Garantierte Mindestpension für Tageseltern
Am 1. Januar 2023 änderten sich die Rechtsvorschriften für die Eröffnung des Anspruchs auf die garantierte Mindestpension für Personen, die zwischen dem 1. Januar 2003 und dem 31. Dezember 2032 Tagesmutter/-vater waren oder sind.
- Weshalb gibt es jetzt eine flexible Eröffnung des Anspruchs auf die garantierte Mindestpension für Tageseltern?
- Gilt die flexible Eröffnung des Anspruchs auf die garantierte Mindestpension für Tageseltern auch für mich?
- Was ändert sich für meine künftige Pension, wenn ich Tagesmutter/-vater war oder bin?
- Gilt die flexible Eröffnung des Anspruchs auf die garantierte Mindestpension auch für meine Hinterbliebenenpension, wenn mein verstorbener Ehepartner Tagesmutter/-vater war?
- Muss ich einen Antrag stellen?
Weshalb gibt es jetzt eine flexible Eröffnung des Anspruchs auf die garantierte Mindestpension für Tageseltern?
Vor 2003 bauten die Tageseltern keine Pension auf, weil sie keine Sozialbeiträge zahlten.
Im Jahr 2003 änderten sich die Rechtsvorschriften und seitdem haben auch die Tageseltern eine Pension aufgebaut.
Tageseltern, die vor 2003 den größten Teil ihrer Berufslaufbahn als Tagesmutter/-vater gearbeitet haben und sich dem gesetzlichen Pensionsalter nähern, können für die Eröffnung des Anspruchs auf die garantierte Mindestpension nie 30 Laufbahnjahre nachweisen.
Um dieses Problem zu lösen, wird der Zugang zur garantierten Mindestpension für Tageseltern jetzt gelockert.
Gilt die flexible Eröffnung des Anspruchs auf die garantierte Mindestpension für Tageseltern auch für mich?
Diese Änderung gilt nur, wenn Sie:
- zwischen dem 1. Januar 2003 und dem 31. Dezember 2032 mindestens 156 Vollzeittage pro Jahr als Tagesmutter/-vater gearbeitet haben
und - zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 2. Januar 2033 in Pension gingen oder gehen werden.
Was ändert sich für meine künftige Pension, wenn ich Tagesmutter/-vater war oder bin?
Zeiträume vor 2003 als Tagesmutter/-vater werden für Ihre Pension nicht berücksichtigt, weil Sie damals als Tagesmutter/-vater keine Beiträge gezahlt haben.
Die Zeiträume werden also auch nicht berücksichtigt, um zu prüfen, ob Sie die Bedingungen für den Bezug einer garantierten Mindestpension erfüllen. Die Änderung der Rechtsvorschriften versucht dies auszugleichen. Die Anzahl der Jahre mit mindestens 156 Vollzeittagen als Tagesmutter/-vater zwischen dem 1. Januar 2003 und dem 31. Dezember 2032 wird erhöht.
Diese Erhöhung erfolgt durch Multiplizierung der Anzahl der Jahre von mindestens 156 Vollzeittagen als Tagesmutter/-vater mit einem Bruch. Der Zähler dieses Bruches ist gleich 45, der Nenner ist die Anzahl der Jahre zwischen dem 1. Januar 2003 und dem 31. Dezember des Jahres, das dem Jahr vorausgeht, in dem Sie das gesetzliche Pensionsalter erreichen. Diese erhöhte Anzahl der Jahre bestimmt, ob Sie die Laufbahnbedingungen erfüllen, um Zugang zur garantierten Mindestpension zu bekommen.
Beispiel:
Els arbeitete als Tagesmutter:
- zwischen dem 01.01.1980 und dem 31.12.2002 23 Jahre lang. Diese Jahre werden für die Pension also nicht berücksichtigt, weil sie keine Beiträge gezahlt hat.
- zwischen dem 01.01.2003 und dem 31.12.2022 18 Jahre lang, in denen Sie jedes Jahr mindestens 156 Vollzeittage gearbeitet hat (während 2 Jahre hat sie ihre Tätigkeit eingestellt).
- Im Jahr 2023 wird sie das gesetzliche Pensionsalter erreichen und tritt sie in den Ruhestand.
Ohne diese neue Maßnahme würden nur die 18 Jahre zwischen 2003 und 2022 für die Berechnung der Laufbahnbedingung der garantierten Mindestpension berücksichtigt. Damit erfüllt sie die Bedingungen für den Zugang zur garantierten Mindestpension nicht.
Bei dieser neuen Maßnahme werden die 18 Jahre mit 45 (= volle Laufbahndauer) multipliziert und durch die Anzahl der Jahre zwischen dem 1. Januar 2003 und dem 31. Dezember 2022 geteilt:
18 X 45/20 = 40,5, was nach Rundung 41 ergibt.
So werden aus ihren 18 Jahren 41 Jahre.
Dank dieser Erhöhung erfüllt sie nun die Laufbahnbedingung für den Zugang zur garantierten Mindestpension.
Achtung:
- Diese Erhöhung der Anzahl der Jahre gilt nur, um zu prüfen, ob Sie die Laufbahnbedingungen, um Zugang zur garantierten Mindestpension zu bekommen, erfüllen.
- Für die endgültige Berechnung der Höhe der garantierten Mindestpension gelten die üblichen Regeln und wir berücksichtigen also nur die tatsächliche Anzahl der Jahre.
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Gilt die flexible Eröffnung des Anspruchs auf die garantierte Mindestpension auch für meine Hinterbliebenenpension, wenn mein verstorbener Ehepartner Tagesmutter/-vater war?
Diese Maßnahme gilt auch für Ihre Hinterbliebenenpension, wenn:
- Ihr verstorbener Ehepartner schon pensioniert war und diese Ruhestandspension zwischen Januar 2023 und Januar 2033 eingesetzt hat;
- Ihr verstorbener Ehepartner noch nicht pensioniert war und:
- vor dem 01.01.2033 verstorben ist
und - Ihre Hinterbliebenenpension nach dem 31.12.2022 einsetzt.
- vor dem 01.01.2033 verstorben ist
Muss ich einen Antrag stellen?
Meine Pension wurde vor 2023 geprüft, aber nicht ausgezahlt
Wenn Sie nach dem 31.12.2022 in Pension gehen möchten, dann müssen Sie erneut einen Antrag stellen:
- Wenn Sie einen Antrag zwischen dem 01.01.2023 und dem 30.06.2023 stellen, dann kann Ihre Pension mit Rückwirkung frühestens ab dem 01.01.2023 einsetzen.
- Wenn Sie einen Antrag nach dem 30.06.2023 stellen, dann kann Ihre Pension frühestens im Monat nach dem Antrag einsetzen.
Lesen Sie hier, wie Sie Ihren Antrag stellen können.
Meine Pension wurde vor 2023 geprüft und ausgezahlt
In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf eine Revision.
Diese neue Maßnahme gilt nur für Pensionen, die zwischen dem 01.01.2023 und dem 31.12.2032 einsetzen.
Meine Pension fängt 2023 oder später an
Sie brauchen selbst nichts zu tun.
Wir prüfen automatisch, ob diese Gesetzesänderung sich auf Ihre Pension auswirkt. Im Laufe des Jahres 2024 erhalten Sie von uns dazu einen Brief. Es braucht nämlich Zeit, unsere Programme an diese neue Maßnahme anzupassen.