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Pensionsbonus 2026

Ein neuer Pensionsbonus mit ganz neuen Bedingungen ist eingeführt worden.  

 

Was ist der Pensionsbonus? 

Der Bonus ist eine Erhöhung Ihres Bruttopensionsbetrags, wenn Sie Ihre Pension bis nach Ihrem gesetzlichen Pensionsdatum aufschieben und bestimmte Laufbahnbedingungen erfüllen. 

Was sind die Bedingungen des Pensionsbonus?

Ab dem 1. Januar 2027 können Sie einen Pensionsbonus aufbauen, wenn Sie Ihre Pension bis nach Ihrem gesetzlichen Pensionsdatum aufschieben und die folgenden 3 Bedingungen erfüllen:

  • Sie haben 35 Laufbahnjahre mit mindestens 156 tatsächlich gearbeiteten Tagen, 
  • Sie haben 7 020 tatsächlich gearbeitete Tage in Ihrer ganzen Laufbahn, 
  • Sie erhalten noch keine belgische Pension.

Valerie ist im Jahr 1960 geboren. Ihr gesetzliches Pensionsalter ist 66 Jahre. Mit 66 hat Valerie 36 Jahre mit mindestens 156 Tagen und insgesamt 7 400 Tage, die die Bonusbedingungen erfüllen.  

Sie erfüllt also beide Bedingungen.  

Valerie schiebt Ihre Pension bis zum Alter von 67 Jahren auf. Sie hat also einen Bonusaufbau von einem Jahr.

 

Erfüllen Sie zu Ihrem gesetzlichen Pensionsdatum die Laufbahnbedingungen noch nicht? 

Wenn Sie Ihre Pension aufschieben und weiterarbeiten, bis Sie die Bedingungen erfüllen, können Sie dennoch einen Bonus aufbauen, der dann ab Ihrem gesetzlichen Pensionsdatum beginnt.  

Pieter ist im Jahr 1962 geboren. Sein gesetzliches Pensionsalter ist 66 Jahre, aber er schiebt seine Pension bis zum Alter von 67 Jahren auf. Am aufgeschobenen Beginndatum hat er nur 34 Jahre mit 156 Tagen und insgesamt 6 900 Tage für die Arbeitsbedingung, die für den Bonus gilt. Pieter erfüllt an seinem gesetzlichen Pensionsdatum die Bonusbedingungen also noch nicht und bekommt trotz seines Aufschubs keinen Bonus. 

Pieter entscheidet sich, noch ein weiteres Jahr zu arbeiten und schiebt seine Pension bis zum Alter von 68 Jahren auf. In diesem zusätzlichen Jahr kommt er auf 156 Tage. Dadurch hat er an seinem neuen Beginndatum 35 Jahre mit mindestens 156 Tagen und insgesamt 7 020 Tage für die Bonusbedingungen.  

Jetzt erfüllt er die Bonusbedingungen und bekommt er doch einen Bonus. Der Bonus wird ab dem gesetzlichen Pensionsalter aufgebaut, also für Pieter ab 66 Jahren und nicht ab dem Zeitpunkt, an dem er die Bonusbedingungen erfüllt. Pieter hat also einen Bonusaufbau von zwei Jahren.

  • Der Bonusaufbau beginnt ab dem 1. Januar 2026, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt die Bedingungen bereits erfüllen und Sie erst 2027 oder später in Pension gehen.
  • Auch wenn Sie nach Ihrem gesetzlichen Pensionsdatum nicht mehr arbeiten, erhalten Sie einen Bonus, wenn Sie die Bedingungen erfüllen.   
  • Für die Erfüllung der Bonusbedingungen werden keine Reservetage oder Halbzeitausgleichstage benutzt.   

 Welche Tage werden für den Pensionsbonus berücksichtigt? 

  • Tatsächlich gearbeitete Tage, 
  • Pflegeurlaub (u.a. thematische Urlaube, Zeitkredit aus besonderen Gründen usw.), 
  • Mutterschaftsurlaub (inklusive Stillpause und Fernhaltung von der Arbeit), 
  • Geburtsurlaub (Vaterschaftsurlaub oder Mitelternurlaub), Adoptionsurlaub, Pflegeelternurlaub, 
  • Militärdienst, 
  • zeitweilige Arbeitslosigkeit (ist eine Art Arbeitslosigkeit, bei der der Arbeitnehmer durch einen Arbeitsvertrag verbunden bleibt, z. B. technische Arbeitslosigkeit, Gründen höherer Gewalt usw.), 
  • Arbeitslosigkeitszeiträume von Hafenarbeitern, Fischsortierern, Fischentladern, Seefischern und Kunstschaffenden, 
  • Tage der Aussperrung, 
  • Tage der Ausübung eines Amtes als Richter in Sozialangelegenheiten oder in einem Ausschuss Anwendung der sozialen Rechtsvorschriften, 
  • Gewerkschaftsauftragszeiträume, 
  • Tage der Untersuchungshaft ohne Verurteilung, 
  • tatsächlich gearbeitete Tage in einem Land, mit dem Belgien ein Abkommen über soziale Sicherheit geschlossen hat. 

In unserer Übersichtstabelle sehen Sie pro Maßnahme, welche Laufbahnzeiträume berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt werden.Öffnet sich in einem neuen Fenster 

 

Sind Sie Tagesmutter/-vater oder mithelfender Ehepartner und vor dem 1. Januar 1972 geboren? 

Das Statut für Tageseltern und mithelfende Ehepartner wurde erst am 1. Januar 2003 eingeführt.  

Für Tageseltern, die vor dem 1. Januar 1972 geboren sind, wird die Laufbahnbedingung deshalb anteilig gekürzt.  

Für die Bedingung von 35 Jahren multiplizieren wir die Anzahl Jahre zwischen 2003 und dem Beginndatum der Pension mit 35/45. Anschließend prüfen wir, ob diese Anzahl Jahre mit mindestens 156 Tagen erreicht wurde.  

Für die Bedingung von insgesamt 7 020 Tagen wird die Anzahl Tage zwischen 2003 und dem Beginndatum der Pension zusammengezählt und durch zwei geteilt. Anschließend prüfen wir, ob diese Anzahl Tage erreicht wurde.   

Mia ist im Jahr 1971 geboren und war von 2003 bis 2007 Tagesmutter. Danach hat sie bis zu ihrer Pension als Arbeitnehmerin gearbeitet. Sie geht mit 69 im Jahr 2040 in Pension. Mit 66 hat Mia 30 Jahre mit mindestens 156 Tagen und insgesamt 6 800 Tage, die die Bonusbedingungen erfüllen. Sie erfüllt also nicht die Arbeitsbedingung für den Bonus. Da Mia vor dem 01.01.1972 geboren ist und mindestens einen Tag als Tagesmutter gearbeitet hat, gilt die Anrechnungsregel.  

Für die Erfüllung der 35 Jahre mit mindestens 156 Tagen:  

Die Anzahl Jahre zwischen 2003 und dem Beginndatum entspricht 37 Jahren.  

Wir multiplizieren ihre 37 Jahre mit 35/45. Dies entspricht 28,78, aufgerundet auf 29.  

Statt 35 Jahre muss Mia also 29 Jahre mit mindestens 156 Tagen haben, die die Bonusbedingungen erfüllen. 

Für die Erfüllung der insgesamt 7 020 Tage:  

Ihre Anzahl Tage zwischen 2003 und dem Beginndatum entspricht 11 544 (37 x 312). Diese Anzahl wird durch 2 geteilt (11 544 / 2) und entspricht 5 772 Tagen. 

Statt 7 200 Tage muss Mia also 5 772 Tage haben, die die Bonusbedingung erfüllen. 

Ohne die Anrechnungsregel würde Mia die Arbeitsbedingung für den Bonus nicht erfüllen. Dank der Anrechnungsregel erfüllt sie die Bedingung und wird Mia einen Bonus erhalten

Wie viel beträgt der Pensionsbonus?  

Der neue Pensionsbonus ist eine prozentuale Erhöhung Ihres Bruttopensionsbetrags (und nicht eine Einmalzahlung zusätzlich zu Ihrer Pension). 

Für jedes Jahr, in dem Sie Ihre Pension nach Ihrem gesetzlichen Pensionsalter aufschieben, erhöht sich Ihre Pension um einem bestimmten Prozentsatz. Dieser Prozentsatz hängt von Ihrem Geburtsjahr ab: 

Sie sind geboren   Bonus pro Jahr 
1962 oder früher  2 % 
Zwischen 1963 und 1972  4 % 
1973 oder später  5 % 

 

Imke ist im Oktober 1961 geboren. Im November 2027 erreicht sie ihr gesetzliches Pensionsalter. Sie schiebt ihre Pension 3 Jahre auf, also bis November 2030. 

Da sie im Jahr 1961 geboren ist, hat Sie Anspruch auf einen Bonus von 2% pro Jahr, in dem sie ihre Pension aufschiebt. Sie schiebt ihre Pension 3 Jahre auf. 

Sie hat also Anspruch auf einen Bonus von 6% (3 x 2%).

Robert erreicht das gesetzliche Pensionsalter am 01.08.2028. Er entscheidet sich, am 01.06.2029 in Pension zu gehen und hat Anspruch auf 1 900 EUR brutto. Er erfüllt die Bedingungen für einen Pensionsbonus.

Robert geht 10 Monate nach seinem gesetzlichen Pensionsalter in Pension und hat Anspruch auf 1 900 EUR brutto. 

Er hat:  

  • 40 Laufbahnjahre mit mindestens 156 Tagen, 
  • 7 240 tatsächlich gearbeitete Tage in seiner ganzen Laufbahn statt der erforderlichen 7 020 Tage. 

Er erfüllt beide Bedingungen und er wird also einen Bonus erhalten. 

Er ist im Jahr 1962 geboren. Sein Bonus-Prozentsatz pro Jahr beträgt also 4 %.  

Seine Pension wird um 3,33 % (4 % / 12*10 Monate) erhöht.

Wie kann ich prüfen, ob ich die Bedingungen erfülle? 

 Auf mypension.be finden Sie unter der Überschrift „Meine Pension planen“ die Seite „Was bedeutet die Reform für mich?“. Auf dieser Seite finden Sie einen Zähler für den Bonus.   

In manchen Situationen steht der Zähler nicht zur Verfügung, z. B. wenn: 

  • Laufbahndaten fehlen, 
  • die Berechnung nicht möglich ist. 

Sie brauchen nichts zu tun. Wir ergänzen die Laufbahndaten Schritt für Schritt.  

 

Was zeigt der Bonuszähler? 

Der Zähler zeigt auf der Grundlage aller uns bisher bekannten Daten die Anzahl Tage und Jahre aus Ihrer Laufbahn, die für die Bedingungen berücksichtigt werden, um einen Bonus zu erhalten.  

Gibt es zwei Häkchen (V)? Dann erfüllen Sie jetzt schon die Bedingungen. 

 

Gibt es ein oder zwei Kreuzchen (X)? Dann verfügen Sie noch nicht über ausreichende Tage oder Jahre, um diese Bedingung zu erfüllen. 

Häufig gestellte Fragen  

Nein, auch wenn Sie nicht weiterarbeiten, bauen Sie einen Bonus auf, solange Sie Ihre Pension nicht in Anspruch nehmen.  

Ja, der Bonus ist endgültig.

Nein, der Bonus ist ein persönlicher Anspruch. Ihre Hinterbliebenenpension wird auf der Grundlage des Pensionsbetrags ohne Bonus Ihres verstorbenen Ehepartners berechnet. 

Sie können keinen Bonus aufbauen während Zeiträume, in denen Sie eine belgische oder ausländische Hinterbliebenenpension erhalten.  

Sie können einen Bonus aufbauen, wenn Sie alle Bedingungen erfüllen und Ihre Hinterbliebenenpension während des Zeitraums, in denen Sie einen Bonus aufbauen können, einstellen.

Beispiel:  

Sofie arbeitet und erhält eine Hinterbliebenenpension. Am gesetzlichen Pensionsalter erfüllt Sie die Laufbahnbedingungen für einen Bonusaufbau.  

Wenn Sofie ihre Hinterbliebenenpension weiterhin bezieht, bekommt Sie keinen Bonus, auch nicht, wenn sie ihre Ruhestandspension aufschiebt.  

Wenn Sofie ihre Hinterbliebenenpension einstellen lässt, baut sie bis zum Zeitpunkt des Erhalts ihrer Ruhestands- oder Hinterbliebenenpension einen Bonus auf.