Pension wegen Krankheit (nur für Beamte)
Am 28. Mai 2026 hat das föderale Parlament das Pensionsgesetz verabschiedet und gebilligt. Dieses Gesetz wurde am 1. Juni 2026 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.
Die Informationen auf dieser Seite sind an die neuen Rechtsvorschriften angepasst worden.
Was ist eine Pension wegen Krankheit?
Es gibt zwei Arten von Pensionierung wegen Krankheit für Beamte:
- Die Pension wegen körperlicher Untauglichkeit
Dies ist eine Pension für ernannte Beamte, die wegen Krankheit endgültig für körperlich untauglich erklärt werden, Ihre Funktion auszuüben. - Die Pensionierung von Amts wegen auf der Grundlage von 365 Krankheitstagen nach dem Alter von 63 Jahren
Wer hat Anspruch auf eine Pension wegen körperlicher Untauglichkeit?
Das bedeutet, dass, wenn Sie als Beamter ab dem 1. Juni 2026 erkranken:
- Sie nicht mehr in Pension wegen körperlicher Untauglichkeit gehen können,
- Sie in einem statutarischen Verhältnis bei Ihrem Arbeitgeber bleiben,
- der zuständige medizinische Dienst Ihre medizinische Situation weiter verfolgt.
Sehen Sie sich unten an, in welcher Situation Sie sich befinden, um zu erfahren, welche Auswirkungen diese neue Maßnahme auf Sie hat.
Dann ändert sich für Sie nichts.
Ihre Pension wegen endgültiger Untauglichkeit wird weiterhin ausgezahlt, wie es jetzt der Fall ist.
Ihre zeitweilige Pension kann höchstens 24 Monate dauern. Danach wird Ihre zeitweilige Pension automatisch in eine endgültige Pension wegen körperlicher Untauglichkeit umgewandelt.
Nehmen Sie Ihre Arbeit innerhalb der Höchstdauer wieder auf, aber werden Sie erneut krank?
Wenn Sie innerhalb der Höchstdauer, für die Ihre zeitweilige Pension gewährt wurde, erneut krank werden, können Sie nach Ablauf der Höchstdauer immer wegen körperlicher Untauglichkeit endgültig pensioniert werden.
Ihre zeitweilige Pension kann höchstens 36 Monate dauern. Danach wird Ihre zeitweilige Pension automatisch in eine endgültige Pension wegen körperlicher Untauglichkeit umgewandelt.
Nehmen Sie Ihre Arbeit innerhalb der Höchstdauer wieder auf, aber werden Sie erneut krank?
Wenn Sie innerhalb der Höchstdauer, für die Ihre zeitweilige Pension gewährt wurde, erneut krank werden, können Sie nach der Höchstdauer immer noch wegen körperlicher Untauglichkeit endgültig pensioniert werden.
Sie können nicht wegen körperlicher Untauglichkeit pensioniert werden. Sie bleiben zu Lasten Ihres Arbeitgebers:
- Sie bleiben also in einem statutarischen Verhältnis.
- Der zuständige medizinische Dienst wird Ihre medizinische Situation weiter verfolgen.
Sie können nicht wegen körperlicher Untauglichkeit pensioniert werden. Sie bleiben zu Lasten Ihres Arbeitgebers:
- Sie bleiben also in einem statutarischen Verhältnis.
- Der zuständige medizinische Dienst wird Ihre medizinische Situation weiter verfolgen.
Wer hat Anspruch auf die Pensionierung von Amts wegen auf der Grundlage von 365 Krankheitstagen nach dem Alter von 63 Jahren?
Beamte werden von Amts wegen pensioniert am ersten Tag des Monats nach ihrem 63. Geburtstag, wenn sie folgende zwei Bedingungen erfüllen:
- insgesamt 365 Kalendertage Krankheitsurlaub und/oder Disponibilität wegen Krankheit aufgenommen haben
und - zu diesem Zeitpunkt die Bedingungen für die vorzeitige Pension erfüllen.
- wird Ihnen kein Malus auferlegt, auch wenn Sie die Bedingungen nicht erfüllen
- dürfen Sie noch hinzuverdienen. Weitere Infos finden Sie unter www.hinzuverdienenwaehrendmeinerpension.be. Achtung: Wenn Sie auch eine Zulage garantiertes Minimum und/oder schwerwiegende Behinderung erhalten, gelten getrennte Grenzbeträge. Siehe die Rubrik „Ich erhalte eine Zulage garantiertes Minimum und/oder schwere Behinderung (nur für Beamte)“.
Häufig gestellte Fragen
Ja, Sie dürfen noch hinzuverdienen, aber müssen Ihre Berufseinkünfte auf einen bestimmten Grenzbetrag begrenzen, um Ihre Pension ganz behalten zu können.
Weitere Infos finden Sie unter www.hinzuverdienenwaehrendmeinerpension.be. Achtung: Wenn Sie auch eine Zulage garantiertes Minimum und/oder schwerwiegende Behinderung erhalten, gelten getrennte Grenzbeträge. Siehe die Rubrik „Ich erhalte eine Zulage garantiertes Minimum und/oder schwere Behinderung (nur für Beamte)“.