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Sonderregelungen Arbeitnehmer

Für bestimmte Berufskategorien von Arbeitnehmern gilt eine andere Berechnungsmethode für die Pension:

Die ersten drei ‚Sonderregelungen' gibt es nicht mehr. Die Journalisten zahlen einen erhöhten Beitrag.

Wann gelte ich ein Bergarbeiter?

Sie sind ein Bergarbeiter, wenn Sie:

  • in einem Kohlebergwerk gearbeitet haben
  • in einer unterirdischen Grube gearbeitet haben (ob Ihre Situation gleichwertig ist, z.B. durch die Zahlung von Versicherungsbeiträgen)
  • in einer mit den Steinkohlebergwerken verbundenen Kokereis Fabrik gearbeitet haben (die Beschäftigung in der Kokerei nach der Schließung des Steinkohlebergwerks entspricht der zuvor ausgeführten Arbeit)
  • in einem Kohlebergwerk gearbeitet haben und nach dessen Schließung geholfen haben, die Anlagen außer Betrieb zu setzen und die Produkte dieses Bergwerks zu verarbeiten und zu vermarkten
  • im Rahmen Ihrer Ausbildung in einem der oben genannten Unternehmen als Bergarbeiterlehrling oder Lehrling an einer Bildungseinrichtung gearbeitet haben.

Wir machen einen Unterschied zwischen:

  • Untertagebergbau
    und
  • Tagebau.

Sie waren Bergarbeiter unter Tage, wenn Sie:

  • gewöhnlich und hauptsächlich (185 Vollzeitarbeitstage pro Kalenderjahr) Untertage gearbeitet haben
  • als Fördermachinist (mindestens 20 Jahre gewöhnlich und hauptsächlich als Fördermachinist und/oder als Bergarbeiter unter Tage) gearbeitet haben
  • als Arbeiter in Kohlewäschereien und -sortieranlagen, Brikettfabriken und Schlammtrocknerbeim (mindestens 20 Jahre gewöhnlich und hauptsächlich in einer dieser Tätigkeitenund/oder als Bergarbeiter unter Tage) tätig waren.

Sie haben als Bergarbeiter im Tagebau gearbeitet, wenn Sie nicht gewöhnlich und hauptsächlich unter Tage gearbeitet haben.

Bestimmte Tätigkeiten als Bergarbeiter im Tagebau setzen wir Tätigkeiten unter Tage gleich:

  • Wir setzen Ihre Beschäftigung aufgrund der Einstellung des Steinkohleabbaus in dem Unternehmen, in dem Sie als Bergarbeiter im Tagebau gearbeitet haben, mit der Arbeit unter Tage gleich, wenn:
    • Sie zum Zeitpunkt der Einstellung der Förderung mindestens zehn Jahre gewöhnlich und hauptsächlich in dem vorerwähnten Unternehmen gearbeitet haben
    • die Einstellung der Förderung in einem Kohlebergwerk nach dem 01/07/1957 erfolgte
    • die Einstellung der Förderung in einem anderen Unternehmen nach dem 31/12/1949 erfolgte
    • Sie zum Zeitpunkt der Einstellung der Förderung als Bergarbeiter unter Tage tätig waren  (oder Sie sich in einer gleichgestellten ähnlichen Situation befanden).
  • Wir setzen auch die Tätigkeit im Tagebau in Bergbauunternehmen mit der Arbeit unter Tage gleich, wenn Sie wegen körperlicher Untauglichkeit nicht mehr unter Tage arbeiten konnten (nach mindestens 10 Jahren gewöhnlicher und hauptsächlicher Tätigkeit als Bergarbeiter, davon 5 Jahre unter Tage).

Wir setzen die folgenden Zeiträume mit der Laufbahn eines Bergarbeiters gleich (Nationale gemischte Bergbaukommission):

  • der Zeitraum zwischen der allgemeinen Einstellung der Bergbauarbeiten im Kempener Becken und dem 31/12/1996 (vorausgesetzt, dass die erforderlichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge als Bergarbeiter gezahlt wurden)
  • Zeiträume, in denen die vorerwähnten Arbeiter vor oder abwechselnd mit ihrer Beschäftigung als Bergarbeiter als Arbeiter oder Angestellte beschäftigt waren (nach einer mindestens zehnjähriger Beschäftigung als Arbeiter, nachzuweisen bis spätestens 31/12/1996).

Um zu erfahren, ob nicht gearbeitete Zeiträumer für Ihre Laufbahn als Bergarbeiter angerechnet werden, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

 

Wann gelte bin ich als Seemann?

Sie sind Seemann, wenn Sie im allgemeinen Verzeichnis der Seeleute eingetragen sind und:

  • unter der Flagge Belgiens oder Luxemburgs fahren
    oder
  • mit einem Reeder einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben.

Shore-Ganger betrachten wir auch als Seeleute.

Sie sind Shore-Ganger, wenn:

  • Sie durch einen Dienstleistungsvertrag direkt mit dem Reeder oder seinem Beauftragten verbunden sind und an Bord arbeiten, um zu einem späteren Zeitpunkt zur See zu fahren (Sie müssen nicht im allgemeinen Verzeichnis der Seeleute eingetragen sein)
  • Sie an Bord eines belgischen Handelsschiffes arbeiten, während Sie in einem belgischen Hafen liegen
  • Sie als seefahrender Offizier für die soziale Sicherheit als Angestellter betrachtet werden
  • Sie als untergeordneter Seemann für die soziale Sicherheit als Arbeiter betrachtet werden
  • Sie als Seemann in Belgien oder Luxemburg wohnen und unter einer ausländischen Flagge fahren, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge aber auf der Grundlage ihres Ranges unter belgischer oder luxemburgischer Flagge entrichtet werden.

Achtung: Wenn Sie bei der überseeischen sozialen Sicherheit beim LASSÖffnet sich in einem neuen Fenster versichert sind, gelten Sie nicht als Seemann.

Seetage werden immer mit 30 Tagen pro Monat berücksichtigt. Die soziale Sicherheit in Belgien basiert auf der 6-Tage-Woche (26 Tage im Monat). Also werden die Seetage durch Multiplikation mit 26/30 (=0,866) auf eine 6-Tage-Woche gebracht.
Ab 1981 gelten die gleichen Lohngrenzen wie für die anderen Arbeitnehmer.

Seit dem 01/01/1991 hat jeder Seemann, der im Belgischen Pool der Seeleute eingetragen ist und unter der luxemburgischen Flagge fährt, unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit für diese Leistungen Anspruch auf eine belgische Pension als Seemann.

Um zu erfahren, ob nicht gearbeitete Zeiträume für Ihre Laufbahn als Seemann angerechnet werden, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

 

Wann gelte ich als Mitglied des Flugpersonals der Zivilluftfahrt?

Sie sind ein Mitglied des Flugpersonals:

  • wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen haben, dessen Gegenstand hauptsächlich der gewerbliche Luftverkehr oder Bau, Wartung oder Reparatur von Flugzeugen ist
    und
  • der Hauptsitz des Unternehmens sich in Belgien befindet (es gibt einige Ausnahmen).

Wenn Sie bereits Militärpilot in der belgischen Armee waren, können wir diesen Zeitraum mit dem Status des Flugpersonals gleichsetzen, vorausgesetzt, dass:

  • Sie für diesen Zeitraum keine andere Pension erhalten
    und
  • Anrechnungsbeiträge gezahlt werden.

Innerhalb des Flugpersonals machen wir einen Unterschied zwischen:

  • Cockpitpersonal
    und
  • Kabinenpersonal.

Um das Pensionsalter zu bestimmen und die besondere Berechnungsmethode anzuwenden, muss der Arbeitnehmer, eine Anzahl von Kalenderjahren mit genügend Arbeitstagen nachweisen können.

Eine Beschäftigung als Mitglied des Flugpersonals der Zivilluftfahrt gilt als gewöhnlich und hauptsächlich, wenn sie pro Kalenderjahr mindestens folgenden Umfang hat:

  • vor 2012
    • 185 Tage von mindestens 4 Stunden oder
    • 150 Flugstunden pro Kalenderjahr.
       
  • ab 2012
    • mindestens 104 Vollzeitarbeitstage (VZA) pro Kalenderjahr mit mindestens 49 Flugminuten pro Tag.

Um zu erfahren, ob nicht gearbeitete Zeiträume für Ihre Laufbahn als Mitglied des Flugpersonals der Zivilluftfahrt angerechnet werden, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

 

Wann gelte ich als Berufsjournalist?

Sie sind Berufsjournalist, wenn:

  1. Sie durch einen Arbeitsvertrag als Angestellter an einen Arbeitgeber gebunden sind (d.h. eine Tätigkeit als freiberuflicher Journalist ist ausgeschlossen)
    und
  2. Sie berechtigt sind, den Titel eines Berufsjournalisten zu führen. Bedingungen:
    • Sie sind mindestens 21 Jahre alt
    • Sie dürfen weder in Belgien noch im Ausland verurteilt worden sein
    • Sie arbeiten hauptberuflich und gegen Entgelt in der Redaktion von Zeitungen oder Zeitschriften, für Radio-, Fernseh- oder Filmnachrichten oder in Presseagenturen in der allgemeinen Berichterstattung.
    • Sie haben die vorerwähnte Tätigkeit mindestens zwei Jahre gewöhnlich ausgeübt und sie nicht länger als zwei Jahre ausgeschieden.
    • Sie sind in keinerlei Form an Handel oder Werbung beteiligt, außer als Leiter einer Zeitschrift, einer Nachrichtensendung, einer Wochenschau oder einer Nachrichtenagentur.

Zeiträume, die als Berufsjournalist berücksichtigt werden:

Die erhöhten Beiträge von Berufsjournalisten, die gezahlt und auf Ihrem individuellen Konto registriert wurden, werden automatisch für die Berechnung Ihrer Pension berücksichtigt.

Um zu erfahren, ob nicht gearbeitete Zeiträume für Ihre Laufbahn als Berufsjournalist angerechnet werden, können Sie: