um 1/60 des Referenzlohns.
Ausnahme: Für Lehrer, die 2017 55 Jahre oder älter waren und Anspruch auf eine kostenlose (ermäßigte) Dienstaltersverbesserung aufgrund eines Diploms haben, werden die angerechneten Studienjahre zum Verhältnissatz 1/55 berücksichtigt. Andererseits haben Lehrer, die 2017 das Alter von 55 Jahren erreichten, aber erst nach dem 01.12.2017 endgültig ernannt wurden, kein Recht mehr auf den Verhältnissatz 1/55 für ihre angerechneten Studienzeiten. |
Die Anrechnung von Studienjahren bedeutet nicht, dass Sie vorzeitig in Pension gehen können
Die angerechneten Studienzeiten werden ausschließlich für die Berechnung des Pensionsbetrages herangezogen: Sie wirken sich also auf den Betrag Ihrer Pension aus, haben aber keine Auswirkung auf das Datum des Einsetzens Ihrer vorzeitigen Ruhestandspension.
Ausnahme: Waren Sie Mitglied des Flugpersonals der Zivilluftfahrt und haben Sie Ihren Antrag auf Anrechnung (der tatsächlich zur Anrechnung führte) vor dem 28.11.2011 gestellt, dann können diese Jahre für die Berechnung Ihres frühestmöglichen Pensionsdatums berücksichtigt werden. Dies gilt nur für Jahre vor 2012, die als normal und hauptberuflich in der Pensionsregelung für Mitglieder des Flugpersonals der Zivilluftfahrt betrachtet werden. Wurde der Antrag auf Anrechnung an oder nach diesem Datum gestellt? Dann gelten für die Anrechnung der Studienzeiten die normalen Regeln.
Weitere Infos zum Flugpersonal.
Die Anrechnung gibt nicht immer Anspruch auf eine höhere Pension
Die Anrechnung von Studienzeiten gibt nicht immer Anspruch auf eine höhere Pension. Tatsächlich unterliegen die angerechneten Studienzeiten unterschiedlichen Regeln für die Pensionsberechnung.
| Arbeitnehmer | Beamte | |
| Wenn Sie eine Laufbahn von mehr als 14 040 Vollzeittagen mit oder ohne Anrechnung (vollständig oder teilweise) haben, dann müssen wir in bestimmten Fällen die (ungünstigsten) Vollzeittage aus der Pensionsberechnung herausnehmen (Prinzip der Begrenzung auf die Laufbahneinheit) und diese gestrichenen Tage können Tage angerechneter Studienzeiten sein. In diesem Fall erhöht sich Ihr Bruttopensionsbetrag weniger oder gar nicht. | Die Anrechnung gewährt keinen Vorteil (oder einen begrenzten Vorteil), wenn:
|
|
| 45 Jahre | wenn die Pension im Verhältnissatz 1/60 pro Jahr berechnet wird | |
| 41 Jahre und 3 Monate | wenn die Pension im Verhältnissatz 1/55 pro Jahr berechnet wird | |
| 37 Jahre und 6 Monate | wenn die Pension im Verhältnissatz 1/50 pro Jahr berechnet wird | |
| 22 Jahre und 6 Monate | wenn die Pension im Verhältnissatz 1/30 pro Jahr berechnet wird | |
Auswirkung auf die Hinterbliebenenpension und die Übergangsentschädigung
Wenn Sie der längstlebende Ehepartner eines Arbeitnehmers sind und Ihr Ehepartner seine Studienzeiten vor seinem Tod hatte anrechnen lassen, werden diese angerechneten Zeiten für die Berechnung Ihrer Hinterbliebenenpension oder Ihrer Übergangsentschädigung berücksichtigt.
Wenn Sie der Begünstigte eines verstorbenen Beamten sind und Sie Anspruch auf eine Hinterbliebenenpension haben, berücksichtigen wir die gleichen Leistungen und Zeiträume wie bei der Berechnung der Ruhestandspension. Damit werden auch die kostenlose Dienstaltersverbesserung aufgrund eines Diploms des verstorbenen Beamten und/oder die angerechneten Studienzeiten bei der Berechnung Ihrer Hinterbliebenenpension berücksichtigt. Die Kürzung der Dienstaltersverbesserung gilt jedoch nicht, wenn es sich um eine Hinterbliebenenpension handelt, die Sie als Begünstigter eines verstorbenen Bediensteten erhalten, der irgendwann einmal die Bedingungen für die vorzeitige Ruhestandspension bis spätestens zum 01.12.2018 erfüllt hat.
Wie kann ich meine Studienzeiten anrechnen lassen? (Verfahren)
- Wer kann dies wann beantragen?
- Ablauf des Verfahrens
- Zahlungsweisen
- Steuerlich abzugsfähig
- Kann der Beitrag erstattet werden?
Wer kann dies wann beantragen?
Sie müssen Ihren Antrag selbst einreichen:
- elektronisch: über mypension.beÖffnet sich in einem neuen Fenster;
- schriftlich:
Sie müssen den Antrag vor dem Datum des Einsetzens Ihrer Pension einreichen. Das Datum Ihres Antrags ist wichtig, da es die Höhe dess Beitrags für die Anrechnung und die mögliche Anwendung der Ermäßigung (wenn Sie ein Beamter sind) bestimmt.
Sie können maximal 2 Anträge auf Anrechnung einreichen, unabhängig von der Pensionsregelung.
Beispiel: Carla hat ein Diplom von 4 Studienjahren. Sie kann ihre Studienzeiten in 2 Etappen anrechnen lassen (2 x 2 Jahre, wenn sie alles anrechnen lassen will, oder 1 Jahr + 2 Jahre, wenn sie nur einen Teil anrechnen lassen will,...).
Wenn Sie Ihr Statut nach einer ersten Anrechnung ändern, können Sie einen weiteren Antrag auf Anrechnung der restlichen Zeiten stellen.
Ablauf des Verfahrens
Wir prüfen Ihren Antrag und informieren Sie über die Höhe des Beitrags, den Sie für die in Ihrem Antrag genannten Studienzeiten zu zahlen haben.
Gegebenenfalls werden wir Sie auch über die Höhe des zu zahlenden Beitrags für die Anrechnung der gesamten anrechenbaren Zeit unter Berücksichtigung der in Ihrem Antrag genannten Studienzeiten informieren.
Dann müssen Sie uns über Ihre Wahl informieren:
- Entwederoder Sie entscheiden sich für die Anrechnung und geben die Studienzeiten an, die Sie tatsächlich anrechnen lassen möchten,
- oder Sie entscheiden sich gegen die Anrechnung von Studienzeiten (Sie schicken das Formular nicht zurück).
Wenn Sie sich entscheiden, keine Studienzeiten anrechnen zu lassen, haben Sie keinen Ihrer 2 Anträge verbraucht.
Wir werden Ihnen eine Notifizierung über Ihren Anrechnungsbeschluss zukommen lassen. Sobald Sie diesen Beschluss erhalten haben, müssen Sie den Betrag in einem Mal innerhalb von 6 Monaten nach der Notifizierung bezahlen.
Zahlungsweisen
Sobald Sie uns Ihre Wahl in Bezug auf die anzurechnenden Zeiten mitgeteilt haben, berechnen wir den endgültigen Beitrag für die Anrechnung.
Der Beitrag muss bezahlt werden:
- in einem Mal
und - innerhalb von 6 Monaten nach der endgültigen Entscheidung.
Die Zahlung kann eventuell nach der Pensionierung erfolgen, wenn der Antrag vor der Pensionierung gestellt wurde, kann aber nicht gestaffelt werden.
Wenn Sie nicht oder nicht innerhalb dieses Zeitraums von 6 Monaten zahlen, wird der Antrag definitiv geschlossen und Sie haben 1 der beiden Anträge verbraucht.
Sie können einen neuen Antrag für die noch nicht endgültig angerechneten Studienzeiten einreichen, sofern Sie Ihre 2 Anträge noch nicht aufgebraucht haben.
Steuerlich abzugsfähig
Sie erhalten automatisch eine Steuerbescheinigung, in der die Höhe des von Ihnen im Laufe des Jahres gezahlten Beitrags angegeben ist.
Der Beitrag ist ein persönlicher Sozialversicherungsbeitrag und daher steuerlich abzugsfähig, wenn Sie den Beitrag selbst bezahlt haben.
Um den Beitrag abziehen zu können, müssen Sie den Betrag in Ihrer Steuererklärung unter der Rubrik 1257/2257 "Nicht erstattete persönliche Sozialbeiträge" eintragen.
Kann der beitrag erstattet werden?
Nein, wir erstatten die korrekt gezahlten Beiträge nicht.
In bestimmten Fällen können wir Ihnen Ihre Beiträge trotzdem erstatten, wenn die Zahlung nicht korrekt war. Dies sind zum Beispiel Beiträge, die:
- nach dem Zeitraum von 6 Monaten bezahlt wurden;
- zu Unrecht bezahlt wurden;
- für Studienjahre bezahlt wurden, die nicht für eine Anrechnung in Betracht kommen.