Nicht gearbeitete Zeiten - Zeiten der Laufbahnunterbrechung
Die Laufbahnunterbrechung wurde durch Zeitkredite im privaten Sektor ersetzt, gilt aber weiterhin für Vertragsbeamte im öffentlichen Sektor.
Sie haben Anspruch auf eine kostenlose Gleichstellung von maximal 12 Monaten im Verlauf Ihrer gesamten Laufbahn unabhängig von der Art oder dem Umfang Ihrer Unterbrechung.
Es gibt zwei Ausnahmen:
- Wenn Sie Ihre Leistung um 20 % (1/5e) verringert haben, kann die Unterbrechung auf 60 Monate verteilt werden.
- Die Gleichstellung kann bis zu 24 Monate erweitert werden, wenn:
- Sie Ihre Leistungen mit 50 % (1/2e) verringern
und - Sie eine erhöhter RVA-Leistung erhalten, die nach der Geburt oder Adoption eines zweiten oder nachfolgenden Kindes auf der Grundlage von reduzierten Leistungen erhalten werden.
- Sie Ihre Leistungen mit 50 % (1/2e) verringern
Diese nicht gearbeitete Zeit wird angerechnet:
- um zu sehen, ob Sie früher in Pension gehen dürfen;
- für Ihren Pensionsbetrag.
Sie können keine zusätzlichen Zeiten der Laufbahnunterbrechung regularisieren.