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Pensionsmalus

Ab 2027 wird der Malus eingeführt für Personen, die vorzeitig in Pension gehen und die Bedingungen nicht erfüllen, damit ihnen kein Malus auferlegt wird.

 

Was ist der Pensionsmalus?

Was sind die Bedingungen, damit kein Malus auferlegt wird?

Welche Tage werden für die Bedingungen berücksichtigt?

Wie viel beträgt der Pensionsmalus?

Wie kann ich prüfen, ob ich die Bedingungen erfülle?

Häufig gestellte Fragen

 

Was ist der Pensionsmalus?

Der Malus ist eine Kürzung Ihres Bruttopensionsbetrags, wenn Sie vorzeitig in Pension gehen und die Laufbahnbedingungen nicht erfülle

  • Können Sie erst im gesetzlichen Pensionsalter in Pension gehen? Dann wird Ihnen sowieso kein Malus auferlegt. 
  • Wenn Ihnen ein Malus auferlegt wird, ist dies endgültig. Dies bedeutet, dass Ihre Pension endgültig gekürzt bleibt, auch nach dem Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters.

Was sind die Bedingungen, damit kein Malus auferlegt wird?

Für eine vorzeitige Pension ohne Malus müssen Sie zwei Bedingungen erfüllen:

  • 35 Laufbahnjahre mit mindestens 156 Tagen haben, die für die Malusbedingungen berücksichtigt werden
  • 7 020 Tage in Ihrer gesamten Laufbahn haben, die für die Malusbedingungen berücksichtigt werden

Sind Sie Selbständiger? Besuchen Sie die Website des LISVS für weitere Informationen zu den Bedingungen für den MalusÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Auch wenn Sie die Laufbahn- und Altersbedingungen für eine vorzeitige Pension erfüllen, kann Ihnen ein Malus auferlegt werden, wenn Sie die beiden vorerwähnten Bedingungen nicht erfüllen. 

 

In den folgenden Fällen wird Ihnen sowieso kein Malus auferlegt:

  • Wenn Sie vor dem 1. Februar 2027 bereits in Pension gehen können, auch wenn Sie Ihre Pension aufschieben.
  • Wenn Sie als Arbeitnehmer in einer Sonderregelung gearbeitet haben und in dieser Regelung vor dem 1. Februar 2027 bereits in Pension gehen können. In diesem Fall wird Ihnen auch kein Malus auf eventuelle sonstige Pensionen, die später beginnen, auferlegt. 
  • Achtung: Können Sie erst nach dem 1. Februar 2027 in dieser Sonderregelung in Pension gehen und erfüllen Sie die Bedingungen nicht? Dann wird Ihnen ein Malus auf all Ihre Pensionen auferlegt.
  • Wenn Sie als Militärperson in Pension gehen auf Anfrage oder auf der Grundlage des Erreichens der Altersgrenze.
  • Wenn Sie als Beamter in Pension gehen auf der Grundlage einer Übergangsmaßnahme HR Rail für fahrendes Personal.
  • Wenn Sie als Beamter nach Ihrem 63. Geburtstag 365 Tage krank sind, Ihr frühestmögliches Pensionsdatum erreichen und dadurch von Amts wegen pensioniert werden. 
  • Wenn Sie als Beamter vor dem 31. Januar 2025 eine Austrittsregelung in Anspruch genommen haben.
  • Wenn Ihnen als Beamter vor dem 31. Januar 2025 eine Austrittsregelung genehmigt wurde.

Welche Tage werden für die Laufbahnbedingungen des Malus berücksichtigt?

  • Tatsächlich gearbeitete Tage,
  • Pflegeurlaub (u.a. thematische Urlaube, Zeitkredit aus besonderen Gründen usw.),
  • Mutterschaftsurlaub (Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub inklusive Stillpause und Fernhaltung von der Arbeit),
  • Geburtsurlaub (Vaterschaftsurlaub oder Mitelternurlaub), Adoptionsurlaub, Pflegeelternurlaub,
  • Militärdienst,
  • Zeitweilige Arbeitslosigkeit (ist eine Art Arbeitslosigkeit, bei der der Arbeitnehmer durch einen Arbeitsvertrag gebunden bleibt, z. B. technische Arbeitslosigkeit, Gründen höherer Gewalt usw.), 
  • Arbeitslosigkeitszeiträume von Hafenarbeitern, Fischsortierern, Fischentladern, Seefischern und Kunstschaffenden,
  • Tage der Aussperrung,
  • Tage der Ausübung eines Amtes als Richter in Sozialangelegenheiten oder in einem Ausschuss Anwendung der sozialen Rechtsvorschriften,
  • Gewerkschaftsauftragszeiträume,
  • Tage der Untersuchungshaft ohne Verurteilung,
  • Tatsächlich gearbeitete Tage und manche gleichgestellte Zeiträume in einem Land, mit dem Belgien ein Abkommen über soziale Sicherheit geschlossen hat.

In unserer Übersichtstabelle sehen Sie pro Maßnahme, welche Laufbahnzeiträume berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt werden.

 

Gibt es Jahre, in denen Sie nicht ganz 156 Tage haben?

Wir können diese Jahre ergänzen mit: 

Reservetage

Jahre, in denen für die erforderlichen 156 Tage einige Tage fehlen, können wir mit insgesamt maximal 5 Reservetagen ergänzen.

So können wir:

  • ein Jahr, in denen Sie 151 Tage haben, mit Ihren 5 Reservetagen ergänzen,
  • maximal 5 Jahre, in denen Sie 155 Tage haben, mit jeweils einem Tag ergänzen.

 

Sie brauchen selbst nichts zu unternehmen. Diese Reservetage werden automatisch auf die günstigste Weise angewandt.

Diese 5 Reservetage:

  • zählen nicht für die Bedingung der 7 020 gearbeiteten Tage in Ihrer ganzen Laufbahn,

  • zählen nicht für die Berechnung Ihres Pensionsbetrags.

Wir benutzen auch Reservetage für die Erfüllung der Bedingungen der vorzeitigen Pension. Da sich die Bedingungen für die vorzeitige Pension von den Bedingungen für den Malus unterscheiden, können diese Reservetage je nach Maßnahme unterschiedlich eingesetzt werden.    

 

Halbzeitausgleichstage: Schutzmaßnahme für Halbzeitarbeit mit schwankenden Arbeitszeiten

Diese Maßnahme wurde ergriffen, um Bürger zu schützen, die während Ihrer Berufslaufbahn Halbzeit arbeiten mit schwankenden Arbeitszeiten und die durch diese Schwankungen manche Jahre knapp weniger als 156 Tage und andere Jahre etwas mehr als 156 Tage haben.

Wie funktioniert dies konkret?

Wir betrachten ein Jahr als Halbzeitbeschäftigung, wenn Sie zwischen 150 und 162 Tagen gearbeitet haben.

Für jeden zusammenhängenden Zeitraum, in dem Sie Halbzeit gearbeitet haben, prüfen wir, ob wir tatsächlich gearbeitete Tage der Jahre, in denen Sie mehr als 156 Tage haben, zu Jahren übertragen können, in denen Sie knapp keine 156 Tage erreichen. Diese Tage nennen wir „Halbzeitausgleichstage“.

Mit diesen Halbzeitausgleichstagen werden Jahre von etwas mehr als 156 Tagen und Jahre von etwas weniger als 156 Tagen in demselben Zeitraum der Halbzeitbeschäftigung ausgeglichen. 

 

  • Sie brauchen selbst nichts zu unternehmen. Wir wenden diese Schutzmaßnahme automatisch an, wenn wir Ihr Pensionsdatum berechnen.
  • Genauso wie die Reservetage werden die Halbzeitausgleichstage automatisch auf die günstigste Weise angewandt.
  • Haben Sie Anspruch auf diese Schutzmaßnahme? Dann wenden wir zuerst die Halbzeitausgleichstage an. Erst danach benutzen wir die 5 Reservetage.  

Wir benutzen auch Reservetage für die Erfüllung der Bedingungen der vorzeitigen Pension. Da sich die Bedingungen für die vorzeitige Pension von den Bedingungen für den Malus unterscheiden, können diese Halbzeitausgleichstage je nach Maßnahme unterschiedlich eingesetzt werden.   

Kris hat 2 Zeiträume Halbzeit gearbeitet: 

Jahre

Gearbeitete Tage

1980

312

1981

312

1982

157

1983

157

1984

153

1985

160

1986

153

1987

312

1988

275

1989

152

1990

159

1991

154

1992

157

1993

156

1994

130

1995

312

Für jeden Zeitraum zählen wir die Anzahl Tage über 156 Tage. So bekommen wir: 

  • 6 Tage im Zeitraum von 1982 bis einschließlich 1986 (einen im Jahr 1982, einen im Jahr 1983 und 4 im Jahr 1985)
  • 4 Tage im Zeitraum von 1989 bis einschließlich 1993 (3 im Jahr 1990 und einen im Jahr 1992)

Wir benutzen diese Halbzeitausgleichstage pro Zeitraum für die Ergänzung der Jahre, in denen Sie keine 156 Tage haben: 

Mit den 6 Halbzeitausgleichstagen des 1. Zeitraums können wir: 

  • 1984 mit 3 Tagen auf 156 ergänzen
  • 1986 mit 3 Tagen auf 156 ergänzen

Mit den 4 Halbzeitausgleichstagen des 2. Zeitraums können wir: 

  • 1991 mit 2 Tagen auf 156 ergänzen
  • 1989 mit den übrigen 2 Tagen auf 154 ergänzen

Ergebnis: 

Es fehlen 2 Halbzeitausgleichstage, um das Jahr 1989 auf 156 zu ergänzen. 

Wir können also 2 Reservetage hinzufügen, um doch noch auf 156 zu kommen. 

Durch die Halbzeitausgleichstage und Reservetage können wir diese 4 Jahre für die Laufbahnbedingung für den Malus mitzählen. 

Wie viel beträgt der Pensionsmalus?

Ihre Bruttopension wird um einen bestimmten Prozentsatz für jedes Jahr, in dem Sie Ihre Pension vor dem gesetzlichen Pensionsalter antreten, gekürzt. Mit anderen Worten: Je früher Sie in Pension gehen, desto höher wird der Pensionsmalus sein, der von Ihrer Pension einbehalten wird. Der Prozentsatz pro Jahr hängt von Ihrem Geburtsjahr ab:

Sie sind geboren 

Malus pro Jahr , in dem Sie vor Ihrem gesetzlichen Pensionsalter aufhören

1960 oder früher

0 %

Zwischen 1961 und 1965

2 %

Zwischen 1966 und 1974

4 %

1975 oder später

5 %

 

Diese Kürzung:

  • findet Anwendung im Verhältnis zur Anzahl Monate, in denen Sie Ihre Pension vor Ihrem gesetzlichen Pensionsdatum antreten.
  • ist endgültig. Dies bedeutet, dass Ihre Pension auch nach dem Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters endgültig gekürzt bleibt.

Jef geht 4 Jahre vor seinem gesetzlichen Pensionsalter in Pension und hat Anspruch auf 1 800 EUR brutto. Er hat:

  • 36 Laufbahnjahre mit mindestens 156 tatsächlich gearbeiteten Tagen,
  • 6 580 tatsächlich gearbeitete Tage in seiner ganzen Laufbahn statt der erforderlichen 7 020 Tage.

Er erfüllt nur eine der beiden Bedingungen und ihm wird also ein Malus auferlegt.

Er ist im Jahr 1975 geboren. Sein Malus-Prozentsatz beträgt also 5%. Seine Pension wird um 20% gekürzt (4 Jahre vorzeitig x 5%).

Seine Pension beläuft sich also auf 1 440 EUR brutto (1 800 EUR – 360 EUR (= 20 % von 1 800 EUR)).
 

Robert geht 10 Monate vor seinem gesetzlichen Pensionsalter in Pension und hat Anspruch auf 1 900 EUR brutto.

Er hat:

  • 40 Laufbahnjahre mit mindestens 156 Tagen,
  • 6 240 tatsächlich gearbeitete Tage in seiner ganzen Laufbahn statt der erforderlichen 7 020 Tage.

Er erfüllt nur eine der beiden Bedingungen und ihm wird also ein Malus auferlegt.

Er ist im Jahr 1974 geboren. Sein Malus-Prozentsatz beträgt also 4 %. Seine Pension wird um 3,33% gekürzt (4% /12 * 10 Monate).

Haben Sie verschiedene Pensionen aufgebaut und nehmen Sie diese zu verschiedenen Zeitpunkten in Anspruch?

  • Pensionen, die Sie vor 2027 in Anspruch nehmen können, sind immer vom Malus befreit.
  • Für Pensionen, die Sie erst ab 2027 in Anspruch nehmen können, wird beim Beginndatum dieser Pension geprüft, ob Sie die Bedingungen zur Befreiung vom Malus erfüllen.

Anita kann im Jahr 2025 als Beamtin in Pension gehen.
Im Jahr 2027 ist sie 65 Jahre alt und kann sie als Arbeitnehmerin in Pension gehen. Zu diesem Zeitpunkt erfüllt sie die doppelte Bedingung von mindestens 35 Jahren mit 156 gearbeiteten Tagen und 7 020 gearbeiteten Tagen für die ganze Laufbahn nicht, um vom Malus befreit zu werden.

Wenn Anita ihre beiden Pensionen im Jahr 2027 in Anspruch nimmt, hat sie:

  • keinen Malus auf ihre Pension als Beamtin,
  • einen Malus auf ihre Pension als Arbeitnehmerin.

Wenn Anita ihre beiden Pensionen im Jahr 2028 am gesetzlichen Pensionsalter in Anspruch nimmt, erhält sie beide Pensionen ohne Malus.

 Wie kann ich prüfen, ob ich die Bedingungen erfülle?

Auf mypension.be finden Sie unter dem Titel „Meine Pension planen“ die Seite „Was bedeutet die Reform für mich?“. Auf dieser Seite finden Sie einen Zähler für den Malus. 

In manchen Situationen steht der Zähler nicht zur Verfügung, z. B. wenn:

  • Laufbahndaten fehlen,
  • die Berechnung nicht möglich ist.

 

Was zeigt der Maluszähler?

Der Zähler zeigt auf der Grundlage aller uns bisher bekannten Daten die Anzahl Tage und Jahre aus Ihrer Laufbahn, die für die Bedingungen berücksichtigt werden, damit Ihnen kein Malus auferlegt wird.

Gibt es zwei Häkchen (V)? Dann erfüllen Sie jetzt schon die Bedingungen.

Gibt es ein oder zwei Kreuzchen (X)? Dann verfügen Sie noch nicht über ausreichende Tage oder Jahre, um diese Bedingung zu erfüllen.

  • Der Zähler zeigt nur die tatsächlichen Tage, die wir bisher über Sie haben.
  • Mögliche Reservetage und Halbzeitausgleichstage sind bereits im Zähler verarbeitet.

 

Häufig gestellte Fragen